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Lebensversicherung in der Steuererklärung: Was du absetzen und versteuern musst

Ob du Beiträge für deine Lebensversicherung als Vorsorgeaufwendungen absetzen kannst und wie die Auszahlung besteuert wird, hängt vor allem vom Vertragsabschluss und der Art der Police ab.

12 Kapitel · 16 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zu Altverträgen vor 2005 und zur Risikolebensversicherung sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro absetzbar.
  • Für Kapitallebensversicherungen ab 2005 ist kein Sonderausgabenabzug der Beiträge mehr möglich.
  • Bei Auszahlung sind Erträge aus Altverträgen oft steuerfrei, bei Neuverträgen fällt Abgeltungssteuer oder dein persönlicher Steuersatz an.
  • Die Auszahlung als monatliche Rente unterliegt immer der Besteuerung des Ertragsanteils.

01 · Grundlagen

Was ist eine Lebensversicherung in der Steuererklärung?

Steuerlich werden Lebensversicherungen nicht einheitlich behandelt. Entscheidend ist, ob der Vertrag als reiner Todesfallschutz oder als Kapitalanlage mit Auszahlungsphase gilt.

In deiner Steuererklärung ist eine Lebensversicherung kein einheitlicher Posten. Das Finanzamt unterscheidet strikt zwischen dem reinen Todesfallschutz einer Risikolebensversicherung und der Kapitallebensversicherung, die einen Sparanteil für das Alter aufbaut. Diese Unterscheidung bestimmt, ob du Beiträge absetzen kannst und wie spätere Auszahlungen besteuert werden.

Für die steuerliche Einordnung ist das Abschlussdatum deines Vertrags der zentrale Dreh- und Angelpunkt. Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gelten als Vorsorgeaufwendung. Neuere Verträge werden dagegen als private Kapitalanlage behandelt, was den Sonderausgabenabzug für die Beiträge ausschließt.

Die steuerliche Behandlung von Beiträgen und Auszahlungen einer Lebensversicherung hängt von der Vertragsart und dem Abschlussjahr ab. Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sein, Erträge unterliegen je nach Vertragsart und Abschlussjahr der Abgeltungssteuer, dem persönlichen Steuersatz oder bleiben steuerfrei. Das Abschlussdatum vor oder nach dem 1. Januar 2005 entscheidet über die Abzugsfähigkeit der Beiträge und die Besteuerung der Erträge.

Kurz erklärt

Lebensversicherung in der Steuererklärung

Die steuerliche Behandlung von Beiträgen und Auszahlungen einer Lebensversicherung. Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sein, Erträge unterliegen je nach Vertragsart und Abschlussjahr der Abgeltungssteuer, dem persönlichen Steuersatz oder bleiben steuerfrei.

Das Abschlussdatum vor oder nach dem 1. Januar 2005 entscheidet über die Abzugsfähigkeit der Beiträge und die Besteuerung der Erträge.

02 · Vergleich

Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung: Steuerliche Unterschiede

Beide Vertragsarten dienen unterschiedlichen Zwecken und werden deshalb in der Steuererklärung verschieden behandelt.

Die Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesfallschutz ohne Sparanteil. Deshalb kannst du ihre Beiträge unabhängig vom Abschlussdatum als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. Eine Auszahlung im Erlebensfall gibt es bei dieser Vertragsart nicht, daher fallen auch keine Steuern auf Erträge an.

Bei der Kapitallebensversicherung ist die Lage komplexer. Nur wenn du den Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hast, kannst du die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Die spätere Auszahlung im Erlebensfall ist je nach Vertragsalter steuerfrei, teilweise steuerpflichtig oder voll zu versteuern.

Die Risikolebensversicherung ist unabhängig vom Abschlussdatum immer als Vorsorgeaufwendung absetzbar. Bei der Kapitallebensversicherung kommt es für den Abzug der Beiträge auf das Abschlussjahr an, während die Erträge bei Auszahlung entweder der Abgeltungssteuer oder deinem persönlichen Steuersatz unterliegen.

Steuerliche Behandlung nach Vertragsart
RisikolebensversicherungKapitallebensversicherung
Beiträge absetzbarJa, als sonstige VorsorgeaufwendungenNur bei Vertragsabschluss vor 2005
Auszahlung im ErlebensfallKeine, reiner TodesfallschutzJa, als Einmalzahlung oder Rente
Besteuerung der ErträgeKeine Erträge im ErlebensfallAbgeltungssteuer oder persönlicher Steuersatz, abhängig vom Abschlussjahr

03 · Schritt für Schritt

Beiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzen: So geht es

Für bestimmte Verträge kannst du die gezahlten Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Die Höchstgrenzen unterscheiden sich nach deinem Status.

Bevor du Beiträge einträgst, prüfe deinen Vertrag. Eine Kapitallebensversicherung ist nur dann als Vorsorgeaufwendung absetzbar, wenn du sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hast. Eine Risikolebensversicherung kannst du dagegen unabhängig vom Abschlussdatum immer ansetzen.

Für den Abzug gelten feste Höchstgrenzen. Als Angestellter oder Beamter kannst du jährlich bis zu 1.900 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Selbstständige haben einen erhöhten Rahmen von 2.800 Euro pro Jahr. Deine Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung werden dabei vorrangig berücksichtigt und können diesen Rahmen bereits ausschöpfen.

Die Eintragung erfolgt in der Anlage Vorsorgeaufwand deiner Steuererklärung. Dort sind auch Felder für andere Vorsorgeprodukte wie die Riester-Rente oder die Basis-Rente vorgesehen. Liegen deine Krankenversicherungsbeiträge bereits über der Höchstgrenze, wirken sich zusätzliche Lebensversicherungsbeiträge steuerlich nicht mehr aus.

Die Abzugsfähigkeit von Beiträgen in der Steuererklärung 2026 ist klar geregelt. Ein Abzug ist möglich für die Risikolebensversicherung unabhängig vom Abschlussjahr, für Kapitallebensversicherungen mit Abschluss vor dem 1. Januar 2005 sowie für Beiträge zu einer Basis-Rente oder Riester-Rente. Kein Abzug ist möglich für Kapitallebensversicherungen mit Abschluss ab dem 1. Januar 2005, fondsgebundene Lebensversicherungen ab 2005, private Rentenversicherungen ab 2005 und Beiträge, die über die Höchstgrenze von 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro hinausgehen.

01

Vertrag prüfen

Stelle fest, ob deine Kapitallebensversicherung vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde oder ob es sich um eine Risikolebensversicherung handelt.

02

Höchstgrenze beachten

Als Angestellter oder Beamter liegt die Grenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro pro Jahr. Selbstständige können bis zu 2.800 Euro geltend machen.

03

Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen

Trage die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand deiner Steuererklärung ein. Dort sind auch Felder für Riester-Rente und andere Vorsorgeprodukte vorgesehen.

04

Krankenversicherung priorisieren

Deine Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden zuerst berücksichtigt. Nur wenn du unter der Höchstgrenze bleibst, wirken sich weitere Versicherungsbeiträge steuermindernd aus.

04 · Was gilt

Wann du Beiträge nicht absetzen kannst

Für viele neuere Verträge ist der Sonderausgabenabzug ausgeschlossen. Das betrifft vor allem Kapitallebensversicherungen, die als reine Kapitalanlage gelten.

Für Kapitallebensversicherungen, die du ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hast, ist der Sonderausgabenabzug ausgeschlossen. Der Gesetzgeber behandelt diese Verträge als reine Kapitalanlage, nicht als Vorsorgeaufwendung. Das gilt auch für fondsgebundene Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen mit Abschluss ab 2005.

Selbst bei einem Altvertrag vor 2005 kann der Abzug ins Leere laufen. Wenn deine Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung die Höchstgrenze von 1.900 Euro als Angestellter oder 2.800 Euro als Selbstständiger bereits erreichen, haben weitere Versicherungsbeiträge keine steuerliche Wirkung mehr. In der Praxis ist das bei vielen Versicherten der Fall.

Die Abzugsfähigkeit von Beiträgen in der Steuererklärung 2026 lässt sich in zwei Gruppen einteilen. Ein Abzug ist möglich für die Risikolebensversicherung unabhängig vom Abschlussjahr, für Kapitallebensversicherungen mit Abschluss vor dem 1. Januar 2005 sowie für Beiträge zu einer Basis-Rente oder Riester-Rente. Kein Abzug ist möglich für Kapitallebensversicherungen mit Abschluss ab dem 1. Januar 2005, fondsgebundene Lebensversicherungen ab 2005, private Rentenversicherungen ab 2005 und Beiträge, die über die Höchstgrenze von 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro hinausgehen.

Abzug möglich

·Risikolebensversicherung, unabhängig vom Abschlussjahr
·Kapitallebensversicherung mit Abschluss vor dem 1. Januar 2005
·Beiträge zu einer Basis-Rente (Rürup-Rente)
·Beiträge zu einer Riester-Rente im Rahmen der Zulagenförderung

Kein Abzug

·Kapitallebensversicherung mit Abschluss ab dem 1. Januar 2005
·Fondsgebundene Lebensversicherung mit Abschluss ab 2005
·Beiträge, die über die Höchstgrenze von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro hinausgehen
·Private Rentenversicherung mit Abschluss ab 2005

05 · Kosten

Auszahlung der Kapitallebensversicherung: Diese Steuern fallen an

Wie viel Steuer du auf die Erträge deiner Kapitallebensversicherung zahlst, hängt vom Abschlussjahr und der Art der Auszahlung ab.

Bei einer Einmalauszahlung deiner Kapitallebensversicherung hängt die Steuerlast vom Abschlussjahr und den Vertragsbedingungen ab. Für Altverträge vor 2005, die alle Voraussetzungen erfüllen, bleiben die Erträge komplett steuerfrei. Bei Neuverträgen ab 2005 sind die Erträge grundsätzlich steuerpflichtig.

Erfüllt dein Neuvertrag die 50-Prozent-Regel, musst du nur die Hälfte der Erträge versteuern. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, wird der komplette Ertrag steuerlich erfasst. Auf den steuerpflichtigen Teil wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.

Die Steuerlast auf Erträge bei Einmalauszahlung unterscheidet sich deutlich. Ein Altvertrag vor 2005 mit allen erfüllten Bedingungen führt zu 0 Prozent Steuer. Ein Neuvertrag ab 2005 mit erfüllter 50-Prozent-Regel macht 50 Prozent der Erträge steuerpflichtig. Ein Neuvertrag ab 2005 ohne erfüllte Bedingungen führt zur vollen Steuerpflicht von 100 Prozent der Erträge. Auf den steuerpflichtigen Teil der Erträge wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.

Steuerlast auf Erträge bei Einmalauszahlung

Altvertrag vor 2005, alle Bedingungen erfüllt0 % Steuer
Neuvertrag ab 2005, 50-Prozent-Regel erfüllt50 % der Erträge steuerpflichtig
Neuvertrag ab 2005, Bedingungen nicht erfüllt100 % der Erträge steuerpflichtig

06 · Checkliste

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Altverträgen

Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, kannst du unter bestimmten Bedingungen die Erträge komplett steuerfrei erhalten.

Für Kapitallebensversicherungen, die du vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hast, kannst du die Erträge bei Auszahlung komplett steuerfrei erhalten. Dafür müssen jedoch alle Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt auch nur eine Voraussetzung, unterliegt der komplette Ertrag der Abgeltungssteuer.

Die Anforderungen sind klar definiert. Der Vertrag muss über mindestens zwölf Jahre gelaufen sein, und du musst mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben. Der erste Beitrag muss bis spätestens 31. März 2005 in die Lebensversicherung eingezahlt worden sein. Zusätzlich muss die Ablaufleistung komplett in einem Betrag ausgezahlt werden.

Für die steuerfreien Erträge bei Altverträgen gelten diese Bedingungen: Der Vertrag läuft über mindestens zwölf Jahre. Der erste Beitrag wurde bis spätestens 31. März 2005 eingezahlt. Du hast mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt. Die Ablaufleistung wird komplett in einem Betrag ausgezahlt.

Bedingungen für steuerfreie Erträge bei Altverträgen

01

Der Vertrag läuft über mindestens zwölf Jahre.

02

Der erste Beitrag wurde bis spätestens 31. März 2005 eingezahlt.

03

Du hast mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt.

04

Die Ablaufleistung wird komplett in einem Betrag ausgezahlt.

07 · Im Vertrag

Die 50-Prozent-Regel für Neuverträge ab 2005

Für Verträge ab 2005 kannst du die Steuerlast halbieren, wenn dein Vertrag bestimmte Kriterien erfüllt. Diese Regel ist an enge Voraussetzungen geknüpft.

Für Verträge, die du ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hast, gibt es eine Möglichkeit, die Steuerlast zu halbieren. Wenn dein Vertrag die 50-Prozent-Regel erfüllt, musst du nur die Hälfte der Erträge versteuern. Die andere Hälfte bleibt steuerfrei.

Die Voraussetzungen sind streng. Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre gelaufen sein, bevor die Auszahlung erfolgt. Die Auszahlung muss nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen, bei Verträgen ab 2012 nach Vollendung des 62. Lebensjahres. Der vereinbarte Todesfallschutz muss mindestens 50 Prozent der Summe der eingezahlten Beiträge betragen. Für Verträge nach dem 31. März 2009 gelten zusätzliche Anforderungen an die Risikoleistung.

Die Kriterien für die hälftige Besteuerung der Erträge umfassen eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren, eine Altersgrenze von 60 beziehungsweise 62 Jahren, einen Todesfallschutz von mindestens 50 Prozent und eine Einmalauszahlung. Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre gelaufen sein, bevor die Auszahlung erfolgt. Die Auszahlung erfolgt nach Vollendung des 60. Lebensjahres, bei Verträgen ab 2012 nach Vollendung des 62. Lebensjahres. Der vereinbarte Todesfallschutz muss mindestens 50 Prozent der Summe der eingezahlten Beiträge betragen. Für Verträge nach dem 31. März 2009 gelten zusätzliche Anforderungen an die Risikoleistung.

Kriterien für die hälftige Besteuerung der Erträge

Mindestlaufzeit12 JahreDer Vertrag muss mindestens zwölf Jahre gelaufen sein, bevor die Auszahlung erfolgt.
Altersgrenze60. bzw. 62. LebensjahrDie Auszahlung erfolgt nach Vollendung des 60. Lebensjahres, bei Verträgen ab 2012 nach Vollendung des 62. Lebensjahres.
TodesfallschutzMindestens 50 ProzentDer vereinbarte Todesfallschutz muss mindestens 50 Prozent der Summe der eingezahlten Beiträge betragen. Für Verträge nach dem 31. März 2009 gelten zusätzliche Anforderungen an die Risikoleistung.
EinmalauszahlungKapitalwahlrechtDie gesamte Ablaufleistung muss in einem einzigen Betrag ausgezahlt werden, nicht als monatliche Rente.

08 · Grundlagen

Monatliche Rente aus der Lebensversicherung: Ertragsanteil versteuern

Entscheidest du dich für eine lebenslange Rente statt einer Einmalzahlung, wird ein festgelegter Teil der Rente als Ertrag besteuert.

Entscheidest du dich bei der Auszahlung deiner Kapitallebensversicherung für eine monatliche Rente statt einer Einmalzahlung, gilt eine andere Besteuerung. Du musst dann nicht die gesamte Rente versteuern, sondern nur den sogenannten Ertragsanteil. Dieser Anteil wird zu deinem zu versteuernden Einkommen addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Die Höhe des Ertragsanteils hängt von deinem Alter bei Rentenbeginn ab. Je jünger du beim Rentenbeginn bist, desto höher ist in der Regel der steuerpflichtige Ertragsanteil. Die Berechnung übernimmt dein Versicherer für dich, du musst dich darum nicht selbst kümmern. Es spielt keine Rolle, wann du deinen Vertrag abgeschlossen hast.

Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Teil einer lebenslangen Rente aus einer privaten Renten- oder Kapitallebensversicherung. Er richtet sich nach deinem Alter bei Rentenbeginn und wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Je jünger du beim Rentenbeginn bist, desto höher ist in der Regel der steuerpflichtige Ertragsanteil.

Kurz erklärt

Ertragsanteil

Der steuerpflichtige Teil einer lebenslangen Rente aus einer privaten Renten- oder Kapitallebensversicherung. Er richtet sich nach deinem Alter bei Rentenbeginn und wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Je jünger du beim Rentenbeginn bist, desto höher ist in der Regel der steuerpflichtige Ertragsanteil.

09 · Fehler vermeiden

Erbschafts­steuer bei Auszahlung im Todesfall vermeiden

Stirbt die versicherte Person, kann auf die Versicherungssumme Erbschaftssteuer anfallen. Mit einer bestimmten Vertragsgestaltung lässt sich das für Partner umgehen.

Das passiert, wenn die Auszahlung in den Nachlass fällt und die Freibeträge des Erben überschritten werden. Besonders bei unverheirateten Paaren sind die Freibeträge deutlich niedriger als bei Ehepartnern.

Ein häufiger Fehler ist, dass die versicherte Person gleichzeitig Versicherungsnehmer ist. Die Auszahlung fällt dann in den Nachlass und kann Erbschaftssteuer auslösen. Auch ein zu niedrig angesetzter Todesfallschutz bei einer Kapitallebensversicherung kann dazu führen, dass die 50-Prozent-Regel für die Steuerermäßigung nicht greift.

Häufige Fehler bei der Todesfallabsicherung sind: Die versicherte Person ist gleichzeitig Versicherungsnehmer, die Auszahlung fällt dann in den Nachlass und kann Erbschaftssteuer auslösen. Die Freibeträge für den Partner werden überschritten, weil weitere Vermögenswerte im Nachlass vorhanden sind. Bei einer Kapitallebensversicherung wird der Todesfallschutz zu niedrig angesetzt, wodurch die 50-Prozent-Regel für die Steuerermäßigung nicht greift.

Häufige Fehler bei der Todesfallabsicherung

·Die versicherte Person ist gleichzeitig Versicherungsnehmer. Die Auszahlung fällt dann in den Nachlass und kann Erbschaftssteuer auslösen.
·Die Freibeträge für den Partner werden überschritten, weil weitere Vermögenswerte im Nachlass vorhanden sind.
·Bei einer Kapitallebensversicherung wird der Todesfallschutz zu niedrig angesetzt, wodurch die 50-Prozent-Regel für die Steuerermäßigung nicht greift.

10 · Hintergrund

Über-Kreuz-Abschluss der Risikolebensversicherung

Eine einfache Vertragsgestaltung kann verhindern, dass die Versicherungssumme in den steuerpflichtigen Nachlass fällt.

Schließt du als Versicherungsnehmer eine Risikolebensversicherung auf das Leben deines Partners ab und dein Partner eine auf dein Leben, spricht man von einem Über-Kreuz-Abschluss. Im Todesfall wird die Versicherungssumme direkt an den jeweils anderen Partner als Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Die Auszahlung fällt dadurch nicht in den Nachlass der verstorbenen Person. Es entsteht kein erbschaftssteuerpflichtiger Erwerb, und die Freibeträge bleiben für das übrige Vermögen erhalten. Diese Gestaltung ist besonders für unverheiratete Paare relevant, da hier die Freibeträge deutlich niedriger sind als bei Eheleuten.

Schließt du als Versicherungsnehmer eine Risikolebensversicherung auf das Leben deines Partners ab und dein Partner eine auf dein Leben, spricht man von einem Über-Kreuz-Abschluss. Im Todesfall wird die Versicherungssumme direkt an den jeweils anderen Partner als Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Auszahlung fällt dadurch nicht in den Nachlass der verstorbenen Person. Es entsteht kein erbschaftssteuerpflichtiger Erwerb, und die Freibeträge bleiben für das übrige Vermögen erhalten. Diese Gestaltung ist besonders für unverheiratete Paare relevant, da hier die Freibeträge deutlich niedriger sind.

Schließt du als Versicherungsnehmer eine Risikolebensversicherung auf das Leben deines Partners ab und dein Partner eine auf dein Leben, spricht man von einem Über-Kreuz-Abschluss. Im Todesfall wird die Versicherungssumme direkt an den jeweils anderen Partner als Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Die Auszahlung fällt dadurch nicht in den Nachlass der verstorbenen Person. Es entsteht kein erbschaftssteuerpflichtiger Erwerb, und die Freibeträge bleiben für das übrige Vermögen erhalten. Diese Gestaltung ist besonders für unverheiratete Paare relevant, da hier die Freibeträge deutlich niedriger sind als bei Eheleuten.

11 · Was gilt

Lebensversicherung kündigen oder verkaufen: Steuerliche Folgen

Wenn du vor Ablauf der Vertragslaufzeit Geld benötigst, kannst du den Vertrag zurückgeben oder verkaufen. Auch das hat steuerliche Konsequenzen.

Bei der Kündigung zahlt dir der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert aus. Alternativ kannst du die Police auf dem Zweitmarkt an einen Dritten verkaufen.

Steuerlich relevant ist immer der Unterschied zwischen dem ausgezahlten Betrag und den von dir eingezahlten Beiträgen. Liegt der Rückkaufswert oder der Verkaufserlös über deinen eingezahlten Beiträgen, musst du den Ertrag versteuern. Erträge aus Altverträgen vor 2005 bleiben steuerfrei, wenn alle Bedingungen für die Steuerfreiheit erfüllt sind.

Die steuerliche Behandlung bei vorzeitiger Vertragsauflösung unterscheidet zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Fällen. Steuerpflichtig sind Erträge aus einem Rückkaufswert, der über den eingezahlten Beiträgen liegt, der Gewinn aus dem Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt und Erträge aus Neuverträgen ab 2005, die nicht unter die 50-Prozent-Regel fallen. Steuerfrei sind die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge ohne Ertrag und Erträge aus Altverträgen vor 2005, wenn alle Bedingungen für die Steuerfreiheit erfüllt sind.

Steuerpflichtig

·Erträge aus einem Rückkaufswert, der über den eingezahlten Beiträgen liegt
·Gewinn aus dem Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt
·Erträge aus Neuverträgen ab 2005, die nicht unter die 50-Prozent-Regel fallen

Steuerfrei

·Rückzahlung der eingezahlten Beiträge ohne Ertrag
·Erträge aus Altverträgen vor 2005, wenn alle Bedingungen für die Steuerfreiheit erfüllt sind

12 · Hintergrund

Nachgelagerte Besteuerung und Altersvorsorge: Das Zusammenspiel

Die nachgelagerte Besteuerung verschiebt die Steuerlast vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Für Lebensversicherungen gilt sie nur eingeschränkt.

Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung stammt aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Basis-Rente. Beiträge werden in der Ansparphase steuerlich gefördert, die Auszahlungen im Alter besteuert. Für private Kapitallebensversicherungen ab 2005 gilt dieses Prinzip nicht vollständig, da die Beiträge nicht absetzbar sind.

Die Erträge werden bei Auszahlung besteuert, entweder mit der Abgeltungssteuer oder über den Ertragsanteil bei Rentenzahlungen. Eine echte nachgelagerte Besteuerung mit vollem Sonderausgabenabzug gibt es nur bei der Basis-Rente, der Riester-Rente und der gesetzlichen Rentenversicherung. Deine private Lebensversicherung bleibt davon getrennt zu betrachten.

Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung stammt aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Basis-Rente. Beiträge werden in der Ansparphase steuerlich gefördert, die Auszahlungen im Alter besteuert. Für private Kapitallebensversicherungen ab 2005 gilt dieses Prinzip nicht vollständig, da die Beiträge nicht absetzbar sind. Die Erträge werden bei Auszahlung besteuert, entweder mit der Abgeltungssteuer oder über den Ertragsanteil bei Rentenzahlungen. Eine echte nachgelagerte Besteuerung mit vollem Sonderausgabenabzug gibt es nur bei der Basis-Rente, der Riester-Rente und der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung stammt aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Basis-Rente. Beiträge werden in der Ansparphase steuerlich gefördert, die Auszahlungen im Alter besteuert. Für private Kapitallebensversicherungen ab 2005 gilt dieses Prinzip nicht vollständig, da die Beiträge nicht absetzbar sind.

Die Erträge werden bei Auszahlung besteuert, entweder mit der Abgeltungssteuer oder über den Ertragsanteil bei Rentenzahlungen. Eine echte nachgelagerte Besteuerung mit vollem Sonderausgabenabzug gibt es nur bei der Basis-Rente, der Riester-Rente und der gesetzlichen Rentenversicherung.

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026