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Ratgeber · Versicherung

Krankenversicherung für Auszubildende: Beiträge, Familienversicherung und Wechsel

Mit Beginn deiner Aus­bildung endet in der Regel die kostenlose Familienversicherung. Hier erfährst du, welche Beiträge für dich fällig werden, wann der Arbeitgeber alles zahlt und wie du die passende Krankenkasse findest.

9 Kapitel · 9 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auszubildende sind zu Beginn der Ausbildung versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Du zahlst nur den halben Beitragssatz, die andere Hälfte übernimmt dein Ausbildungsbetrieb.
  • Bei einer Ausbildungsvergütung unter 325 Euro im Monat übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge komplett.
  • Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich durch einen niedrigeren Zusatzbeitrag oder bessere Bonusprogramme lohnen.

01 · Grundlagen

Wann greift die Versicherungs­pflicht für Auszubildende?

Der Start deiner Berufsausbildung ändert deinen Status in der Sozialversicherung. Sobald du eine Ausbildungsvergütung erhältst, bist du nicht mehr automatisch beitragsfrei über deine Eltern abgesichert.

Mit dem ersten Tag deiner Ausbildung wirst du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Das gilt für alle Auszubildenden, die eine Vergütung von ihrem Betrieb erhalten. Eine freiwillige Versicherung oder eine private Krankenversicherung ist während der Ausbildung nicht der Regelfall.

Du hast nach Ausbildungsbeginn 14 Tage Zeit, selbst eine Krankenkasse zu wählen. Meldest du dich nicht, versichert dich dein Arbeitgeber bei der Kasse, bei der du zuvor familienversichert warst.

Die Versicherungspflicht beginnt mit dem ersten Ausbildungstag, nicht erst mit der ersten Gehaltszahlung.

Kurz erklärt

Versicherungs­pflicht in der GKV

Mit dem ersten Tag deiner Ausbildung wirst du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Das gilt für alle Auszubildenden, die eine Vergütung von ihrem Betrieb erhalten. Eine freiwillige Versicherung oder eine private Krankenversicherung ist während der Ausbildung nicht der Regelfall.

Du hast nach Ausbildungsbeginn 14 Tage Zeit, selbst eine Krankenkasse zu wählen. Meldest du dich nicht, versichert dich dein Arbeitgeber bei der Kasse, bei der du zuvor familienversichert warst.

02 · Kosten

So setzt sich dein Beitragssatz zusammen

Dein Beitrag zur Krankenversicherung hängt von deiner Ausbildungsvergütung und dem Zusatzbeitrag deiner Kasse ab. Als Azubi trägst du nur die Hälfte der Kosten.

Als Azubi trägst du nur die Hälfte der Kosten. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent ist gesetzlich festgelegt, davon zahlst du 7,3 Prozent.

Beim Zusatzbeitrag verhält es sich anders: Jede Kasse legt ihn individuell fest. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent, dein Anteil beträgt also 1,45 Prozent. Dein Ausbildungsbetrieb übernimmt jeweils die andere Hälfte beider Beitragsanteile.

Dein Gesamtanteil liegt 2026 bei 8,75 Prozent deiner Bruttovergütung, ohne den Beitrag zur Pflegeversicherung.

Beispielhafte Beitragsanteile für Auszubildende im Jahr 2026

Dein Anteil am allgemeinen Beitragssatz7,3 %
Dein Anteil am durchschnittlichen Zusatzbeitrag1,45 %
Anteil des Ausbildungsbetriebs8,75 %

03 · Was gilt

Geringe Aus­bildungs­vergütung: Wann der Betrieb alles zahlt

Nicht jede Ausbildungsvergütung führt zu einem Abzug auf deinem Konto. Unterhalb einer festen Grenze wirst du beitragsfrei gestellt.

Liegt deine monatliche Ausbildungsvergütung unter 325 Euro, musst du keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die fälligen Beiträge vollständig.

Das gilt nicht nur für die Krankenversicherung. Auch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung trägt der Betrieb allein. Ab 325 Euro Monatsverdienst führst du deinen Anteil direkt über die Lohnabrechnung ab.

Die Grenze von 325 Euro gilt für die gesamte monatliche Ausbildungsvergütung, nicht für den Stundenlohn.

Arbeitgeber zahlt alleine

·Deine monatliche Ausbildungsvergütung liegt unter 325 Euro.
·Der Betrieb übernimmt die Beiträge zur Krankenversicherung vollständig.
·Auch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung trägt der Betrieb allein.

Du zahlst deinen Anteil

·Deine monatliche Ausbildungsvergütung liegt bei 325 Euro oder mehr.
·Du führst den halben Beitragssatz und den halben Zusatzbeitrag ab.
·Die Abzüge erfolgen direkt über deine Lohnabrechnung.

04 · Was gilt

Familienversicherung: Wann sie für dich weiterläuft

Die beitragsfreie Mitversicherung über die Eltern ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Für die klassische duale Ausbildung ist sie meist nicht mehr möglich.

Anders sieht es bei einer schulischen Ausbildung ohne Arbeitsentgelt aus. Hier kannst du familienversichert bleiben, wenn dein monatliches Einkommen 565 Euro (2026) nicht übersteigt und du noch nicht 25 Jahre alt bist. Verdienst du regelmäßig mehr als 603 Euro im Monat, bist du als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.

Die Familienversicherung endet mit dem ersten Tag deiner bezahlten Berufsausbildung.

Familienversichert möglich

·Du machst eine schulische Ausbildung ohne Arbeitsentgelt.
·Dein monatliches Einkommen liegt nicht über 565 Euro (2026).
·Du bist noch nicht 25 Jahre alt.

Eigene Versicherung nötig

·Du erhältst eine Ausbildungsvergütung von deinem Betrieb.
·Dein regelmäßiges monatliches Einkommen liegt über 603 Euro (2026).
·Du hast das 25. Lebensjahr bereits vollendet.

05 · Schritt für Schritt

Kassenwechsel als Azubi: So sparst du beim Zusatzbeitrag

Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt, der Zusatzbeitrag variiert jedoch von Kasse zu Kasse. Ein Vergleich lohnt sich auch während der Ausbildung.

Ein niedrigerer Wert bedeutet für dich als Azubi direkt einen niedrigeren Abzug von deiner Vergütung.

In der Regel bindest du dich für zwölf Monate an eine Kasse. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht im Monat der Bekanntgabe. Du beantragst die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse, diese kümmert sich um die Kündigung bei deiner alten Kasse.

Prüfe den Zusatzbeitrag deiner Kasse regelmäßig, denn eine Erhöhung eröffnet dir ein Sonderkündigungsrecht.

01

Zusatzbeitrag der Kassen prüfen

Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag individuell fest. Ein niedrigerer Wert bedeutet für dich als Azubi direkt einen niedrigeren Abzug von deiner Vergütung.

02

Mindestbindungsfrist beachten

In der Regel bindest du dich für zwölf Monate an eine Kasse. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht im Monat der Bekanntgabe.

03

Wechsel bei der neuen Kasse beantragen

Du beantragst die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse. Diese kümmert sich um die Kündigung bei deiner alten Kasse. Dein Arbeitgeber muss nur über die neue Mitgliedschaft informiert werden.

06 · Checkliste

Bonusprogramme und Wahltarife: Mehr als nur der Beitrag

Neben dem Preis unterscheiden sich Krankenkassen in ihren freiwilligen Leistungen. Für Auszubildende können Bonusprogramme und Zusatzleistungen im Alltag einen echten Unterschied machen.

Einige Kassen bieten Erstattungen für osteopathische Behandlungen oder bezuschussen die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Andere haben Bonusprogramme, bei denen du Geld- oder Sachprämien für gesundheitsbewusstes Verhalten erhältst. Auch Wahltarife mit besonderen Konditionen für junge Mitglieder sind verbreitet.

Vergleiche nicht nur den Zusatzbeitrag, sondern auch die freiwilligen Leistungen, die du tatsächlich nutzen würdest.

Darauf kannst du bei der Kassenwahl achten

01

Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitrags

02

Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten mit Geld- oder Sachprämien

03

Zuschüsse für eine professionelle Zahnreinigung

04

Erstattungen für osteopathische Behandlungen

05

Wahltarife mit besonderen Konditionen für junge Mitglieder

06

Erreichbarkeit einer Geschäftsstelle in deiner Nähe

07 · Hintergrund

Pflegeversicherung und Sozialversicherung in der Aus­bildung

Mit deiner Krankenversicherung bist du automatisch auch in der Pflegeversicherung abgesichert. Zusammen mit den anderen Zweigen der Sozialversicherung entsteht dein Schutz als Arbeitnehmer.

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist du automatisch auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung greift, falls du nach einer schweren Krankheit oder im Alter pflegebedürftig wirst.

Neben dem Beitrag zur Krankenversicherung führst du als Azubi auch Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung ab. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für dich. Damit bist du während der Ausbildung umfassend abgesichert.

Die Pflegeversicherung ist untrennbar mit deiner gesetzlichen Krankenversicherung verbunden.

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist du automatisch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung greift, falls du nach einer schweren Krankheit oder im Alter pflegebedürftig wirst.

Neben dem Beitrag zur Krankenversicherung führst du als Azubi auch Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung ab. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für dich.

08 · Was gilt

Was nach der Aus­bildung mit deiner Krankenversicherung passiert

Das Ende der Ausbildung bedeutet nicht das Ende deiner Mitgliedschaft. Dein Versicherungsschutz läuft weiter, auch wenn sich dein Status ändert.

Wirst du von deinem Ausbildungsbetrieb übernommen, bleibt deine Versicherung bestehen, die Beiträge steigen prozentual mit deinem Verdienst. Wechselst du in einen anderen Betrieb, meldest du dort deine bestehende Kasse. Bei Arbeitslosigkeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge, wenn du in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig warst.

Nach einem Ausbildungsabbruch ohne neue Stelle kannst du bis zum 23. Lebensjahr in die Familienversicherung zurückkehren.

Versicherung bleibt bestehen

·Du wirst von deinem Ausbildungsbetrieb übernommen.
·Du wechselst in einen anderen Betrieb und meldest dort deine bestehende Kasse.
·Du warst in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig und beziehst Arbeitslosengeld I.

Neue Regelung nötig

·Du bist nach einem Abbruch ohne neue Stelle und kehrst in die Familienversicherung zurück.
·Du beginnst ein Studium und wechselst in die studentische Krankenversicherung.
·Du machst dich selbstständig und prüfst eine freiwillige Versicherung.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Krankenversicherung für Auszubildende

Einige Versäumnisse führen zu unnötigen Kosten oder einer Versicherung bei einer Kasse, die du gar nicht wolltest. Diese Punkte solltest du vermeiden.

Diese Punkte solltest du vermeiden.

Der häufigste Fehler ist, die 14-Tage-Frist nach Ausbildungsbeginn verstreichen zu lassen. Dann wirst du automatisch bei der Kasse versichert, bei der du zuvor familienversichert warst. Auch wer nur auf den allgemeinen Beitragssatz schaut und den kassenindividuellen Zusatzbeitrag ignoriert, verschenkt Sparpotenzial.

Beantrage die Rückkehr in die Familienversicherung nach einem Ausbildungsabbruch sofort, nicht erst Wochen später.

Diese Fehler kosten dich Geld oder Nerven

·Die 14-Tage-Frist nach Ausbildungsbeginn verstreichen lassen und automatisch bei der alten Familienkasse landen.
·Nur auf den allgemeinen Beitragssatz schauen und den kassenindividuellen Zusatzbeitrag ignorieren.
·Bonusprogramme abschließen, ohne die Bedingungen für die Auszahlung der Prämie zu kennen.
·Bei einem Ausbildungsabbruch vergessen, die Rückkehr in die Familienversicherung zu beantragen.
·Einen Kassenwechsel planen, ohne die zwölfmonatige Mindestbindungsfrist zu prüfen.

Häufige Fragen

Fragen zu Krankenversicherung für Auszubildende

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026