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Ratgeber · Versicherung

Krankentagegeld wechseln: So sicherst du dein Einkommen neu ab

Ein Wechsel der Krankentagegeldversicherung kann sinnvoll sein, wenn sich dein Einkommen, dein Beruf oder dein Bedarf geändert hat. Dabei entscheidet vor allem deine aktuelle Gesundheit, ob du ohne Risikozuschlag in einen besseren Tarif kommst.

11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Ein Wechsel lohnt sich oft nach Gehaltserhöhungen, bei Selbstständigkeit oder wenn dein alter Tarif zu niedrig ist.
  • Vor einem Wechsel solltest du prüfen, ob dein neuer Tarif eine Gesundheitsprüfung verlangt.
  • Die Karenzzeit bestimmt, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit dein Krankentagegeld fließt.
  • Beiträge zur Krankentagegeldversicherung sind als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar, die Leistung selbst ist steuerfrei.

01 · Grundlagen

Was ist Krankentagegeld und wann greift es?

Krankentagegeld ist eine private Versicherungsleistung, die deinen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit abfedert. Es ergänzt die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers oder das gesetzliche Krankengeld.

Die Leistung wird für jeden Kalendertag gezahlt, auch an Sonn- und Feiertagen.

Die Höhe des Krankentagegeldes darf zusammen mit anderen Leistungen dein Nettoeinkommen nicht übersteigen. Für gesetzlich Versicherte beträgt das gesetzliche Krankengeld 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens. Dabei wird nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer hast du in der Regel Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Danach beginnt die Zahlung des Krankentagegeldes, sofern du eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hast. Selbstständige können den Leistungsbeginn früher wählen, da bei ihnen das Einkommen oft ab dem ersten Krankheitstag wegfällt.

Die private Krankentagegeldversicherung zahlt bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. Auch Berufsunfälle und Berufskrankheiten, die nach Vertragsabschluss auftreten, sind mitversichert. Die Leistung steht dir zur freien Verfügung und ist steuerfrei.

Die Krankentagegeldversicherung zahlt für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.

Beispiel: Du bist angestellt und hast ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart. Dein Arbeitgeber zahlt sechs Wochen lang dein Gehalt weiter. Ab dem 43. Tag erhältst du dann das vereinbarte Tagegeld von deinem Versicherer.

  • Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und der ersten Zahlung.
  • Für Angestellte ist ein Leistungsbeginn ab dem 43. Tag üblich, für Selbstständige ab dem 4. oder 22. Tag.
  • Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit muss rechtzeitig erfolgen, da Versicherer keine rückwirkende Feststellung anerkennen.

Kurz erklärt

Krankentagegeld

Eine private Tagesgeldleistung, die du bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall erhältst. Sie wird für jeden Kalendertag gezahlt, auch an Sonn- und Feiertagen.

Die Höhe des Krankentagegeldes darf zusammen mit anderen Leistungen dein Nettoeinkommen nicht übersteigen.

02 · Vergleich

Krankentagegeld wechseln oder alten Vertrag behalten?

Ein Wechsel ist nicht immer die beste Wahl. Vergleiche deinen bestehenden Vertrag mit den Konditionen, die du heute neu abschließen könntest.

Dein bestehender Vertrag hat den Vorteil, dass die Gesundheitsprüfung bereits bei Abschluss erfolgt ist. Bei einem neuen Vertrag wird in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung fällig.

Wenn sich dein Gesundheitszustand seit dem Abschluss des alten Vertrags verschlechtert hat, kann der neue Versicherer einen Risikozuschlag verlangen. Dieser Zuschlag verteuert den neuen Vertrag dauerhaft. In manchen Fällen lehnt der Versicherer den Antrag sogar ganz ab.

Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn dein Einkommen gestiegen ist und dein alter Vertrag zu niedrig abgesichert ist. Auch eine zu lange Karenzzeit im alten Vertrag kann ein Grund für einen Wechsel sein. Prüfe vor einer Kündigung, ob dein alter Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält.

Kündige deinen alten Vertrag erst, wenn der neue Vertrag schriftlich bestätigt ist.

Beispiel: Dein alter Vertrag sichert ein Krankentagegeld von 15 Euro pro Tag ab dem 43. Tag ab. Dein Nettoeinkommen ist inzwischen gestiegen, sodass du 25 Euro pro Tag benötigst. Ein neuer Vertrag kann diese Lücke schließen, erfordert aber eine Gesundheitsprüfung.

  • Ein alter Vertrag hat keine neue Gesundheitsprüfung und keinen neuen Risikozuschlag.
  • Ein neuer Vertrag kann an dein aktuelles Nettoeinkommen und deine gewünschte Karenzzeit angepasst werden.
  • Eine Nachversicherungsgarantie im alten Vertrag erlaubt eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Alter Vertrag versus neuer Vertrag beim Krankentagegeld
Alter VertragNeuer Vertrag
Höhe des TagegeldesKann bei gestiegenem Einkommen zu niedrig seinKann an dein aktuelles Nettoeinkommen angepasst werden
KarenzzeitFest vereinbart, z. B. ab dem 43. TagFrei wählbar, z. B. ab dem 4. oder 22. Tag

03 · Schritt für Schritt

In 5 Schritten das Krankentagegeld wechseln

Ein strukturierter Ablauf hilft dir, den Wechsel ohne Lücken in der Absicherung zu vollziehen.

Beginne mit einer Bestandsaufnahme deiner aktuellen finanziellen Situation und deines Versicherungsschutzes.

Ermittle dein monatliches Nettoeinkommen und berechne die Lücke, die das gesetzliche Krankengeld oder dein alter Vertrag hinterlässt. Überlege, ob du in den letzten Jahren schwere oder chronische Erkrankungen hattest. Das beeinflusst die Annahme im neuen Tarif.

Vergleiche mehrere Versicherer hinsichtlich Karenzzeit, Tagegeldhöhe und Bedingungen für die Wiedereingliederung. Achte darauf, dass der neue Vertrag mindestens die gleiche Leistung bietet wie dein alter Vertrag.

Kündige deinen alten Vertrag erst, wenn der neue Vertrag schriftlich bestätigt ist.

Beispiel: Du hast ein Nettoeinkommen von 2.800 Euro und ein Krankentagegeld von 20 Euro pro Tag. Nach einer Gehaltserhöhung auf 3.200 Euro netto benötigst du ein Tagegeld von 25 Euro pro Tag. Du holst Angebote ein, wartest auf die schriftliche Bestätigung des neuen Versicherers und kündigst dann den alten Vertrag.

01

Aktuellen Bedarf ermitteln

Berechne dein monatliches Nettoeinkommen und die Lücke, die das gesetzliche Krankengeld oder dein alter Vertrag hinterlässt.

02

Gesundheitszustand prüfen

Überlege, ob du in den letzten Jahren schwere oder chronische Erkrankungen hattest. Das beeinflusst die Annahme im neuen Tarif.

03

Angebote einholen

Vergleiche mehrere Versicherer hinsichtlich Karenzzeit, Tagegeldhöhe und Bedingungen für die Wiedereingliederung.

04

Alten Vertrag kündigen

Kündige erst, wenn der neue Vertrag schriftlich bestätigt ist. So vermeidest du eine Phase ohne Schutz.

05

Neuen Vertrag aktivieren

Achte darauf, dass der Versicherungsbeginn nahtlos an das Ende des alten Vertrags anschließt.

04 · Was gilt

Wann zahlt die Krankentagegeldversicherung?

Die Leistung hängt von der vereinbarten Karenzzeit und der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit ab.

Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und der ersten Zahlung des Krankentagegeldes.

Die Krankentagegeldversicherung zahlt bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit nach Ablauf der Karenzzeit. Auch Arbeitsunfähigkeit wegen Unfall ist abgedeckt, einschließlich Berufsunfälle nach Vertragsbeginn. Die Leistung wird auch während der Wiedereingliederung in den Beruf nach längerer Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt zahlt die private Krankentagegeldversicherung ebenfalls. Das ist besonders für Selbstständige wichtig, da sie kein Mutterschaftsgeld erhalten.

Die Krankentagegeldversicherung zahlt nicht für Arbeitsunfähigkeit, die vor Vertragsbeginn eingetreten ist.

Beispiel: Du bist selbstständig und hast ein Krankentagegeld mit einer Karenzzeit von 21 Tagen vereinbart. Du erkrankst und suchst erst am 10. Tag eine Arztpraxis auf. Die Karenzzeit beginnt erst mit der ärztlichen Feststellung, daher erhältst du dein Krankentagegeld nicht ab dem 22. Tag, sondern erst ab dem 32. Tag deiner Erkrankung.

  • Die Krankentagegeldversicherung zahlt bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall nach Ablauf der Karenzzeit.
  • Sie zahlt auch während der Wiedereingliederung in den Beruf nach längerer Arbeitsunfähigkeit.
  • Sie zahlt nicht für Krankheitstage innerhalb der vereinbarten Karenzzeit.
  • Sie zahlt nicht für Arbeitsunfähigkeit, die nicht ärztlich festgestellt wurde.

Da zahlt sie

·Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit nach Ablauf der Karenzzeit
·Arbeitsunfähigkeit wegen Unfall, auch Berufsunfall nach Vertragsbeginn
·Wiedereingliederung in den Beruf nach längerer Arbeitsunfähigkeit
·Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt

Da zahlt sie nicht

·Arbeitsunfähigkeit, die vor Vertragsbeginn eingetreten ist
·Krankheitstage innerhalb der vereinbarten Karenzzeit
·Arbeitsunfähigkeit, die nicht ärztlich festgestellt wurde
·Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle

05 · Kosten

Was kostet der Wechsel des Krankentagegeldes?

Die Beiträge richten sich nach deinem Eintrittsalter, deinem Beruf, der Höhe des Tagegeldes und der Karenzzeit.

Je kürzer die Karenzzeit, desto höher der Beitrag. Ein Wechsel in einen Tarif mit späterem Leistungsbeginn senkt die Kosten.

Für ein Krankentagegeld von 20 Euro pro Tag zahlen gesetzlich versicherte Angestellte ohne Risikozuschlag je nach Eintrittsalter unterschiedliche Beiträge. Die Spannen sind Schätzwerte und können je nach Anbieter und Tarif abweichen.

Ein Wechsel kann zusätzliche Kosten verursachen, wenn der neue Versicherer einen Risikozuschlag verlangt. Dieser Zuschlag wird fällig, wenn sich dein Gesundheitszustand seit dem Abschluss des alten Vertrags verschlechtert hat.

Je kürzer die Karenzzeit, desto höher der Beitrag für das Krankentagegeld.

Beispiel: Du bist 35 Jahre alt und gesetzlich versichert. Für ein Krankentagegeld von 20 Euro pro Tag ab dem 43. Tag zahlst du etwa 20 bis 35 Euro im Monat. Wählst du eine Karenzzeit von 4 Tagen, steigt der Beitrag deutlich an.

  • Eintrittsalter 25: 15 bis 25 Euro pro Monat für 20 Euro Tagegeld.
  • Eintrittsalter 35: 20 bis 35 Euro pro Monat für 20 Euro Tagegeld.
  • Eintrittsalter 45: 30 bis 50 Euro pro Monat für 20 Euro Tagegeld.
  • Eintrittsalter 55: 45 bis 70 Euro pro Monat für 20 Euro Tagegeld.

06 · Im Vertrag

Wichtige Klauseln beim Wechsel des Krankentagegeldes

Achte auf diese Vertragsdetails, bevor du deinen alten Vertrag kündigst.

Die Karenzzeit bestimmt, ab wann du im Krankheitsfall Geld erhältst. Üblich sind 43 Tage für Angestellte, 4 oder 22 Tage für Selbstständige.

Die Nachversicherungsgarantie erlaubt eine Erhöhung des Tagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Sie greift oft nach Gehaltserhöhungen oder innerhalb bestimmter Fristen. Prüfe, ob dein alter Vertrag diese Klausel enthält, bevor du wechselst.

Die Wiedereingliederungsklausel zahlt das vereinbarte Tagegeld weiter, wenn du nach längerer Krankheit stufenweise in den Beruf zurückkehrst. Das ist wichtig, wenn du nach einer schweren Erkrankung nicht sofort voll arbeiten kannst.

Die Nachversicherungsgarantie erlaubt eine Erhöhung des Tagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Beispiel: Dein alter Vertrag enthält eine Nachversicherungsgarantie. Nach einer Gehaltserhöhung kannst du dein Tagegeld von 20 auf 25 Euro pro Tag erhöhen, ohne eine Gesundheitsprüfung zu durchlaufen. Ein Wechsel zu einem neuen Anbieter würde dagegen eine erneute Gesundheitsprüfung erfordern.

  • Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und erster Zahlung.
  • Die Nachversicherungsgarantie erlaubt eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Die Wiedereingliederungsklausel zahlt das Tagegeld bei stufenweiser Rückkehr in den Beruf weiter.
  • Das gesetzliche Krankengeld berücksichtigt nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Vertragsklauseln, die du kennen solltest

KarenzzeitLeistungsbeginnZeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und erster Zahlung. Üblich sind 43 Tage für Angestellte, 4 oder 22 Tage für Selbstständige.
NachversicherungsgarantieErhöhungErlaubt eine Erhöhung des Tagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung, oft nach Gehaltserhöhung oder innerhalb bestimmter Fristen.
WiedereingliederungLeistungZahlt das vereinbarte Tagegeld weiter, wenn du nach längerer Krankheit stufenweise in den Beruf zurückkehrst.
BeitragsbemessungsgrenzeGKVDas gesetzliche Krankengeld berücksichtigt nur Einkommen bis zu dieser Grenze. Darüber hinaus entsteht eine Einkommenslücke.

07 · Checkliste

Checkliste: So gelingt der Wechsel ohne Versorgungs­lücken

Mit dieser Liste stellst du sicher, dass du während des Wechsels durchgehend abgesichert bist.

Beginne mit der Ermittlung deines aktuellen Nettoeinkommens und gleiche es mit dem versicherten Tagegeld ab.

Prüfe deinen bestehenden Vertrag auf Karenzzeit, Tagegeldhöhe und Nachversicherungsgarantie. Schätze deinen Gesundheitszustand realistisch ein, bevor du neue Angebote einholst.

Hole neue Angebote mit gleicher oder kürzerer Karenzzeit ein. Warte auf die schriftliche Bestätigung des neuen Versicherers, bevor du den alten Vertrag kündigst.

Kündige den alten Vertrag erst nach nahtlosem Übergang zum neuen Vertrag.

Beispiel: Du hast ein Krankentagegeld von 20 Euro pro Tag ab dem 43. Tag. Dein neuer Vertrag soll ebenfalls ab dem 43. Tag gelten, aber mit 25 Euro pro Tag. Du wartest auf die schriftliche Bestätigung des neuen Versicherers und kündigst den alten Vertrag erst, wenn der neue Vertrag aktiv ist.

  • Ermittle dein aktuelles Nettoeinkommen und gleiche es mit dem versicherten Tagegeld ab.
  • Prüfe den bestehenden Vertrag auf Karenzzeit, Tagegeldhöhe und Nachversicherungsgarantie.
  • Schätze deinen Gesundheitszustand realistisch ein.
  • Hole neue Angebote mit gleicher oder kürzerer Karenzzeit ein.
  • Warte auf die schriftliche Bestätigung des neuen Versicherers.
  • Kündige den alten Vertrag erst nach nahtlosem Übergang.
  • Stimme den Leistungsbeginn des neuen Vertrags mit dem Ende des alten Vertrags ab.

Wechsel-Checkliste Krankentagegeld

01

Aktuelles Nettoeinkommen ermitteln und mit dem versicherten Tagegeld abgleichen

02

Bestehenden Vertrag auf Karenzzeit, Tagegeldhöhe und Nachversicherungsgarantie prüfen

03

Gesundheitszustand realistisch einschätzen

04

Neue Angebote mit gleicher oder kürzerer Karenzzeit einholen

05

Schriftliche Bestätigung des neuen Versicherers abwarten

06

Alten Vertrag erst nach nahtlosem Übergang kündigen

07

Leistungsbeginn des neuen Vertrags mit dem Ende des alten Vertrags abstimmen

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Wechsel des Krankentagegeldes

Diese Fehler führen oft zu Lücken im Schutz oder zu unnötigen Risikozuschlägen.

Der häufigste Fehler ist die Kündigung des alten Vertrags, bevor der neue Vertrag schriftlich bestätigt ist.

Ein weiterer Fehler ist die unvollständige oder falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen im neuen Antrag. Das kann im Leistungsfall zur Anfechtung des Vertrags führen. Beantworte alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig.

Die Wahl einer längeren Karenzzeit im neuen Vertrag als im alten Vertrag kann zu einer Versorgungslücke führen. Gleiche die Karenzzeiten beider Verträge ab, bevor du wechselst.

Kündige deinen alten Vertrag niemals, bevor der neue Vertrag schriftlich bestätigt ist.

Beispiel: Du kündigst deinen alten Vertrag zum 31. Dezember. Der neue Vertrag beginnt erst am 15. Januar, weil die Gesundheitsprüfung länger dauert. In diesen zwei Wochen bist du ohne Krankentagegeldversicherung.

  • Kündige den alten Vertrag nicht, bevor der neue Vertrag schriftlich bestätigt ist.
  • Beantworte die Gesundheitsfragen im neuen Antrag vollständig und wahrheitsgemäß.
  • Wähle im neuen Vertrag keine längere Karenzzeit als im alten Vertrag.
  • Passe die Tagegeldhöhe an dein gestiegenes Nettoeinkommen an.
  • Prüfe die Nachversicherungsgarantie im alten Vertrag, bevor du wechselst.
  • Lass eine Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig ärztlich feststellen.

Fehler, die du vermeiden solltest

·Alten Vertrag kündigen, bevor der neue Vertrag schriftlich bestätigt ist
·Gesundheitsfragen im neuen Antrag unvollständig oder falsch beantworten
·Karenzzeit des neuen Vertrags länger wählen als die des alten Vertrags
·Tagegeldhöhe nicht an das gestiegene Nettoeinkommen anpassen
·Wechsel ohne Prüfung der Nachversicherungsgarantie im alten Vertrag
·Arbeitsunfähigkeit nicht rechtzeitig ärztlich feststellen lassen

09 · Hintergrund

Krankentagegeld als Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte können eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, um die Lücke zwischen gesetzlichem Krankengeld und Nettoeinkommen zu schließen.

Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Dabei wird nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Liegt dein Einkommen darüber, entsteht eine zusätzliche Lücke. Eine private Krankentagegeldversicherung als Zusatzversicherung zahlt ein vereinbartes Tagegeld zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld.

Die Summe aus beiden Leistungen darf dein Nettoeinkommen nicht übersteigen. Für Selbstständige und Freiberufler ist die Zusatzversicherung oft die einzige Absicherung gegen Verdienstausfall, da sie keine Lohnfortzahlung erhalten.

Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Beispiel: Du bist gesetzlich versichert und hast ein Bruttoeinkommen von 3.880 Euro. Dein Nettoeinkommen beträgt 2.875 Euro. Das gesetzliche Krankengeld beträgt 2.275 Euro netto. Mit einem privaten Krankentagegeld von 20 Euro pro Tag schließt du die Lücke von 600 Euro im Monat.

  • Das gesetzliche Krankengeld berücksichtigt nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Eine private Krankentagegeldversicherung zahlt zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld.
  • Die Summe aus beiden Leistungen darf dein Nettoeinkommen nicht übersteigen.
  • Für Selbstständige ist die Zusatzversicherung oft die einzige Absicherung gegen Verdienstausfall.

Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens. Dabei wird nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Liegt dein Einkommen darüber, entsteht eine zusätzliche Lücke.

Eine private Krankentagegeldversicherung als Zusatzversicherung zahlt ein vereinbartes Tagegeld zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld. Die Summe aus beiden Leistungen darf dein Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Für Selbstständige und Freiberufler ist die Zusatzversicherung oft die einzige Absicherung gegen Verdienstausfall, da sie keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber erhalten.

10 · Hintergrund

Steuerfreiheit der Leistung und steuerliche Behandlung der Beiträge

Die Auszahlung des Krankentagegeldes ist steuerfrei. Die Beiträge kannst du als Vorsorgeaufwand geltend machen.

Die Auszahlung des Krankentagegeldes ist steuerfrei. Das Krankentagegeld selbst wird ohne Abzug von Steuern ausgezahlt. Es erhöht also nicht dein zu versteuerndes Einkommen.

Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Sie sind im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben absetzbar. Das gilt unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist.

Die Steuerfreiheit der Leistung gilt auch für die Wiedereingliederung und für Zahlungen während der Mutterschutzfristen. Du musst das Krankentagegeld in deiner Steuererklärung nicht angeben.

Das Krankentagegeld wird ohne Abzug von Steuern ausgezahlt und erhöht nicht dein zu versteuerndes Einkommen.

Beispiel: Du erhältst ein Krankentagegeld von 20 Euro pro Tag, also 600 Euro im Monat. Dieser Betrag wird dir vollständig ausgezahlt, ohne dass Steuern abgezogen werden. Die Beiträge zur Versicherung kannst du als Sonderausgaben geltend machen.

  • Das Krankentagegeld ist steuerfrei und erhöht nicht dein zu versteuerndes Einkommen.
  • Die Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
  • Die Beiträge sind im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben absetzbar.
  • Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist.

Das Krankentagegeld selbst wird ohne Abzug von Steuern ausgezahlt. Es erhöht also nicht dein zu versteuerndes Einkommen.

Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Sie sind im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben absetzbar.

Diese Steuerfreiheit der Leistung gilt unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist.

11 · Vergleich

Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit: Wo liegt der Unterschied?

Beide Versicherungen sichern dein Einkommen ab, greifen aber in unterschiedlichen Situationen.

Das Krankentagegeld zahlt bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent im zuletzt ausgeübten Beruf.

Das Krankentagegeld wird für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, oft ohne zeitliche Begrenzung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente bis zum Ende der Berufsunfähigkeit oder bis zum Rentenalter.

Das Krankentagegeld richtet sich an Arbeitnehmer und Selbstständige mit kurzfristigem Verdienstausfall. Die Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich an alle Berufstätigen mit langfristigem Existenzsicherungsbedarf.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent im zuletzt ausgeübten Beruf.

Beispiel: Du bist als Bürokraft tätig und erleidest einen Bandscheibenvorfall. Solange du arbeitsunfähig bist, zahlt das Krankentagegeld. Wenn du dauerhaft nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente.

  • Das Krankentagegeld zahlt bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent.
  • Das Krankentagegeld zahlt ein Tagegeld für jeden Kalendertag.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente.
Krankentagegeld versus Berufsunfähigkeitsversicherung
KrankentagegeldBerufsunfähigkeits­versicherung
Leistungs­auslöserArbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall
Leistungs­dauerWährend der Arbeitsunfähigkeit, oft ohne zeitliche Begrenzung
LeistungsartTagegeld für jeden Kalendertag
ZielgruppeArbeitnehmer und Selbstständige mit kurzfristigem Verdienstausfall

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026