Ratgeber · Versicherung
Krankenversicherung für Azubis: Beiträge, Fristen und Kassenwahl im Überblick
Mit dem ersten Gehalt in der Ausbildung endet meist die kostenlose Familienversicherung. Ab dann bist du selbst für deine Absicherung verantwortlich und kannst mit der richtigen Kassenwahl bares Geld sparen.
10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Als Azubi bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, sobald du eine Ausbildungsvergütung erhältst.
- Du zahlst nur den halben Beitragssatz, die andere Hälfte übernimmt dein Ausbildungsbetrieb.
- Bei einer Vergütung unter 325 Euro im Monat übernimmt der Arbeitgeber die gesamten Beiträge.
- Ein Kassenwechsel kann sich durch niedrigere Zusatzbeiträge und bessere Bonusprogramme lohnen.
01 · Grundlagen
Was bedeutet Versicherungspflicht in der Ausbildung?
Der Start einer Berufsausbildung verändert deinen Versicherungsstatus grundlegend. Warst du vorher meist beitragsfrei mitversichert, wirst du nun selbst zum zahlenden Mitglied einer Krankenkasse.
Mit dem ersten Tag deiner betrieblichen Berufsausbildung wirst du automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Du giltst ab diesem Zeitpunkt als Arbeitnehmer und nicht mehr als mitversichertes Familienmitglied. Das gilt unabhängig davon, wie hoch deine Ausbildungsvergütung ausfällt.
Für dich bedeutet das: Du musst dich selbst bei einer Krankenkasse anmelden und eigene Beiträge zahlen. Die Versicherungspflicht entsteht allein durch deinen Status als Auszubildender mit gültigem Ausbildungsvertrag, nicht durch eine bestimmte Einkommenshöhe.
Die Versicherungspflicht gilt unabhängig von der Höhe deiner Ausbildungsvergütung. Entscheidend ist allein der Status als Auszubildender mit gültigem Ausbildungsvertrag.
Kurz erklärt
Versicherungspflicht für Auszubildende
Mit Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung wirst du automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Du giltst als Arbeitnehmer und musst dich selbst bei einer Kasse anmelden.
Die Versicherungspflicht gilt unabhängig von der Höhe deiner Ausbildungsvergütung. Entscheidend ist allein der Status als Auszubildender mit gültigem Ausbildungsvertrag.
02 · Vergleich
Familienversicherung oder eigene Mitgliedschaft: Was gilt für dich?
Ob du in der Familienversicherung bleiben kannst, hängt von deiner Vergütung und der Art deiner Ausbildung ab.
Bei einer betrieblichen Ausbildung mit Ausbildungsvergütung endet die beitragsfreie Familienversicherung automatisch, weil du eigenes regelmäßiges Einkommen beziehst. Du wirst selbst Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Anders sieht es bei einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung aus. Hier kannst du weiterhin über deine Eltern familienversichert bleiben, in der Regel bis zu deinem 25. Lebensjahr. Du musst deiner Kasse dafür regelmäßig Einkommensnachweise vorlegen, damit dein Status erhalten bleibt.
Bei einer schulischen Ausbildung musst du deiner Kasse regelmäßig Einkommensnachweise vorlegen, um den Status zu behalten. Verdienst du nebenbei mehr als die geltenden Grenzen, wird die Familienversicherung rückwirkend aufgehoben und du musst Beiträge nachzahlen.
| Betriebliche Ausbildung mit Gehalt | Schulische Ausbildung ohne Gehalt | |
|---|---|---|
| Versicherungsstatus | Eigene Pflichtmitgliedschaft in der GKV | Weiterhin beitragsfrei familienversichert möglich |
| Beitragszahlung | Du und dein Ausbildungsbetrieb zahlen je die Hälfte | Keine Beiträge, solange die Einkommensgrenzen eingehalten werden |
| Altersgrenze | In der Regel bis zum 25. Lebensjahr |
03 · Schritt für Schritt
So meldest du dich bei deiner Krankenkasse an
Für die Kassenwahl hast du nach Ausbildungsbeginn zwei Wochen Zeit. In dieser Frist entscheidest du selbst, bei welcher gesetzlichen Kasse du Mitglied werden möchtest.
Sobald dein Ausbildungsvertrag unterschrieben ist, kannst du dich um deine Krankenkasse kümmern. Du musst nicht auf den ersten Arbeitstag warten, sondern kannst direkt eine Kasse auswählen und den Aufnahmeantrag stellen. Das geht online oder per Post.
Für die Kassenwahl hast du nach Ausbildungsbeginn 14 Tage Zeit. Wählst du in dieser Frist keine Kasse, meldet dich dein Ausbildungsbetrieb automatisch bei der Krankenkasse an, bei der du zuvor familienversichert warst. Eine eigenständige Kündigung bei deiner alten Kasse ist beim Wechsel nicht nötig.
Ausbildungsvertrag unterschreiben
Sobald dein Vertrag steht, kannst du dich um deine Krankenkasse kümmern. Du musst nicht auf den ersten Arbeitstag warten.
Krankenkasse auswählen
Vergleiche die Zusatzbeiträge und Leistungen der Kassen, die in deinem Bundesland geöffnet sind. Achte auf Bonusprogramme und Services für Auszubildende.
Mitgliedsantrag stellen
Den Aufnahmeantrag reichst du direkt bei der neuen Kasse ein. Das geht online oder per Post. Eine Kündigung bei der alten Kasse ist nicht nötig.
Frist von 14 Tagen beachten
Wählst du innerhalb von 14 Tagen nach Ausbildungsbeginn keine Kasse, meldet dich dein Betrieb automatisch bei der Kasse an, über die du zuvor familienversichert warst.
04 · Kosten
Was kostet dich die gesetzliche Krankenversicherung als Azubi?
Dein Beitrag richtet sich nach deiner Ausbildungsvergütung. Du zahlst nur den halben allgemeinen Beitragssatz und den halben Zusatzbeitrag deiner Kasse.
Der Ausbildungsbetrieb übernimmt die andere Hälfte beider Beitragsanteile.
Bei einem angenommenen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent im Jahr 2026 zahlst du davon 1,45 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz ergibt das deinen Anteil von 8,75 Prozent deiner Bruttovergütung. Hinzu kommt der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung.
Verdienst du unter 325 Euro im Monat, trägt der Betrieb die gesamten Sozialversicherungsbeiträge allein. In diesem Fall zahlst du keine Beiträge zur Krankenversicherung und auch nicht zur Pflegeversicherung.
Monatliche Beitragsanteile für Auszubildende
05 · Im Vertrag
Zusatzbeitrag und Beitragssatz: Wo die Kassen sich unterscheiden
Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt. Spielraum für Ersparnisse bietet der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt.
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich. Davon zahlst du als Azubi die Hälfte, also 7,3 Prozent. Spielraum für Ersparnisse bietet nur der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.
Diesen Satz legt jede Krankenkasse selbst fest. Im Jahr 2026 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent, tatsächlich schwankt er je nach Finanzlage der Kassen erheblich. Auch hier zahlst du die Hälfte, dein Ausbildungsbetrieb die andere Hälfte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt im Jahr 2026 bei 2,9 Prozent. Für Auszubildende mit üblicher Vergütung spielt die Beitragsbemessungsgrenze keine Rolle, sie begrenzt nur die Beitragslast bei sehr hohen Einkommen.
Die wichtigsten Beitragsbegriffe für Azubis
06 · Checkliste
Bonusprogramme und Wahltarife: Mehr als nur der Beitrag
Neben dem Preis unterscheiden sich Kassen bei freiwilligen Leistungen. Für dich als Azubi können Bonusprogramme und spezielle Tarife einen echten Mehrwert bedeuten.
Einige Kassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten mit Geld- oder Sachprämien, etwa für Sport, Vorsorgeuntersuchungen oder regelmäßige Zahnarztbesuche. Andere bieten Wahltarife mit Beitragsrückerstattung oder Selbstbehalt an, die für dich je nach Lebenssituation interessant sein können.
- Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten wie Sport, Vorsorge oder Zahnarztbesuche
- Wahltarife mit Beitragsrückerstattung oder Selbstbehalt
- Zuschüsse für professionelle Zahnreinigungen
- Erstattungen für osteopathische Behandlungen
- Übernahme von Reiseimpfungen für private Auslandsaufenthalte
- Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen
- Spezielle Azubi-Services wie Berufscoaching oder Zeugnisbeglaubigungen
Darauf kannst du bei der Kassenwahl achten
Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten wie Sport, Vorsorge oder Zahnarztbesuche
Wahltarife mit Beitragsrückerstattung oder Selbstbehalt
Zuschüsse für professionelle Zahnreinigungen
Erstattungen für osteopathische Behandlungen
Übernahme von Reiseimpfungen für private Auslandsaufenthalte
Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen
Spezielle Azubi-Services wie Berufscoaching oder Zeugnisbeglaubigungen
07 · Schritt für Schritt
Kassenwechsel in der Ausbildung: So funktioniert es
Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse ist auch während der Ausbildung möglich. Der Ablauf ist einfach, du musst nur die Fristen einhalten.
Du musst deine alte Kasse nicht selbst kündigen, die neue Kasse übernimmt die Abmeldung für dich. Du stellst lediglich einen Aufnahmeantrag bei der Kasse deiner Wahl.
Die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beginnt nach einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Stelle den Antrag also rechtzeitig, wenn du zu einem bestimmten Zeitpunkt wechseln möchtest. Prüfe vorher Zusatzbeitrag, Bonusprogramme und Leistungen der Kassen, die in deinem Bundesland geöffnet sind.
Neue Kasse vergleichen und wählen
Prüfe Zusatzbeitrag, Bonusprogramme und Leistungen. Wähle eine Kasse, die in deinem Bundesland geöffnet ist.
Aufnahmeantrag stellen
Reiche den Antrag bei der neuen Kasse ein. Du musst deine alte Kasse nicht selbst kündigen.
Abmeldung durch die neue Kasse
Die neue Kasse übernimmt die Abmeldung bei deiner bisherigen Krankenkasse.
Wechselfrist beachten
Die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beginnt nach einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Stelle den Antrag also rechtzeitig.
08 · Was gilt
Was passiert nach der Ausbildung mit deiner Krankenversicherung?
Dein Versicherungsschutz endet nicht mit dem letzten Ausbildungstag. Je nach Anschlussbeschäftigung gelten unterschiedliche Regeln.
Wirst du vom selben Betrieb in ein Angestelltenverhältnis übernommen, bleibst du bei deiner Kasse versichert. Die Beiträge werden dann an dein höheres Gehalt angepasst.
Wechselst du nach dem Abschluss zu einem neuen Betrieb, musst du diesen über deine Krankenkasse informieren. Wirst du arbeitslos und hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kassenbeiträge. Ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld musst du eine freiwillige Versicherung oder die Familienversicherung prüfen.
Bei Übernahme in ein Angestelltenverhältnis bleibst du bei deiner Kasse versichert. Bei Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Arbeitslosengeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge, bei einem Studium gelten die Regeln für Studierende.
Bleibt versichert
Neuer Status nötig
09 · Fehler vermeiden
Häufige Fehler bei der Krankenkassenwahl als Azubi
Viele Auszubildende bleiben aus Gewohnheit bei der Kasse ihrer Eltern. Das kann unnötig teuer sein oder Leistungen kosten, die dir wichtig sind.
Die Kasse der Eltern ist nicht automatisch die günstigste oder die beste Wahl für dich.
Ein weiterer häufiger Fehler ist, nur auf den Zusatzbeitrag zu schauen und Bonusprogramme oder Zusatzleistungen zu ignorieren. Auch wer den Wechselantrag zu spät stellt, verpasst den gewünschten Termin, weil die zweimonatige Frist nicht eingeplant wurde.
- Die 14-Tage-Frist verstreichen lassen und automatisch bei der Elternkasse landen
- Nur auf den Zusatzbeitrag schauen und Bonusprogramme ignorieren
- Den Wechselantrag zu spät stellen und die zweimonatige Frist nicht einplanen
- Bei schulischer Ausbildung vergessen, Einkommensnachweise für die Familienversicherung einzureichen
- Nach einem Ausbildungsabbruch nicht prüfen, ob die Familienversicherung wieder möglich ist
Diese Fehler solltest du vermeiden
10 · Hintergrund
Pflegeversicherung für Azubis: Was du wissen musst
Neben der Krankenversicherung bist du automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert. Der Beitrag wird zusammen mit dem Krankenkassenbeitrag fällig.
Diese Pflichtversicherung ist an deine gesetzliche Krankenversicherung gekoppelt, du kannst sie nicht separat wählen oder abwählen. Der Beitrag wird zusammen mit dem Krankenkassenbeitrag fällig.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird ebenfalls je zur Hälfte von dir und deinem Ausbildungsbetrieb getragen. Verdienst du unter 325 Euro im Monat, übernimmt der Betrieb auch diesen Anteil vollständig. Für kinderlose Mitglieder über 23 Jahre fällt ein Zuschlag an, als Auszubildender unter 23 Jahren bist du davon in der Regel nicht betroffen.
Die soziale Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die an deine gesetzliche Krankenversicherung gekoppelt ist. Du kannst sie nicht separat wählen oder abwählen, der Beitrag wird zusammen mit dem Krankenkassenbeitrag fällig.
Die soziale Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die an deine gesetzliche Krankenversicherung gekoppelt ist. Du kannst sie nicht separat wählen oder abwählen.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird ebenfalls je zur Hälfte von dir und deinem Ausbildungsbetrieb getragen. Verdienst du unter 325 Euro im Monat, übernimmt der Betrieb auch diesen Anteil vollständig.
Häufige Fragen
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