Ratgeber · Versicherung
Welche Versicherungen du während des Studiums brauchst: Der Überblick
Während des Studiums bist du in vielen Fällen noch über deine Eltern abgesichert, aber nicht überall. Dieser Überblick zeigt dir, welche Versicherungen Pflicht sind, welche du freiwillig abschließen solltest und wo du aufpassen musst.
11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Krankenversicherung ist Pflicht, oft bist du bis 25 beitragsfrei familienversichert.
- Eine private Haftpflichtversicherung ist für fast alle Studierenden sinnvoll und oft über die Eltern abgedeckt.
- Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich im Studium besonders, weil die Beiträge dann niedrig sind.
- Für Auslandssemester außerhalb Europas ist eine private Auslandskrankenversicherung unverzichtbar.
01 · Vergleich
Krankenversicherung im Studium: Welche Wege gibt es?
Ohne Krankenversicherung läuft bei der Immatrikulation nichts. Für Studierende gibt es mehrere Wege, sich zu versichern, die sich nach Alter, Einkommen und Vorversicherung richten.
Für deine Krankenversicherung während des Studiums gibt es nicht den einen richtigen Weg. Welche Option für dich passt, hängt von deinem Alter, deinem Einkommen und davon ab, ob deine Eltern gesetzlich oder privat versichert sind. Die meisten Studierenden starten beitragsfrei in der Familienversicherung und wechseln später in die studentische Pflichtversicherung.
Die studentische Pflichtversicherung kostet dich 2026 rund 87 Euro im Monat, hinzu kommt der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Für die Pflegeversicherung zahlst du als Studierende oder Studierender über 23 Jahre ohne Kinder etwa 34 Euro, mit Kindern oder unter 23 Jahren rund 29 Euro. Diese Beiträge musst du im Voraus zahlen, sonst kann deine Rückmeldung an der Hochschule scheitern.
Die vier Optionen im Überblick:
- Die Familienversicherung ist bis 25 Jahre möglich und kostet dich nichts.
- Die studentische Pflichtversicherung gilt bis 30 Jahre, in Ausnahmen bis 37 Jahre.
- Die freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft kommt nach dem Ende der studentischen Versicherungspflicht infrage.
- Die private Krankenversicherung ist eine bindende Entscheidung für das gesamte Studium.
| Familienversicherung | Studentische Pflichtversicherung | Freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft | Private Krankenversicherung | |
|---|---|---|---|---|
| Altersgrenze | Bis 25 Jahre, mit Ausnahmen länger | Bis 30 Jahre, in Ausnahmen bis 37 | Keine | Keine |
| Monatliche Kosten | Beitragsfrei | Rund 87 Euro plus Zusatzbeitrag | Einkommensabhängig | Individuell nach Tarif |
| Einkommensgrenze | Maximal 565 Euro, Minijob bis 603 Euro | Maximal 20 Wochenstunden Arbeit | Keine feste Grenze | Keine feste Grenze |
| Wechselmöglichkeit | Endet bei Einkommensüberschreitung | Endet mit 30 oder Studienende | Antrag innerhalb von 3 Monaten nötig | Während des Studiums kein Wechsel zurück |
02 · Was gilt
Familienversicherung: Wann du beitragsfrei mitversichert bist
Die Familienversicherung ist für viele Studierende der einfachste und günstigste Weg. Sie ist an klare Voraussetzungen geknüpft, die du kennen solltest, bevor du einen Job annimmst.
Die Familienversicherung ist für viele Studierende der günstigste Weg, weil sie keine eigenen Beiträge kostet. Du bist darüber versichert, wenn deine Eltern gesetzlich versichert sind und du noch keine 25 Jahre alt bist. Mit einem freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr verlängert sich dieser Zeitraum um die Dauer des Dienstes.
Die entscheidende Grenze ist dein Einkommen. Du darfst regelmäßig maximal 565 Euro im Monat verdienen, bei einem Minijob bis zu 603 Euro. Zum Gesamteinkommen zählen alle steuerpflichtigen Einkünfte, also auch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen. BAföG, Unterhaltszahlungen deiner Eltern und Leistungen vom Sozialamt bleiben unberücksichtigt.
Wenn du diese Grenze überschreitest, endet die Familienversicherung sofort. Du musst dich dann selbst versichern, in der Regel in der studentischen Pflichtversicherung. Auch wer über 25 Jahre alt ist und keine Ausnahme geltend machen kann, fällt aus der Familienversicherung heraus.
Berechtigt
Nicht berechtigt
03 · Kosten
Studentische Pflichtversicherung: Beiträge und Fristen
Nach dem 25. Geburtstag führt für die meisten Studierenden kein Weg an der studentischen Pflichtversicherung vorbei. Sie gilt bis zum 30. Lebensjahr und hat feste Beitragssätze.
Nach deinem 25. Geburtstag führt für die meisten Studierenden kein Weg an der studentischen Pflichtversicherung vorbei. Sie gilt für alle, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, und endet mit dem 30. Lebensjahr. In wenigen Ausnahmefällen kannst du sie bis 37 Jahre in Anspruch nehmen, die Bedingungen dafür erfährst du bei deiner Krankenkasse.
Der monatliche Krankenversicherungsbeitrag liegt 2026 bundesweit bei rund 87 Euro. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfällt. Für die Pflegeversicherung zahlen kinderlose Studierende über 23 Jahre rund 34 Euro monatlich, alle anderen rund 29 Euro.
Die Beiträge sind im Voraus fällig, also bei der Einschreibung oder Rückmeldung. Wenn du sie nicht zahlst, kann die Hochschule deine Einschreibung oder Rückmeldung ablehnen. Achte außerdem darauf, während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche zu arbeiten, sonst verlierst du deinen Studierendenstatus in der Krankenversicherung.
Monatliche Kosten der studentischen Pflichtversicherung 2026
04 · Fehler vermeiden
Private Krankenversicherung im Studium: Eine Entscheidung mit Folgen
Wer vor dem Studium privat versichert war, muss sich einmalig entscheiden. Diese Wahl ist für die gesamte Studienzeit bindend und oft auch darüber hinaus schwer zu korrigieren.
Wer sich einmal für die private Krankenversicherung im Studium entschieden hat, kann während des gesamten Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Auch nach dem Studium ist ein Wechsel nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa wenn du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer versicherungspflichtig wirst und dein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 liegt diese Grenze bei einem jährlichen Bruttogehalt von 77.400 Euro. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich nach deinem individuellen Tarif und nicht nach deinem Einkommen als Studierende oder Studierender.
Lass dich vor dieser Entscheidung beim Studierendenwerk oder einer unabhängigen Beratungsstelle beraten. Die Wahl hat langfristige Konsequenzen, die du nicht allein anhand der aktuellen Beiträge treffen solltest.
Das solltest du vor der Entscheidung für die private Krankenversicherung wissen
05 · Was gilt
Private Haftpflichtversicherung: Warum sie unverzichtbar ist
Ein einziger Personenschaden kann dich finanziell ruinieren. Die private Haftpflichtversicherung schützt dich davor und ist während des Studiums oft noch über die Eltern abgedeckt.
Ein einziger Personenschaden kann schnell in die Hunderttausende gehen. Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn du fahrlässig bei einer anderen Person einen Schaden verursachst, sei es ein Sachschaden oder ein Personenschaden. Die Mindestversicherungssumme sollte zehn Millionen Euro nicht unterschreiten, empfehlenswert sind 50 Millionen Euro oder mehr.
Während des Studiums bist du in der Regel noch über die Haftpflichtversicherung deiner Eltern mitversichert. Das gilt für volljährige unverheiratete Kinder, die sich in einer Schulausbildung oder einem direkt anschließenden Studium befinden. Der Schutz endet mit dem Abschluss der ersten Berufsausbildung oder mit Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze, meist mit 25 Jahren.
Vorsicht ist bei einer Pause zwischen Schule und Studium geboten. Wenn zwischen Abitur und Studienbeginn mehrere Monate liegen, kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Melde deinen Studierendenstatus dem Versicherungsunternehmen und frage nach, unter welchen Voraussetzungen du weiterhin geschützt bist.
Versichert
Nicht versichert
06 · Im Vertrag
Berufsunfähigkeitsversicherung: Der frühe Abschluss lohnt sich
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet Studierenden kaum Schutz. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dein künftiges Einkommen ab, und die Beiträge sind im Studium besonders günstig.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dein künftiges Einkommen ab, wenn du durch Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kannst. Je früher du einsteigst, desto günstiger sind die Beiträge, weil dein Gesundheitszustand in jungen Jahren meist besser ist.
Achte beim Vertragsabschluss auf eine Nachversicherungsgarantie. Damit kannst du die versicherte Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, etwa bei Heirat oder einem Einkommenssprung im Beruf. Eine weitere wichtige Klausel ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf dich dann nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den du theoretisch noch ausüben könntest.
Die Unfallversicherung ist kein Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt nur bei dauerhafter Invalidität durch einen Unfall, nicht aber bei Krankheiten, die die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind. Ziehe zum Vertragsabschluss eine Versicherungs-Honorarberaterin oder einen spezialisierten Versicherungsmakler hinzu.
Wichtige Vertragsklauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung
07 · Grundlagen
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Was Studierende wissen sollten
Viele Studierende haben keinen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil die Wartezeit nicht erfüllt ist. Die private Absicherung ist deshalb umso wichtiger.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Für Studierende ist sie in den meisten Fällen nicht erreichbar, weil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist. Diese Wartezeit setzt voraus, dass du mindestens 5 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hast.
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn du weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst. Teilweise Erwerbsminderung wird anerkannt, wenn du zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich arbeiten kannst. Wer als Studierende oder Studierender durch Krankheit oder Unfall dauerhaft arbeitsunfähig wird, erhält meist nicht einmal eine kleine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Deshalb ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung für dich so wichtig. Sie zahlt bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf und nicht erst bei fast vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Die gesetzliche Rente kann diese Lücke nicht schließen.
Kurz erklärt
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.
Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn du weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst, teilweise Erwerbsminderung bei 3 bis unter 6 Stunden.
08 · Vergleich
Auslandskrankenversicherung: Schutz für Studium im Ausland
Ein Auslandssemester ist eine wertvolle Erfahrung, aber deine deutsche Krankenversicherung zahlt nicht überall. Der richtige Schutz hängt vom Zielland ab.
Innerhalb Europas gelten meist Sozialabkommen zwischen den Ländern. Du erhältst als gesetzlich Versicherte oder Versicherter im Ausland die gleichen Leistungen wie Studierende vor Ort, allerdings können diese geringer ausfallen als in Deutschland.
Außerhalb Europas, beispielsweise in den USA, leistet die gesetzliche Krankenkasse gar nicht. Für ein Studium außerhalb Europas ist eine private Auslandskrankenversicherung unbedingt empfehlenswert. Eine Police mit einer Laufzeit von einem Jahr kostet zwischen 500 und 1.500 Euro, abhängig vom Tarif und den Leistungen.
Auch innerhalb Europas ist eine ergänzende Auslandskrankenversicherung ratsam. Sie übernimmt Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht erstattet, etwa einen Krankenrücktransport oder privatärztliche Behandlungen. Beachte, dass private Auslandskrankenversicherungen in der Regel keine Kosten übernehmen, die aufgrund chronischer Erkrankungen oder einer Behinderung entstehen.
| Innerhalb Europas | Außerhalb Europas | |
|---|---|---|
| Leistung der gesetzlichen Krankenkasse | Grundleistungen über Sozialabkommen | Keine Leistung |
| Empfohlene Absicherung | Ergänzende Auslandskrankenversicherung | Private Auslandskrankenversicherung |
| Typische Kosten für ein Jahr | Geringer als außerhalb Europas | Zwischen 500 und 1.500 Euro |
| Abgedeckte Leistungen | Behandlung wie für lokale Versicherte | Je nach Tarif, oft ohne chronische Erkrankungen |
09 · Checkliste
Hausratversicherung: Wann sie für Studierende sinnvoll ist
Die Hausratversicherung schützt dein Eigentum in der Wohnung. Ob du sie brauchst, hängt von deiner Wohnsituation und deinem Besitz ab.
Ob du eine eigene Police brauchst, hängt von deiner Wohnsituation ab. Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, bist du in der Regel über deren Hausratversicherung abgedeckt.
In einer WG sind deine eigenen Sachen oft ebenfalls über die elterliche Hausratversicherung mitversichert. Schäden am Gemeinschaftsgut in der WG, also an Möbeln oder Geräten, die allen gehören, fallen nicht darunter. Dafür brauchst du eine Haftpflichtversicherung, die solche Schäden übernimmt.
Eine eigene Hausratversicherung ist empfehlenswert, wenn du allein in einer eigenen Wohnung lebst oder teure Elektronik und ein hochwertiges Fahrrad besitzt. Prüfe vor dem Abschluss, ob dein Besitz den Beitrag rechtfertigt und welche Versicherungssumme du benötigst.
Checkliste: Brauchst du eine eigene Hausratversicherung?
Du wohnst noch bei deinen Eltern: In der Regel über die elterliche Hausratversicherung abgedeckt.
Du wohnst in einer WG: Deine eigenen Sachen sind oft über die Eltern mitversichert, Gemeinschaftsgut nicht.
Du besitzt teure Elektronik oder ein hochwertiges Fahrrad: Eine eigene Absicherung kann sinnvoll sein.
Du wohnst allein in einer eigenen Wohnung: Eine eigene Hausratversicherung ist empfehlenswert.
10 · Was gilt
Unfallversicherung: Gesetzlicher Schutz und private Ergänzung
Auf dem Campus und auf dem Weg dorthin bist du gesetzlich unfallversichert. Für die Freizeit gilt das nicht automatisch, hier lohnt ein Blick auf die Angebote deines Studierendenwerks.
Als Studierende oder Studierender bist du an allen Hochschulen beitragsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Schutz gilt während der Vorlesung, in Pausen, bei Exkursionen und beim Hochschulsport. Auch auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Uni bist du abgesichert.
Der gesetzliche Schutz erstreckt sich außerdem auf Jobs während des Studiums und in den Semesterferien sowie auf Pflicht- und freiwillige Praktika, unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts. Die Beiträge zahlt in diesen Fällen der Arbeitgeber. Bei Honorarjobs oder freiberuflicher Arbeit besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, hier musst du dich selbst privat versichern.
In der Freizeit außerhalb der Uni bist du nicht automatisch geschützt. Manche Studierendenwerke haben eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen, die auch außerhalb des Campus gilt. Informiere dich bei deinem Studierendenwerk über die Höhe der Versicherungssumme und prüfe, ob du dich damit ausreichend abgesichert fühlst.
Versichert
Nicht versichert
11 · Schritt für Schritt
Versicherungsschutz bei Nebenjobs: Was du beachten musst
Viele Studierende arbeiten neben dem Studium. Dabei gelten besondere Regeln, vor allem für die Krankenversicherung und die studentische Pflichtversicherung.
Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um deinen Studierendenstatus in der Krankenversicherung zu behalten. Ausnahmen gelten für Jobs in den Semesterferien, befristete Jobs bis zu 2 Monaten sowie Nacht- und Wochenendarbeit.
Für die Familienversicherung ist die Einkommensgrenze entscheidend. Du darfst regelmäßig maximal 565 Euro im Monat verdienen, bei einem Minijob bis zu 603 Euro. Wenn du diese Grenze überschreitest, endet die beitragsfreie Familienversicherung und du musst dich selbst versichern, in der Regel in der studentischen Pflichtversicherung.
Prüfe bei jedem Job, ob du die Grenzen einhältst. Ein einmaliges Überschreiten kann bereits zum Verlust der Familienversicherung führen. Wenn du unsicher bist, frage bei deiner Krankenkasse nach, bevor du einen Arbeitsvertrag unterschreibst.
Wochenstunden prüfen
Während der Vorlesungszeit darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um den Studierendenstatus in der Krankenversicherung zu behalten.
Einkommensgrenze beachten
Für die Familienversicherung liegt die Grenze bei 565 Euro monatlich, bei einem Minijob bei 603 Euro.
Ausnahmen kennen
Jobs in den Semesterferien, befristete Jobs bis zu 2 Monate sowie Nacht- und Wochenendarbeit sind von der 20-Stunden-Regel ausgenommen.
Versicherungspflicht prüfen
Bei Überschreiten der Grenzen musst du dich selbst versichern, in der Regel in der studentischen Pflichtversicherung.
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