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Lebensversicherung steuerlich absetzbar: So klappt es mit der Steuererklärung 2026

Ob du deine Lebensversicherung steuerlich absetzen kannst, hängt vom Vertragstyp und deinem Status ab. Hier erfährst du, welche Policen als Vorsorgeaufwendungen zählen und wo du sie in der Anlage Vorsorgeaufwand einträgst.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Risikolebensversicherungen zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben absetzbar.
  • Kapitallebensversicherungen mit Abschluss vor 2005 kannst du ebenfalls steuerlich geltend machen.
  • Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet und schöpfen ihn oft aus.

01 · Grundlagen

Was bedeutet 'Lebensversicherung steuerlich absetzbar'?

Der Begriff beschreibt die Möglichkeit, Beiträge zu bestimmten Lebensversicherungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben anzugeben. Das Finanzamt berücksichtigt diese Aufwendungen bei der Berechnung deines zu versteuernden Einkommens.

Steuerlich absetzbar bedeutet, dass du gezahlte Beiträge in deiner Steuererklärung angibst und das Finanzamt sie von deinem zu versteuernden Einkommen abzieht. Bei der Lebensversicherung funktioniert das über die sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Diese mindern deine Steuerlast, wenn sie als Sonderausgaben anerkannt werden.

Die Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dort sind sie jedoch nicht unbegrenzt abziehbar, sondern werden auf einen gemeinsamen Höchstbetrag mit anderen Versicherungen angerechnet. Ob sich deine Lebensversicherung steuerlich auswirkt, hängt daher von deiner gesamten Vorsorgesituation ab.

Nur Beiträge zu Risikolebensversicherungen und zu Kapitallebensversicherungen mit Abschluss vor 2005 sind als Sonderausgaben absetzbar.

Kurz erklärt

Vorsorgeaufwendungen

Beiträge zu Versicherungen, die deine Arbeitskraft, deine Gesundheit oder deine Hinterbliebenen absichern, kannst du als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Dazu zählen Kranken-, Pflege-, Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Die steuerliche Wirkung entsteht nur, wenn deine gesamten Vorsorgeaufwendungen den Höchstbetrag nicht bereits durch andere Versicherungen überschreiten.

02 · Vergleich

Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung: Was ist absetzbar?

Nicht jede Lebensversicherung wird steuerlich gleich behandelt. Entscheidend sind der Vertragstyp und das Datum des Vertragsabschlusses.

Die steuerliche Behandlung hängt vom Vertragstyp ab. Beiträge zu einer reinen Risikolebensversicherung kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Das gilt unabhängig vom Abschlussdatum, weil diese Police nur den Todesfall absichert und keinen Sparanteil enthält.

Bei Kapitallebensversicherungen entscheidet das Datum des Vertragsabschlusses. Nur wenn du den Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hast, zählt er als sogenannter Altvertrag und ist steuerlich begünstigt. Neuere Verträge mit Kapitalwahlrecht oder Sparanteil erkennt das Finanzamt nicht als absetzbare Sonderausgaben an.

  • Risikolebensversicherungen sind unabhängig vom Abschlussdatum als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar.
  • Kapitallebensversicherungen mit Abschluss vor 2005 sind als weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar.
  • Kapitallebensversicherungen mit Abschluss ab 2005 sind nicht als Sonderausgaben absetzbar.
Steuerliche Behandlung nach Vertragstyp
RisikolebensversicherungKapitallebensversicherung (Altvertrag vor 2005)
AbsetzbarkeitAls sonstige Vorsorgeaufwendung absetzbarAls sonstige Vorsorgeaufwendung absetzbar
Höchstbetrag Angestellte1.900 Euro pro Jahr1.900 Euro pro Jahr
Höchstbetrag Selbstständige2.800 Euro pro Jahr2.800 Euro pro Jahr
Eintragung in der SteuererklärungAnlage Vorsorgeaufwand, sonstige VorsorgeaufwendungenAnlage Vorsorgeaufwand, weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

03 · Schritt für Schritt

So trägst du die Lebensversicherung in der Steuererklärung ein

Die Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Je nach Vertrag nutzt du dort unterschiedliche Zeilen für die Angabe.

Für die Angabe deiner Beiträge nutzt du die Anlage Vorsorgeaufwand. Dort findest du unterschiedliche Bereiche für Kranken- und Pflegeversicherung sowie für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Die korrekte Zeile hängt von deinem Vertrag ab.

Für eine Risikolebensversicherung trägst du die Beiträge unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein. Handelt es sich um einen Altvertrag einer Kapitallebensversicherung, gehört der Betrag in die Zeile für weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen. Dein Versicherer stellt dir dafür eine Steuerbescheinigung über die im Kalenderjahr gezahlten Beiträge aus.

  • Steuerbescheinigung deines Versicherers anfordern.
  • Anlage Vorsorgeaufwand in deiner Steuererklärung öffnen.
  • Beiträge je nach Vertragstyp in der passenden Zeile eintragen.
  • Prüfen, ob der gemeinsame Höchstbetrag durch andere Versicherungen bereits ausgeschöpft ist.
01

Steuerbescheinigung anfordern

Dein Versicherer stellt dir eine Bescheinigung über die im Kalenderjahr gezahlten Beiträge aus. Diese dient als Beleg für deine Angaben.

02

Anlage Vorsorgeaufwand öffnen

In deiner Steuererklärung wählst du die Anlage Vorsorgeaufwand aus. Dort bündelst du alle Angaben zu Kranken-, Pflege- und sonstigen Versicherungen.

03

Beiträge eintragen

Trage die Beiträge zur Risikolebensversicherung unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein. Für Altverträge der Kapitallebensversicherung nutzt du die Zeile für weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen.

04

Höchstbetrag prüfen

Das Finanzamt rechnet deine Beiträge automatisch auf den Höchstbetrag an. Liegen deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits darüber, wirkt sich die Lebensversicherung nicht zusätzlich aus.

04 · Was gilt

Welche Versicherungen zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen?

Die Lebensversicherung teilt sich den Höchstbetrag mit anderen Policen.

Alle diese Beiträge werden gemeinsam auf den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen angerechnet. Das bedeutet, dass nicht jede Versicherung einzeln bis zu einer Grenze absetzbar ist.

Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen neben der Risikolebensversicherung auch die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung sowie Haftpflichtversicherungen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Basisrente laufen dagegen über andere Bereiche der Anlage Vorsorgeaufwand und werden vorrangig berücksichtigt.

  • Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung mit Abschluss vor 2005 zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
  • Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung werden ebenfalls auf den Höchstbetrag angerechnet.
  • Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorgeaufwendungen laufen über separate Bereiche.

Zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen

·Risikolebensversicherung
·Kapitallebensversicherung mit Abschluss vor 2005
·Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
·Unfallversicherung
·Haftpflichtversicherung
·Kfz-Haftpflichtversicherung

Zählt nicht dazu

·Krankenversicherung (Basisabsicherung)
·Pflegeversicherung
·Gesetzliche Rentenversicherung
·Basisrente (Rürup-Rente)
·Riester-Rente
·Betriebliche Altersversorgung

05 · Kosten

Höchstbetrag und Anrechnung: Wie viel Steuervorteil ist möglich?

Der steuerliche Spielraum für Lebensversicherungen ist begrenzt. Entscheidend ist, wie viel vom Höchstbetrag nach Abzug deiner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übrig bleibt.

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt ein jährlicher Höchstbetrag. Angestellte, Beamte und mitversicherte Familienangehörige können bis zu 1.900 Euro absetzen. Selbstständige haben einen höheren Rahmen von 2.800 Euro pro Jahr.

Diese Beträge gelten für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen zusammen. Wenn du also bereits Beiträge für eine Unfallversicherung oder eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung einträgst, verringert das den Spielraum für deine Lebensversicherung. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppeln sich die Höchstbeträge, ein selbstständiges Ehepaar kann gemeinsam bis zu 5.600 Euro geltend machen.

Der Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige gilt für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen gemeinsam.

Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen 2026

Angestellte, Beamte, mitversicherte Angehörige1.900 Euro
Selbstständige2.800 Euro

06 · Im Vertrag

Kranken- und Pflegeversicherung: Warum der Höchstbetrag oft ausgeschöpft ist

Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe absetzbar und werden vorrangig berücksichtigt. Dadurch bleibt für die Lebensversicherung häufig kein Raum mehr.

Sie werden nicht auf den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen angerechnet, sondern laufen über einen eigenen Bereich. Trotzdem beeinflussen sie deinen Spielraum bei der Lebensversicherung.

Der Grund liegt in der Reihenfolge der Anrechnung. Erst wenn deine Basisabsicherung unter dem jeweiligen Höchstbetrag bleibt, kann die Differenz für sonstige Vorsorgeaufwendungen wie die Risikolebensversicherung genutzt werden. Da die meisten Angestellten bereits durch ihre gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge den Rahmen ausschöpfen, bleibt für die Lebensversicherung häufig kein zusätzlicher Steuervorteil.

  • Basisabsicherung in Kranken- und Pflegeversicherung wird vorrangig berücksichtigt.
  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen wie die Lebensversicherung wirken sich nur nachrangig aus.
  • Krankenzusatz- und Pflegezusatzversicherungen teilen sich den verbleibenden Rahmen mit der Lebensversicherung.

Reihenfolge der Anrechnung

BasisabsicherungVorrangigBeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur privaten Basisabsicherung werden zuerst auf den Höchstbetrag angerechnet.
Sonstige VorsorgeaufwendungenNachrangigErst wenn nach Abzug der Basisabsicherung noch Spielraum besteht, wirken sich Beiträge zur Risikolebensversicherung oder zu Altverträgen steuermindernd aus.
ZusatzversicherungenEbenfalls nachrangigKrankenzusatz-, Pflegezusatz- und Krankentagegeldversicherungen teilen sich den verbleibenden Rahmen mit der Lebensversicherung.

07 · Checkliste

Checkliste: Diese Unterlagen brauchst du für die Steuererklärung

Mit den richtigen Belegen machst du deine Angaben zur Lebensversicherung nachvollziehbar. Das Finanzamt verlangt die Nachweise in der Regel erst auf Anfrage.

Das Finanzamt verlangt Belege in der Regel erst auf Nachfrage. Du solltest die Unterlagen aber griffbereit haben, falls deine Angaben geprüft werden. Für die Lebensversicherung ist die Steuerbescheinigung deines Versicherers das wichtigste Dokument.

Zusätzlich hilft der Versicherungsschein, wenn du einen Altvertrag vor 2005 geltend machst. Das Vertragsdatum ist entscheidend für die steuerliche Anerkennung. Kontoauszüge mit den Abbuchungen der Beiträge können die Zahlungen ebenfalls belegen.

  • Steuerbescheinigung deines Lebensversicherers über die gezahlten Beiträge.
  • Versicherungsschein mit Vertragsdatum, besonders bei Altverträgen vor 2005.
  • Kontoauszüge mit den Abbuchungen der Versicherungsbeiträge.
  • Bescheinigung über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zur Prüfung des Höchstbetrags.

Belege für die Anlage Vorsorgeaufwand

01

Steuerbescheinigung deines Lebensversicherers über die gezahlten Beiträge

02

Versicherungsschein mit Vertragsdatum (wichtig für Altverträge vor 2005)

03

Kontoauszüge mit den Abbuchungen der Versicherungsbeiträge

04

Bescheinigung über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zur Prüfung des Höchstbetrags

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Absetzen der Lebensversicherung

Diese Punkte führen häufig dazu, dass der Steuervorteil kleiner ausfällt als erhofft oder Angaben korrigiert werden müssen.

Ein häufiger Fehler ist, Kapitallebensversicherungen mit Abschluss ab 2005 als Sonderausgaben einzutragen. Diese Verträge sind steuerlich nicht begünstigt und werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Auch die Angabe in der falschen Anlage führt zu Korrekturen.

Viele übersehen zudem die Anrechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf den Höchstbetrag. Wenn dieser Rahmen bereits ausgeschöpft ist, bringt die Lebensversicherung keinen zusätzlichen Steuervorteil. Die Beiträge zur Risikolebensversicherung gehören nicht in die Anlage N als Werbungskosten, sondern in die Anlage Vorsorgeaufwand.

  • Kapitallebensversicherungen mit Abschluss ab 2005 nicht als Sonderausgaben eintragen.
  • Beiträge zur Risikolebensversicherung nicht in der Anlage N als Werbungskosten angeben.
  • Den Höchstbetrag für Angestellte und Selbstständige nicht verwechseln.
  • Die Anrechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf den Höchstbetrag prüfen.

Das solltest du vermeiden

·Kapitallebensversicherungen mit Abschluss ab 2005 als Sonderausgaben eintragen
·Beiträge zur Risikolebensversicherung in der Anlage N als Werbungskosten angeben
·Den Höchstbetrag für Angestellte und Selbstständige verwechseln
·Die Anrechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf den Höchstbetrag übersehen
·Die Steuerbescheinigung des Versicherers nicht anfordern und später keine Belege vorlegen können

09 · Hintergrund

Selbstständige und die betriebliche Alters­versorgung: Sonderregeln

Für Selbstständige gelten höhere Höchstbeträge. Die betriebliche Altersversorgung läuft dagegen über den Arbeitgeber und wird nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Selbstständige können sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu 2.800 Euro pro Jahr absetzen. Das gilt auch für Beiträge zu Risikolebensversicherungen und zu selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen. Der höhere Rahmen bietet mehr Spielraum als bei Angestellten.

Die betriebliche Altersversorgung läuft bei Angestellten dagegen über den Arbeitgeber. Beiträge im Rahmen einer Direktversicherung sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Beträge werden direkt in der Lohnsteuererklärung berücksichtigt und nicht in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

Für Selbstständige kann die Basisrente eine Alternative sein. Beiträge zur Basisrente sind als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar und werden nicht auf den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen angerechnet.

Selbstständige können sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu 2.800 Euro pro Jahr absetzen. Das gilt auch für Beiträge zu Risikolebensversicherungen und zu selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Die betriebliche Altersversorgung wird bei Angestellten direkt vom Arbeitgeber in der Lohnsteuererklärung berücksichtigt. Beiträge im Rahmen einer Direktversicherung sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.

Für Selbstständige kann die Basisrente eine Alternative sein. Beiträge zur Basisrente sind als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar und werden nicht auf den Höchstbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen angerechnet.

10 · Was gilt

Berufsunfähigkeits­versicherung und Lebensversicherung: So wirken sie zusammen

Viele Verträge kombinieren Todesfallschutz mit einer Absicherung der Arbeitskraft. Steuerlich werden die Beiträge unterschiedlich behandelt.

Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und teilt sich den Höchstbetrag mit der Risikolebensversicherung.

Bei kombinierten Verträgen kommt es auf die Ausgestaltung an. Eine Risikolebensversicherung mit separatem BU-Zusatzbaustein ist absetzbar, wenn die Beiträge getrennt ausgewiesen sind. Kapitallebensversicherungen mit Abschluss ab 2005 bleiben dagegen unabhängig von einem BU-Baustein steuerlich unberücksichtigt.

  • Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist als sonstige Vorsorgeaufwendung absetzbar.
  • Risikolebensversicherung mit separatem BU-Zusatzbaustein ist absetzbar.
  • Kapitallebensversicherung mit Abschluss ab 2005 ist nicht als sonstige Vorsorgeaufwendung absetzbar.

Als sonstige Vorsorgeaufwendung absetzbar

·Risikolebensversicherung mit separatem BU-Zusatzbaustein
·Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
·Risikolebensversicherung ohne Sparanteil

Nicht als sonstige Vorsorgeaufwendung absetzbar

·Kapitallebensversicherung mit Abschluss ab 2005
·Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ab 2005
·Fondsgebundene Lebensversicherung ab 2005

11 · Schritt für Schritt

So prüfst du, ob sich deine Lebensversicherung steuerlich lohnt

Der Steuervorteil hängt von deinem Grenzsteuersatz und der Ausschöpfung des Höchstbetrags ab. Eine einfache Prüfung zeigt, ob sich der Aufwand lohnt.

Zuerst addierst du deine Beiträge zur Risikolebensversicherung oder zu Altverträgen der Kapitallebensversicherung für das Steuerjahr.

Dann vergleichst du deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mit dem Höchstbetrag von 1.900 Euro oder 2.800 Euro. Ist der Betrag bereits ausgeschöpft, bringt die Lebensversicherung keinen zusätzlichen Vorteil. Liegt deine Basisabsicherung unter dem Höchstbetrag, kann die Differenz für sonstige Vorsorgeaufwendungen genutzt werden.

  • Beiträge zur Lebensversicherung für das Steuerjahr addieren.
  • Höchstbetrag mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen vergleichen.
  • Verbleibenden Spielraum für sonstige Vorsorgeaufwendungen ermitteln.
  • Steuervorteil anhand deines Grenzsteuersatzes abschätzen.
01

Beiträge addieren

Ermittle die Summe deiner Beiträge zur Risikolebensversicherung oder zu Altverträgen der Kapitallebensversicherung für das Steuerjahr.

02

Höchstbetrag prüfen

Vergleiche deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mit dem Höchstbetrag von 1.900 Euro oder 2.800 Euro. Ist der Betrag bereits ausgeschöpft, bringt die Lebensversicherung keinen zusätzlichen Vorteil.

03

Verbleibenden Spielraum ermitteln

Liegt deine Basisabsicherung unter dem Höchstbetrag, kann die Differenz für sonstige Vorsorgeaufwendungen genutzt werden.

04

Steuervorteil abschätzen

Multipliziere den absetzbaren Betrag mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Das Ergebnis ist die ungefähre Steuerersparnis.

Häufige Fragen

Fragen zu Lebensversicherung steuerlich absetzbar

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026