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Ratgeber · Versicherung

Krankenversicherung für Praktikanten: Was für dein Praktikum gilt

Ob du während deines Praktikums selbst Beiträge zahlen musst, hängt von der Art des Praktikums, deinem Alter und deinem Ver­dienst ab.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, auch für Praktikanten.
  • Bis 25 Jahre und bei einem Einkommen unter 565 Euro monatlich bist du in der Regel familienversichert.
  • Bei einem Pflichtpraktikum während des Studiums bist du unabhängig vom Verdienst versicherungsfrei in der Krankenversicherung.
  • Verdienst du mehr als 603 Euro im Monat, wirst du in der Regel über deinen Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig.

01 · Was gilt

Wann du im Praktikum familienversichert bleibst

Die Familienversicherung ist für viele Praktikanten der einfachste Weg, krankenversichert zu sein. Sie ist kostenlos, aber an klare Voraussetzungen geknüpft.

Anspruch besteht

·Du bist jünger als 25 Jahre
·Dein monatliches Gesamteinkommen liegt unter 565 Euro
·Dein Einkommen stammt aus einem Minijob und liegt unter 603 Euro monatlich
·Du hast Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet (verlängert den Anspruch um die Dauer des Dienstes)

Kein Anspruch

·Du bist 25 Jahre oder älter
·Dein monatliches Gesamteinkommen liegt bei 565 Euro oder mehr
·Deine Eltern sind privat krankenversichert
·Du bist über deinen Ehe- oder Lebenspartner versichert und verdienst 565 Euro oder mehr

02 · Vergleich

Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum: Das ist der Unterschied

Die Studienordnung entscheidet, wie du sozialversicherungsrechtlich behandelt wirst. Ein vorgeschriebenes Praktikum wird anders bewertet als ein freiwilliges.

Für die Familienversicherung zählt dein gesamtes monatliches Einkommen, nicht nur das Gehalt aus dem Praktikum. Auch ein Nebenjob oder regelmäßige Einnahmen aus selbstständiger Arbeit werden angerechnet. Überschreitest du die Grenze, endet die kostenlose Mitversicherung rückwirkend zum Monatsbeginn.

Bei einem Minijob liegt die zulässige Grenze höher. Verdienst du bis zu 603 Euro monatlich aus einem Minijob, bleibst du familienversichert. Bei anderen Einkünften gilt die niedrigere Grenze von 565 Euro.

  • Du bist jünger als 25 Jahre und dein Gesamteinkommen liegt unter 565 Euro monatlich.
  • Dein Einkommen stammt aus einem Minijob und liegt unter 603 Euro monatlich.
  • Du hast Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet, dann verlängert sich dein Anspruch um die Dauer des Dienstes.
So wirkt sich die Praktikumsart auf deine Krankenversicherung aus
PflichtpraktikumFreiwilliges Praktikum
DefinitionIn Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenNicht in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben
Krankenversicherung während des StudiumsVersicherungsfreiheit, wenn du immatrikuliert bistVersicherungsfreiheit nur bei Werkstudentenprivileg (max. 20 Std./Woche)
Krankenversicherung außerhalb des StudiumsVersicherungspflicht bei Entgelt, sonst Familienversicherung prüfenVersicherungspflicht bei Entgelt über 603 Euro, sonst Familienversicherung prüfen
RentenversicherungVersicherungsfreiheit bei Zwischenpraktikum, Pflicht bei Vor- oder NachpraktikumVersicherungspflicht bei Entgelt über 603 Euro, sonst Minijob-Regeln

03 · Kosten

So wirkt sich dein Ver­dienst auf die Versicherungs­pflicht aus

Die Höhe deines Praktikumsgehalts entscheidet, ob du als geringfügig Beschäftigter, Midijobber oder regulär Beschäftigter giltst. Jede Stufe hat andere Folgen für deine Beiträge.

Ein Pflichtpraktikum ist in deiner Studien- oder Prüfungsordnung ausdrücklich vorgeschrieben. Während eines solchen Zwischenpraktikums bist du als Studierender immatrikuliert und in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Dauer, Arbeitszeit und Entgelt spielen dabei keine Rolle.

Ein freiwilliges Praktikum machst du ohne Verpflichtung aus deiner Ausbildungsordnung. Hier kommt es auf deinen Status als Werkstudent an. Arbeitest du während des Studiums regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, bleibst du in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.

  • Pflichtpraktikum während der Immatrikulation: Versicherungsfreiheit in allen vier Zweigen der Sozialversicherung.
  • Pflichtpraktikum außerhalb der Immatrikulation mit Entgelt: Versicherungspflicht in allen Zweigen.
  • Freiwilliges Praktikum mit Entgelt über 603 Euro und mehr als 20 Wochenstunden: volle Versicherungspflicht.

Verdienstgrenzen und ihre Folgen für deine Sozialversicherung

0 bis 565 Euro (ohne Minijob)Familienversicherung möglich
0 bis 603 Euro (Minijob)Familienversicherung möglich, Arbeitgeber zahlt Pauschale
603,01 bis 2.000 EuroMidijob: reduzierte Sozialversicherungsbeiträge

04 · Hintergrund

Was für dein Schülerpraktikum gilt

Bei einem Schülerpraktikum musst du dich in der Regel nicht selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Die Familienversicherung deckt dich ab.

Dein monatliches Bruttoentgelt entscheidet, ob du als Minijobber, Midijobber oder regulär Beschäftigter giltst. Jede Stufe hat andere Folgen für deine Beiträge und deinen Versicherungsstatus. Die Minijob-Grenze liegt seit Januar 2026 bei 603 Euro monatlich.

Bei schwankenden Einkünften gilt zusätzlich eine Jahresgrenze von 7.236 Euro. Verdienst du zwischen 603,01 und 2.000 Euro monatlich, gelten für dich die reduzierten Beiträge der Midijob-Zone. Ab 2.000 Euro zahlst du die vollen Sozialversicherungsbeiträge.

  • 0 bis 565 Euro ohne Minijob: Familienversicherung bleibt möglich.
  • 0 bis 603 Euro als Minijob: Familienversicherung bleibt möglich, der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge.
  • 603,01 bis 2.000 Euro: Midijob mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen.

Bis zu deinem 25. Geburtstag hast du Anspruch auf Familienversicherung über deine Eltern oder Erziehungsberechtigten. Das gilt auch während eines Schülerpraktikums, unabhängig davon, ob du ein Praktikumsentgelt erhältst.

Sind deine Eltern privat krankenversichert, gilt die gesetzliche Familienversicherung für dich nicht. In diesem Fall bist du in der Regel über die private Krankenversicherung deiner Eltern mitversichert. Sprich mit deinen Eltern, um deinen Versicherungsstatus zu klären.

05 · Schritt für Schritt

So versicherst du dich bei einem freiwilligen Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum ist jedes Praktikum, das nicht in deiner Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist. Hier entscheidet vor allem dein Verdienst über deinen Versicherungsstatus.

Bis zu deinem 25. Geburtstag hast du Anspruch auf Familienversicherung über deine Eltern oder Erziehungsberechtigten. Das gilt auch während eines Schülerpraktikums, unabhängig davon, ob du ein Praktikumsentgelt erhältst. Du musst dich in dieser Zeit nicht selbst um eine Krankenversicherung kümmern.

Sind deine Eltern privat krankenversichert, gilt die gesetzliche Familienversicherung für dich nicht. In diesem Fall bist du in der Regel über die private Krankenversicherung deiner Eltern mitversichert. Sprich mit deinen Eltern, um deinen Versicherungsstatus zu klären.

01

Praktikum ohne Entgelt

Hast du keinen Anspruch auf Familienversicherung, musst du deine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen. Von den anderen Sozialversicherungsbeiträgen bist du befreit.

02

Praktikum bis 603 Euro und max. 3 Monate

Dein Praktikum gilt als kurzfristige Beschäftigung. Ohne Familienversicherung zahlst du deine Krankenkassenbeiträge selbst, bist aber von den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

03

Praktikum bis 603 Euro als Minijob

Du giltst als geringfügig Beschäftigter. Dein Arbeitgeber zahlt Pauschalbeträge zur Sozialversicherung, von deinem Bruttolohn gehen nur wenige Prozent für die Rentenversicherung ab.

04

Praktikum zwischen 603,01 und 2.000 Euro

Du bist Midijobber und zahlst Sozialversicherungsbeiträge. Den größten Teil übernimmt dein Arbeitgeber, dein Anteil steigt mit dem Verdienst.

06 · Was gilt

So versicherst du dich bei einem Pflichtpraktikum

Bei einem Pflichtpraktikum unterscheidet die Sozialversicherung danach, ob du währenddessen immatrikuliert bist. Das hat direkte Auswirkungen auf deine Krankenversicherung.

Bei einem freiwilligen Praktikum ohne Entgelt musst du deine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen, wenn du keinen Anspruch auf Familienversicherung hast. Von den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen bist du in diesem Fall befreit. Das gilt unabhängig von der Dauer des Praktikums.

Bei einem bezahlten freiwilligen Praktikum kommt es auf die Höhe des Entgelts und die Dauer an. Ein Praktikum von höchstens drei Monaten mit einem Verdienst bis 603 Euro gilt als kurzfristige Beschäftigung und ist sozialversicherungsfrei. Ohne Familienversicherung zahlst du nur deine Krankenkassenbeiträge selbst.

  • Praktikum ohne Entgelt: nur Krankenkassenbeiträge selbst zahlen, wenn keine Familienversicherung besteht.
  • Praktikum bis 603 Euro und maximal drei Monate: kurzfristige Beschäftigung, keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge.
  • Praktikum bis 603 Euro als dauerhafter Minijob: Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge, von deinem Bruttolohn gehen nur wenige Prozent für die Rentenversicherung ab.

Versicherungspflichtig

·Vorpraktikum oder Nachpraktikum außerhalb der Immatrikulation mit Entgelt
·Vorpraktikum oder Nachpraktikum ohne Entgelt (Renten- und Arbeitslosenversicherung)
·Vorpraktikum oder Nachpraktikum ohne Entgelt (Kranken- und Pflegeversicherung, wenn keine Familienversicherung besteht)

Versicherungsfrei

·Zwischenpraktikum während der Immatrikulation (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
·Zwischenpraktikum während der Immatrikulation, unabhängig von Dauer, Arbeitszeit und Entgelt

07 · Im Vertrag

Private Krankenversicherung im Praktikum: Wann sie infrage kommt

Nicht jeder Praktikant ist gesetzlich versichert. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst oder musst du dich privat krankenversichern.

Bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum bist du als Studierender immatrikuliert und in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Das gilt unabhängig von Dauer, Arbeitszeit und Arbeitsentgelt. Dein Praktikum ist sozialversicherungsrechtlich kein Beschäftigungsverhältnis, sondern eine Verlagerung der Ausbildung in den Betrieb.

Anders sieht es bei einem Vorpraktikum oder Nachpraktikum außerhalb der Immatrikulation aus. Erhältst du in dieser Zeit Arbeitsentgelt, wirst du grundsätzlich in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Die Regeln der Geringfügigkeit greifen hier nicht.

  • Vorpraktikum oder Nachpraktikum mit Entgelt: Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.
  • Vorpraktikum oder Nachpraktikum ohne Entgelt: Versicherungspflicht in Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Vorpraktikum oder Nachpraktikum ohne Entgelt und ohne Familienversicherung: zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen.

Wichtige Begriffe zur privaten Krankenversicherung im Praktikum

Familienversicherung bei PKV-ElternVoraussetzungSind deine Eltern privat versichert, gilt die gesetzliche Familienversicherung für dich nicht. Du bist dann in der Regel über die private Krankenversicherung deiner Eltern mitversichert.
Versicherungsfreiheit im PflichtpraktikumSonderfallBist du während eines vorgeschriebenen Zwischenpraktikums immatrikuliert, bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Eine private Absicherung bleibt dir überlassen.
AuslandspraktikumZusatzschutzFür ein Praktikum außerhalb der EU reicht eine deutsche Krankenversicherung meist nicht aus. Du brauchst eine Auslandskrankenversicherung.

08 · Fehler vermeiden

So vermeidest du typische Fehler bei der Krankenversicherung im Praktikum

Viele Praktikanten übersehen wichtige Details und zahlen dadurch unnötig Beiträge oder riskieren eine Versicherungslücke. Diese Punkte solltest du prüfen.

Sind deine Eltern privat krankenversichert, gilt die gesetzliche Familienversicherung für dich nicht. Du bist dann in der Regel über die private Krankenversicherung deiner Eltern mitversichert. Eine kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Bist du während eines vorgeschriebenen Zwischenpraktikums immatrikuliert, bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Eine private Absicherung bleibt dir dann selbst überlassen. Für ein Praktikum außerhalb der EU brauchst du in jedem Fall eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung.

  • Eltern privat versichert: keine gesetzliche Familienversicherung möglich.
  • Pflichtpraktikum während der Immatrikulation: Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Auslandspraktikum außerhalb der EU: Auslandskrankenversicherung ist Pflicht.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Du prüfst dein Gesamteinkommen nicht: Für die Familienversicherung zählen alle Einkünfte, nicht nur das Praktikumsgehalt.
·Du vergisst die Altersgrenze: Mit 25 Jahren endet die Familienversicherung, auch wenn du noch studierst.
·Du verwechselst Pflichtpraktikum und freiwilliges Praktikum: Nur ein vorgeschriebenes Praktikum führt zur Versicherungsfreiheit während der Immatrikulation.
·Du ignorierst die Minijob-Grenze: Ab 603,01 Euro monatlich bist du kein Minijobber mehr, sondern Midijobber mit anderen Beitragspflichten.
·Du kümmerst dich nicht um die Rentenversicherung: Als geringfügig Beschäftigter kannst du dich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

09 · Checkliste

Krankenversicherung im Praktikum: Diese Unterlagen brauchst du

Mit den richtigen Nachweisen klärst du deinen Versicherungsstatus schnell. Halte diese Dokumente bereit, bevor du dein Praktikum beginnst.

Viele Praktikanten übersehen, dass für die Familienversicherung alle Einkünfte zählen, nicht nur das Praktikumsgehalt. Auch ein Nebenjob oder regelmäßige Einnahmen aus selbstständiger Arbeit werden angerechnet. Überschreitest du die Grenze von 565 Euro beziehungsweise 603 Euro bei Minijobs, endet die kostenlose Mitversicherung.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Verwechslung von Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum. Nur ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum führt während der Immatrikulation zur Versicherungsfreiheit. Bei einem freiwilligen Praktikum gelten die Regeln für Werkstudenten oder reguläre Beschäftigte.

  • Du prüfst dein Gesamteinkommen nicht und verlierst dadurch die Familienversicherung.
  • Du vergisst die Altersgrenze von 25 Jahren für die Familienversicherung.
  • Du ignorierst die Minijob-Grenze von 603 Euro und wirst ungewollt zum Midijobber.

Checkliste für deinen Versicherungsstatus im Praktikum

01

Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule

02

Auszug aus der Studien- oder Prüfungsordnung, der das Praktikum vorschreibt

03

Praktikumsvertrag mit Angabe von Dauer und Vergütung

04

Nachweis über dein monatliches Gesamteinkommen

05

Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse

06

Bei Minijob: Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

10 · Hintergrund

Was du bei einem Praktikum im Ausland beachten musst

Ein Auslandspraktikum stellt besondere Anforderungen an deine Krankenversicherung. Die deutsche Versicherung reicht nicht immer aus.

Mit den richtigen Nachweisen klärst du deinen Versicherungsstatus schnell und vermeidest Nachzahlungen. Die Immatrikulationsbescheinigung belegt, dass du während des Praktikums als Studierender eingeschrieben bist. Der Auszug aus der Studien- oder Prüfungsordnung zeigt, ob das Praktikum vorgeschrieben ist.

Dein Praktikumsvertrag sollte Dauer und Vergütung klar ausweisen. Bei einem Minijob kannst du mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Die Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse bestätigt deinen aktuellen Versicherungsstatus.

  • Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule bereithalten.
  • Auszug aus der Studien- oder Prüfungsordnung mit der Praktikumspflicht besorgen.
  • Praktikumsvertrag mit Angabe von Dauer und Vergütung prüfen.

Für ein Praktikum außerhalb der EU brauchst du in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dort in der Regel keine Behandlungskosten.

Auch innerhalb der EU kann eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein, da die gesetzliche Versicherung nur Leistungen auf dem Niveau des Gastlandes übernimmt. Kläre vor deiner Abreise mit deiner Krankenkasse, welcher Schutz besteht und welche Lücken du schließen solltest.

11 · Schritt für Schritt

So läuft die Meldung zur Sozialversicherung im Praktikum ab

Dein Arbeitgeber ist für die Meldung an die Sozialversicherung zuständig. Je nach Praktikumsart gelten unterschiedliche Personengruppen und Beitragsgruppen.

Für ein Praktikum außerhalb der EU brauchst du in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dort in der Regel keine Behandlungskosten. Ohne zusätzlichen Schutz riskierst du hohe Arzt- und Klinikrechnungen im Krankheitsfall.

Auch innerhalb der EU kann eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Die gesetzliche Versicherung übernimmt nur Leistungen auf dem Niveau des Gastlandes, was unter dem deutschen Standard liegen kann. Kläre vor deiner Abreise mit deiner Krankenkasse, welcher Schutz besteht und welche Lücken du schließen solltest.

01

Pflichtpraktikum während des Studiums

Dein Arbeitgeber meldet dich mit dem Personengruppenschlüssel 190 und der Beitragsgruppe 0000. Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

02

Freiwilliges Praktikum bis 603 Euro

Du wirst als geringfügig Beschäftigter gemeldet. Dein Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.

03

Freiwilliges Praktikum über 603 Euro

Du wirst als regulär Beschäftigter gemeldet. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden direkt von deinem Gehalt abgezogen.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026