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Krankenzusatzversicherung in der Steuererklärung: So setzt du Beiträge richtig ab

Beiträge für private Zusatzpolicen wie Zahn- oder Krankenhauszusatzversicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Ob sie deine Steuerlast senken, hängt von deinem Status und den bereits ausgeschöpften Höchstbeträgen ab.

11 Kapitel · 16 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Krankenzusatzversicherungen zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.
  • Für Angestellte gilt eine Absetzungsgrenze von 1.900 Euro, für Selbstständige von 2.800 Euro im Jahr.
  • Die Grenze ist durch Beiträge zur Basisabsicherung oft bereits ausgeschöpft, sodass Zusatzbeiträge steuerlich leerlaufen.
  • Erstattete Beiträge mindern den abziehbaren Betrag; Krankheitskosten selbst können außergewöhnliche Belastungen sein.

01 · Grundlagen

Was zählt als Krankenzusatzversicherung in der Steuererklärung?

Nicht jede private Police ist eine Vorsorgeaufwendung. Entscheidend ist, ob der Tarif eine Lücke der gesetzlichen oder privaten Basisabsicherung schließt.

Für das Finanzamt ist nicht der Name des Tarifs entscheidend, sondern ob er eine Lücke deiner Basisabsicherung schließt. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt zum Beispiel Kosten für Zahnersatz, den die gesetzliche Krankenversicherung nur anteilig zahlt. Auch eine Auslandsreisekrankenversicherung gehört dazu, weil sie Behandlungskosten im Ausland abdeckt, die deine gesetzliche Kasse nicht trägt.

Reine Komfortleistungen wie eine Chefarztbehandlung oder ein Einbettzimmer zählen dagegen nicht zu den Vorsorgeaufwendungen. Sie dienen nicht der Absicherung eines Krankheitskostenrisikos, sondern dem zusätzlichen Komfort im Krankenhaus. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil nur Vorsorgeaufwendungen in die Anlage Vorsorgeaufwand gehören.

Für deine Steuererklärung bedeutet das: Prüfe bei jedem Tarif, ob er eine Leistung absichert, die im Krankheitsfall sonst aus eigener Tasche gezahlt werden müsste. Nur dann handelt es sich um eine Krankenzusatzversicherung im steuerlichen Sinn.

  • Zahnzusatzversicherungen übernehmen Kosten für Zahnersatz und hochwertige Füllungen.
  • Krankentagegeldversicherungen sichern dein Einkommen bei längerer Krankheit ab.
  • Auslandsreisekrankenversicherungen zahlen Behandlungen im Ausland.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zu Versicherungen, die über die Basisabsicherung hinausgehen und der Gesundheitsvorsorge dienen. Dazu gehören Zahnzusatz-, Krankenhauszusatz-, Krankentagegeld- und Auslandsreisekrankenversicherungen. Sie werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, wirken sich aber nur bis zur jeweiligen Höchstgrenze steuermindernd aus.

Kurz erklärt

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Beiträge zu Versicherungen, die über die Basisabsicherung hinausgehen und der Gesundheitsvorsorge dienen. Dazu gehören Zahnzusatz-, Krankenhauszusatz-, Krankentagegeld- und Auslandsreisekrankenversicherungen.

Sie werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, wirken sich aber nur bis zur jeweiligen Höchstgrenze steuermindernd aus.

02 · Was gilt

Welche Policen kannst du in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben?

Das Finanzamt unterscheidet zwischen Vorsorge und Komfort. Nur Tarife mit Vorsorgecharakter gehören in die Steuererklärung.

In die Anlage Vorsorgeaufwand gehören alle Beiträge, die deine Gesundheitsvorsorge ergänzen. Dazu zählen die Zahnzusatzversicherung, die Krankenhauszusatzversicherung, die Krankentagegeldversicherung und die Auslandsreisekrankenversicherung. Auch eine Heilpraktikerzusatzversicherung kannst du dort angeben, wenn sie Behandlungskosten bei Heilpraktikern übernimmt.

Nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand gehören reine Komforttarife wie die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer. Sie haben keinen Vorsorgecharakter, weil sie keine Krankheitskosten absichern, sondern nur den Komfort im Krankenhaus erhöhen. Auch eine Brillenversicherung oder eine Versicherung für IGeL-Leistungen zählt nicht dazu.

Sachversicherungen wie Hausrat oder Rechtsschutz haben mit Gesundheitsvorsorge nichts zu tun. Sie sind in der Regel nicht als Vorsorgeaufwendung absetzbar. Eine Ausnahme ist die Kfz-Haftpflicht, die als Vorsorge gilt, obwohl sie eine Sachversicherung ist.

  • Zahnzusatzversicherung: zählt zu den Vorsorgeaufwendungen.
  • Krankenhauszusatzversicherung: zählt zu den Vorsorgeaufwendungen.
  • Krankentagegeldversicherung: zählt zu den Vorsorgeaufwendungen.
  • Auslandsreisekrankenversicherung: zählt zu den Vorsorgeaufwendungen.
  • Heilpraktikerzusatzversicherung: zählt zu den Vorsorgeaufwendungen.
  • Chefarztbehandlung als reine Komfortleistung: zählt nicht dazu.
  • Brillenversicherung: zählt nicht dazu.
  • Versicherung für IGeL-Leistungen: zählt nicht dazu.
  • Hausratversicherung: zählt nicht dazu.
  • Rechtsschutzversicherung: zählt nicht dazu.

Steuerliche Einordnung typischer Zusatztarife: Zahnzusatzversicherung, Krankenhauszusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung und Heilpraktikerzusatzversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen. Chefarztbehandlung als reine Komfortleistung, Brillenversicherung, Versicherung für IGeL-Leistungen, Hausratversicherung und Rechtsschutzversicherung zählen nicht dazu.

Zählt zu den Vorsorgeaufwendungen

·Zahnzusatzversicherung
·Krankenhauszusatzversicherung
·Krankentagegeldversicherung
·Auslandsreisekrankenversicherung
·Heilpraktikerzusatzversicherung

Zählt nicht dazu

·Chefarztbehandlung als reine Komfortleistung
·Brillenversicherung
·Versicherung für IGeL-Leistungen
·Hausratversicherung
·Rechtsschutzversicherung

03 · Schritt für Schritt

Wo trägst du die Beiträge in der Steuererklärung ein?

Der Weg führt über die Anlage Vorsorgeaufwand. Dort gibt es ein eigenes Feld für Beiträge, die über die Basisabsicherung hinausgehen.

Die Beiträge für deine Krankenzusatzversicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Dort gibt es ein eigenes Feld für Beiträge, die über die Basisabsicherung hinausgehen. In ELSTER findest du es unter dem Punkt Wahlleistungen und Zusatzversicherungen.

In älteren Papierformularen war das Feld in Zeile 27 oder 28 zu finden. Die Höhe der Beiträge entnimmst du der Bestätigung, die dir dein Versicherer im ersten Quartal des Jahres zuschickt. Darin steht, wie viel du im Vorjahr gezahlt hast.

Hast du eine Beitragsrückerstattung erhalten, ziehst du sie vom gezahlten Beitrag ab. Nur der tatsächlich gezahlte Betrag gehört in die Steuererklärung. Das Finanzamt rechnet dann automatisch, ob deine Basisbeiträge die Höchstgrenze bereits ausgeschöpft haben.

  • Prüfe die Beitragsbestätigung deines Versicherers auf den gezahlten Jahresbetrag.
  • Öffne die Anlage Vorsorgeaufwand in deiner Steuersoftware oder in ELSTER.
  • Trage den Betrag bei den über die Basisabsicherung hinausgehenden Beiträgen ein.
  • Lass den Höchstbetrag automatisch vom Finanzamt prüfen.

Beitragsbestätigung des Versicherers prüfen: Im ersten Quartal erhältst du eine Aufstellung der im Vorjahr gezahlten Beiträge. Bei Beitragsrückerstattungen zählt nur der tatsächlich gezahlte Betrag. Anschließend öffnest du die Anlage Vorsorgeaufwand und trägst den Betrag bei den über die Basisabsicherung hinausgehenden Beiträgen ein. In ELSTER findest du das Feld unter Wahlleistungen und Zusatzversicherungen. In älteren Formularen war es Zeile 27 oder 28. Das Finanzamt prüft den Höchstbetrag automatisch.

01

Beitragsbestätigung des Versicherers prüfen

Im ersten Quartal erhältst du eine Aufstellung der im Vorjahr gezahlten Beiträge. Bei Beitragsrückerstattungen zählt nur der tatsächlich gezahlte Betrag.

02

Anlage Vorsorgeaufwand öffnen

In der Papierform oder in ELSTER wählst du den Bereich für sonstige Vorsorgeaufwendungen.

03

Betrag bei über die Basisabsicherung hinausgehenden Beiträgen eintragen

In ELSTER findest du das Feld unter Wahlleistungen und Zusatzversicherungen. In älteren Formularen war es Zeile 27 oder 28.

04

Höchstbetrag automatisch prüfen lassen

Das Finanzamt rechnet die Basisbeiträge zuerst an. Nur wenn die Grenze von 1.900 Euro für Angestellte oder 2.800 Euro für Selbstständige nicht ausgeschöpft ist, wirken sich Zusatzbeiträge aus.

04 · Vergleich

Welche Höchstbeträge gelten für Vorsorgeaufwendungen?

Die Absetzungsgrenze hängt von deinem Status und deiner Veranlagungsart ab. Ehepaare profitieren von addierten Beträgen.

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten feste jährliche Höchstbeträge. Als Angestellte oder Angestellter kannst du maximal 1.900 Euro absetzen. Selbstständige haben einen höheren Betrag von 2.800 Euro, weil sie ihre Krankenversicherung vollständig selbst tragen.

Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern werden die individuellen Höchstbeträge bei gemeinsamer Veranlagung addiert. Zwei angestellte Ehepartner kommen so auf 3.800 Euro. Sind beide selbstständig, liegt die gemeinsame Grenze bei 5.600 Euro.

Für dich als Studierende oder Studierenden gilt der Angestelltenbetrag von 1.900 Euro. Entscheidend ist aber nicht nur der Höchstbetrag, sondern auch die Reihenfolge der Anrechnung. Zuerst werden deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Erst wenn diese die Grenze nicht erreichen, kommt deine Zusatzversicherung zum Zug.

  • Angestellte und Beamte: 1.900 Euro jährlicher Höchstbetrag.
  • Selbstständige: 2.800 Euro jährlicher Höchstbetrag.
  • Ehepaar bei gemeinsamer Veranlagung: 3.800 Euro, wenn beide angestellt sind.
  • Ehepaar bei gemeinsamer Veranlagung: 5.600 Euro, wenn beide selbstständig sind.

Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen im Jahr 2026: Angestellte und Beamte haben einen jährlichen Höchstbetrag von 1.900 Euro, Selbstständige von 2.800 Euro. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung sind es 3.800 Euro, wenn beide angestellt sind, und 5.600 Euro, wenn beide selbstständig sind. Bei gemischten Paaren addieren sich die individuellen Grenzen, zum Beispiel 1.900 plus 2.800 Euro. Die Grenze ist bei Angestellten oft durch GKV- und Pflegebeiträge ausgeschöpft, während Selbstständige mehr Spielraum haben, wenn ihre Basisbeiträge niedrig sind.

Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen im Jahr 2026
Angestellte und BeamteSelbstständige
Jährlicher Höchstbetrag1.900 Euro2.800 Euro
Ehepaar bei gemeinsamer Veranlagung3.800 Euro5.600 Euro

05 · Kosten

Warum wirken sich Zahnzusatzbeiträge oft nicht aus?

Die Basisabsicherung hat Vorrang. Erst wenn deren Beiträge die Höchstgrenze nicht erreichen, kommt deine Zusatzversicherung zum Zug.

Der Grund liegt in der Reihenfolge der Anrechnung. Deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden zuerst auf den Höchstbetrag von 1.900 Euro angerechnet. Bei einem typischen Angestelltengehalt sind diese Beiträge bereits so hoch, dass die Grenze vollständig ausgeschöpft ist.

Schon bei einem Jahresgehalt von etwa 20.000 Euro übersteigen die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze von 1.900 Euro. Damit bleibt für deine Zahnzusatzversicherung kein Spielraum mehr. Dein Eintrag in der Anlage Vorsorgeaufwand hat dann keine steuermindernde Wirkung.

Nur wenn deine Basisbeiträge unter 1.900 Euro liegen, kann deine Zusatzversicherung den verbleibenden Betrag auffüllen. Das ist zum Beispiel bei geringfügiger Beschäftigung, bei Beihilfeberechtigten oder bei Studierenden mit niedrigen Beiträgen der Fall.

  • Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: etwa 1.600 bis 1.900 Euro.
  • Verbleibender Spielraum für Zusatzversicherungen: 0 bis 300 Euro.
  • Bei einem Jahresgehalt ab etwa 20.000 Euro ist die Grenze meist erreicht.

Reihenfolge der Anrechnung bei Angestellten: Der Höchstbetrag von 1.900 Euro wird zuerst durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gefüllt. Diese liegen oft bei 1.600 bis 1.900 Euro. Der verbleibende Spielraum für Zusatzversicherungen beträgt dann 0 bis 300 Euro. Bei einem Jahresgehalt ab etwa 20.000 Euro ist die Grenze durch die Basisbeiträge meist erreicht.

Kurz erklärt

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Reihenfolge der Anrechnung bei Angestellten

über 1.900 Euro

06 · Im Vertrag

Was passiert bei einer Beitragsrückerstattung?

Zahlen Versicherer einen Teil der Beiträge zurück, mindert das den abziehbaren Betrag. Du gibst nur die Differenz an.

Du gibst in der Steuererklärung nur die Differenz aus gezahltem Beitrag und Erstattung an. Das gilt für alle Krankenzusatzversicherungen, nicht nur für die Zahnzusatzversicherung.

Maßgeblich ist die Erstattung für das jeweilige Steuerjahr. Es kommt nicht darauf an, wann das Geld auf deinem Konto eingeht. Eine Beitragsrückerstattung für das Jahr 2026 gehört also in die Steuererklärung 2026, auch wenn sie erst 2027 ausgezahlt wird.

Eine reine Beitragssenkung ohne Erstattung ist steuerlich keine Rückerstattung. Sie wirkt sich nur auf die künftigen Beiträge aus, nicht auf den bereits gezahlten Betrag des Vorjahres.

  • Tatsächlich gezahlter Beitrag: abzugsfähig.
  • Erstattungen werden vom gezahlten Beitrag abgezogen.
  • Nur der verbleibende Betrag gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand.
  • Maßgeblich ist die Erstattung für das jeweilige Steuerjahr.

Regeln zur Beitragsrückerstattung: Der tatsächlich gezahlte Beitrag ist abzugsfähig. Erstattungen werden vom gezahlten Beitrag abgezogen, nur der verbleibende Betrag gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand. Maßgeblich ist die Erstattung für das jeweilige Steuerjahr, nicht der Zeitpunkt der Gutschrift. Eine reine Beitragssenkung ohne Erstattung ist keine Rückerstattung im steuerlichen Sinn.

Regeln zur Beitragsrückerstattung

Tatsächlich gezahlter BeitragAbzugsfähigErstattungen werden vom gezahlten Beitrag abgezogen. Nur der verbleibende Betrag gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand.
Zeitpunkt der ErstattungVorjahrMaßgeblich ist die Erstattung für das jeweilige Steuerjahr, nicht der Zeitpunkt der Gutschrift.
BeitragsanpassungenNeutralEine reine Beitragssenkung ohne Erstattung ist keine Rückerstattung im steuerlichen Sinn.

07 · Checkliste

Wann lohnt sich der Eintrag trotzdem?

Für einige Gruppen ist die Höchstgrenze nicht automatisch ausgeschöpft. Dann bringt jede eingetragene Zusatzpolice eine Steuerersparnis.

Das gilt vor allem für Selbstständige, die niedrige Beiträge zur privaten Basisabsicherung zahlen.

Auch als Beamter oder Beamtin mit hohem Beihilfeanteil hast du oft geringe Krankenversicherungsbeiträge. Dein Höchstbetrag von 1.900 Euro ist dann nicht vollständig gefüllt. Deine Zusatzversicherungen können den verbleibenden Spielraum nutzen.

Wenn du verheiratet bist und ein Partner nur geringe Vorsorgeaufwendungen hat, addieren sich die Höchstbeträge. Der nicht ausgeschöpfte Betrag des einen Partners kann dann für die Zusatzversicherungen des anderen genutzt werden. Auch wenn du im Vorjahr nur zeitweise gearbeitet hast, sind deine Krankenversicherungsbeiträge niedriger und die Grenze nicht erreicht.

  • Du bist selbstständig und zahlst niedrige Beiträge zur privaten Basisabsicherung.
  • Du bist Beamter mit hohem Beihilfeanteil und geringen Krankenversicherungsbeiträgen.
  • Du bist verheiratet und ein Partner hat nur geringe Vorsorgeaufwendungen.
  • Du hast im Vorjahr nur zeitweise gearbeitet und daher niedrige Krankenversicherungsbeiträge gezahlt.

Situationen mit realistischem Steuervorteil: Du bist selbstständig und zahlst niedrige Beiträge zur privaten Basisabsicherung. Du bist Beamter mit hohem Beihilfeanteil und entsprechend geringen Krankenversicherungsbeiträgen. Du bist verheiratet und ein Partner hat nur geringe Vorsorgeaufwendungen. Du hast im Vorjahr nur zeitweise gearbeitet und daher niedrige Krankenversicherungsbeiträge gezahlt.

Situationen mit realistischem Steuervorteil

01

Du bist selbstständig und zahlst niedrige Beiträge zur privaten Basisabsicherung.

02

Du bist Beamter mit hohem Beihilfeanteil und entsprechend geringen Krankenversicherungsbeiträgen.

03

Du bist verheiratet und ein Partner hat nur geringe Vorsorgeaufwendungen.

04

Du hast im Vorjahr nur zeitweise gearbeitet und daher niedrige Krankenversicherungsbeiträge gezahlt.

08 · Fehler vermeiden

Welche Fehler passieren beim Absetzen von Zusatzversicherungen?

Die häufigsten Fehler führen zu Nachfragen des Finanzamts oder zu einer falschen Erwartung an die Steuerersparnis.

Ein häufiger Fehler ist, Beiträge ohne Abzug von Beitragsrückerstattungen einzutragen. Das Finanzamt erkennt dann einen zu hohen Betrag an und fordert die Differenz zurück. Prüfe deshalb immer die Beitragsbestätigung deines Versicherers auf Erstattungen.

Ein weiterer Fehler ist, reine Komforttarife wie Chefarztbehandlung als Vorsorgeaufwendung zu deklarieren. Diese Tarife haben keinen Vorsorgecharakter und werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Auch Sachversicherungen wie Hausrat oder Rechtsschutz gehören nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand.

Viele Steuerzahler ignorieren die Höchstgrenze und rechnen mit einer Steuerersparnis in voller Beitragshöhe. Bei Angestellten ist die Grenze von 1.900 Euro jedoch meist durch die Basisbeiträge ausgeschöpft. Der Eintrag hat dann keine Wirkung, auch wenn er formal korrekt ist.

  • Beiträge ohne Abzug von Beitragsrückerstattungen eintragen.
  • Reine Komforttarife wie Chefarztbehandlung als Vorsorgeaufwendung deklarieren.
  • Die Höchstgrenze ignorieren und mit einer Steuerersparnis in voller Beitragshöhe rechnen.
  • Beiträge für Sachversicherungen wie Hausrat oder Rechtsschutz in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben.
  • Die Beiträge in der falschen Anlage eintragen, zum Beispiel in Anlage N statt Vorsorgeaufwand.

Typische Fehler in der Anlage Vorsorgeaufwand: Beiträge ohne Abzug von Beitragsrückerstattungen eintragen. Reine Komforttarife wie Chefarztbehandlung als Vorsorgeaufwendung deklarieren. Die Höchstgrenze ignorieren und mit einer Steuerersparnis in voller Beitragshöhe rechnen. Beiträge für Sachversicherungen wie Hausrat oder Rechtsschutz in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben. Die Beiträge in der falschen Anlage eintragen, zum Beispiel in Anlage N statt Vorsorgeaufwand.

Typische Fehler in der Anlage Vorsorgeaufwand

·Beiträge ohne Abzug von Beitragsrückerstattungen eintragen.
·Reine Komforttarife wie Chefarztbehandlung als Vorsorgeaufwendung deklarieren.
·Die Höchstgrenze ignorieren und mit einer Steuerersparnis in voller Beitragshöhe rechnen.
·Beiträge für Sachversicherungen wie Hausrat oder Rechtsschutz in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben.
·Die Beiträge in der falschen Anlage eintragen, zum Beispiel in Anlage N statt Vorsorgeaufwand.

09 · Hintergrund

Wie hängen Zusatzversicherung und außergewöhnliche Belastungen zusammen?

Neben den Beiträgen kannst du auch die tatsächlichen Krankheitskosten steuerlich geltend machen. Das ist ein zweiter, unabhängiger Weg.

Das ist ein zweiter, unabhängiger Weg. Kosten für Zahnersatz oder Zahnbehandlungen, die deine Versicherung nicht übernimmt, gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen.

Das Finanzamt berücksichtigt diese Kosten, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Die Höhe der zumutbaren Belastung hängt von deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder ab. Erst der Betrag oberhalb dieser Grenze wirkt sich steuermindernd aus.

Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung selbst gehören dagegen in die Anlage Vorsorgeaufwand. Beide Wege schließen sich nicht aus, sie betreffen unterschiedliche Kostenarten. Du kannst also im selben Jahr Beiträge als Vorsorgeaufwand und nicht erstattete Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung angeben.

  • Nicht erstattete Kosten für Zahnersatz oder Zahnbehandlungen: außergewöhnliche Belastungen.
  • Beiträge zur Zahnzusatzversicherung: Anlage Vorsorgeaufwand.
  • Beide Wege betreffen unterschiedliche Kostenarten und schließen sich nicht aus.

Kosten für Zahnersatz oder Zahnbehandlungen, die deine Versicherung nicht übernimmt, kannst du als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt sie, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung selbst gehören dagegen in die Anlage Vorsorgeaufwand. Beide Wege schließen sich nicht aus, sie betreffen unterschiedliche Kostenarten. Bei privat Versicherten gilt: Nicht erstattete Krankheitskosten können ebenfalls außergewöhnliche Belastungen sein, wenn die Basisabsicherung sie nicht abdeckt.

Kosten für Zahnersatz oder Zahnbehandlungen, die deine Versicherung nicht übernimmt, kannst du als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt sie, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung selbst gehören dagegen in die Anlage Vorsorgeaufwand. Beide Wege schließen sich nicht aus, sie betreffen unterschiedliche Kostenarten.

Bei privat Versicherten gilt: Nicht erstattete Krankheitskosten können ebenfalls außergewöhnliche Belastungen sein, wenn die Basisabsicherung sie nicht abdeckt.

10 · Hintergrund

Welche Rolle spielt die Basiskrankenversicherung?

Die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Basisabsicherung haben Vorrang vor allen Zusatztarifen. Sie füllen den Höchstbetrag zuerst.

Sie füllen den Höchstbetrag zuerst. Zur Basiskrankenversicherung zählen die gesetzliche Krankenversicherung, die private Vollversicherung mit Basistarif sowie die Pflegeversicherung.

Ihre Beiträge sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Erst wenn diese Basisbeiträge die Grenze von 1.900 Euro bei Angestellten oder 2.800 Euro bei Selbstständigen nicht erreichen, kommt deine Krankenzusatzversicherung zum Zug. Das ist bei den meisten Angestellten nicht der Fall.

Ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung ändert nichts an der Einordnung. Auch der neue Tarif gehört zur Basisabsicherung, wenn er den gesetzlichen Mindeststandard abdeckt. Deine Zusatztarife bleiben davon unberührt und werden weiterhin separat in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst.

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Basisabsicherung.
  • Private Vollversicherung mit Basistarif: Basisabsicherung.
  • Pflegeversicherung: Basisabsicherung.
  • Zusatztarife: kommen erst nach der Basisabsicherung zum Zug.

Zur Basiskrankenversicherung zählen die gesetzliche Krankenversicherung, die private Vollversicherung mit Basistarif sowie die Pflegeversicherung. Ihre Beiträge sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Erst wenn diese Basisbeiträge die Grenze von 1.900 Euro bei Angestellten oder 2.800 Euro bei Selbstständigen nicht erreichen, kommt deine Krankenzusatzversicherung zum Zug. Ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung ändert nichts an der Einordnung: Auch der neue Tarif gehört zur Basisabsicherung, wenn er den gesetzlichen Mindeststandard abdeckt.

Zur Basiskrankenversicherung zählen die gesetzliche Krankenversicherung, die private Vollversicherung mit Basistarif sowie die Pflegeversicherung. Ihre Beiträge sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen abziehbar.

Erst wenn diese Basisbeiträge die Grenze von 1.900 Euro bei Angestellten oder 2.800 Euro bei Selbstständigen nicht erreichen, kommt deine Krankenzusatzversicherung zum Zug.

Ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung ändert nichts an der Einordnung: Auch der neue Tarif gehört zur Basisabsicherung, wenn er den gesetzlichen Mindeststandard abdeckt.

11 · Was gilt

Was gilt für privat Versicherte mit Zusatztarifen?

Auch wer privat vollversichert ist, kann Lücken haben. Zusatztarife sind dann steuerlich genauso zu behandeln wie bei gesetzlich Versicherten.

Sie gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, wenn sie der Gesundheitsvorsorge dienen.

Abziehbar sind zum Beispiel Zusatztarife für Zahnersatz, Krankenhauszusatzversicherungen, Krankentagegeldversicherungen und Auslandsreisekrankenversicherungen. Nicht abziehbar sind Beiträge für reine Komfortleistungen ohne Vorsorgecharakter, wie die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer.

Selbst getragene Krankheitskosten ohne Versicherungsbezug kannst du als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Das gilt auch für privat Versicherte, wenn die Basisabsicherung die Kosten nicht übernimmt. Beiträge zu Sachversicherungen wie Hausrat oder Rechtsschutz sind dagegen nicht abziehbar.

  • Zusatztarif für Zahnersatz: abziehbar als sonstige Vorsorgeaufwendung.
  • Krankenhauszusatzversicherung: abziehbar als sonstige Vorsorgeaufwendung.
  • Krankentagegeldversicherung: abziehbar als sonstige Vorsorgeaufwendung.
  • Auslandsreisekrankenversicherung: abziehbar als sonstige Vorsorgeaufwendung.
  • Beiträge für reine Komfortleistungen ohne Vorsorgecharakter: nicht abziehbar.
  • Selbst getragene Krankheitskosten ohne Versicherungsbezug: nicht abziehbar als Vorsorgeaufwendung.
  • Beiträge zu Sachversicherungen: nicht abziehbar.

Steuerliche Behandlung bei privater Vollversicherung: Abziehbar als sonstige Vorsorgeaufwendung sind Zusatztarif für Zahnersatz, Krankenhauszusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung und Auslandsreisekrankenversicherung. Nicht abziehbar sind Beiträge für reine Komfortleistungen ohne Vorsorgecharakter, selbst getragene Krankheitskosten ohne Versicherungsbezug und Beiträge zu Sachversicherungen.

Abziehbar als sonstige Vorsorgeaufwendung

·Zusatztarif für Zahnersatz
·Krankenhauszusatzversicherung
·Krankentagegeldversicherung
·Auslandsreisekrankenversicherung

Nicht abziehbar

·Beiträge für reine Komfortleistungen ohne Vorsorgecharakter
·Selbst getragene Krankheitskosten ohne Versicherungsbezug
·Beiträge zu Sachversicherungen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026