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Pflegezusatzversicherung in der Steuererklärung: So setzt du Beiträge ab

Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung kannst du als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. In der Praxis wirken sie sich jedoch oft nicht aus, weil die Höchstgrenze bereits durch die Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zur gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung sind in tatsächlicher Höhe absetzbar.
  • Beiträge zur freiwilligen Pflegezusatzversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und unterliegen einer Höchstgrenze.
  • Der staatlich geförderte Pflege-Bahr bringt 60 Euro Zulage pro Jahr, wenn du mindestens 10 Euro monatlich einzahlst.
  • Eingetragen wird alles in der Anlage Vorsorgeaufwand deiner Einkommensteuererklärung.

01 · Grundlagen

Was ist eine Pflegezusatzversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab. Eine private Pflegezusatzversicherung schließt diese Lücke und zahlt im Pflegefall eine vereinbarte Leistung.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkostenabsicherung. Sie übernimmt im Pflegefall nur einen Teil der tatsächlichen Kosten, den Rest zahlst du selbst. Eine private Pflegezusatzversicherung schließt diese finanzielle Lücke, indem sie im Pflegefall eine vereinbarte Leistung auszahlt.

Diese Leistung kann ein monatliches Pflegetagegeld oder eine feste Rente sein. Wichtig für deine Steuererklärung: Die Auszahlungen sind steuerfrei, wenn die Versicherung ausschließlich für den Pflegefall leistet.

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab.

Kurz erklärt

Private Pflegezusatzversicherung

Eine freiwillige Versicherung, die zusätzlich zur gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung abgeschlossen wird und im Pflegefall ein Tagegeld oder eine monatliche Rente auszahlt.

Die Auszahlungen sind steuerfrei, wenn die Versicherung ausschließlich für den Pflegefall leistet.

02 · Vergleich

Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung: Wo ist der Unterschied?

Für die Steuererklärung ist entscheidend, ob es sich um eine Pflicht- oder eine freiwillige Zusatzversicherung handelt. Beide werden unterschiedlich behandelt.

Für deine Steuererklärung ist die Unterscheidung zwischen Pflicht und Zusatz zentral. Die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung ist eine Basisabsicherung, die für alle vorgeschrieben ist. Ihre Beiträge kannst du in tatsächlicher Höhe als Vorsorgeaufwendungen absetzen.

Die private Pflegezusatzversicherung ist dagegen freiwillig. Ihre Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und sind nur bis zu einer gemeinsamen Höchstgrenze abziehbar. In der Praxis wirkt sich die Zusatzversicherung oft nicht steuermindernd aus, weil die Pflichtbeiträge diese Grenze bereits ausschöpfen.

Die Pflegepflichtversicherung ist immer steuermindernd, die Zusatzversicherung oft ohne Effekt.

Steuerliche Behandlung im Vergleich
PflegepflichtversicherungPflegezusatzversicherung
AbsetzbarkeitIn tatsächlicher HöheNur bis zur Höchstgrenze
Art der VorsorgeaufwendungBasisabsicherungSonstige Vorsorgeaufwendung
Eintragung in Anlage VorsorgeaufwandZeile 24 (privat) oder Zeile 13 (gesetzlich)Zeile 27
Wirkung auf die SteuerlastIn tatsächlicher Höhe absetzbarOft ohne Effekt, da Höchstbetrag ausgeschöpft

03 · Schritt für Schritt

So trägst du die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand ein

Alle Pflegeversicherungsbeiträge landen in derselben Anlage. Die Zeilen unterscheiden sich je nach Art der Versicherung und ob du Arbeitnehmer bist.

Alle Beiträge zur Pflegeversicherung gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand deiner Einkommensteuererklärung. Die konkrete Zeile hängt davon ab, ob du gesetzlich oder privat versichert bist und ob es sich um Pflicht- oder Zusatzbeiträge handelt.

Für deine private Pflegezusatzversicherung ist die Zeile 27 vorgesehen. Zuschüsse deines Arbeitgebers zur privaten Pflegepflichtversicherung trägst du in Zeile 36 ein, denn sie mindern deine absetzbaren Aufwendungen.

  • Öffne die Anlage Vorsorgeaufwand in deiner Steuererklärung.
  • Trage deine gesetzlichen Pflichtbeiträge als Arbeitnehmer in Zeile 13 ein, als privat Versicherter in Zeile 24.
  • Gib Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung in Zeile 27 an.
  • Vergiss nicht, Arbeitgeberzuschüsse in Zeile 36 einzutragen.
01

Anlage Vorsorgeaufwand öffnen

In deiner Einkommensteuererklärung findest du die Anlage Vorsorgeaufwand. Hier werden alle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erfasst.

02

Pflegepflichtversicherung eintragen

Als Arbeitnehmer trägst du deine gesetzlichen Beiträge in Zeile 13 ein. Privat Versicherte nutzen Zeile 24.

03

Pflegezusatzversicherung eintragen

Beiträge für eine private Pflegezusatzversicherung oder Pflegetagegeldversicherung gehören in Zeile 27.

04

Arbeitgeberzuschüsse angeben

Zuschüsse deines Arbeitgebers zur privaten Pflegepflichtversicherung trägst du in Zeile 36 ein.

05

Beiträge für Angehörige erfassen

Übernimmst du Beiträge für andere Personen, gehören diese in die Zeilen 37 bis 42. Für Kinder mit Kindergeldanspruch nutzt du die Anlage Kind.

04 · Was gilt

Welche Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen?

Nicht alle Versicherungsbeiträge werden steuerlich gleich behandelt. Für die private Pflegezusatzversicherung gilt eine gemeinsame Höchstgrenze mit anderen Vorsorgeaufwendungen.

Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören neben der privaten Pflegezusatzversicherung auch die Pflegetagegeldversicherung. Diese Versicherungen teilen sich einen gemeinsamen Höchstbetrag mit anderen Vorsorgeaufwendungen.

Nicht zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen deine gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung sowie die Krankenversicherung. Diese Basisabsicherungen sind in tatsächlicher Höhe absetzbar und haben Vorrang vor den freiwilligen Zusatzversicherungen.

Die private Pflegezusatzversicherung und die Pflegetagegeldversicherung teilen sich einen Höchstbetrag.

Zählt dazu

·Private Pflegezusatzversicherung
·Pflegetagegeldversicherung
·Private Haftpflichtversicherung
·Unfallversicherung

Zählt nicht dazu

·Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
·Private Pflegepflichtversicherung
·Beiträge zur Krankenversicherung

05 · Kosten

Die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt ein Höchstbetrag. Liegen deine Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung bereits darüber, bringt die Pflegezusatzversicherung keine Steuerersparnis.

Für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine jährliche Höchstgrenze von 1.900 Euro. Deine Beiträge zur regulären Kranken- und Pflegepflichtversicherung kannst du immer bis zur tatsächlichen Höhe eintragen und voll absetzen.

Überschreiten diese Pflichtbeiträge die Grenze von 1.900 Euro, kannst du keine zusätzlichen Vorsorgeversicherungen mehr absetzen. Bei den meisten Arbeitnehmern ist das der Fall, daher bringt die private Pflegezusatzversicherung steuerlich oft keinen Vorteil.

Die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt bei 1.900 Euro pro Jahr.

06 · Im Vertrag

Pflege-Bahr: Staatliche Förderung für deine Pflegezusatzversicherung

Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung. Er richtet sich auch an Menschen mit Vorerkrankungen oder höherem Alter.

Du musst monatlich mindestens 10 Euro einzahlen und der Versicherer muss im Pflegegrad 5 eine Leistung von mindestens 600 Euro monatlich vorsehen.

Die staatliche Zulage beträgt 5 Euro pro Monat, also maximal 60 Euro im Jahr. Diese Förderung ist steuerfrei. Beachte die Wartezeit: Erst fünf Jahre nach Versicherungsbeginn kannst du Leistungen in Anspruch nehmen.

Die staatliche Zulage beim Pflege-Bahr beträgt maximal 60 Euro pro Jahr.

Bedingungen für die staatliche Förderung

Mindestbeitrag10 EUR monatlichDu musst jeden Monat mindestens 10 Euro in den Vertrag einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten.
Mindestleistung600 EUR monatlichDer Versicherer muss im Pflegegrad 5 eine Leistung von mindestens 600 Euro monatlich vorsehen.
Staatliche Zulage60 EUR pro JahrDer Staat zahlt 5 Euro pro Monat dazu, also maximal 60 Euro im Jahr. Diese Zulage ist steuerfrei.
Wartezeit5 JahreErst fünf Jahre nach Versicherungsbeginn kannst du Leistungen in Anspruch nehmen. Davor erfolgt keine Auszahlung.
AnnahmepflichtKeine AblehnungVersicherer dürfen Antragsteller nicht aufgrund gesundheitlicher Risiken oder Vorerkrankungen ablehnen.

07 · Checkliste

Checkliste: So holst du das Maximum aus deiner Pflegeversicherung in der Steuererklärung

Mit diesen Punkten stellst du sicher, dass du alle absetzbaren Beiträge korrekt erfasst und keine Frist verpasst.

Beginne mit deinen Pflichtbeiträgen, denn diese sind immer in voller Höhe absetzbar.

Prüfe anschließend, ob sich deine freiwilligen Zusatzversicherungen steuerlich auswirken können. Das ist nur der Fall, wenn deine Pflichtbeiträge unter der Höchstgrenze von 1.900 Euro liegen.

  • Trage deine gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung in tatsächlicher Höhe ein.
  • Gib Beiträge zur Pflegezusatzversicherung in Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand an.
  • Vergiss nicht, Arbeitgeberzuschüsse in Zeile 36 einzutragen.
  • Ordne Beiträge für mitversicherte Kinder in der Anlage Kind zu.
  • Prüfe, ob der Höchstbetrag von 1.900 Euro bereits durch Pflichtbeiträge ausgeschöpft ist.
  • Zahle beim Pflege-Bahr mindestens 10 Euro monatlich ein, um die volle Zulage zu erhalten.

Das solltest du prüfen

01

Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung in tatsächlicher Höhe eintragen

02

Beiträge zur Pflegezusatzversicherung in Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand angeben

03

Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Pflegepflichtversicherung in Zeile 36 eintragen

04

Beiträge für mitversicherte Familienmitglieder korrekt zuordnen

05

Prüfen, ob der Höchstbetrag von 1.900 Euro bereits durch Pflichtbeiträge ausgeschöpft ist

06

Bei Pflege-Bahr: Mindestbeitrag von 10 Euro monatlich sicherstellen, um die volle Zulage zu erhalten

08 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Pflegezusatzversicherung in der Steuererklärung

Diese Fehler führen dazu, dass Beiträge nicht anerkannt werden oder die Steuerersparnis geringer ausfällt als möglich.

Ein typischer Fehler ist, Beiträge zur Pflegezusatzversicherung in der falschen Zeile einzutragen, etwa bei der Pflichtversicherung. Das führt dazu, dass das Finanzamt die Angaben nicht korrekt zuordnen kann.

Auch vergessene Arbeitgeberzuschüsse mindern deine absetzbaren Beiträge nicht korrekt. Beiträge für Kinder gehören in die Anlage Kind, nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand. Beim Pflege-Bahr führt eine monatliche Zahlung unter 10 Euro zum kompletten Verlust der staatlichen Zulage.

Eine monatliche Zahlung unter 10 Euro beim Pflege-Bahr führt zum Verlust der gesamten Zulage.

Typische Fehler vermeiden

·Beiträge zur Pflegezusatzversicherung in der falschen Zeile eintragen, etwa bei der Pflichtversicherung
·Arbeitgeberzuschüsse vergessen, die die absetzbaren Beiträge mindern
·Beiträge für Kinder in der Anlage Vorsorgeaufwand statt in der Anlage Kind eintragen
·Erwarten, dass die Pflegezusatzversicherung immer die Steuerlast senkt, obwohl der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft ist
·Beim Pflege-Bahr weniger als 10 Euro monatlich einzahlen und dadurch die staatliche Zulage verlieren

09 · Hintergrund

Beitragsrückerstattung und ihre Auswirkung auf die Steuer

Erstattet dir die Versicherung Beiträge zurück, musst du diese in der Steuererklärung berücksichtigen. Sie mindern die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen.

Die Erstattung wird mit deinen gezahlten Beiträgen verrechnet und reduziert den Betrag, den du als Vorsorgeaufwendungen absetzen kannst.

Das gilt auch für die private Pflegezusatzversicherung. Erstattet dir der Versicherer Beiträge, weil du keine Leistungen in Anspruch genommen hast, mindert das deine absetzbaren Aufwendungen im Jahr der Erstattung. Die staatliche Zulage beim Pflege-Bahr ist davon ausgenommen, sie muss nicht versteuert werden.

Beitragsrückerstattungen mindern deine absetzbaren Vorsorgeaufwendungen.

Wenn du eine Beitragsrückerstattung von deiner privaten Kranken- oder Pflegeversicherung erhältst, musst du diese in der Steuererklärung angeben. Die Erstattung wird mit den gezahlten Beiträgen verrechnet und reduziert den Betrag, den du als Vorsorgeaufwendungen absetzen kannst.

Das gilt auch für die private Pflegezusatzversicherung. Erstattet dir der Versicherer Beiträge, weil du keine Leistungen in Anspruch genommen hast, mindert das deine absetzbaren Aufwendungen im Jahr der Erstattung.

Beachte, dass die staatliche Zulage beim Pflege-Bahr nicht versteuert werden muss. Sie zählt nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen und wird auch nicht mit deinen Beiträgen verrechnet.

10 · Hintergrund

Pflegetagegeldversicherung: Lohnt sie sich steuerlich?

Die Pflegetagegeldversicherung ist eine Form der Pflegezusatzversicherung. Steuerlich wird sie gleich behandelt, bietet aber oft höhere Leistungen als der geförderte Pflege-Bahr.

Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall ein vereinbartes Tagegeld, das du frei verwenden kannst. Steuerlich gehört sie zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und wird in Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Die Beiträge wirken sich nur dann steuermindernd aus, wenn der Höchstbetrag von 1.900 Euro nicht bereits durch deine Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist. Im Vergleich zum Pflege-Bahr bieten Pflegetagegeldversicherungen ohne staatliche Zulage oft höhere Leistungen, wie die Stiftung Warentest bereits 2013 feststellte.

Pflegetagegeldversicherungen bieten oft höhere Leistungen als der geförderte Pflege-Bahr.

Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall ein vereinbartes Tagegeld, das du frei verwenden kannst. Steuerlich gehört sie zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und wird in Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Die Beiträge wirken sich nur dann steuermindernd aus, wenn der Höchstbetrag von 1.900 Euro nicht bereits durch deine Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist. In der Praxis ist das bei den meisten Arbeitnehmern der Fall.

Im Vergleich zum Pflege-Bahr bieten Pflegetagegeldversicherungen ohne staatliche Zulage oft höhere Leistungen. Die Stiftung Warentest hat bereits 2013 festgestellt, dass die geförderten Tarife die finanzielle Lücke im Pflegefall nicht vollständig schließen können.

Häufige Fragen

Fragen zu Pflegezusatzversicherung in der Steuererklärung

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FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026