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Ratgeber · Versicherung

Pflegezusatzversicherung: Wann zahlt die private Zusatzpolice?

Die private Pflegezusatzversicherung zahlt, sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, ob du einen Tarif für Pflegetagegeld, Pflegekosten oder eine Pflegerente gewählt hast.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Leistung setzt immer einen durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof festgestellten Pflegegrad voraus.
  • In der Pflegetagegeldversicherung zahlen viele Tarife den vollen Satz erst ab Pflegegrad 4 oder 5, niedrigere Grade werden anteilig bedient.
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten, die private Police zahlt unabhängig davon die vereinbarte Summe.
  • Staatlich geförderte Tarife (Pflege-Bahr) zahlen oft erst ab Pflegegrad 3 und haben geringere Leistungen als private Tarife.

01 · Schritt für Schritt

Voraussetzung: Ab wann gilt man als pflegebedürftig?

Die private Zusatzversicherung orientiert sich an der Einstufung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Ohne einen anerkannten Pflegegrad zahlt keine private Police.

Die private Pflegezusatzversicherung zahlt erst, wenn die Pflegebedürftigkeit offiziell festgestellt wurde. Dafür stellst du bei deiner Pflegekasse oder deinem privaten Versicherer einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Der Medizinische Dienst bei gesetzlich Versicherten oder Medicproof bei privat Versicherten prüft anschließend deine Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen.

Je stärker deine Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher fällt der Pflegegrad aus. Die Einstufung erfolgt in die Pflegegrade 1 bis 5. Ohne einen anerkannten Pflegegrad zahlt keine private Police.

  • Du stellst den Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei deiner Pflegekasse oder deinem privaten Versicherer.
  • Der Medizinische Dienst oder Medicproof begutachtet deine Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen.
  • Die Einstufung in Pflegegrad 1 bis 5 bestimmt die Leistungen der gesetzlichen und privaten Versicherung.
  • Die private Police zahlt, sobald der Pflegegrad feststeht und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
01

Antrag auf Pflegegrad

Du stellst bei deiner Pflegekasse oder deinem privaten Versicherer einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

02

Begutachtung

Der Medizinische Dienst (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (privat Versicherte) prüft deine Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen.

03

Einstufung in Pflegegrad 1 bis 5

Je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher der Pflegegrad. Er bestimmt die Leistungen der gesetzlichen und privaten Versicherung.

04

Leistung der Zusatzversicherung

Die private Police zahlt, sobald der Pflegegrad feststeht und die vertragliche Wartezeit oder Mindeststufe erfüllt ist.

02 · Vergleich

Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung übernimmt festgelegte monatliche Summen, die je nach Pflegegrad und Pflegeform unterschiedlich hoch sind. Diese Beträge bilden die Basis, auf der eine Zusatzversicherung aufsetzt.

Bei Pflege durch Angehörige zu Hause erhältst du in Pflegegrad 2 ein Pflegegeld von 347 Euro, in Pflegegrad 5 sind es 990 Euro. Bei professioneller Pflege zu Hause steigen die Leistungen von 796 Euro in Pflegegrad 2 auf 2.299 Euro in Pflegegrad 5.

Im Pflegeheim zahlt die gesetzliche Versicherung in Pflegegrad 2 einen Betrag von 805 Euro, in Pflegegrad 5 sind es 2.096 Euro. Zusätzlich steht dir in allen Pflegegraden ein Entlastungsbetrag von maximal 131 Euro monatlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag zu. Diese Beträge bilden die Basis, auf der eine private Zusatzversicherung aufsetzt.

  • Pflegegrad 2: 347 Euro Pflegegeld, 796 Euro ambulant, 805 Euro stationär.
  • Pflegegrad 3: 599 Euro Pflegegeld, 1.497 Euro ambulant, 1.319 Euro stationär.
  • Pflegegrad 4: 800 Euro Pflegegeld, 1.859 Euro ambulant, 1.855 Euro stationär.
  • Pflegegrad 5: 990 Euro Pflegegeld, 2.299 Euro ambulant, 2.096 Euro stationär.
Monatliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 2026
PflegegradPflegegeld bei Angehörigen­pflegeProfessionelle Pflege zu HauseVollstationäre Pflege im Heim
Pflegegrad 1Pflegegrad 10 Euro0 Euro0 Euro
Pflegegrad 2Pflegegrad 2347 Euro796 Euro805 Euro
Pflegegrad 3Pflegegrad 3599 Euro1.497 Euro1.319 Euro
Pflegegrad 4Pflegegrad 4800 Euro1.859 Euro1.855 Euro
Pflegegrad 5Pflegegrad 5990 Euro2.299 Euro2.096 Euro

03 · Kosten

Die Versorgungs­lücke: Wie hoch ist dein Eigenanteil?

Die gesetzlichen Leistungen decken die tatsächlichen Pflegekosten meist nicht vollständig. Genau diese Lücke soll eine private Pflegezusatzversicherung schließen.

Bei professioneller Pflege zu Hause liegt der durchschnittliche monatliche Eigenanteil in Pflegegrad 1 bei etwa 150 Euro, in Pflegegrad 3 bereits bei rund 1.300 Euro. In den Pflegegraden 4 und 5 steigt der Eigenanteil auf etwa 2.600 Euro monatlich.

Im Pflegeheim gibt es bei den Kosten keinen Unterschied mehr zwischen den Pflegegraden 2 bis 5. Die Heime berechnen einen einheitlichen Betrag für jeden Bewohner, der Eigenanteil liegt hier bei durchschnittlich 1.500 Euro monatlich ohne Kosten für Wohnen und Verpflegung. Der Verband der Ersatzkassen gibt den durchschnittlichen Eigenanteil im Heim mit 3.542 Euro an, im ersten Jahr mit 3.245 Euro.

  • Pflegegrad 1, professionelle Pflege zu Hause: etwa 150 Euro Eigenanteil.
  • Pflegegrad 3, professionelle Pflege zu Hause: etwa 1.300 Euro Eigenanteil.
  • Pflegegrade 4 und 5, professionelle Pflege zu Hause: etwa 2.600 Euro Eigenanteil.
  • Pflegegrade 2 bis 5, vollstationär im Heim: etwa 1.500 Euro Eigenanteil.

Durchschnittlicher monatlicher Eigenanteil nach Pflegegrad und Pflegeform

Pflegegrad 1, professionelle Pflege zu Hause150 Euro
Pflegegrad 2, professionelle Pflege zu Hause600 Euro
Pflegegrad 3, professionelle Pflege zu Hause1.300 Euro
Pflegegrad 4, professionelle Pflege zu Hause2.600 Euro
Pflegegrad 5, professionelle Pflege zu Hause2.600 Euro
Pflegegrad 2 bis 5, vollstationär im Heim1.500 Euro

04 · Was gilt

Pflegetagegeld: Wann zahlt die Police in welcher Höhe?

Die Pflegetagegeldversicherung ist die häufigste Form der privaten Zusatzversicherung. Sie zahlt einen vereinbarten Tagessatz, der je nach Pflegegrad gestaffelt sein kann.

Den vollen Tagessatz zahlen viele Versicherer erst im Pflegegrad 5, einige bereits in Pflegegrad 4.

In den niedrigeren Pflegegraden wird der Tagessatz nur anteilig gezahlt. Es gibt auch Tarife ohne Leistungsanspruch bei ambulanter Pflege, was nicht zu empfehlen ist, da der Großteil der Pflege zu Hause stattfindet. Die meisten Menschen sind in den Pflegegraden 1 bis 3 eingestuft und bleiben darin die längste Zeit.

  • Die Police zahlt ab Pflegegrad 2, wenn der Vertrag Leistungen für niedrige Grade vorsieht.
  • In voller Höhe zahlt sie ab Pflegegrad 4 oder 5, je nach Tarif.
  • Bei ambulanter Pflege zu Hause zahlt sie nur, sofern der Tarif das einschließt.
  • Bei Pflegegrad 1 zahlt sie nicht, wenn der Tarif erst ab Pflegegrad 2 leistet.

Da zahlt sie

·Ab Pflegegrad 2, wenn der Vertrag Leistungen für niedrige Grade vorsieht
·In voller Höhe ab Pflegegrad 4 oder 5, je nach Tarif
·Bei ambulanter Pflege zu Hause, sofern der Tarif das einschließt
·Bei vollstationärer Pflege im Heim ab Pflegegrad 2

Da zahlt sie nicht oder nur anteilig

·Bei Pflegegrad 1, wenn der Tarif erst ab Pflegegrad 2 leistet
·Bei rein vorsorglicher Pflege ohne anerkannten Pflegegrad
·In Tarifen ohne Leistungsanspruch bei ambulanter Pflege
·Vor Ablauf einer vereinbarten Wartezeit

05 · Was gilt

Pflegekostenversicherung: Erstattung der tatsächlichen Rechnungen

Die Pflegekostenversicherung erstattet belegte Kosten für Pflegeleistungen, bis zu einer vertraglich festgelegten Obergrenze. Sie zahlt also nur, wenn tatsächlich Kosten entstehen.

Erstattet werden Rechnungen ambulanter Pflegedienste, Eigenanteile im Pflegeheim sowie Kosten für Tages- und Nachtpflege.

Nicht erstattet werden Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim sowie die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung. Auch Beträge, die bereits die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt, werden nicht doppelt gezahlt. Leistungen ohne Vorlage einer Rechnung gibt es bei dieser Versicherungsform nicht.

  • Erstattet werden Rechnungen ambulanter Pflegedienste und Eigenanteile im Pflegeheim.
  • Aufwendungen für Pflegehilfsmittel werden übernommen, wenn vertraglich eingeschlossen.
  • Nicht erstattet werden Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim.
  • Bereits von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommene Beträge werden nicht erstattet.

Wird erstattet

·Rechnungen ambulanter Pflegedienste
·Eigenanteile im Pflegeheim
·Kosten für Tages- und Nachtpflege
·Aufwendungen für Pflegehilfsmittel, wenn vertraglich eingeschlossen

Wird nicht erstattet

·Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim
·Investitionskosten der Pflegeeinrichtung
·Beträge, die bereits die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt
·Leistungen ohne Vorlage einer Rechnung

06 · Was gilt

Pflegerentenversicherung: Monatliche Rente bei Pflegebedürftigkeit

Die Pflegerentenversicherung zahlt eine monatliche Rente, sobald ein bestimmter Pflegegrad festgestellt wurde. Die Höhe der Rente hängt vom vereinbarten Vertrag ab.

Sie fließt unabhängig davon, ob du zu Hause oder im Heim gepflegt wirst, und zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Rente fließt ab dem vertraglich vereinbarten Pflegegrad, oft ab Pflegegrad 3. Solange der Pflegegrad besteht, wird die Rente gezahlt. Bei Pflegegrad 1, wenn der Vertrag erst ab Pflegegrad 3 leistet, fließt keine Rente. Nach Wegfall des Pflegegrades endet die Zahlung.

  • Die Rente fließt ab dem vertraglich vereinbarten Pflegegrad, oft ab Pflegegrad 3.
  • Sie wird unabhängig vom Pflegeort gezahlt, also zu Hause oder im Heim.
  • Sie kommt zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
  • Ohne ärztlich bestätigte Pflegebedürftigkeit oder vor Ablauf der Wartezeit fließt keine Rente.

Rente fließt

·Ab dem vertraglich vereinbarten Pflegegrad, oft ab Pflegegrad 3
·Unabhängig davon, ob du zu Hause oder im Heim gepflegt wirst
·Zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
·Solange der Pflegegrad besteht

Rente fließt nicht

·Bei Pflegegrad 1, wenn der Vertrag erst ab Pflegegrad 3 leistet
·Ohne ärztlich bestätigte Pflegebedürftigkeit
·Vor Ablauf der vertraglichen Wartezeit
·Nach Wegfall des Pflegegrades

07 · Im Vertrag

Staatlich geförderte Pflege-Bahr: Wann zahlt sie?

Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Sie zahlt erst ab Pflegegrad 3 und hat geringere Leistungen als private Tarife, dafür darf der Versicherer niemanden wegen Vorerkrankungen ablehnen.

Die Zahlung setzt frühestens ab Pflegegrad 3 ein, nicht ab Pflegegrad 1 oder 2. Die vereinbarten Tagessätze oder Renten sind regelmäßig niedriger als bei privaten Tarifen ohne Förderung.

Dafür müssen Versicherer jeden Antragsteller annehmen, unabhängig von Vorerkrankungen. Der Staat bezuschusst den Beitrag, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Annahmepflicht macht den Pflege-Bahr besonders für Menschen mit Vorerkrankungen interessant, die sonst keine private Police bekommen.

  • Die Zahlung setzt frühestens ab Pflegegrad 3 ein, nicht ab Pflegegrad 1 oder 2.
  • Versicherer müssen jeden Antragsteller annehmen, unabhängig von Vorerkrankungen.
  • Die vereinbarten Tagessätze oder Renten sind regelmäßig niedriger als bei privaten Tarifen ohne Förderung.
  • Der Staat bezuschusst den Beitrag, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Leistungsmerkmale des Pflege-Bahr

LeistungsbeginnPflegegrad 3Die Zahlung setzt frühestens ab Pflegegrad 3 ein, nicht ab Pflegegrad 1 oder 2.
AnnahmepflichtKeine AblehnungVersicherer müssen jeden Antragsteller annehmen, unabhängig von Vorerkrankungen.
LeistungshöheGeringerDie vereinbarten Tagessätze oder Renten sind regelmäßig niedriger als bei privaten Tarifen ohne Förderung.
BeitragszuschussStaatlichDer Staat bezuschusst den Beitrag, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

08 · Fehler vermeiden

Beitrags­entwicklung: Was kostet dich die Zusatzversicherung?

Die Beiträge für eine private Pflegezusatzversicherung sind nicht garantiert. Sie können im Laufe der Vertragslaufzeit deutlich ansteigen.

Sie können während der gesamten Vertragslaufzeit steigen, auch im Alter. Darüber beschweren sich Versicherungsnehmer häufig, denn die Verträge bestehen ein Leben lang.

Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern sind hoch, ein Vergleich lohnt immer. Jüngere Menschen bis etwa 50 Jahre sollten den Abschluss genau prüfen, da sich Lebensumstände wie Kinder, Jobwechsel, Heirat oder Scheidung noch stark ändern können. Eine Kündigung ist meist mit Verlust der angesparten Leistungen verbunden.

  • Die Beiträge können während der gesamten Vertragslaufzeit steigen, auch im Alter.
  • Ein Vergleich der Tarife lohnt sich, die Preisunterschiede zwischen den Anbietern sind hoch.
  • Jüngere Menschen bis etwa 50 Jahre sollten den Abschluss genau prüfen.
  • Die Verträge bestehen ein Leben lang, eine Kündigung ist meist mit Verlust der angesparten Leistungen verbunden.

Worauf du bei den Beiträgen achten solltest

·Die Beiträge können während der gesamten Vertragslaufzeit steigen, auch im Alter.
·Ein Vergleich der Tarife lohnt sich, die Preisunterschiede zwischen den Anbietern sind hoch.
·Jüngere Menschen bis etwa 50 Jahre sollten den Abschluss genau prüfen, da sich Lebensumstände noch stark ändern können.
·Die Verträge bestehen ein Leben lang, eine Kündigung ist meist mit Verlust der angesparten Leistungen verbunden.

09 · Was gilt

Ambulante Pflege: Wann zahlt die Zusatzversicherung zu Hause?

Der Großteil der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt. Eine gute Zusatzversicherung sollte daher auch Leistungen für ambulante Pflege einschließen.

86 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt, davon wiederum rund 63 Prozent überwiegend allein durch Angehörige oder Laien. Eine gute Zusatzversicherung sollte daher auch Leistungen für ambulante Pflege einschließen.

Pflegetagegeld bei ambulanter Pflege zahlt nur, wenn der Tarif das vorsieht. Die Pflegekostenversicherung erstattet Rechnungen ambulanter Pflegedienste, die Pflegerente fließt unabhängig vom Pflegeort. In Tarifen ohne Leistungsanspruch bei ambulanter Pflege zahlt die Police zu Hause nicht.

  • Pflegetagegeld bei ambulanter Pflege zahlt, wenn der Tarif das vorsieht.
  • Die Pflegekostenversicherung erstattet Rechnungen ambulanter Pflegedienste.
  • Die Pflegerente fließt unabhängig vom Pflegeort.
  • Wenn ausschließlich Angehörige ohne professionelle Unterstützung pflegen, zahlt die Police nicht.

Zahlt die Police

·Pflegetagegeld bei ambulanter Pflege, wenn der Tarif das vorsieht
·Pflegekostenversicherung für Rechnungen ambulanter Pflegedienste
·Pflegerente unabhängig vom Pflegeort
·Leistungen ab Pflegegrad 2, wenn vertraglich vereinbart

Zahlt die Police nicht

·In Tarifen ohne Leistungsanspruch bei ambulanter Pflege
·Bei Pflegegrad 1, wenn der Vertrag erst ab Pflegegrad 2 leistet
·Wenn ausschließlich Angehörige ohne professionelle Unterstützung pflegen
·Vor Feststellung des Pflegegrades

10 · Checkliste

Pflegegrade 1 bis 3: Die häufigste Pflegesituation

Die meisten pflegebedürftigen Menschen sind in den Pflegegraden 1 bis 3 eingestuft und bleiben dort die längste Zeit. Deine Police sollte gerade in diesen Graden ausreichend leisten.

Prüfe, ob der Tarif bereits ab Pflegegrad 1 oder 2 Leistungen vorsieht.

Achte auf ausreichende Tagessätze in den Pflegegraden 1 bis 3, nicht nur auf hohe Sätze ab Pflegegrad 4. Vergleiche die anteilige Leistung in niedrigen Pflegegraden, viele Tarife staffeln die Zahlung. Der Eigenanteil bei professioneller Pflege zu Hause liegt in Pflegegrad 3 bereits bei etwa 1.300 Euro monatlich.

  • Prüfe, ob der Tarif bereits ab Pflegegrad 1 oder 2 Leistungen vorsieht.
  • Achte auf ausreichende Tagessätze in den Pflegegraden 1 bis 3, nicht nur auf hohe Sätze ab Pflegegrad 4.
  • Vergleiche die anteilige Leistung in niedrigen Pflegegraden, viele Tarife staffeln die Zahlung.
  • Bevorzuge Tarife, die auch bei ambulanter Pflege zahlen, da die meisten Menschen zu Hause gepflegt werden.

Darauf solltest du bei niedrigen Pflegegraden achten

01

Prüfe, ob der Tarif bereits ab Pflegegrad 1 oder 2 Leistungen vorsieht.

02

Achte auf ausreichende Tagessätze in den Pflegegraden 1 bis 3, nicht nur auf hohe Sätze ab Pflegegrad 4.

03

Vergleiche die anteilige Leistung in niedrigen Pflegegraden, viele Tarife staffeln die Zahlung.

04

Bevorzuge Tarife, die auch bei ambulanter Pflege zahlen, da die meisten Menschen zu Hause gepflegt werden.

05

Bedenke, dass der Eigenanteil bei professioneller Pflege zu Hause in Pflegegrad 3 bereits bei etwa 1.300 Euro monatlich liegt.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026