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Ratgeber · Versicherung

Unfallversicherung: Wann zahlt sie und wann nicht?

Die Unfallversicherung zahlt nur bei dauerhaften Schäden nach einem Unfall, nicht bei Krankheiten oder vorübergehenden Verletzungen. Entscheidend ist der Unterschied zwischen gesetzlichem Schutz auf der Arbeit und privater Absicherung in der Freizeit.

11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die private Unfallversicherung zahlt bei dauerhaften Beeinträchtigungen nach einem Unfall in der Freizeit, im Haushalt oder im Urlaub.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung und leistet nur bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.
  • Die Invaliditätsleistung ist die wichtigste Leistung und wird als Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme nach der Gliedertaxe berechnet.
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist oft wichtiger, weil sie auch bei Krankheiten leistet, die in über 90 Prozent der Fälle die Ursache für Berufsunfähigkeit sind.

01 · Was gilt

Wann zahlt die private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung deiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt. Sie gilt weltweit und rund um die Uhr, also auch in deiner Freizeit.

Die private Unfallversicherung zahlt nur, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung deiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit zurückbleibt. Vorübergehende Verletzungen wie ein einfacher Knochenbruch, der vollständig abheilt, lösen keine Leistung aus. Die Unfallfolgen müssen voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen bleiben und eine Besserung darf nicht zu erwarten sein.

Der Schutz gilt weltweit und rund um die Uhr, also auch in deiner Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder im Urlaub. Ein Beispiel: Stürzt du zu Hause von der Treppe und verlierst dauerhaft die Funktionsfähigkeit eines Beins, zahlt die private Unfallversicherung. Die Behandlungskosten selbst übernimmt deine Krankenversicherung, die Unfallversicherung leistet für die bleibenden Folgen wie den Umbau in eine behindertengerechte Wohnung oder spezielle Hilfsmittel.

  • Ein Unfall liegt vor, wenn du durch ein plötzlich von außen auf deinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidest.
  • Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Krankheiten, auch wenn sie plötzlich auftreten, sowie psychische Reaktionen wie Schock oder Ärger ohne äußere Einwirkung.
  • Ausgeschlossen sind außerdem Unfälle nach Drogenkonsum, beim Begehen vorsätzlicher Straftaten, durch Krieg oder Bürgerkrieg sowie durch Kernenergie.

Die private Unfallversicherung zahlt nur bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall, nicht bei vorübergehenden Verletzungen oder Krankheiten. Für die finanzielle Absicherung bei Krankheit brauchst du andere Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder ein Krankentagegeld.

Da zahlt sie

·Dauerhafte Invalidität nach einem Sturz in der Freizeit
·Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Körperteils nach einem Unfall
·Unfallfolgen, die voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen bleiben
·Unfälle im Haushalt, beim Sport oder im Urlaub

Da zahlt sie nicht

·Vorübergehende Verletzungen wie ein einfacher Knochenbruch, der vollständig abheilt
·Gesundheitsschäden durch Krankheiten, auch wenn sie plötzlich auftreten
·Psychische Reaktionen wie Schock oder Ärger ohne äußere Einwirkung
·Unfälle nach Drogenkonsum oder bei vorsätzlichen Straftaten

02 · Was gilt

Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer und wird über die Berufsgenossenschaft abgewickelt. Sie schützt dich nur in bestimmten Situationen, die mit deiner Arbeit zusammenhängen.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer und wird über die Berufsgenossenschaft abgewickelt. Sie schützt dich nur in bestimmten Situationen, die mit deiner Arbeit zusammenhängen. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge, du bist automatisch versichert.

Versichert sind Arbeitsunfälle auf der Arbeitsstätte, Wegeunfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück sowie Berufskrankheiten, die in der Berufskrankheiten-Verordnung gelistet sind. Auch Kinder und Jugendliche haben im Kindergarten, in der Schule und der Universität Versicherungsschutz, ebenso auf dem Hin- und Rückweg.

  • Versichert sind Unfälle auf der Arbeitsstätte und auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück.
  • Nicht versichert sind Unfälle in der Freizeit, im Haushalt, beim Sport oder bei der Gartenarbeit.
  • Nicht versichert sind Unfälle auf Umwegen oder bei privaten Erledigungen während der Arbeitszeit.
  • Nicht versichert sind Krankheiten, die nicht als Berufskrankheit anerkannt sind.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten. Für Unfälle in deiner Freizeit brauchst du eine private Unfallversicherung, wenn du dich absichern möchtest.

Versichert

·Arbeitsunfälle auf der Arbeitsstätte
·Wegeunfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück
·Berufskrankheiten, die in der Berufskrankheiten-Verordnung gelistet sind
·Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Universität für Kinder und Jugendliche

Nicht versichert

·Unfälle in der Freizeit, im Haushalt oder im Urlaub
·Stürze beim Sport oder bei der Gartenarbeit
·Unfälle auf Umwegen oder bei privaten Erledigungen während der Arbeitszeit
·Krankheiten, die nicht als Berufskrankheit anerkannt sind

03 · Grundlagen

Was ist ein Unfall im Sinne der Versicherung?

Der Unfallbegriff ist in den Versicherungsbedingungen genau definiert. Nur wenn alle Kriterien erfüllt sind, liegt ein versicherter Unfall vor.

Der Unfallbegriff ist in den Versicherungsbedingungen genau definiert. Nur wenn alle Kriterien erfüllt sind, liegt ein versicherter Unfall vor. Die Definition lautet: Ein Unfall liegt vor, wenn du durch ein plötzlich von außen auf deinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidest.

Plötzlich bedeutet, dass das Ereignis innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums eingetreten sein muss. Von außen einwirkend heißt, dass Kräfte auf deinen Körper wirken, wie zum Beispiel ein Zusammenstoß im Straßenverkehr oder eine Verletzung durch einen herabstürzenden Gegenstand. Unfreiwillig bedeutet, dass der Unfall nicht selbst herbeigeführt wurde, ein Freitod oder eine Selbstverstümmelung fallen deshalb nicht unter den Versicherungsschutz.

  • Dauerbelastungen im Sport stellen keinen Unfall dar, weil sie nicht plötzlich auftreten.
  • Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen wie Ärger, Aufregung oder Schock sind nicht versichert.
  • Schäden an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule nach hoher Kraftanstrengung gelten nur dann als Unfall, wenn ein erweiterter Unfallbegriff vereinbart wurde.

Plötzlich, von außen einwirkend und unfreiwillig sind die drei Kernmerkmale eines versicherten Unfalls. Dass du nach diesen Kriterien einen Unfall erlitten hast, musst du dem Versicherer selbst beweisen.

Kurz erklärt

Unfallbegriff

Ein Unfall liegt vor, wenn du durch ein plötzlich von außen auf deinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidest.

Plötzlich, von außen einwirkend und unfreiwillig sind die drei Kernmerkmale. Dauerbelastungen oder psychische Reaktionen ohne äußere Einwirkung sind keine Unfälle.

04 · Vergleich

Invaliditäts­leistung und Gliedertaxe: So wird die Auszahlung berechnet

Die Invaliditätsleistung ist die wichtigste Leistung der privaten Unfallversicherung. Wie viel Geld du bekommst, hängt vom Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme ab.

Die Invaliditätsleistung ist die wichtigste Leistung der privaten Unfallversicherung. Wie viel Geld du bekommst, hängt vom Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme ab. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der eingetretenen Invalidität, der anhand der Gliedertaxe bestimmt wird.

Die Gliedertaxe legt für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile feste Prozentsätze fest. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit werden die Werte entsprechend gekürzt. Vorerkrankungen können die Leistung mindern, wenn der Mitwirkungsanteil eines bestehenden Gebrechens bei über 25 Prozent liegt.

  • Arm im Schultergelenk: 70 Prozent Invaliditätsgrad
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels: 60 Prozent Invaliditätsgrad
  • Hand im Handgelenk: 55 Prozent Invaliditätsgrad
  • Auge: 50 Prozent Invaliditätsgrad
  • Gehör auf einem Ohr: 30 Prozent Invaliditätsgrad
  • Geruchssinn: 10 Prozent Invaliditätsgrad

Die Invaliditätsleistung berechnet sich aus dem Invaliditätsgrad laut Gliedertaxe multipliziert mit der vereinbarten Versicherungssumme. Beispiel: Hast du eine Versicherungssumme von 300.000 Euro vereinbart und verlierst ein Auge, erhältst du 150.000 Euro als Invaliditätszahlung.

Beispiele aus der Gliedertaxe: Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit
KörperteilInvaliditäts­grad
Arm im SchultergelenkArm im Schultergelenk70 Prozent
Bein bis zur Mitte des OberschenkelsBein bis zur Mitte des Oberschenkels60 Prozent
Hand im HandgelenkHand im Handgelenk55 Prozent
AugeAuge50 Prozent
Gehör auf einem OhrGehör auf einem Ohr30 Prozent
GeruchssinnGeruchssinn10 Prozent

05 · Vergleich

Private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeits­versicherung: Was ist wichtiger?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst, egal ob durch Unfall oder Krankheit. Die Unfallversicherung zahlt nur nach Unfällen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst, egal ob durch Unfall oder Krankheit. Die Unfallversicherung zahlt nur nach Unfällen und nur bei dauerhafter Invalidität. In mehr als 90 Prozent aller Fälle werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig, nicht nach einem Unfall.

Für die meisten Menschen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb wichtiger als eine private Unfallversicherung. Sie tritt auch ein, wenn du durch eine Krankheit berufsunfähig wirst, nicht nur bei einem Unfall. Eine Krankentagegeldversicherung hilft bei Verdienstausfällen ebenfalls auch bei Krankheit, nicht nur bei einem Unfall.

  • Die private Unfallversicherung zahlt eine einmalige Kapitalzahlung oder Unfallrente bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent im zuletzt ausgeübten Beruf, auch durch Krankheit.
  • Die Unfallversicherung leistet nicht bei Krankheiten, die Berufsunfähigkeitsversicherung schon.

Für Erwerbstätige mit Einkommen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel wichtiger als die private Unfallversicherung. Die Unfallversicherung ist vor allem für Selbstständige, Personen ohne Beruf und Menschen mit hohem Unfallrisiko sinnvoll.

Vergleich der Absicherungsziele
Private UnfallversicherungBerufsunfähigkeits­versicherung
Leistungs­auslöserDauerhafte Invalidität nach einem UnfallBerufsunfähigkeit ab 50 Prozent im zuletzt ausgeübten Beruf, auch durch Krankheit
LeistungsartEinmalige Kapitalzahlung oder UnfallrenteMonatliche Rente
Absicherung bei KrankheitNein, nur bei UnfällenJa, auch bei Krankheiten
ZielgruppeSelbstständige, Personen ohne Beruf, Menschen mit hohem UnfallrisikoErwerbstätige mit Einkommen

06 · Checkliste

Unfallrisiko: Wer braucht eine private Unfallversicherung?

Nicht für jeden ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Dein persönliches Unfallrisiko und deine berufliche Situation entscheiden, ob sich der Abschluss lohnt.

Nicht für jeden ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Dein persönliches Unfallrisiko und deine berufliche Situation entscheiden, ob sich der Abschluss lohnt. Arbeitnehmer sind bereits über die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeits- und Wegeunfälle abgesichert.

Besonders wichtig ist eine private Unfallversicherung für Selbstständige, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Auch Personen ohne Beruf wie Hausfrauen und Hausmänner profitieren, weil sie keinen gesetzlichen Schutz bei Unfällen in der Freizeit haben. Menschen mit einem sehr hohen Unfallrisiko in der Freizeit zahlen oft höhere Beiträge, haben aber auch ein größeres Absicherungsbedürfnis.

  • Selbstständige, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind
  • Personen ohne Beruf wie Hausfrauen und Hausmänner
  • Menschen mit einem sehr hohen Unfallrisiko in der Freizeit
  • Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können
  • Personen, die viel Zeit im Ausland verbringen und dort nicht gesetzlich abgesichert sind

Für Arbeitnehmer, Kinder und Jugendliche besteht bereits gesetzlicher Unfallschutz in Arbeit, Schule und Universität. Wer in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr oder im Urlaub abgesichert sein möchte, kann über eine private Unfallversicherung nachdenken.

Sinnvoll ist die private Unfallversicherung für

01

Selbstständige, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind

02

Personen ohne Beruf wie Hausfrauen und Hausmänner

03

Menschen mit einem sehr hohen Unfallrisiko in der Freizeit

04

Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können

05

Personen, die viel Zeit im Ausland verbringen und dort nicht gesetzlich abgesichert sind

07 · Im Vertrag

Leistungs­ausschlüsse: Wann die Unfallversicherung nicht zahlt

Auch wenn ein Unfall vorliegt, gibt es Situationen, in denen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Diese Ausschlüsse stehen in den Versicherungsbedingungen.

Auch wenn ein Unfall vorliegt, gibt es Situationen, in denen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Diese Ausschlüsse stehen in den Versicherungsbedingungen und gelten für alle Tarife. Sie betreffen vor allem Unfälle, die du selbst durch riskantes oder rechtswidriges Verhalten herbeiführst.

Unfälle, die nach dem Konsum von Drogen passieren, sind nicht versichert. Auch Unfälle beim Begehen oder Versuch einer vorsätzlichen Straftat sind ausgeschlossen. Schäden durch Krieg oder Bürgerkrieg sowie Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch Kernenergie verursacht werden, fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz.

  • Drogenkonsum: Unfälle, die nach dem Konsum von Drogen passieren, sind nicht versichert.
  • Vorsätzliche Straftaten: Unfälle beim Begehen oder Versuch einer vorsätzlichen Straftat sind ausgeschlossen.
  • Krieg und Bürgerkrieg: Schäden durch Krieg oder Bürgerkrieg sind nicht versichert.
  • Kernenergie: Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch Kernenergie verursacht werden, sind ausgeschlossen.
  • Luftfahrzeugführer: Unfälle als Luftfahrzeugführer, auch bei Luftsportgeräten, sind ausgeschlossen.
  • Motorsportereignisse: Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorsportfahrzeugs während der Fahrtveranstaltung oder Übungsfahrten sind ausgeschlossen.

Grob fahrlässiges Handeln ist dagegen versichert. Wer also aus Unachtsamkeit einen Unfall verursacht, behält seinen Versicherungsschutz, nur vorsätzliche oder besonders riskante Handlungen sind ausgeschlossen.

Typische Ausschlüsse in der privaten Unfallversicherung

DrogenkonsumAusschlussUnfälle, die nach dem Konsum von Drogen passieren, sind nicht versichert.
Vorsätzliche StraftatenAusschlussUnfälle beim Begehen oder Versuch einer vorsätzlichen Straftat sind ausgeschlossen.
Krieg und BürgerkriegAusschlussSchäden durch Krieg oder Bürgerkrieg sind nicht versichert.
KernenergieAusschlussSchäden, die mittelbar oder unmittelbar durch Kernenergie verursacht werden, sind ausgeschlossen.
LuftfahrzeugführerAusschlussUnfälle als Luftfahrzeugführer, auch bei Luftsportgeräten, sind nicht versichert.
MotorsportereignisseAusschlussUnfälle als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorsportfahrzeugs während der Fahrtveranstaltung oder Übungsfahrten sind ausgeschlossen.

08 · Kosten

Zusatzleistungen: Krankenhaustagegeld, Übergangsleistung und Sofortleistung

Neben der Invaliditätsleistung kannst du verschiedene Zusatzleistungen vereinbaren. Nicht alle sind sinnvoll, weil andere Versicherungen diese Risiken besser abdecken.

Neben der Invaliditätsleistung kannst du verschiedene Zusatzleistungen vereinbaren. Nicht alle sind sinnvoll, weil andere Versicherungen diese Risiken besser abdecken. Achte darauf, dass Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze versichert sind, ebenso wie unfallbedingte kosmetische Operationen.

Eine Sofortleistung bei Invalidität kann sinnvoll sein, weil sie schnell Geld für die ersten Umbaumaßnahmen oder Hilfsmittel bereitstellt. Eine Übergangsleistung ist bedingt sinnvoll, sie überbrückt die Zeit bis zur Feststellung der endgültigen Invalidität. Krankenhaustagegeld und Todesfallleistung sind meist überflüssig, weil eine Krankentagegeldversicherung oder Risikolebensversicherung diese Risiken umfassender abdeckt.

  • Sofortleistung bei Invalidität: sinnvoll, weil sie schnell Geld für erste Maßnahmen bereitstellt.
  • Übergangsleistung: bedingt sinnvoll, sie überbrückt die Zeit bis zur Feststellung der endgültigen Invalidität.
  • Krankenhaustagegeld: oft überflüssig, eine Krankentagegeldversicherung leistet auch bei Krankheit.
  • Todesfallleistung: überflüssig, eine Risikolebensversicherung deckt den Todesfall umfassender ab.

Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie kosmetische Operationen sollten mit mindestens 10.000 Euro mitversichert sein. Diese Zusatzleistungen sind wichtig, weil sie im Ernstfall hohe Kosten verursachen können, die sonst nicht abgedeckt sind.

Bewertung typischer Zusatzleistungen

Sofortleistung bei InvaliditätSinnvoll
ÜbergangsleistungBedingt sinnvoll
KrankenhaustagegeldOft überflüssig
TodesfallleistungÜberflüssig

09 · Fehler vermeiden

Todesfallleistung: Warum sie in der Unfallversicherung überflüssig ist

Viele Unfallversicherungen enthalten automatisch eine Todesfallleistung. Sie zahlt nur bei Unfalltod, nicht bei Tod durch Krankheit.

Viele Unfallversicherungen enthalten automatisch eine Todesfallleistung. Sie zahlt nur bei Unfalltod, nicht bei Tod durch Krankheit. Die Versorgung der Hinterbliebenen ist mit einer Risikolebensversicherung besser und oft günstiger abgesichert.

Die Todesfallleistung in der Unfallversicherung ist meist nur ein kleiner Betrag. Eine Risikolebensversicherung deckt den Todesfall umfassender ab, unabhängig von der Todesursache. Wer Angehörige für den Todesfall absichern möchte, sollte deshalb eine Risikolebensversicherung abschließen statt auf die Todesfallleistung der Unfallversicherung zu setzen.

  • Die Todesfallleistung zahlt nur bei Unfalltod, nicht bei Tod durch Krankheit.
  • Eine Risikolebensversicherung deckt den Todesfall umfassender ab, unabhängig von der Todesursache.
  • Die Versorgung der Hinterbliebenen ist mit einer Risikolebensversicherung besser und oft günstiger abgesichert.
  • Die Todesfallleistung in der Unfallversicherung ist meist nur ein kleiner Betrag.

Die Todesfallleistung in der Unfallversicherung ist überflüssig, weil sie nur bei Unfalltod zahlt. Für die Absicherung deiner Angehörigen ist eine Risikolebensversicherung die bessere Wahl, sie leistet unabhängig von der Todesursache.

Warum die Todesfallleistung in der Unfallversicherung oft überflüssig ist

·Die Todesfallleistung zahlt nur bei Unfalltod, nicht bei Tod durch Krankheit
·Eine Risikolebensversicherung deckt den Todesfall umfassender ab, unabhängig von der Todesursache
·Die Versorgung der Hinterbliebenen ist mit einer Risikolebensversicherung besser und oft günstiger abgesichert
·Die Todesfallleistung in der Unfallversicherung ist meist nur ein kleiner Betrag

10 · Im Vertrag

Vorerkrankungen: So beeinflussen sie die Leistung

Vorerkrankungen und Gebrechen können die Versicherungsleistung mindern. Das ist besonders wichtig, wenn du gesundheitliche Einschränkungen hast.

Vorerkrankungen und Gebrechen können die Versicherungsleistung mindern. Das ist besonders wichtig, wenn du gesundheitliche Einschränkungen hast. Viele Versicherer behalten sich eine anteilige Kürzung vor, wenn der Mitwirkungsanteil eines bestehenden Gebrechens bei über 25 Prozent liegt.

Ist eine bestehende Krankheit mitursächlich dafür, dass die Funktion eines Gliedes dauerhaft beeinträchtigt ist, kann die Leistung gekürzt werden. Einige Tarife verzichten auf eine Leistungskürzung bei Vorerkrankungen, das ist aber nicht der Standard. Du solltest beim Abschluss genau prüfen, wie dein Tarif mit Vorerkrankungen umgeht.

  • Mitwirkungsanteil über 25 Prozent: Viele Versicherer behalten sich eine anteilige Kürzung vor, wenn der Mitwirkungsanteil eines bestehenden Gebrechens bei über 25 Prozent liegt.
  • Mitursächlichkeit: Ist eine bestehende Krankheit mitursächlich dafür, dass die Funktion eines Gliedes dauerhaft beeinträchtigt ist, kann die Leistung gekürzt werden.
  • Keine Leistungskürzung: Einige Tarife verzichten auf eine Leistungskürzung bei Vorerkrankungen, das ist aber nicht der Standard.

Vorerkrankungen können die Invaliditätsleistung mindern, wenn sie zu mehr als 25 Prozent mitursächlich für die Unfallfolgen sind. Prüfe beim Abschluss, ob dein Tarif eine Leistungskürzung bei Vorerkrankungen vorsieht oder darauf verzichtet.

Auswirkungen von Vorerkrankungen auf die Unfallversicherung

Mitwirkungsanteil über 25 ProzentLeistungskürzungViele Versicherer behalten sich eine anteilige Kürzung vor, wenn der Mitwirkungsanteil eines bestehenden Gebrechens bei über 25 Prozent liegt.
MitursächlichkeitLeistungskürzungIst eine bestehende Krankheit mitursächlich dafür, dass die Funktion eines Gliedes dauerhaft beeinträchtigt ist, kann die Leistung gekürzt werden.
Keine LeistungskürzungVoller SchutzEinige Tarife verzichten auf eine Leistungskürzung bei Vorerkrankungen, das ist aber nicht der Standard.

11 · Fehler vermeiden

Unfallrente: Wann sie sich lohnt und wann nicht

Eine Unfallrente kannst du als Zusatzleistung vereinbaren. Sie wird häufig erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent gezahlt und ist vergleichsweise teuer.

Nachteile der Unfallrente

·Die Unfallrente wird häufig erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent gezahlt
·Sie ist im Vergleich zu anderen Absicherungen sehr teuer
·Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankentagegeldversicherung gleicht einen unfallbedingten Einkommensausfall besser aus
·Die Unfallrente zahlt nur nach Unfällen, nicht bei Krankheiten

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026