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Lebensversicherung: Wann zahlt sie und wer bekommt das Geld?

Die Lebensversicherung leistet nur in bestimmten Fällen. Wann die Auszahlung erfolgt, hängt von der Vertragsart, dem Todesfall oder dem Ablauf der Vertragslaufzeit ab.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Eine Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall der versicherten Person.
  • Eine kapitalbildende Lebensversicherung zahlt bei Tod oder am Ende der Laufzeit.
  • Bezugsberechtigte erhalten das Geld direkt, ohne Umweg über den Nachlass.
  • Bei Kündigung gibt es nur den Rückkaufswert, keine Beitragserstattung.

01 · Vergleich

Die zwei Grundmodelle: Risikoschutz oder Kapitalaufbau

Bei der Frage, wann die Lebensversicherung zahlt, entscheidet zuerst die Vertragsart. Es gibt zwei grundlegend verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Auszahlungszeitpunkten.

Eine Risikolebensversicherung leistet ausschließlich im Todesfall der versicherten Person, während eine kapitalbildende Lebensversicherung sowohl beim Tod als auch beim Erleben des Vertragsendes zahlt.

Die kapitalbildende Variante wird heute kaum noch angeboten, weil sie als Altersvorsorge weniger zeitgemäß ist. Eine Sonderform ist die fondsgebundene Lebensversicherung, bei der das angesparte Kapital am Aktienmarkt investiert wird, um eine höhere Versicherungssumme zu erreichen.

Für die reine Absicherung der Hinterbliebenen ist die Risikolebensversicherung das passende Modell. Sie kostet deutlich weniger Beitrag, weil kein Sparanteil enthalten ist.

Die Auszahlungszeitpunkte unterscheiden sich in einem zentralen Punkt: Bei der Risikolebensversicherung sind die Beiträge bei Vertragsende verbraucht, bei der kapitalbildenden Lebensversicherung erhältst du das angesparte Kapital abzüglich Kosten zurück.

Auszahlungszeitpunkte der Lebensversicherung nach Vertragsart
RisikolebensversicherungKapitalbildende Lebensversicherung
Tod der versicherten PersonZahlt die vereinbarte Versicherungssumme an die HinterbliebenenZahlt die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen
Erleben der VertragslaufzeitZahlt nicht, die Beiträge werden nicht zurückerstattetZahlt das angesparte und verzinste Kapital an die versicherte Person
Vorzeitige KündigungZahlt nicht, die bisher geleisteten Beiträge werden nicht erstattetZahlt den Rückkaufswert, der oft gering ausfällt
HauptzweckAbsicherung der Hinterbliebenen bei Wegfall eines EinkommensPrivate Altersvorsorge mit Todesfallschutz

02 · Was gilt

Wann zahlt die Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesfallschutz. Sie zahlt nur, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt.

Die Todesursache spielt dabei zunächst keine Rolle, auch ein Unfall oder eine natürliche Ursache führen zur Auszahlung.

Stirbt die versicherte Person nach Vertragsende, erfolgt keine Leistung. Ebenso wenig zahlt die Risikolebensversicherung, wenn der Vertrag gekündigt wird oder die versicherte Person das Vertragsende erlebt.

Bei Suizid greift eine Wartezeit: Je nach Versicherer wird die Leistung erst nach zwei bis drei Jahren Vertragslaufzeit ausgezahlt. Einige Anbieter leisten auch bei Suizid, sofern der Vertrag mindestens drei Jahre bestanden hat.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesfallschutz. Eine Auszahlung zu Lebzeiten ist nicht vorgesehen, auch nicht bei Kündigung.

Da zahlt sie

·Tod der versicherten Person während der Vertragslaufzeit
·Tod durch Unfall oder natürliche Ursachen
·Tod durch Suizid nach Ablauf einer Wartezeit von zwei bis drei Jahren
·Tod kurz nach Vertragsabschluss, sofern keine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt

Da zahlt sie nicht

·Erleben des Vertragsendes durch die versicherte Person
·Kündigung des Vertrags
·Ablauf der Vertragslaufzeit ohne Todesfall
·Tod nach Vertragsende

03 · Schritt für Schritt

So läuft die Auszahlung im Todesfall ab

Nach dem Tod der versicherten Person müssen die Hinterbliebenen aktiv werden. Der Ablauf folgt einem klaren Prozess, bei dem bestimmte Unterlagen einzureichen sind.

Die Meldung kann zunächst formlos per Telefon oder E-Mail erfolgen.

Anschließend verlangt der Versicherer bestimmte Unterlagen, um die Auszahlung zu bearbeiten. Dazu gehören der Versicherungsschein im Original, die Sterbeurkunde und der Personalausweis der verstorbenen Person.

Ein Erbschein ist nur dann nötig, wenn keine bezugsberechtigte Person im Vertrag eingetragen wurde. In diesem Fall läuft die Auszahlung über die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge, und der Erbschein weist die Erben nach.

Die Auszahlung erfolgt an die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten. Sind keine Bezugsberechtigten bestimmt, erhält der Versicherungsnehmer die Leistung, hilfsweise geht sie in dessen Erbe über.

01

Todesfall beim Versicherer melden

Die Hinterbliebenen informieren das Versicherungsunternehmen schnellstmöglich, zunächst formlos per Telefon oder E-Mail.

02

Unterlagen zusammenstellen

Benötigt werden der Versicherungsschein im Original, die Sterbeurkunde und der Personalausweis der verstorbenen Person.

03

Erbschein nur wenn nötig prüfen

Ein Erbschein ist nur relevant, wenn keine bezugsberechtigte Person im Vertrag eingetragen wurde und die Auszahlung über die Erbfolge läuft.

04

Auszahlung an Bezugsberechtigte

Die Versicherungssumme wird an die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt, zu gleichen Teilen oder nach festgelegten Prozentsätzen.

04 · Was gilt

Wer bekommt das Geld? Bezugsberechtigte und Erbfolge

Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch an die Erben. Entscheidend ist, wer im Vertrag als bezugsberechtigt eingetragen ist.

Die Auszahlung der Risikolebensversicherung erfolgt an die Person, die im Vertrag als Bezugsberechtigter eingetragen ist. Das können Partner, Kinder, Geschäftspartner oder andere nahestehende Personen sein, es gibt keine Beschränkungen.

Der Bezugsberechtigte erhält die Versicherungssumme auch dann, wenn die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge etwas anderes vorsieht. Die vertragliche Regelung hat Vorrang vor dem Erbrecht.

Wurde kein Bezugsberechtigter bestimmt, steht die Leistung dem Versicherungsnehmer zu. Erst wenn auch dieser die Summe nicht entgegennehmen kann, fällt sie in dessen Erbe und wird nach Erbfolge verteilt.

Personen, die nur im Testament bedacht wurden, aber nicht im Vertrag stehen, erhalten kein Geld aus der Lebensversicherung. Entscheidend ist allein die Eintragung im Versicherungsvertrag.

Bekommt das Geld

·Im Vertrag namentlich genannte Bezugsberechtigte
·Der Versicherungsnehmer, wenn kein Bezugsberechtigter bestimmt wurde
·Die Erben nach gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge, wenn weder Bezugsberechtigter noch Versicherungsnehmer die Leistung erhalten können

Bekommt kein Geld

·Gesetzliche Erben, wenn ein Bezugsberechtigter im Vertrag steht
·Personen, die nur im Testament bedacht wurden, aber nicht im Vertrag stehen
·Der Versicherungsnehmer, wenn er nicht gleichzeitig Bezugsberechtigter ist und ein anderer Bezugsberechtigter benannt wurde

05 · Hintergrund

Kapitalbildende Lebensversicherung: Auszahlung bei Ablauf

Die kapitalbildende Lebensversicherung zahlt auch zu Lebzeiten. Am Ende der Vertragslaufzeit erhält die versicherte Person das angesparte Kapital.

Die kapitalbildende Lebensversicherung zahlt in zwei Fällen: beim Tod der versicherten Person an die Hinterbliebenen und beim Erleben des Vertragsendes an die versicherte Person selbst.

Am Ende der Vertragslaufzeit erhältst du das angesparte und verzinste Kapital, abzüglich Risiko- und Verwaltungskosten. Die Höhe hängt von der Vertragslaufzeit, den eingezahlten Beiträgen und der Verzinsung ab.

Die fondsgebundene Lebensversicherung funktioniert nach demselben Prinzip. Der Unterschied liegt in der Anlage: Das Kapital wird am Aktienmarkt investiert, wodurch die Auszahlung höher oder niedriger ausfallen kann als bei einer klassischen Kapitallebensversicherung.

Für die Altersvorsorge kann die kapitalbildende Lebensversicherung eine Option sein, wenn du Wert auf eine garantierte Auszahlung legst. Die Rendite ist jedoch oft geringer als bei anderen Anlageformen.

Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung gibt es zwei Auszahlungszeitpunkte: den Tod der versicherten Person und das Erleben des Vertragsendes. Stirbt die versicherte Person, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme. Erlebt sie das Vertragsende, wird das angesparte und verzinste Kapital abzüglich Risiko- und Verwaltungskosten an die versicherte Person ausgezahlt.

Die fondsgebundene Lebensversicherung funktioniert nach demselben Prinzip. Der Unterschied liegt in der Anlage des Kapitals: Es wird am Aktienmarkt investiert, wodurch die Versicherungssumme höher oder niedriger ausfallen kann. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls bei Tod oder am Ende der Laufzeit.

06 · Kosten

Kündigung: Was zahlt die Lebensversicherung dann?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig beendet, bekommt nicht die eingezahlten Beiträge zurück. Die Auszahlung hängt von der Vertragsart ab.

Bei einer vorzeitigen Kündigung der Risikolebensversicherung erhältst du kein Geld zurück. Die eingezahlten Beiträge sind verbraucht, ein Rückkaufswert entsteht nicht.

Die kapitalbildende Lebensversicherung zahlt bei Kündigung den Rückkaufswert aus. Dieser liegt in den ersten Jahren oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, weil Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen werden.

Eine Kündigung der Risikolebensversicherung ist daher in den meisten Fällen nicht empfehlenswert. Sinnvoller ist eine Beitragsfreistellung, bei der der Versicherungsschutz mit reduzierter Summe bestehen bleibt.

Der Rückkaufswert einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist selten rentabel. Wer die Versicherung nicht mehr braucht, sollte prüfen, ob ein Verkauf oder eine Beitragsfreistellung die bessere Alternative ist.

Auszahlung bei vorzeitiger Kündigung

Risikolebensversicherung0 EUR
Kapitalbildende Lebensversicherung (Rückkaufswert)gering

07 · Checkliste

Welche Unterlagen braucht der Versicherer?

Für die Auszahlung im Todesfall verlangt der Versicherer bestimmte Dokumente. Diese sollten Hinterbliebene vollständig einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Für die Auszahlung im Todesfall verlangt der Versicherer den Versicherungsschein im Original. Hefte ihn so ab, dass deine Hinterbliebenen ihn schnell finden, und mache zusätzlich eine Kopie.

Die Sterbeurkunde ist das zentrale Dokument. Sie wird beim Standesamt ausgestellt, dafür benötigt der Bestatter den Totenschein, die Geburtsurkunde und den Personalausweis der verstorbenen Person.

Der Personalausweis der verstorbenen Person dient der Identitätsprüfung. Ein Erbschein ist nur nötig, wenn keine Bezugsberechtigten im Vertrag eingetragen sind und die Auszahlung über die Erbfolge läuft.

Prüfe vor dem Gang zum Notar, ob ein Erbschein wirklich erforderlich ist. Er kann schnell kostspielig werden und ist bei vorhandenen Bezugsberechtigten überflüssig.

Checkliste für den Leistungsfall

01

Versicherungsschein im Original

02

Sterbeurkunde der versicherten Person

03

Personalausweis der verstorbenen Person

04

Erbschein, falls keine Bezugsberechtigten im Vertrag eingetragen sind

05

Totenschein für die Ausstellung der Sterbeurkunde beim Standesamt

08 · Fehler vermeiden

Wann zahlt die Lebensversicherung nicht oder verzögert?

In bestimmten Fällen kann die Auszahlung verweigert oder verzögert werden. Diese Ausschlüsse und Wartezeiten solltest du kennen.

Bei Suizid innerhalb der ersten zwei bis drei Jahre nach Vertragsabschluss kann der Versicherer die Leistung verweigern. Danach greift der Schutz in der Regel auch in diesem Fall.

Stirbt die versicherte Person durch ein Verbrechen, wird die Auszahlung oft verzögert, bis die Tat aufgeklärt ist. So soll verhindert werden, dass die Versicherungssumme das Motiv für eine Straftat war.

Fehlende oder unvollständige Unterlagen verzögern die Bearbeitung. Reiche alle Dokumente vollständig ein, um die Auszahlung nicht unnötig hinauszuzögern.

Eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, etwa verschwiegene Vorerkrankungen, kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Beantworte die Gesundheitsfragen daher wahrheitsgemäß.

Mögliche Hürden bei der Auszahlung

·Suizid innerhalb der ersten zwei bis drei Jahre nach Vertragsabschluss kann zum Leistungsausschluss führen
·Tod durch ein Verbrechen kann die Auszahlung verzögern, bis die Tat aufgeklärt ist
·Fehlende oder unvollständige Unterlagen verzögern die Bearbeitung
·Kein Bezugsberechtigter im Vertrag erfordert einen Erbschein, der Kosten verursacht
·Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen

09 · Hintergrund

Versicherungs­summe: Wie viel Geld kommt an?

Die Höhe der Auszahlung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme ab. Bei der Risikolebensversicherung wird die gesamte Summe auf einmal fällig.

Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach der bei Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungssumme. Als Orientierung für die Risikolebensversicherung gilt das Drei- bis Fünffache des Jahresgehalts.

Während der Laufzeit können Überschüsse die Summe erhöhen, wenn du dich für eine Summenerhöhung statt einer Beitragsreduzierung entschieden hast. Auch eine Dynamik schützt vor Wertverlust durch Inflation.

Die Auszahlung erfolgt als Einmalbetrag. Eine Ausnahme ist die vorgezogene Todesfallleistung: Wird bei der versicherten Person eine Krankheit mit einer Lebenserwartung von weniger als zwölf Monaten diagnostiziert, zahlen manche Versicherer die Summe bereits vor dem Tod aus.

Einige Tarife erhöhen die Versicherungssumme automatisch bei bestimmten Ereignissen, etwa bei der Geburt oder Adoption eines Kindes. Die Erhöhung liegt dann oft bei 25 Prozent, begrenzt auf einen Höchstbetrag.

Die Versicherungssumme wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Als Orientierung für die Risikolebensversicherung gilt das Drei- bis Fünffache des Jahresgehalts. Während der Laufzeit können Überschüsse die Summe erhöhen, wenn du dich für eine Summenerhöhung statt Beitragsreduzierung entschieden hast.

Die Auszahlung erfolgt als Einmalbetrag. Eine Ausnahme ist die vorgezogene Todesfallleistung: Wird bei der versicherten Person eine Krankheit mit einer Lebenserwartung von weniger als zwölf Monaten diagnostiziert, zahlen manche Versicherer die Summe bereits vor dem Tod aus.

10 · Im Vertrag

Steuern auf die Auszahlung der Lebensversicherung

Die ausgezahlte Versicherungssumme ist für die Empfänger in der Regel einkommensteuerfrei. Relevant kann jedoch die Erbschaftsteuer sein.

Die ausgezahlte Versicherungssumme aus einer Risikolebensversicherung muss nicht als Einkommen versteuert werden. Die Beiträge kannst du während der Laufzeit als Ausgaben steuerlich geltend machen.

Relevant ist jedoch die Erbschaftsteuer. Die Auszahlung fällt in die Erbmasse, und ob Steuern anfallen, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe des gesamten Erbes ab.

Die Freibeträge liegen bei 500.000 Euro für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro für Kinder sowie Stief- und Adoptivkinder, 200.000 Euro für Enkelkinder, 100.000 Euro für Eltern und Großeltern und 20.000 Euro für alle übrigen Erben.

Bleibt die gesamte Erbmasse unter dem jeweiligen Freibetrag, fällt keine Erbschaftsteuer an. Erst der darüber hinausgehende Betrag wird besteuert.

Steuerliche Behandlung der Auszahlung

EinkommensteuerKeine SteuerDie Versicherungssumme aus einer Risikolebensversicherung muss nicht als Einkommen versteuert werden.
ErbschaftsteuerPrüfenDie Auszahlung fällt in die Erbmasse. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe des gesamten Erbes ab.
FreibeträgeEntscheidendEhepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, Enkel von 200.000 Euro, Eltern und Großeltern von 100.000 Euro, alle übrigen Erben von 20.000 Euro.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026