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Ratgeber · Versicherung

Unfallzusatzversicherung mit Vorerkrankungen: Wann deine Leistung gekürzt werden darf

Eine Unfallzusatzversicherung mit Vorerkrankungen ist möglich, aber nicht immer zahlt der Versicherer die volle Summe. Entscheidend ist der sogenannte Mitwirkungs­anteil deiner Vorerkrankung am Unfallschaden.

10 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Viele Versicherer kürzen die Invaliditätsleistung, wenn eine Vorerkrankung zu mindestens 25 Prozent am Schaden mitgewirkt hat.
  • Für die Kürzung trägt der Versicherer die Beweislast, nicht du als versicherte Person.
  • Es gibt Tarife ohne Gesundheitsfragen und mit Verzicht auf den Mitwirkungsanteil.
  • Ein BGH-Urteil von 2011 stärkt deine Position bei Streit um die Leistungskürzung.

01 · Grundlagen

Was bedeutet der Mitwirkungs­anteil in der Unfallversicherung?

Der Mitwirkungsanteil ist die zentrale Stellschraube, wenn es um die Leistung deiner Unfallzusatzversicherung mit Vorerkrankungen geht. Er beschreibt, wie stark eine Krankheit oder ein Gebrechen zum Unfallschaden beigetragen hat.

Der Mitwirkungsanteil beziffert, welchen Einfluss eine bereits bestehende Krankheit oder ein Gebrechen auf die Folgen eines Unfalls hatte. Er wird in Prozent ausgedrückt und direkt von der ermittelten Invaliditätsleistung abgezogen, wenn er eine bestimmte Schwelle überschreitet. Für dich bedeutet das: Je höher der Anteil deiner Vorerkrankung am Gesamtschaden ist, desto geringer fällt die Auszahlung aus.

Viele Verträge enthalten eine sogenannte Bagatellgrenze. Liegt der Mitwirkungsanteil unter 25 Prozent, verzichten die meisten Tarife auf eine Kürzung der Versicherungsleistung. Erst ab diesem Wert wird die Leistung anteilig gemindert. Einige Tarife verzichten sogar vollständig auf die Anrechnung von Vorerkrankungen, was besonders bei schweren Vorerkrankungen relevant ist.

  • Der Versicherer muss den Mitwirkungsanteil im Schadenfall konkret benennen und belegen.
  • Die Bagatellgrenze von 25 Prozent ist in vielen Bedingungen als Untergrenze für eine Kürzung festgelegt.
  • Ein Verzicht auf den Mitwirkungsanteil bedeutet, dass Vorerkrankungen die Invaliditätsleistung nicht mindern.

Kurz erklärt

Mitwirkungs­anteil

Der Anteil einer Vorerkrankung an der durch einen Unfall verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen. Er wird in Prozent ausgedrückt und kann die Invaliditätsleistung mindern.

Liegt der Mitwirkungsanteil unter 25 Prozent, verzichten die meisten Tarife auf eine Kürzung der Versicherungsleistung.

02 · Was gilt

Wann darf der Versicherer bei Vorerkrankungen kürzen?

Nicht jede Vorerkrankung führt automatisch zu einer niedrigeren Auszahlung. Der Versicherer muss strenge Voraussetzungen erfüllen, bevor er deine Leistung mindern darf.

Eine Kürzung ist nur zulässig, wenn drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Erstens muss die Anrechnung von Vorerkrankungen in deinen Versicherungsbedingungen ausdrücklich vereinbart sein. Zweitens muss die Vorerkrankung nachweislich zu mindestens 25 Prozent am Unfallschaden mitgewirkt haben. Drittens muss der Versicherer für diese Mitwirkung den sogenannten Vollbeweis erbringen.

In der Praxis scheitern Kürzungen häufig an der Beweisführung. Der Versicherer darf nicht einfach behaupten, dein Rückenleiden sei die eigentliche Ursache der Beschwerden. Er muss lückenlos darlegen, dass der Unfall ohne die Vorerkrankung einen deutlich geringeren Schaden verursacht hätte. Gelingt ihm das nicht, bleibt die volle Leistung bestehen.

  • Die Vorerkrankung hat nachweislich zu mindestens 25 Prozent am Unfallschaden mitgewirkt.
  • Der Versicherer erbringt den Vollbeweis für die Mitwirkung der Krankheit oder des Gebrechens.
  • Der Mitwirkungsanteil ist in den Versicherungsbedingungen als Kürzungsgrund vereinbart.
  • Der Mitwirkungsanteil liegt unter 25 Prozent.
  • Der Versicherer kann die Mitwirkung der Vorerkrankung nicht lückenlos beweisen.
  • Der Tarif verzichtet ausdrücklich auf die Anrechnung von Vorerkrankungen.

Kürzung erlaubt

·Die Vorerkrankung hat nachweislich zu mindestens 25 Prozent am Unfallschaden mitgewirkt.
·Der Versicherer erbringt den Vollbeweis für die Mitwirkung der Krankheit oder des Gebrechens.
·Der Mitwirkungsanteil ist in den Versicherungsbedingungen als Kürzungsgrund vereinbart.

Keine Kürzung

·Der Mitwirkungsanteil liegt unter 25 Prozent.
·Der Versicherer kann die Mitwirkung der Vorerkrankung nicht lückenlos beweisen.
·Der Tarif verzichtet ausdrücklich auf die Anrechnung von Vorerkrankungen.

03 · Schritt für Schritt

Beweislast: Wer muss was nachweisen?

Bei einer Unfallzusatzversicherung mit Vorerkrankungen liegt die Beweislast für eine Kürzung beim Versicherer. Das ist ein entscheidender Vorteil für dich als versicherte Person.

Die Beweislastverteilung ist für dich als versicherte Person günstig. Du musst lediglich den Unfall und die daraus resultierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen melden und darlegen. Dazu gehört eine Beschreibung des Unfallhergangs und die ärztliche Dokumentation deiner Verletzungen. Mehr wird von dir zunächst nicht verlangt.

Will der Versicherer deine Leistung wegen einer Vorerkrankung kürzen, dreht sich die Beweislast um. Der Versicherer muss den Vollbeweis erbringen, dass die Krankheit oder das Gebrechen zu mindestens 25 Prozent mitgewirkt hat. Das bedeutet eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, bloße Vermutungen oder pauschale Hinweise auf Verschleiß reichen nicht aus.

  • Du meldest den Unfall und die gesundheitlichen Folgen deiner Versicherung.
  • Du legst dar, wie der Unfall passiert ist und welche Beschwerden bestehen.
  • Der Versicherer prüft, ob der Unfall geeignet war, die Schädigung hervorzurufen.
  • Der Versicherer muss die Mitwirkung der Vorerkrankung lückenlos beweisen.
  • Gelingt der Beweis nicht, wird die ungekürzte Invaliditätsleistung fällig.
01

Unfall und Schaden melden

Du meldest den Unfall und die gesundheitlichen Folgen deiner Versicherung. Du legst dar, wie der Unfall passiert ist und welche Beschwerden bestehen.

02

Versicherer prüft die Kausalität

Der Versicherer prüft, ob der Unfall geeignet war, die Schädigung hervorzurufen. Er kann ein Gutachten in Auftrag geben, um den Invaliditätsgrad festzustellen.

03

Versicherer muss Mitwirkung beweisen

Will der Versicherer wegen einer Vorerkrankung kürzen, muss er den Vollbeweis erbringen, dass die Krankheit oder das Gebrechen zu mindestens 25 Prozent mitgewirkt hat.

04

Leistung wird berechnet

Nur wenn der Beweis gelingt, wird die Invaliditätsleistung entsprechend dem Mitwirkungsanteil gemindert. Andernfalls erhältst du die volle Leistung.

04 · Hintergrund

Das BGH-Urteil: Stärkung für Versicherte

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat die Rechte von Versicherten bei der Unfallzusatzversicherung mit Vorerkrankungen deutlich gestärkt. Es klärt die Anforderungen an den Versicherer.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23. November 2011 (Az.: IV ZR 70/11) eine klare Linie vorgegeben. Demnach muss der Unfallversicherer den Vollbeweis für die Mitwirkung einer Vorerkrankung erbringen, wenn er die Invaliditätsleistung kürzen will. Das Gericht hat damit die Hürde für Leistungskürzungen deutlich erhöht.

Für dich bedeutet das Urteil: Du musst dich nicht mit pauschalen Behauptungen des Versicherers zufriedengeben. Wenn ein Gutachter einen Vorschaden oder altersbedingten Verschleiß als Ursache benennt, ohne den konkreten Anteil am Unfallschaden zu beziffern, ist das kein ausreichender Beweis. Gelingt dem Versicherer der Vollbeweis nicht, darf er die Invaliditätsleistung nicht kürzen.

  • Das Urteil verpflichtet den Versicherer zu einer lückenlosen Beweisführung.
  • Pauschale Hinweise auf Vorschäden oder Verschleiß genügen nicht.
  • Die Entscheidung stärkt deine Position im Streit um die Leistungshöhe.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 23. November 2011 (Az.: IV ZR 70/11) entschieden, dass der Unfallversicherer den Vollbeweis für die Mitwirkung einer Vorerkrankung erbringen muss. Das bedeutet: Der Versicherer muss lückenlos nachweisen, dass die Krankheit oder das Gebrechen zu mindestens 25 Prozent an der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen beteiligt war.

Gelingt dem Versicherer dieser Beweis nicht, darf er die Invaliditätsleistung nicht kürzen. Diese Entscheidung ist für dich besonders wichtig, weil Versicherer in der Praxis häufig pauschal Vorschäden oder Verschleißerscheinungen anführen, ohne den genauen Anteil am Schaden zu belegen.

Das Urteil basiert auf den Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes und den üblichen Bedingungen der privaten Unfallversicherung. Es stellt klar, dass die Beweislast nicht bei dir als versicherter Person liegt, sondern beim Versicherer, der die Leistung mindern will.

05 · Vergleich

Vorerkrankung oder Vorschaden: Was ist der Unterschied?

In der Diskussion um die Unfallzusatzversicherung mit Vorerkrankungen tauchen zwei Begriffe immer wieder auf: Vorerkrankung und Vorschaden. Sie bedeuten nicht dasselbe.

Eine Vorerkrankung ist eine Krankheit oder ein Gebrechen, das zum Zeitpunkt des Unfalls bereits besteht, aber nicht zwingend zu dauerhaften Funktionseinschränkungen geführt hat. Ein Vorschaden hingegen ist ein bereits vor dem Unfall bestehender Dauerschaden mit konkreten Funktionseinschränkungen, der in Krankenunterlagen dokumentiert ist. Der Unterschied liegt also im Ausmaß der bereits eingetretenen Beeinträchtigung.

Für die Leistungsprüfung hat diese Unterscheidung praktische Folgen. Ein Vorschaden ist in der Regel leichter zu beziffern, weil er bereits ärztlich festgehalten wurde. Bei einer Vorerkrankung muss der Versicherer die Mitwirkung am konkreten Unfallschaden erst im Einzelfall beweisen. Die Beweislast für die Mitwirkung liegt in beiden Fällen beim Versicherer.

  • Eine Vorerkrankung besteht, ohne zwingend zu dauerhaften Einschränkungen geführt zu haben.
  • Ein Vorschaden ist ein dokumentierter Dauerschaden mit konkreten Funktionseinschränkungen.
  • Der Versicherer muss die Mitwirkung am Unfallschaden im Einzelfall beweisen.
  • Ein Vorschaden kann die Leistung kürzen, wenn er nachweislich am Unfallschaden mitgewirkt hat.
Vorerkrankung und Vorschaden im Vergleich
VorerkrankungVorschaden
DefinitionEine Krankheit oder ein Gebrechen, das bei der durch das Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt hat.Ein bereits vor dem Unfall bestehender Dauerschaden, der zu Funktionseinschränkungen führt und in Krankenunterlagen dokumentiert ist.
NachweisDer Versicherer muss den Vollbeweis erbringen, dass die Krankheit oder das Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt hat.Der Dauerschaden ist in der Regel bereits durch Krankenunterlagen belegt und kann beziffert werden.
Auswirkung auf LeistungEine Kürzung erfolgt nur bei nachgewiesener Mitwirkung von mindestens 25 Prozent.Kann die Invaliditätsleistung mindern, wenn er nachweislich auf den Unfallschaden mitgewirkt hat.

06 · Im Vertrag

Invaliditäts­grad und Kausalität: So hängen sie zusammen

Der Invaliditätsgrad bestimmt die Höhe deiner Leistung aus der Unfallzusatzversicherung. Bei Vorerkrankungen kommt es zusätzlich auf die Kausalität zwischen Unfall und Schaden an.

Der Invaliditätsgrad bemisst die dauerhafte Beeinträchtigung deiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall. Er wird in Prozent ausgedrückt und mit der vereinbarten Versicherungssumme verrechnet. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher die Auszahlung.

Die Kausalität beschreibt den Ursachenzusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden. Der Versicherer prüft, ob der Unfall überhaupt geeignet war, die festgestellte Schädigung hervorzurufen. Bei Vorerkrankungen wird diese Prüfung komplexer, weil der Versicherer den Anteil der Krankheit am Gesamtschaden herausrechnen will. Der Vollbeweis verlangt vom Versicherer eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit für die Mitwirkung der Vorerkrankung.

  • Der Invaliditätsgrad wird in Prozent ausgedrückt und mit der Versicherungssumme verrechnet.
  • Die Kausalität beschreibt den Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden.
  • Der Versicherer prüft, ob der Unfall geeignet war, die Schädigung wirklich hervorzurufen.
  • Der Vollbeweis verlangt eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit.

Zentrale Begriffe im Leistungsfall

InvaliditätsgradLeistungshöheDer Invaliditätsgrad wird in Prozent ausgedrückt und bemisst die dauerhafte Beeinträchtigung deiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Er wird mit der vereinbarten Versicherungssumme verrechnet.
KausalitätUrsachenzusammenhangDie Kausalität beschreibt den Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden. Der Versicherer prüft, ob der Unfall geeignet war, die Schädigung wirklich hervorzurufen.
VollbeweisBeweislastDer Vollbeweis verlangt vom Versicherer eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit für die Mitwirkung der Vorerkrankung. Bloße Vermutungen oder pauschale Hinweise auf Verschleiß reichen nicht aus.
VersicherungsvertragsgesetzRechtsgrundlageDas Versicherungsvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer. Es bildet die Grundlage für die Beweislastverteilung im Streitfall.

07 · Vergleich

Unfallversicherung ohne Gesundheits­fragen: Eine Alternative?

Für Menschen mit Vorerkrankungen kann eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen eine Option sein. Doch auch hier gibt es Unterschiede beim Mitwirkungsanteil.

Tarife ohne Gesundheitsfragen sind für Menschen mit Vorerkrankungen oft der einzige Weg zu einer Unfallversicherung. Doch nicht alle diese Tarife sind gleich. Entscheidend ist, ob der Anbieter zusätzlich auf die Anrechnung eines Mitwirkungsanteils verzichtet. Nur dann bleiben Vorerkrankungen im Schadenfall vollständig außen vor.

Einige Anbieter verzichten komplett auf den Mitwirkungsanteil, andere rechnen Vorerkrankungen ab einer Mitwirkung von 75 Prozent an. Wieder andere kürzen bereits ab 25 Prozent. Tarife mit Verzicht auf den Mitwirkungsanteil sind für dich die sicherste Wahl, wenn du Vorerkrankungen hast. Sie können allerdings etwas teurer sein als Tarife mit Anrechnung.

  • Keine oder nur stark vereinfachte Gesundheitsfragen bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung.
  • Vorerkrankungen werden bei Verzicht auf den Mitwirkungsanteil nicht auf die Invalidität angerechnet.
  • Bei Anrechnung können Vorerkrankungen ab einer Mitwirkung von 25 Prozent die Leistung mindern.
  • Der Beitrag kann bei Verzicht auf den Mitwirkungsanteil etwas höher liegen.
Tarife mit und ohne Verzicht auf den Mitwirkungsanteil
Mit Verzicht auf Mitwirkungs­anteilMit Anrechnung von Vorerkrankungen
Gesundheits­fragenKeine oder nur stark vereinfachte Fragen.Teilweise umfangreiche Fragen zu bestehenden Krankheiten.
Anrechnung von VorerkrankungenVorerkrankungen werden nicht auf die Invalidität angerechnet.Vorerkrankungen können ab einer Mitwirkung von 25 Prozent die Leistung mindern.
AnnahmerichtlinienOft Altersgrenzen, Berufsausschlüsse oder Begrenzung der Vorschäden.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler im Umgang mit Vorerkrankungen

Im Leistungsfall einer Unfallzusatzversicherung mit Vorerkrankungen passieren häufig Fehler, die dich Geld kosten können. Diese Fallstricke solltest du kennen.

Der häufigste Fehler passiert nach der Schadenmeldung: Viele Versicherte akzeptieren eine Kürzung, ohne den Nachweis der Mitwirkung zu verlangen. Der Versicherer schickt ein Schreiben, beruft sich auf einen Vorschaden, und du gibst auf. Dabei liegt die Beweislast beim Versicherer, nicht bei dir.

Auch bei Vertragsabschluss lauern Fallstricke. Wer Gesundheitsfragen unvollständig oder falsch beantwortet, riskiert im Schadenfall eine Leistungsverweigerung wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Beantworte Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß und vollständig, auch wenn das den Abschluss erschwert. Ein weiterer Fehler ist, nur auf die Gesundheitsfragen zu achten und die Klauseln zum Mitwirkungsanteil zu ignorieren.

  • Du akzeptierst eine Kürzung, ohne den Nachweis der Mitwirkung deiner Vorerkrankung zu verlangen.
  • Du gibst bei Abschluss Gesundheitsfragen unvollständig oder falsch an.
  • Du achtest nur auf die Gesundheitsfragen, aber nicht auf die Klauseln zum Mitwirkungsanteil.
  • Du lässt dich von einem Gutachter des Versicherers einschüchtern, der pauschal einen Vorschaden benennt.
  • Du verzichtest auf eine anwaltliche Prüfung, obwohl der Versicherer die Kausalität bestreitet.

Häufige Fehler vermeiden

·Du akzeptierst eine Kürzung der Versicherungsleistung, ohne den Nachweis der Mitwirkung deiner Vorerkrankung zu verlangen.
·Du gibst bei Abschluss Gesundheitsfragen unvollständig oder falsch an, was später zur Leistungsverweigerung führen kann.
·Du achtest nur auf die Gesundheitsfragen, aber nicht auf die Klauseln zum Mitwirkungsanteil in den Versicherungsbedingungen.
·Du lässt dich von einem Gutachter des Versicherers einschüchtern, der pauschal einen Vorschaden als Ursache benennt.
·Du verzichtest auf eine anwaltliche Prüfung, obwohl der Versicherer die Kausalität zwischen Unfall und Schaden bestreitet.

09 · Checkliste

Checkliste: Darauf achtest du bei Vertragsabschluss

Mit einer gezielten Prüfung der Bedingungen findest du eine Unfallzusatzversicherung, die zu deiner gesundheitlichen Situation passt. Diese Punkte solltest du klären.

Vor dem Abschluss einer Unfallzusatzversicherung mit Vorerkrankungen solltest du die Bedingungen gezielt prüfen. Die Gesundheitsfragen sind nur ein Teil des Bildes. Mindestens genauso wichtig ist die Klausel zum Mitwirkungsanteil, denn sie entscheidet im Schadenfall über die Höhe deiner Leistung.

Kläre außerdem, ob der Tarif Altersgrenzen oder Berufsausschlüsse für den Abschluss ohne Gesundheitsprüfung vorsieht. Manche Anbieter versichern nur Personen bis 60 Jahre oder schließen bestimmte Berufsgruppen aus. Ein Tarif, der ausdrücklich auf die Anrechnung eines Mitwirkungsanteils verzichtet, bietet dir den umfassendsten Schutz.

  • Enthält der Tarif Gesundheitsfragen und wenn ja, wie umfangreich sind sie?
  • Verzichtet der Tarif ausdrücklich auf die Anrechnung eines Mitwirkungsanteils?
  • Ab welchem Prozentsatz der Mitwirkung wird die Leistung gekürzt?
  • Welche Vorerkrankungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder führen zu Risikozuschlägen?
  • Gibt es Altersgrenzen oder Berufsausschlüsse für den Abschluss ohne Gesundheitsprüfung?
  • Wie hoch ist die vereinbarte Invaliditätssumme und passt sie zu deinem Einkommen?
  • Sind Unfallrente, Todesfallleistung oder Krankenhaustagegeld mitversichert?

Prüfpunkte für deine Unfallzusatzversicherung

01

Enthält der Tarif Gesundheitsfragen und wenn ja, wie umfangreich sind sie?

02

Verzichtet der Tarif ausdrücklich auf die Anrechnung eines Mitwirkungsanteils?

03

Ab welchem Prozentsatz der Mitwirkung wird die Leistung gekürzt?

04

Welche Vorerkrankungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder führen zu Risikozuschlägen?

05

Gibt es Altersgrenzen oder Berufsausschlüsse für den Abschluss ohne Gesundheitsprüfung?

06

Wie hoch ist die vereinbarte Invaliditätssumme und passt sie zu deinem Einkommen?

07

Sind Unfallrente, Todesfallleistung oder Krankenhaustagegeld bei Bedarf mitversichert?

10 · Kosten

Was kostet eine Unfallzusatzversicherung mit Vorerkrankungen?

Die Beiträge für eine Unfallzusatzversicherung mit Vorerkrankungen hängen von mehreren Faktoren ab. Pauschale Preise gibt es nicht, aber eine Orientierung ist möglich.

Die Spanne ist bewusst weit, weil die Tarifunterschiede erheblich sind.

Ein einfacher Tarif mit Gesundheitsfragen liegt oft zwischen 10 und 25 Euro im Monat. Tarife ohne Gesundheitsfragen mit Anrechnung des Mitwirkungsanteils kosten häufig 15 bis 35 Euro. Tarife ohne Gesundheitsfragen mit Verzicht auf den Mitwirkungsanteil liegen meist zwischen 20 und 45 Euro monatlich. Der höhere Beitrag erkauft dir die Sicherheit, dass Vorerkrankungen deine Leistung nicht mindern.

  • Einfacher Tarif mit Gesundheitsfragen: 10 bis 25 Euro monatlich.
  • Tarif ohne Gesundheitsfragen mit Mitwirkungsanrechnung: 15 bis 35 Euro monatlich.
  • Tarif ohne Gesundheitsfragen mit Verzicht auf Mitwirkungsanteil: 20 bis 45 Euro monatlich.
  • Die Spannen variieren stark mit Invaliditätssumme, Progression, Alter und Beruf.

Beitragsspanne für eine Unfallversicherung mit hoher Invaliditätssumme

Tarif ohne Gesundheitsfragen mit MitwirkungsanrechnungBeitrag auf dem Niveau von Tarifen mit normaler Gesundheitsprüfung
Tarif ohne Gesundheitsfragen mit Verzicht auf MitwirkungsanteilBeitrag auf dem Niveau von Tarifen mit normaler Gesundheitsprüfung

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026