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Ratgeber · Versicherung

Pflegeversicherung für Azubis: So viel zahlst du 2026

Mit deinem ersten Aus­bildungs­gehalt wirst du automatisch in der Pflegeversicherung versichert. Dein Anteil hängt von deinem Alter und deiner familiären Situation ab.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 Prozent deiner Ausbildungsvergütung.
  • Du und dein Ausbildungsbetrieb teilen sich den Beitrag je zur Hälfte, also jeweils 1,8 Prozent.
  • Kinderlose Azubis ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent allein.
  • Bei einer Ausbildungsvergütung bis 325 Euro übernimmt der Betrieb die Beiträge komplett.

01 · Grundlagen

Was ist die Pflegeversicherung für Azubis?

Die Pflegeversicherung ist ein Pflichtbestandteil der Sozialversicherung. Sie sichert das finanzielle Risiko ab, wenn du im Alter oder durch einen Unfall pflegebedürftig wirst.

Die Pflegeversicherung ist der jüngste Zweig der Sozialversicherung. Als Auszubildende oder Auszubildender bist du ab dem ersten Tag deiner Ausbildung versicherungspflichtig, sobald deine Ausbildungsvergütung über der Geringverdienergrenze liegt. Die Beiträge werden direkt von deiner Brutto-Ausbildungsvergütung abgezogen und von deinem Betrieb an die Krankenkasse weitergeleitet.

Die Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung folgt automatisch deiner Krankenkasse. Eine separate Anmeldung ist nicht nötig. Dein Ausbildungsbetrieb meldet dich bei der Krankenkasse an, bei der du versichert sein möchtest.

Kurz erklärt

Pflegeversicherung für Azubis

Die Pflegeversicherung ist der jüngste Zweig der Sozialversicherung. Als Auszubildende oder Auszubildender bist du ab dem ersten Tag deiner Ausbildung versicherungspflichtig, sobald deine Ausbildungsvergütung über der Geringverdienergrenze liegt.

Die Beiträge werden direkt von deiner Brutto-Ausbildungsvergütung abgezogen und von deinem Betrieb an die Krankenkasse weitergeleitet.

02 · Vergleich

Wie hoch ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung?

Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt. Für bestimmte Personengruppen gelten Zu- oder Abschläge.

Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 Prozent deiner Brutto-Ausbildungsvergütung. Diesen Betrag teilen sich Arbeitgeber und Auszubildende je zur Hälfte. Für dich bedeutet das einen Anteil von 1,8 Prozent.

Für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr gilt ein Zuschlag von 0,6 Prozent. Diesen Zuschlag trägst du allein. Dein Anteil steigt damit auf 2,4 Prozent, während der Anteil des Betriebs bei 1,8 Prozent bleibt.

Der Zuschlag von 0,6 Prozent für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr wird von dir allein getragen.

Beitragssätze zur Pflegeversicherung 2026 im Überblick
Allgemeiner BeitragBeitrag für Kinderlose ab 23
Gesamtbeitrag3,6 %4,2 %
Dein Anteil1,8 %2,4 %
Anteil des Betriebs1,8 %1,8 %

03 · Schritt für Schritt

So wird dein Beitrag berechnet

Die Berechnung folgt einem einfachen Prinzip: Deine Brutto-Ausbildungsvergütung wird mit deinem individuellen Beitragssatz multipliziert.

Ausgangspunkt für die Berechnung ist deine Brutto-Ausbildungsvergütung, also der Betrag, der in deinem Ausbildungsvertrag steht. Auf diesen Betrag wird dein individueller Beitragssatz angewendet.

Bist du unter 23 Jahre alt oder hast du Kinder, gilt für dich der allgemeine Satz von 1,8 Prozent. Bist du 23 Jahre oder älter und kinderlos, liegt dein Anteil bei 2,4 Prozent. Die Formel lautet: Brutto-Ausbildungsvergütung mal deinen Prozentsatz geteilt durch 100.

Ein Beispiel: Bei einer Brutto-Ausbildungsvergütung von 800 Euro und einem Beitragssatz von 1,8 Prozent zahlst du monatlich 14,40 Euro in die Pflegeversicherung. Dein Ausbildungsbetrieb zieht diesen Betrag direkt von deinem Gehalt ab.

01

Brutto-Ausbildungsvergütung ermitteln

Ausgangspunkt ist der Betrag, der in deinem Ausbildungsvertrag steht. Das ist dein Bruttogehalt vor allen Abzügen.

02

Individuellen Beitragssatz festlegen

Bist du unter 23 oder hast du Kinder, gilt für dich der allgemeine Satz von 1,8 Prozent. Bist du 23 oder älter und kinderlos, liegt dein Anteil bei 2,4 Prozent.

03

Beitrag berechnen

Du rechnest: Brutto-Ausbildungsvergütung mal deinen Prozentsatz geteilt durch 100. Das Ergebnis ist dein monatlicher Beitrag zur Pflegeversicherung.

04

Abzug vom Nettogehalt

Dein Ausbildungsbetrieb zieht den errechneten Beitrag zusammen mit den anderen Sozialabgaben von deinem Bruttogehalt ab. Der Rest ist dein Nettogehalt.

04 · Was gilt

Wann übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge?

Bei sehr niedrigen Ausbildungsvergütungen wirst du finanziell entlastet. Dein Betrieb trägt dann die Sozialversicherungsbeiträge allein.

Beträgt deine Ausbildungsvergütung höchstens 325 Euro im Monat, übernimmt dein Arbeitgeber die Beiträge zur Pflegeversicherung vollständig.

In diesem Fall zahlt der Betrieb auch die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung allein. Liegt deine Ausbildungsvergütung über 325 Euro, zahlst du deinen hälftigen Anteil von 1,8 Prozent selbst und der Betrieb übernimmt die andere Hälfte.

Bei einer Ausbildungsvergütung von höchstens 325 Euro im Monat trägt der Betrieb die Sozialversicherungsbeiträge komplett.

Arbeitgeber zahlt allein

·Deine Ausbildungsvergütung beträgt höchstens 325 Euro im Monat
·Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden vollständig vom Betrieb übernommen
·Auch die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt der Betrieb allein

Arbeitgeber und du teilen sich

·Deine Ausbildungsvergütung liegt über 325 Euro im Monat
·Du zahlst deinen hälftigen Anteil von 1,8 Prozent selbst
·Der Betrieb übernimmt die andere Hälfte von 1,8 Prozent

05 · Hintergrund

Pflegeversicherung und Familienversicherung

Vor der Ausbildung warst du möglicherweise über deine Eltern familienversichert. Mit dem ersten Gehalt ändert sich dein Status.

Mit Beginn deiner Ausbildung erlischt in der Regel die beitragsfreie Familienversicherung über deine Eltern. Du wirst als Auszubildende oder Auszubildender selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und damit auch selbst beitragspflichtig in der Pflegeversicherung.

Für die Wahl deiner Krankenkasse hast du ab Ausbildungsbeginn zwei Wochen Zeit. Triffst du keine Wahl, meldet dich dein Ausbildungsbetrieb bei der Kasse an, bei der du zuletzt versichert warst, oft die deiner Eltern. Die Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung folgt automatisch deiner Krankenkasse.

Mit Beginn deiner Ausbildung erlischt in der Regel die beitragsfreie Familienversicherung über deine Eltern. Du wirst als Auszubildende oder Auszubildender selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und damit auch selbst beitragspflichtig in der Pflegeversicherung.

Für die Wahl deiner Krankenkasse hast du ab Ausbildungsbeginn zwei Wochen Zeit. Triffst du keine Wahl, meldet dich dein Ausbildungsbetrieb bei der Kasse an, bei der du zuletzt versichert warst, oft die deiner Eltern.

Die Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung folgt automatisch deiner Krankenkasse. Eine separate Anmeldung ist nicht nötig.

06 · Im Vertrag

Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren

Der Gesetzgeber sieht für Kinderlose einen höheren Beitrag vor. Dieser Zuschlag gilt ab einem bestimmten Alter und wird von dir allein getragen.

Der Zuschlag für Kinderlose wird ab dem 23. Lebensjahr fällig. Maßgeblich ist dein Geburtstag, nicht der Beginn des Ausbildungsjahres. Der Zuschlag beträgt 0,6 Prozent deiner Brutto-Ausbildungsvergütung und kommt zu deinem hälftigen Anteil von 1,8 Prozent hinzu.

Hast du Kinder, entfällt der Zuschlag. Deine Elterneigenschaft musst du deiner Krankenkasse nachweisen, zum Beispiel mit einer Geburtsurkunde. Für das zweite bis fünfte Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gibt es einen Abschlag von jeweils 0,25 Prozent.

Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent gilt ab dem 23. Lebensjahr und wird von dir allein getragen.

Regelungen zum Kinderlosenzuschlag

AltersgrenzeAb 23Der Zuschlag wird ab dem 23. Lebensjahr fällig. Maßgeblich ist dein Geburtstag, nicht der Beginn des Ausbildungsjahres.
Höhe des Zuschlags0,6 ProzentDer Zuschlag beträgt 0,6 Prozent deiner Brutto-Ausbildungsvergütung. Er kommt zu deinem hälftigen Anteil von 1,8 Prozent hinzu.
Nachweis von KindernElterneigenschaftHast du Kinder, entfällt der Zuschlag. Deine Elterneigenschaft musst du deiner Krankenkasse nachweisen, zum Beispiel mit einer Geburtsurkunde.
Abschlag für mehrere Kinder0,25 ProzentFür das zweite bis fünfte Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gibt es einen Abschlag von jeweils 0,25 Prozent auf den Beitrag.

07 · Vergleich

Pflegeversicherung im Vergleich zu anderen Sozialabgaben

Die Pflegeversicherung ist nur eine von mehreren Abgaben, die von deiner Ausbildungsvergütung abgehen. Zusammen ergeben sie deinen Gesamtanteil an den Sozialversicherungen.

Dein Anteil an der Rentenversicherung beträgt 9,3 Prozent. Für die Krankenversicherung zahlst du 7,3 Prozent plus den Zusatzbeitrag deiner Kasse. In die Arbeitslosenversicherung fließen 1,3 Prozent von deinem Bruttogehalt. Die Unfallversicherung trägt dein Ausbildungsbetrieb allein.

Dein Gesamtanteil an den Sozialabgaben liegt bei etwas über 20 Prozent deiner Brutto-Ausbildungsvergütung.

Dein Anteil an den Sozialversicherungen 2026
Versicherungs­zweigDein Anteil
RentenversicherungRentenversicherung9,3 %
KrankenversicherungKrankenversicherung7,3 % plus Zusatzbeitrag
PflegeversicherungPflegeversicherung1,8 % (2,4 % für Kinderlose ab 23)
ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung1,3 %

08 · Was gilt

Was deckt die Pflegeversicherung ab?

Die Beiträge finanzieren Leistungen für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Als junger Mensch profitierst du vor allem von der Absicherung für die Zukunft.

Die Pflegeversicherung zahlt unter anderem Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige und Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst.

Zuschüsse für Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten und Kosten für teilstationäre Pflege in einer Tagespflege sind ebenfalls abgedeckt. Auch Leistungen für vollstationäre Pflege im Pflegeheim gehören dazu. Nicht abgedeckt sind Investitionskosten in Pflegeheimen, reine Haushaltshilfe ohne Pflegebedarf und private Zusatzleistungen wie ein Einzelzimmer im Heim.

Ist abgedeckt

·Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige
·Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst
·Zuschüsse für Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten
·Kosten für teilstationäre Pflege in einer Tagespflege
·Leistungen für vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Ist nicht abgedeckt

·Investitionskosten in Pflegeheimen
·Reine Haushaltshilfe ohne Pflegebedarf
·Private Zusatzleistungen wie ein Einzelzimmer im Heim

09 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Pflegeversicherung als Azubi

Einige Missverständnisse können zu falschen Erwartungen führen. Diese Punkte solltest du kennen, um deine Abrechnung richtig zu verstehen.

  • Die Annahme, dass die Familienversicherung während der Ausbildung bestehen bleibt, ist falsch. Sie endet mit Beginn der sozialversicherungspflichtigen Ausbildung.
  • Vergiss nicht, den Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren einzuplanen. Er erhöht deinen Beitrag um 0,6 Prozentpunkte.
  • Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse gilt nicht für die Pflegeversicherung. Er betrifft nur die Krankenversicherung.
  • Die Beiträge werden immer vom Bruttogehalt berechnet, nicht von dem Betrag, der auf deinem Konto ankommt.

Diese Fehler passieren häufig

·Annahme, dass die Familienversicherung während der Ausbildung bestehen bleibt: Sie endet mit Beginn der sozialversicherungspflichtigen Ausbildung.
·Vergessen, den Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren einzuplanen: Er erhöht deinen Beitrag um 0,6 Prozentpunkte.
·Glaube, dass der Zusatzbeitrag der Krankenkasse auch für die Pflegeversicherung gilt: Der Zusatzbeitrag betrifft nur die Krankenversicherung.
·Verwechslung von Brutto- und Nettogehalt: Die Beiträge werden immer vom Bruttogehalt berechnet, nicht von dem Betrag, der auf deinem Konto ankommt.
·Annahme, dass die Unfallversicherung vom Azubi mitbezahlt wird: Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Betrieb allein.

10 · Checkliste

Deine Abrechnung prüfen: Das steht auf der Gehaltsabrechnung

Auf deiner monatlichen Gehaltsabrechnung findest du alle Abzüge im Detail. So erkennst du, ob dein Beitrag zur Pflegeversicherung korrekt berechnet wurde.

  • Prüfe, ob die Brutto-Ausbildungsvergütung mit deinem Ausbildungsvertrag übereinstimmt.
  • Kontrolliere, ob dein Anteil zur Pflegeversicherung mit 1,8 Prozent oder 2,4 Prozent ausgewiesen ist.
  • Achte darauf, dass der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent nur ab 23 Jahren und nur bei Kinderlosen abgezogen wird.
  • Vergleiche die übrigen Abzüge: Krankenversicherung 7,3 Prozent plus Zusatzbeitrag, Rentenversicherung 9,3 Prozent und Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung muss mit 1,8 Prozent oder 2,4 Prozent deiner Brutto-Ausbildungsvergütung ausgewiesen sein.

Checkliste für deine Gehaltsabrechnung

01

Brutto-Ausbildungsvergütung: Stimmt der Betrag mit deinem Ausbildungsvertrag überein?

02

Pflegeversicherung: Ist dein Anteil mit 1,8 Prozent oder 2,4 Prozent ausgewiesen?

03

Kinderlosenzuschlag: Wird der Zuschlag von 0,6 Prozent nur ab 23 Jahren und nur bei Kinderlosen abgezogen?

04

Krankenversicherung: Ist der allgemeine Satz von 7,3 Prozent plus der Zusatzbeitrag deiner Kasse korrekt?

05

Rentenversicherung: Liegt dein Anteil bei 9,3 Prozent?

06

Arbeitslosenversicherung: Liegt dein Anteil bei 1,3 Prozent?

07

Nettogehalt: Entspricht der Auszahlungsbetrag der Differenz aus Bruttogehalt und allen Abzügen?

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026