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Ratgeber · Versicherung

Reiseversicherung: Wann zahlt sie bei Storno und Abbruch?

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt Stornokosten nur bei bestimmten, unerwarteten Ereignissen. Entscheidend sind der Zeitpunkt des Abschlusses, bekannte Vorerkrankungen und die schnelle Meldung des Versicherungs­falls.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Versichert sind in der Regel unerwartete schwere Erkrankungen, Unfälle oder der Tod naher Angehöriger.
  • Bekannte oder behandelte Vorerkrankungen führen oft zu einer Leistungsverweigerung.
  • Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Reiseunfähigkeit ist Pflicht.
  • Storniere die Reise unverzüglich, sobald der Versicherungsfall eintritt.

01 · Grundlagen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittskostenversicherung springt ein, wenn du eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kannst. Sie übernimmt dann die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt.

Die Reiserücktrittskostenversicherung ist eine eigenständige Police, die du entweder für eine einzelne Reise oder als Jahresvertrag für mehrere Reisen innerhalb eines festgelegten Zeitraums abschließen kannst. Sie greift nur bei den im Vertrag genannten, unerwarteten Ereignissen und übernimmt die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter zum Zeitpunkt der Absage verlangt. Für preisgünstige Urlaube ist sie oft nicht nötig, weil der maximale Schaden überschaubar bleibt.

Bei teuren Reisen mit mehreren Personen, die weit im Voraus gebucht werden, kann der Schutz dagegen sinnvoll sein. Das gilt besonders, wenn Kinder mitreisen und das finanzielle Risiko einer Stornierung entsprechend höher ausfällt.

Die Versicherung erstattet nur die Stornokosten, nicht den gesamten Reisepreis. Was du bereits an Anzahlungen geleistet hast, bekommst du nur insoweit zurück, als der Veranstalter es nicht als Stornogebühr einbehält.

Kurz erklärt

Reiserücktrittskostenversicherung

Eine Versicherung, die die Stornokosten erstattet, wenn eine Reise wegen eines unerwarteten, versicherten Ereignisses abgesagt werden muss.

Sie schützt vor dem finanziellen Verlust, der durch die Stornierung einer bereits gebuchten Reise entsteht.

02 · Was gilt

Wann zahlt die Reiseversicherung bei Krankheit?

Nicht jede Krankheit ist ein Versicherungsfall. Die Versicherung leistet vor allem bei schweren, unerwartet auftretenden Erkrankungen, die eine Reise unmöglich machen.

Eine Reiserücktrittsversicherung leistet bei Krankheit nur dann, wenn die Erkrankung schwer ist, unerwartet auftritt und die Reise tatsächlich unmöglich macht. Typische Beispiele sind ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, ein Knochenbruch oder eine Lungenentzündung. Auch ein Bandscheibenvorfall, der die Reise unmöglich macht, fällt darunter.

Eine leichte Erkältung oder Kopfschmerzen reichen nicht aus, um einen Flug wegen Krankheit zu stornieren. Entscheidend ist, dass ein Arzt die Krankheit und die Reiseunfähigkeit attestiert. Das Attest muss die Diagnose nennen und Angaben zur Dauer der Erkrankung machen.

  • Eine schwere Virusinfektion oder Lungenentzündung ist ein versicherter Rücktrittsgrund.
  • Komplikationen in der Schwangerschaft, die die Reise unzumutbar machen, sind ebenfalls abgedeckt.
  • Bei psychischen Erkrankungen verlangen manche Versicherer ein fachärztliches Attest.

Da zahlt sie

·Unerwartete schwere Erkrankung (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Knochenbruch)
·Schwere Virusinfektion oder Lungenentzündung
·Bandscheibenvorfall, der die Reise unmöglich macht
·Komplikationen in der Schwangerschaft

Da zahlt sie nicht

·Leichte Erkältung oder Kopfschmerzen
·Bekannte oder bereits behandelte chronische Erkrankungen
·Verschlimmerung einer vor Vertragsschluss bekannten Krankheit
·Psychische Erkrankungen ohne fachärztliches Attest (je nach Bedingungen)

03 · Im Vertrag

Vorerkrankungen: Die häufigste Falle in den Versicherungs­bedingungen

Viele Versicherer schließen Leistungen aus, wenn die Krankheit schon vor dem Abschluss des Vertrags bekannt war. Die Formulierungen dazu sind oft intransparent und können unwirksam sein.

Viele Verträge schließen Erkrankungen aus, die vor dem Abschluss der Versicherung bereits bekannt waren oder behandelt wurden. Manche Klauseln beziehen sich auf einen Zeitraum von sechs Monaten vor Vertragsschluss. Wer also wegen einer bereits therapierten Augenerkrankung eine Reise absagt, kann leer ausgehen, wenn die Verschlimmerung auf diese bekannte Krankheit zurückgeht.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Klausel zu Vorerkrankungen klar und verständlich formuliert sein muss. Ist sie das nicht, kann sie unwirksam sein (Az. 3330/18 (24)). Für dich heißt das: Lies die Bedingungen genau und frage im Zweifel beim Versicherer nach, bevor du den Vertrag unterschreibst.

Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Ereignis unerwartet war. War bei der Buchung bereits absehbar, dass eine Krankheit oder eine Kündigung bevorsteht, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht.

Wichtige Klauseln zu Vorerkrankungen

AusschlussklauselVorerkrankungErkrankungen, die sechs Monate vor Abschluss des Versicherungsvertrags bereits behandelt wurden, sind oft vom Schutz ausgeschlossen.
TransparenzgebotUrteilEine Klausel zu Vorerkrankungen muss klar und verständlich formuliert sein. Ist sie das nicht, kann sie unwirksam sein (AG Frankfurt am Main, Az. 3330/18 (24)).
UnerwartetheitBedingungVersicherungsschutz besteht nur, wenn das Ereignis unerwartet war. War absehbar, dass eine Krankheit oder Kündigung bevorsteht, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht.

04 · Schritt für Schritt

Ablauf im Versicherungs­fall: So gehst du richtig vor

Schnelles und korrektes Handeln ist entscheidend, damit die Versicherung die Stornokosten übernimmt. Die Reihenfolge der Schritte hat direkten Einfluss auf die Leistung.

Die Reihenfolge deiner Handlungen entscheidet darüber, ob die Versicherung die Stornokosten übernimmt. Geh sofort zum Arzt, sobald du weißt, dass du nicht reisefähig bist. Ein Arztbesuch erst einige Tage nach der Stornierung spricht nach allgemeiner Lebenserfahrung gegen eine schwere Erkrankung.

Lass dir ein Attest ausstellen, das die Diagnose und die Dauer der Erkrankung nennt. Es muss ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Versicherungsfall bestehen. Storniere die Reise unverzüglich beim Reiseveranstalter oder Reisebüro, sobald die Reiseunfähigkeit feststeht.

  • Informiere den Versicherer sofort und teile ihm mit, dass du die Reise nicht antreten kannst.
  • Je später du stornierst, desto höher werden die Stornokosten, die die Versicherung übernehmen muss.
  • Bei psychischen Erkrankungen verlangen manche Versicherer ein fachärztliches Attest statt eines Hausarzt-Attests.
01

Arztbesuch

Gehe sofort zum Arzt, sobald du weißt, dass du nicht reisefähig bist. Ein später Arztbesuch spricht gegen eine schwere Erkrankung.

02

Ärztliches Attest besorgen

Lass dir ein Attest ausstellen, das die Diagnose und die Dauer der Erkrankung nennt. Bei psychischen Erkrankungen verlangen manche Versicherer ein fachärztliches Attest.

03

Reise unverzüglich stornieren

Storniere die Reise sofort beim Reiseveranstalter oder Reisebüro, sobald die Reiseunfähigkeit feststeht. Je später du stornierst, desto höher werden die Stornokosten.

04

Versicherer informieren

Melde den Schaden unverzüglich deiner Versicherung und reiche das Attest sowie die Stornorechnung ein.

05 · Was gilt

Reiseabbruchversicherung: Was zahlt sie bei vorzeitiger Rückkehr?

Die Reiseabbruchversicherung ergänzt die Rücktrittsversicherung. Sie übernimmt Mehrkosten, wenn du eine Reise abbrechen musst oder deinen Aufenthalt verlängern musst.

Die Reiseabbruchversicherung ergänzt die Rücktrittsversicherung und übernimmt Mehrkosten, wenn du eine Reise vorzeitig abbrechen musst. Versichert sind unter anderem eine schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete schwere Erkrankung während der Reise. Auch ein erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse kann den Abbruch rechtfertigen, wenn deine Anwesenheit zur Aufklärung erforderlich ist.

Die Versicherung ersetzt die entstehenden Mehrkosten, wenn du bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen kannst oder wenn du zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen bist. Ein Abbruch wegen bloßer Unlust, schlechtem Wetter oder einer Reisewarnung ohne konkrete Beeinträchtigung ist nicht abgedeckt.

Die Reiseabbruchversicherung zahlt nur bei versicherten Ereignissen, nicht bei freiwilliger Abreise. Kosten für nicht versicherte Ereignisse wie Krieg oder Bürgerkrieg bleiben außen vor.

Das ist versichert

·Vorzeitige Rückreise wegen schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung
·Mehrkosten für nicht in Anspruch genommene, bereits bezahlte Reiseleistungen
·Verlängerter Aufenthalt aus versichertem Grund
·Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse, wenn die Anwesenheit nötig ist

Das ist nicht versichert

·Abbruch wegen bloßer Unlust oder schlechtem Wetter
·Abbruch wegen einer Reisewarnung ohne konkrete Beeinträchtigung
·Kosten für nicht versicherte Ereignisse wie Krieg oder Bürgerkrieg

06 · Was gilt

Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit und andere versicherte Gründe

Neben Krankheit gibt es weitere Ereignisse, die einen Reiserücktritt absichern. Dazu zählen unter anderem Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit und Schäden am Eigentum.

Eine Schwangerschaft, die die Reise unmöglich oder unzumutbar macht, zählt ebenso dazu wie Komplikationen in der Schwangerschaft. Auch eine Impfunverträglichkeit mit starker Impfreaktion kann ein versicherter Rücktrittsgrund sein.

Im beruflichen Bereich ist der Verlust des Arbeitsplatzes durch eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung abgedeckt. Gleiches gilt für die unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern du bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet warst. Schäden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Hochwasser oder Einbruch können ebenfalls den Rücktritt rechtfertigen, wenn der Schaden erheblich ist oder deine Anwesenheit zur Aufklärung erforderlich ist.

  • Eine Kündigung, die bei Buchung bereits absehbar war, ist nicht versichert.
  • Rücktritt wegen Angst vor Terror oder Unruhen im Reiseland ist nicht abgedeckt.
  • Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts allein ist kein versicherter Rücktrittsgrund.

Versicherte Gründe

·Schwangerschaft, die die Reise unmöglich oder unzumutbar macht
·Verlust des Arbeitsplatzes durch unerwartete betriebsbedingte Kündigung
·Unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
·Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Hochwasser oder Einbruch
·Impfunverträglichkeit mit starker Impfreaktion

Nicht versicherte Gründe

·Rücktritt wegen Angst vor Terror oder Unruhen im Reiseland
·Rücktritt wegen einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts allein
·Kündigung, die bei Buchung bereits absehbar war

07 · Grundlagen

Risikopersonen: Wer zählt zu deinem versicherten Umfeld?

Nicht nur deine eigene Erkrankung kann den Versicherungsfall auslösen. Auch schwere Erkrankungen oder Unfälle von nahen Angehörigen sind oft abgedeckt.

Diese Personen werden als Risikopersonen bezeichnet, weil sie neben dir einen Versicherungsfall auslösen können.

Zu den Risikopersonen zählen in der Regel deine Eltern, deine Kinder, dein Lebenspartner oder deine Lebenspartnerin sowie deren Kinder und deine Schwiegereltern. Die genaue Definition findest du in den Versicherungsbedingungen deines Vertrags.

Prüfe vor dem Abschluss, welche Risikopersonen eingeschlossen sind. Wenn du mit Freunden verreist, sind diese in der Regel nicht automatisch mitversichert.

Kurz erklärt

Risikopersonen

Personen, deren unerwartete schwere Erkrankung, Unfall oder Tod einen versicherten Reiserücktritt auslösen kann.

Dazu zählen in der Regel Eltern, Kinder, Lebenspartner sowie Schwiegereltern und deren Kinder.

08 · Fehler vermeiden

Reisewarnung und Krieg: Zahlt die Versicherung bei Storno?

Ein Rücktritt wegen einer Reisewarnung oder eines Kriegsausbruchs ist über die Reiserücktrittsversicherung normalerweise nicht abgedeckt. Für Pauschalreisende gibt es aber andere Wege.

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn du wegen eines Kriegsausbruchs oder einer unsicheren Lage im Reiseland nicht reisen möchtest. Auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist für die Versicherung kein versichertes Ereignis. Der Schutz greift nur bei persönlichen Ereignissen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitsplatzverlust.

Für Pauschalreisende gibt es jedoch einen anderen Weg: Sie können eine Reise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die den Aufenthalt erheblich beeinträchtigen. Eine Reisewarnung ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig.

Kontaktiere in solchen Fällen direkt den Reiseveranstalter, nicht die Versicherung. Der Veranstalter prüft, ob die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung vorliegen.

Häufige Irrtümer bei Reisewarnung und Krieg

·Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn du wegen eines Kriegsausbruchs oder einer unsicheren Lage im Reiseland nicht reisen möchtest.
·Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist für die Versicherung kein versichertes Ereignis.
·Pauschalreisende können bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen am Urlaubsort kostenfrei stornieren. Eine Reisewarnung ist dafür ein Indiz, aber nicht zwingend nötig.
·Kontaktiere in solchen Fällen direkt den Reiseveranstalter, nicht die Versicherung.

09 · Kosten

Stornokosten: So hoch kann der finanzielle Schaden ausfallen

Die Höhe der Stornokosten hängt vom Zeitpunkt der Absage ab. Je näher der Reisetermin rückt, desto teurer wird die Stornierung.

Die Werte sind allgemeine Spannen und können je nach Veranstalter abweichen.

Bis 30 Tage vor Reisebeginn liegen die Stornokosten typischerweise bei 20 bis 30 Prozent des Reisepreises. Zwischen 14 und 29 Tagen vor Reisebeginn steigen sie auf 30 bis 50 Prozent. Bei 7 bis 13 Tagen vor Reisebeginn werden oft 50 bis 70 Prozent fällig, und bei weniger als 7 Tagen vor Reisebeginn können es 70 bis 90 Prozent sein.

Bei Nichtantritt der Reise ohne Stornierung können bis zu 100 Prozent des Reisepreises fällig werden. Deshalb ist die unverzügliche Stornierung im Versicherungsfall so wichtig.

10 · Checkliste

Checkliste: So prüfst du deine Police vor dem Abschluss

Bevor du eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, solltest du die Bedingungen genau lesen. Diese Punkte helfen dir, böse Überraschungen zu vermeiden.

Achte besonders auf die Ausschlussklauseln zu Vorerkrankungen und den genannten Zeitraum, auf den sie sich beziehen. Frage im Reisebüro oder beim Versicherer nach, wenn eine Formulierung unklar ist.

Prüfe, welche Risikopersonen eingeschlossen sind und ob eine Schwangerschaft als Rücktrittsgrund genannt wird. Kläre, welche Anforderungen der Versicherer an das ärztliche Attest stellt und ob es eine Selbstbeteiligung gibt. Entscheide, ob du eine Police für eine einzelne Reise oder einen Jahresvertrag für mehrere Reisen benötigst.

  • Sind Vorerkrankungen ausgeschlossen und wenn ja, für welchen Zeitraum?
  • Welche Risikopersonen sind eingeschlossen (Eltern, Partner, Kinder)?
  • Ist eine Reiseabbruchversicherung enthalten oder separat abzuschließen?

Das solltest du vor dem Abschluss prüfen

01

Sind Vorerkrankungen ausgeschlossen und wenn ja, für welchen Zeitraum?

02

Welche Risikopersonen sind eingeschlossen (Eltern, Partner, Kinder)?

03

Ist eine Schwangerschaft als Rücktrittsgrund genannt?

04

Welche Anforderungen stellt der Versicherer an das ärztliche Attest?

05

Gibt es eine Selbstbeteiligung und wie hoch ist sie?

06

Gilt die Police für eine einzelne Reise oder als Jahresvertrag?

07

Ist eine Reiseabbruchversicherung enthalten oder separat abzuschließen?

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026