Ratgeber · Versicherung
Pflegeversicherung Leistungen: Was dir 2026 zusteht
Die Pflegeversicherung zahlt für Pflege zu Hause, im Heim und für viele Hilfsmittel. Welche Leistungen du mit welchem Pflegegrad bekommst, hängt von deiner Pflegesituation ab.
11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2 für die Pflege durch Angehörige oder Freunde.
- Pflegesachleistungen übernehmen die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst.
- Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege stehen zusammen 3.539 Euro pro Jahr bereit.
- Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht allen Pflegegraden zu.
01 · Checkliste
Welche Voraussetzungen gelten für Leistungen der Pflegeversicherung?
Bevor du Leistungen beantragst, muss deine Pflegebedürftigkeit anerkannt sein. Dafür stellt die Pflegekasse einen Pflegegrad fest.
Für Leistungen aus der Pflegeversicherung brauchst du einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5. Diesen stellt deine Pflegekasse nach einer Begutachtung fest, die du mit einem Antrag bei deiner Kasse anstößt.
Zusätzlich musst du in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre lang Beiträge eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Bei privaten Pflegeversicherungen können abweichende Voraussetzungen gelten.
- Du bist gesetzlich oder privat pflegeversichert.
- Du hast innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre Beiträge eingezahlt oder warst familienversichert.
- Du hast einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5.
- Du stellst einen Antrag auf Pflegegrad bei deiner Pflegekasse.
Wird ein Pflegegrad festgestellt, hast du Anspruch auf Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Die Begutachtung beauftragt deine Pflegekasse, nachdem dein Antrag eingegangen ist.
Voraussetzungen für Pflegeleistungen
Du bist gesetzlich oder privat pflegeversichert.
Du hast innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre Beiträge eingezahlt oder warst familienversichert.
Du hast einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5.
Du stellst einen Antrag auf Pflegegrad bei deiner Pflegekasse.
02 · Vergleich
Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Was passt zu deiner Pflege?
Bei häuslicher Pflege hast du die Wahl zwischen Geld für pflegende Angehörige und der Abrechnung eines Pflegedienstes. Beide Leistungen lassen sich auch kombinieren.
Pflegegeld erhältst du, wenn Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche deine Pflege zu Hause übernehmen. Du kannst das Geld frei verwenden, solange eine angemessene Pflege und Betreuung sichergestellt ist.
Pflegesachleistungen sind dagegen zweckgebunden für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Der Dienst rechnet direkt mit deiner Pflegekasse ab, du bekommst kein Geld auf dein Konto.
- Pflegegeld: Auszahlung monatlich auf dein Konto, frei verwendbar für die Pflege durch Angehörige oder Freunde.
- Pflegesachleistung: Direkte Abrechnung des Pflegedienstes mit der Pflegekasse, zweckgebunden für professionelle Pflege.
- Kombinationsleistung: Du kannst ungenutzte Sachleistungsansprüche anteilig als Pflegegeld auszahlen lassen.
Bei Pflegegrad 3 erhältst du zum Beispiel 599 Euro Pflegegeld oder 1.497 Euro Pflegesachleistung pro Monat. Die Kombinationsleistung erlaubt dir, beide Leistungsarten flexibel zu mischen.
| Pflegegeld | Pflegesachleistung | |
|---|---|---|
| Wer pflegt? | Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche | Ambulanter Pflegedienst |
| Auszahlung | Monatlich auf dein Konto | Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse |
| Verwendung | Frei verwendbar, solange die Pflege sichergestellt ist | Zweckgebunden für professionelle Pflege |
| Höhe bei Pflegegrad 3 | 599 Euro monatlich | 1.497 Euro monatlich |
03 · Kosten
So hoch sind Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2026
Die Beträge steigen mit dem Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 hast du Anspruch auf beide Leistungsarten.
Die monatlichen Beträge steigen mit dem Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 hast du Anspruch auf beide Leistungsarten, bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen.
Für Pflegegrad 2 liegt das Pflegegeld bei 347 Euro, für Pflegegrad 5 bei 990 Euro. Die Pflegesachleistung beginnt bei 796 Euro für Pflegegrad 2 und erreicht 2.299 Euro für Pflegegrad 5.
- Pflegegeld Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro.
- Pflegesachleistung Pflegegrad 2: 796 Euro, Pflegegrad 3: 1.497 Euro, Pflegegrad 4: 1.859 Euro, Pflegegrad 5: 2.299 Euro.
- Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.
Die Beträge gelten seit dem 1. Juli 2025 und damit auch im Jahr 2026. Sie werden unabhängig vom Einkommen oder Vermögen gezahlt.
Monatliche Leistungen nach Pflegegrad
Den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich bekommst du ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden für Angebote, die dich im Alltag entlasten, und wird nicht als Geld auf dein Konto überwiesen.
Du kannst den Betrag für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Auch bei Pflegegrad 1 kannst du damit Pflegesachleistungen, teilstationäre Pflege oder vollstationäre Pflege finanzieren.
- Dafür vorgesehen: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1.
- Dafür nicht vorgesehen: Pflegegeld für Angehörige, unabhängige freie Verwendung ohne Zweckbindung, vollstationäre Pflege im Heim ab Pflegegrad 2.
Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit der Einrichtung oder dem Anbieter abgerechnet. Du musst die Kosten belegen und bei deiner Pflegekasse einreichen.
Dafür vorgesehen
Dafür nicht vorgesehen
05 · Schritt für Schritt
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro im Jahr
Wenn deine private Pflegeperson ausfällt oder du vorübergehend stationär versorgt werden musst, greifen diese Leistungen. Beide teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag.
Wenn deine private Pflegeperson krank ist, Urlaub macht oder aus anderen Gründen ausfällt, springt die Verhinderungspflege ein. Eine andere Person oder ein ambulanter Pflegedienst übernimmt dann die Pflege zu Hause.
Alternativ kannst du für einige Tage oder Wochen in einem Pflegeheim untergebracht werden, das ist die Kurzzeitpflege. Beide Leistungen teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für die Pflegegrade 2 bis 5.
- Deine private Pflegeperson ist krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert.
- Ersatzpflege organisieren: Eine andere Person oder ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Pflege zu Hause.
- Alternativ Kurzzeitpflege: Du wirst für einige Tage oder Wochen in einem Pflegeheim untergebracht.
- Kostenabrechnung: Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 3.539 Euro pro Jahr für beide Leistungen zusammen, jeweils für bis zu acht Wochen.
Die Verhinderungspflege wird für bis zu acht Wochen pro Jahr gewährt, die Kurzzeitpflege ebenfalls für bis zu acht Wochen. Der gemeinsame Jahresbetrag begrenzt die Gesamtleistung.
Ausfall der Pflegeperson
Deine private Pflegeperson ist krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert.
Ersatzpflege organisieren
Eine andere Person oder ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Pflege zu Hause. Das ist die Verhinderungspflege.
Alternativ: Kurzzeitpflege
Du wirst für einige Tage oder Wochen in einem Pflegeheim untergebracht, wenn die häusliche Pflege nicht möglich ist.
Kostenabrechnung
Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 3.539 Euro pro Jahr für beide Leistungen zusammen, jeweils für bis zu acht Wochen.
06 · Kosten
Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Entlastung
Die teilstationäre Pflege ergänzt die häusliche Pflege. Du bist tagsüber oder nachts in einer Einrichtung und wohnst weiter zu Hause.
Die teilstationäre Pflege ergänzt deine häusliche Pflege. Du bist tagsüber oder nachts in einer Einrichtung und wohnst weiter zu Hause, was pflegende Angehörige entlastet.
Die monatlichen Beträge steigen mit dem Pflegegrad: 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei Pflegegrad 3, 1.685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5.
- Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich.
- Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich.
- Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich.
- Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich.
Die Leistungen werden zusätzlich zum Pflegegeld oder zu Pflegesachleistungen gewährt. Du musst also nicht zwischen teilstationärer Pflege und deiner häuslichen Versorgung wählen.
Monatliche Leistungen für Tages- und Nachtpflege
07 · Kosten
Vollstationäre Pflege: Was das Heim kostet
Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegeversicherung einen festen Betrag für die Pflegekosten. Unterkunft und Verpflegung zahlst du selbst.
Unterkunft und Verpflegung zahlst du selbst, ebenso einen Teil der Investitionskosten.
Die Zuschüsse liegen bei 805 Euro für Pflegegrad 2, 1.319 Euro für Pflegegrad 3, 1.855 Euro für Pflegegrad 4 und 2.096 Euro für Pflegegrad 5 pro Monat.
- Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich.
- Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich.
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich.
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich.
Die tatsächlichen Heimkosten liegen meist über diesen Beträgen. Die Differenz trägst du als Eigenanteil, der je nach Einrichtung und Region unterschiedlich hoch ausfällt.
Monatliche Zuschüsse zur vollstationären Pflege
08 · Was gilt
Pflegehilfsmittel: Monatlich bis zu 42 Euro
Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause. Dazu zählen Verbrauchsmittel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel.
Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause und ermöglichen dir eine selbstständigere Lebensführung. Für Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich.
Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Badewannenlifter werden dagegen als Sachleistung zur Verfügung gestellt oder bezuschusst. Der Hausnotruf wird mit 25,50 Euro monatlich bezuschusst.
- Zum Verbrauch bestimmt: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz.
- Technische Hilfsmittel: Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf, Badewannenlifter.
Die Verbrauchsmittel kannst du über deine Pflegekasse beziehen, oft als monatliche Lieferung. Technische Hilfsmittel werden in der Regel leihweise überlassen oder mit einem Zuschuss finanziert.
Zum Verbrauch bestimmt
Technische Hilfsmittel
09 · Was gilt
Wohnraumanpassung: Zuschuss bis 4.180 Euro
Für einen barrierefreien Umbau deiner Wohnung zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss. Er wird pro Maßnahme gewährt.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahme deine Pflege erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht.
Bezuschusst werden zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen, der Einbau eines Treppenlifts oder die Beseitigung von Schwellen.
- Wird bezuschusst: Einbau einer bodengleichen Dusche, Verbreiterung von Türen, Einbau eines Treppenlifts, Beseitigung von Schwellen.
- Wird nicht bezuschusst: Allgemeine Renovierung, neue Möbel, dekorative Umbauten, Gartenanlage.
Den Antrag stellst du bei deiner Pflegekasse, bevor du die Maßnahme durchführst. Die Kasse prüft, ob die geplante Veränderung pflegerisch notwendig ist.
Wird bezuschusst
Wird nicht bezuschusst
10 · Im Vertrag
Pflegeberatung: Pflicht bei Pflegegeld
Pflegebedürftige und Angehörige haben ein Recht auf kostenlose Pflegeberatung. Bei Pflegegeldbezug ist sie ab Pflegegrad 2 verpflichtend.
Bei ausschließlicher Pflege durch Angehörige ist die Beratung ab Pflegegrad 2 verpflichtend.
Lehnt die Pflegeperson die Beratung ab, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz streichen. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflicht zur Beratung, du kannst sie aber freiwillig in Anspruch nehmen.
- Pflichtberatung: Pflegegrad 2 bis 5, bei ausschließlicher Pflege durch Angehörige ist eine Beratung Pflicht.
- Freiwillige Beratung: Pflegegrad 1, auf Wunsch kannst du sie trotzdem in Anspruch nehmen.
- Kostenübernahme: Die Pflegeberatung ist kostenlos und wird von ambulanten Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt.
Die Beratung findet in der Regel bei dir zu Hause statt. Sie soll die Pflegequalität sichern und pflegende Angehörige entlasten.
Regeln zur Pflegeberatung
11 · Hintergrund
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistung flexibel nutzen
Die Kombinationsleistung verbindet beide Leistungsarten. Du kannst einen Teil der Pflege durch Angehörige und einen Teil durch einen Pflegedienst abdecken.
Bei der Kombinationsleistung entscheidest du, wie viel Prozent der Pflegesachleistung du in Anspruch nimmst. Den nicht genutzten Anteil erhältst du anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Beispiel: Nutzt du bei Pflegegrad 3 nur 40 Prozent der Sachleistung, bekommst du 60 Prozent des Pflegegeldes zusätzlich. So bleibst du flexibel, wenn sich dein Pflegebedarf ändert.
Die Kombinationsleistung eignet sich besonders, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen können, aber für bestimmte Tätigkeiten wie Körperpflege professionelle Unterstützung sinnvoll ist. Du kannst den Anteil der Sachleistung jederzeit anpassen, wenn sich deine Situation ändert.
Bei der Kombinationsleistung entscheidest du, wie viel Prozent der Pflegesachleistung du in Anspruch nimmst. Den nicht genutzten Anteil erhältst du anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Beispiel: Nutzt du bei Pflegegrad 3 nur 40 Prozent der Sachleistung, bekommst du 60 Prozent des Pflegegeldes zusätzlich. So bleibst du flexibel, wenn sich dein Pflegebedarf ändert.
Die Kombinationsleistung eignet sich besonders, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen können, aber für bestimmte Tätigkeiten wie Körperpflege professionelle Unterstützung sinnvoll ist.
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