Krankengeld Anspruch, Berechnung und Dauer einfach erklärt
Wer bekommt Krankengeld, wie hoch ist es und wie lange wird es gezahlt? Alles & junge Arbeitnehmer – klar erklärt mit Rechner-Check.
- Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit.
- Anspruch haben pflichtversicherte Arbeitnehmer:innen, sobald die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet.
- Studierende in der studentischen Krankenversicherung sind grundsätzlich vom Krankengeld ausgeschlossen – ein häufig unterschätztes Risiko.
- Studentische Nebenjobs: Wer als Werkstudent:in krankenversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann unter bestimmten Bedingungen Anspruch erwerben.
Krankengeld: Was du sofort wissen musst
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit.
Wer länger krank ist, bekommt nicht ewig Lohn vom Arbeitgeber. Danach springt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Krankengeld ein – einer Lohnersatzleistung, die deinen Lebensunterhalt sichert, solange du arbeitsunfähig bist. Doch wer genau Anspruch hat, wie viel ausgezahlt wird und wie lange, hängt von mehreren Faktoren ab.
AUF EINEN BLICK
- Anspruch haben pflichtversicherte Arbeitnehmer:innen, sobald die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet.
- Freiwillig Versicherte ohne Krankengeldanspruch sind grundsätzlich vom Krankengeld ausgeschlossen – ein häufig unterschätztes Risiko.
- Nebenjobs: Wer als geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte:r krankenversicherungspflichtig ist, kann unter bestimmten Bedingungen Anspruch erwerben.
- Selbstständige in der GKV müssen Krankengeld aktiv als Wahltarif hinzubuchen.
Rechner: Wie viel Absicherung brauchst du?
Schätze deinen monatlichen Bedarf mit den Reglern – Orientierung, kein Angebot.
Bedarfs-Rechner: Wie viel Absicherung brauchst du?
Was ist Krankengeld und wer hat Anspruch darauf?
Vor dem Krankengeld zahlt der Arbeitgeber für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum die Entgeltfortzahlung in voller Höhe.
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie kommt dann zum Tragen, wenn du als Arbeitnehmer:in so schwer krank bist, dass du deiner Arbeit für längere Zeit nicht nachgehen kannst – und dein Arbeitgeber nicht mehr zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. Rechtliche Grundlage ist das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Krankengeld ist damit kein Almosen, sondern ein versicherter Rechtsanspruch, den du durch deine Beiträge zur GKV mitfinanzierst.
Anspruch haben in erster Linie pflichtversicherte Arbeitnehmer:innen. Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und Beiträge zur GKV zahlt, erwirbt damit auch den Anspruch auf Krankengeld – sofern die Krankenversicherung nicht explizit ohne Krankengeld abgeschlossen wurde, was bei bestimmten freiwillig Versicherten möglich ist. Wichtig ist dabei: Der Anspruch entsteht nicht vom ersten Krankheitstag an, sondern erst nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Ein besonders häufig unterschätztes Risiko betrifft bestimmte Gruppen von Versicherten. Wer über eine Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V versichert ist, zahlt zwar Beiträge zur GKV, hat aber keinen Anspruch auf Krankengeld. Das bedeutet: Im Krankheitsfall gibt es keine staatliche Einkommensabsicherung – eine Lücke, die gerade für Menschen mit befristeter Beschäftigung oder in der Selbstständigkeit erheblich sein kann.
Wer nebenberuflich oder in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis tätig ist, sollte außerdem wissen: Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in dieser Beschäftigung gilt auch für bestimmte Personengruppen, die nicht hauptberuflich selbstständig sind. Das heißt konkret: In dieser Konstellation bist du zwar rentenversicherungspflichtig, aber nicht kranken- oder arbeitslosenversicherungspflichtig – und erwirbst damit auch keinen Krankengeldanspruch über die Beschäftigung. Nur wer in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig ist, bei der diese Befreiung nicht greift, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch erwerben.
AUF EINEN BLICK
- Erst nach Ablauf dieser Frist springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
- Die genaue Dauer der Entgeltfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt.
- In der Probezeit gelten dieselben Regeln – der Schutz beginnt jedoch erst nach einer kurzen Wartezeit im Betrieb.
- Minijobber:innen haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch die Krankenkasse, da sie nicht krankenversicherungspflichtig sind.
Wie lange zahlt der Arbeitgeber Lohn, bevor Krankengeld greift?
Das Krankengeld berechnet sich auf Basis des regelmäßigen Bruttoentgelts, ist aber nach oben auf die Beitragsbemessungsgrenze der GKV gedeckelt.
Bevor das Krankengeld zum Einsatz kommt, ist zunächst dein Arbeitgeber am Zug. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet ihn, dir im Krankheitsfall das volle Gehalt weiterzuzahlen – und zwar für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum. Erst nach Ablauf dieser Frist übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Die Entgeltfortzahlung erfolgt in voller Höhe des regulären Arbeitsentgelts – hier gibt es also noch keinen Abzug gegenüber dem normalen Lohn.
Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nicht ab dem ersten Arbeitstag. Das EFZG sieht eine Wartezeit vor: Du musst ununterbrochen mindestens vier Wochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, bevor der Anspruch entsteht. Wer also in den ersten vier Wochen eines neuen Jobs erkrankt, erhält keine Entgeltfortzahlung – in dieser Zeit greift direkt das Krankengeld der Kasse, sofern ein Anspruch besteht.
Auch in der Probezeit gelten diese Regeln uneingeschränkt. Die Probezeit hebt die gesetzliche Pflicht zur Entgeltfortzahlung nicht auf – sie hat auf die Vier-Wochen-Wartezeit keinen Einfluss. Wer also schon länger als vier Wochen im Betrieb ist und dann in der Probezeit erkrankt, hat trotzdem Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das ist vielen Arbeitnehmer:innen nicht bewusst.
Nach Ende der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers beginnt der Krankengeldanspruch lückenlos. Damit es keine Lücken gibt, ist es entscheidend, dass die Krankschreibung rechtzeitig vorliegt und der Krankenkasse mitgeteilt wird – dazu mehr im Abschnitt zum Antragsverfahren.
AUF EINEN BLICK
- Der Prozentsatz des Regelentgelts, der als Krankengeld ausgezahlt wird, ist gesetzlich im SGB V festgelegt.
- Vom Bruttokrankengeld werden Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen – Krankengeld ist sozialversicherungspflichtig, aber steuerfrei.
- Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf sonstige Einkünfte – relevant für die Steuererklärung.
- Für variable Gehaltsbestandteile (Schichtzulagen, Boni) gelten besondere Berechnungsregeln.
Wie hoch ist das Krankengeld? Berechnung Schritt für Schritt
Die maximale Bezugsdauer des Krankengeldes pro Krankheit ist im SGB V geregelt und zeitlich begrenzt.
Die Berechnung des Krankengeldes knüpft an dein regelmäßiges Bruttoentgelt an. Gesetzlich geregelt ist, dass das Krankengeld einen bestimmten prozentualen Anteil des sogenannten Regelentgelts beträgt – also des durchschnittlichen Bruttoeinkommens, das du vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt hast. Der genaue Prozentsatz ist im SGB V festgelegt. Damit das Krankengeld nicht unbegrenzt hoch ausfallen kann, ist es nach oben hin auf die Beitragsbemessungsgrenze der GKV gedeckelt: Im Jahr 2026 liegt diese bei 69.750 Euro jährlich beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat. Einkommen über diesem Betrag bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
Was viele überrascht: Krankengeld ist zwar steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei. Vom ausgezahlten Bruttokrankengeld werden die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten – du trägst diese Anteile in der Regel allein, da kein Arbeitgeber mehr beteiligt ist. Das Ergebnis ist das Nettokrankengeld, das du tatsächlich auf dem Konto siehst. Es liegt damit spürbar unter deinem regulären Nettogehalt.
Obwohl Krankengeld nicht der Einkommensteuer unterliegt, ist es steuerlich nicht völlig irrelevant: Es unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Krankengeld zwar selbst nicht besteuert wird, aber bei der Ermittlung des Steuersatzes auf deine übrigen Einkünfte berücksichtigt wird – und diesen Steuersatz erhöhen kann. Wer im selben Jahr sowohl reguläres Arbeitseinkommen als auch Krankengeld bezogen hat, sollte daher unbedingt eine Steuererklärung abgeben und diese Besonderheit beachten.
Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie viel dir bei Arbeitsunfähigkeit netto fehlen würde, lohnt sich ein Blick auf deinen regulären Nettolohn als Ausgangspunkt. Der Brutto-Netto-Rechner von StudySmarter hilft dir, dein normales Nettogehalt zu berechnen und so die potenzielle Lücke besser einzuschätzen.
AUF EINEN BLICK
- Nach Ablauf des Maximalbezugs bei derselben Erkrankung beginnt eine Blockfrist, bevor erneut Anspruch entsteht.
- Bei verschiedenen Erkrankungen läuft die Zählung jeweils separat.
- Wer nach dem Krankengeld noch arbeitsunfähig ist, muss ggf. Bürgergeld (SGB II) oder Erwerbsminderungsrente beantragen.
- Für Selbstständige und alle, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, gibt es im Krankheitsfall keine entsprechende GKV-Leistung – hier sind private Absicherungen (z. B. Krankentagegeldversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung) besonders relevant.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt? Maximale Bezugsdauer
Die Krankschreibung (AU-Bescheinigung / eAU) muss lückenlos vorliegen und rechtzeitig bei der Krankenkasse eingehen.
Krankengeld ist eine wichtige Absicherung, aber keine unbefristete. Das SGB V legt fest, wie lange du für dieselbe Erkrankung Krankengeld beziehen kannst. Ist dieser Zeitraum ausgeschöpft, endet der Anspruch – auch wenn du noch immer arbeitsunfähig bist. Danach beginnt eine sogenannte Blockfrist: Eine bestimmte Zeitspanne muss vergehen und du musst in dieser Zeit wieder arbeitsfähig und erwerbstätig gewesen sein, bevor für dieselbe Erkrankung erneut Krankengeld bezogen werden kann.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen verschiedenen Erkrankungen: Wirst du wegen einer anderen Krankheit arbeitsunfähig, läuft die Bezugsdauer für diese Erkrankung separat. Die maximale Bezugszeit gilt jeweils pro Erkrankung, nicht insgesamt. Das kann für Menschen mit mehreren gesundheitlichen Problemen relevant sein.
Was passiert, wenn das Krankengeld ausläuft und man noch immer nicht arbeiten kann? Dann gibt es keine automatische Anschlussleistung. Wer noch nicht erwerbsfähig ist, muss möglicherweise Bürgergeld nach dem SGB II beantragen – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Alternativ kommt die Erwerbsminderungsrente in Betracht, wenn die Erwerbsminderung dauerhaft oder langfristig ist. Beide Optionen bedeuten in der Regel eine deutlich geringere Absicherung als das Krankengeld und setzen eigene Antragsprozesse voraus.
Gerade für junge Erwachsene und Berufseinsteiger:innen ist dieses Szenario zwar selten, aber nicht ausgeschlossen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier eine wichtige ergänzende Absicherung darstellen, die greift, wenn die gesetzlichen Leistungen an ihre zeitlichen Grenzen stoßen.
AUF EINEN BLICK
- Seit Einführung der elektronischen AU (eAU) übermitteln Arztpraxen die Bescheinigung direkt an die Krankenkasse – trotzdem selbst nachverfolgen.
- Die Krankenkasse prüft den Anspruch und zahlt Krankengeld in der Regel rückwirkend für den Zeitraum ab Ende der Entgeltfortzahlung.
- Wichtig: Eine Meldefrist ist einzuhalten – wird die AU-Bescheinigung zu spät eingereicht, kann der Anspruch erlöschen.
- Die Krankenkasse kann den Medizinischen Dienst (MD) zur Prüfung der Arbeitsunfähigkeit einschalten.
Krankengeld beantragen: So läuft das Verfahren ab
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, hat in der Regel keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld, sofern kein entsprechender Tarif gewählt wurde.
Der Bezug von Krankengeld beginnt nicht automatisch. Du musst aktiv dafür sorgen, dass deine Arbeitsunfähigkeit lückenlos dokumentiert ist und der Krankenkasse gemeldet wird. Grundlage ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz AU-Bescheinigung oder seit der Digitalisierung eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Seit der flächendeckenden Einführung der eAU übermitteln Arztpraxen die Bescheinigung direkt elektronisch an die Krankenkasse. Das klingt bequem – trotzdem solltest du selbst nachverfolgen, ob die Übermittlung tatsächlich angekommen ist.
Ein zentrales Thema ist die Meldefrist. Wer die AU-Bescheinigung nicht rechtzeitig einreicht beziehungsweise sicherstellt, dass sie der Kasse vorliegt, riskiert den Verlust des Krankengeldanspruchs für den Zeitraum der Verspätung. Das klingt hart – ist aber geltendes Recht. Konkret bedeutet das: Die lückenlose Dokumentation und die fristgerechte Meldung der Arbeitsunfähigkeit sind keine Formalitäten, sondern existenziell für deinen Anspruch.
Die Krankenkasse prüft nach Eingang der Unterlagen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und zahlt das Krankengeld in der Regel rückwirkend für den Zeitraum ab Ende der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. In der Praxis bedeutet das: Es kann einige Zeit dauern, bis das erste Krankengeld auf deinem Konto eingeht. Plane daher finanziell voraus und halte Rücklagen bereit, um diese Überbrückungsphase zu überbrücken.
Für den gesamten Prozess empfiehlt es sich, engen Kontakt zur eigenen Krankenkasse zu halten. Viele Kassen bieten heute Beratung per App oder Telefon an und können dir genau sagen, welche Unterlagen sie benötigen und ob alles vollständig vorliegt. Informiere außerdem deinen Arbeitgeber zeitnah über deine Arbeitsunfähigkeit – dieser ist ebenfalls in den Prozess eingebunden.
AUF EINEN BLICK
- Ausnahme: Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann Krankengeldanspruch erwerben.
- Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht schließt den Krankengeldanspruch in vielen Fällen aus.
- Bei Krankheit droht ohne Krankengeld ein kompletter Einkommensausfall – die Lücke ist erheblich.
- Eine private Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke schließen.
Krankengeld: Was gilt wirklich?
Krankengeld = GKV-Leistung für gesetzlich Versicherte mit entsprechendem Anspruch.
Für viele gesetzlich Versicherte ist die Situation beim Krankengeld besonders wichtig zu verstehen – und leider oft enttäuschend. Wer über die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V krankenversichert ist, zahlt zwar reguläre Beiträge zur GKV, hat dabei aber ausdrücklich keinen Anspruch auf Krankengeld. Im Krankheitsfall bedeutet das: kein Lohn, kein Krankengeld, kein staatliches Ersatzeinkommen aus der GKV – die finanzielle Lücke kann erheblich sein, besonders wenn ein Nebenjob wegfällt.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wer neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit in einem Umfang beschäftigt ist, der die Grenzen der geringfügigen Beschäftigung überschreitet, kann unter Umständen krankenversicherungspflichtig in dieser Beschäftigung werden – und damit auch einen Krankengeldanspruch erwerben. Die Versicherungspflicht in der GKV greift in der Regel, solange die wöchentliche Arbeitszeit bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Wer dauerhaft und mit hoher Stundenzahl arbeitet, kann diesen Status verlieren und wird damit sozialversicherungspflichtig – inklusive Krankenversicherung und Krankengeldanspruch.
In der Praxis bedeutet das für die meisten Verbraucher:innen: Sie arbeiten in einem Minijob (bis zu 603 Euro monatlich im Jahr 2026) und haben damit keinen Krankengeldanspruch. Wer ernsthaft erkrankt und dadurch seinen Nebenjob verliert, steht ohne Einkommensersatz da. Diese Lücke ist eines der größten finanziellen Risiken für alle, die auf ihr Zusatzeinkommen angewiesen sind.
Die Lösung liegt in privater Vorsorge: Eine private Krankentagegeldversicherung kann die Lücke schließen und im Krankheitsfall ein vereinbartes Tagegeld auszahlen – unabhängig vom GKV-Anspruch. Gerade für alle, die auf ihr Einkommen angewiesen sind, lohnt sich eine frühe Auseinandersetzung mit diesem Thema.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Krankengeld = GKV-Leistung für gesetzlich Versicherte mit entsprechendem Anspruch. | , |
| Krankentagegeld = private Zusatz- oder Hauptleistung aus der PKV oder als GKV-Ergänzung. | , |
| Selbstständige | Freiberufler:innen und Selbstständige können über eine private Krankentagegeldversicherung vorsorgen. |
| Die Höhe des Krankentagegeldes ist individuell vereinbar und richtet sich nach dem versicherten Einkommen. | , |
| Beide Leistungen zusammen dürfen das Nettoeinkommen nicht übersteigen (Bereicherungsverbot). | , |
| Wer in die Selbstständigkeit wechselt oder den Job aufgibt, sollte den GKV-Status sofort prüfen. | , |
Krankengeld vs. Krankentagegeld: Der wichtige Unterschied
Mit dem Brutto-Netto-Rechner von StudySmarter kannst du abschätzen, wie viel dir bei Arbeitsunfähigkeit monatlich fehlen würde.
Die Begriffe Krankengeld und Krankentagegeld klingen ähnlich, bezeichnen aber grundlegend verschiedene Leistungen. Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung – ein gesetzlich definierter Anspruch, der an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Wer keinen gesetzlichen Anspruch hat oder die maximale Bezugsdauer ausgeschöpft hat, erhält kein Krankengeld.
Krankentagegeld hingegen ist eine privatwirtschaftliche Versicherungsleistung. Es kann über eine private Krankenversicherung (PKV) als Hauptschutz oder als Zusatzversicherung zur GKV abgeschlossen werden. Die Leistung ist individuell gestaltbar: Du vereinbarst mit dem Versicherer eine bestimmte Tagessatzhöhe, die bei Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt wird. Die Höhe richtet sich dabei am versicherten Einkommen aus und ist vertraglich frei wählbar – innerhalb der Grenzen, die der Versicherer setzt.
Besonders relevant ist das Krankentagegeld für drei Gruppen: Selbstständige und Freiberufler:innen, die in der GKV freiwillig versichert sind und häufig keinen oder nur einen reduzierten Krankengeldanspruch haben; Privatversicherte, für die das Krankentagegeld Teil des PKV-Schutzes ist; und GKV-Versicherte ohne Krankengeldanspruch, die über eine Ergänzungsversicherung vorsorgen möchten.
Der entscheidende Vorteil des Krankentagegeldes liegt in seiner Flexibilität und Unabhängigkeit vom GKV-System. Der Nachteil: Es kostet zusätzliche Beiträge, und die Höhe des Beitrags steigt mit dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Wer früh – also bereits zu Berufsbeginn oder in jungen Jahren – eine solche Absicherung abschließt, profitiert in der Regel von niedrigeren Prämien.
AUF EINEN BLICK
- Ein Versicherungs-Check hilft, bestehende Lücken (Krankengeld, Berufsunfähigkeit) gezielt zu identifizieren.
- Gerade für Berufseinsteiger:innen und junge Verbraucher:innen lohnt sich eine frühe Absicherung – je jünger, desto günstiger die Beiträge.
- StudyBU bietet speziell auf Berufseinsteiger:innen zugeschnittene Berufsunfähigkeitsversicherungen – unverbindlich informieren.
Jetzt Versicherungslücke prüfen und handeln
Krankengeld ist eine wichtige Absicherung – aber nur für diejenigen, die auch tatsächlich Anspruch darauf haben. Für alle, die bislang nicht genau wissen, wie gut sie im Krankheitsfall abgesichert sind, ist eine frühe Auseinandersetzung mit dem Thema entscheidend. Je jünger du bist, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge für private Zusatzabsicherungen wie das Krankentagegeld oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ein konkreter erster Schritt: Berechne, wie viel dir bei Arbeitsunfähigkeit monatlich fehlen würde – ausgehend von deinem aktuellen Nettoeinkommen. Das zeigt dir sofort, wie groß deine potenzielle Einkommenslücke ist.
🧮 Rechne deinen Fall durch
Ermittle deine konkreten Zahlen mit dem passenden Rechner.
Kostenlos starten →Der 5-Minuten-Finanzkurs
Eine Mail pro Woche: Versicherung, BAföG, erstes Investieren, ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.
Mit dem Anmelden stimmst du der Datenschutzerklärung zu. Jederzeit abbestellbar.
Häufige Fragen
Als Angestellte oder Angestellter erhalten Sie in der Regel kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, solange Sie nicht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer pflichtversichert sind. Wenn Sie in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind, besteht für diese Beschäftigung meist kein Anspruch auf Krankengeld, da Sie in der freiwilligen oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Ausnahme ist, wenn Sie freiwillig ein Krankengeldwahlrecht ausgeübt haben, was aber nur in bestimmten Konstellationen möglich ist.
Krankengeld erhalten Sie in der Regel erst, wenn Sie länger als sechs Wochen durch dieselbe Krankheit arbeitsunfähig sind. In den ersten sechs Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn oder Ihr Gehalt fort, sofern Sie bereits länger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt sind. Ab der siebten Woche springt dann die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoverdienstes, wird aber auf 90 Prozent Ihres Nettoverdienstes gedeckelt. Zudem werden darauf Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, sodass das ausgezahlte Krankengeld netto etwas niedriger ausfällt als Ihr gewohntes Nettogehalt. Der genaue Betrag hängt von Ihrem individuellen Einkommen und Ihren Abgaben ab.
Sie können Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung beziehen. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und umfasst auch die sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach Ablauf der 78 Wochen endet der Anspruch, auch wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind.
Wenn Ihr Krankengeld ausläuft, endet in der Regel auch Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, und Sie müssen sich arbeitslos melden, sofern Sie arbeitsfähig sind. Sind Sie weiterhin arbeitsunfähig, können Sie unter Umständen Leistungen der Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente beantragen. Ihre Krankenkasse bleibt in der Regel weiterhin für Sie zuständig, solange Sie Mitglied sind.
Ja, Krankengeld ist steuerpflichtig, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Sie darauf keine Einkommensteuer direkt zahlen, aber Ihr Krankengeld erhöht Ihren Steuersatz für das übrige Einkommen im selben Jahr. In Ihrer Steuererklärung müssen Sie das Krankengeld daher in der Anlage N angeben.
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Sie bei längerer Arbeitsunfähigkeit erhalten, während das Krankentagegeld eine Leistung einer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ist. Krankentagegeld können Sie auch bei kürzeren Erkrankungen erhalten und es wird unabhängig von der gesetzlichen Entgeltfortzahlung gezahlt. Zudem ist Krankentagegeld in der Regel nicht an die 78-Wochen-Frist gebunden, sondern an die vereinbarte Vertragsdauer.
Wenn Sie Ihre AU-Bescheinigung zu spät einreichen, kann Ihre Krankenkasse das Krankengeld für die Zeit der Verspätung ablehnen, sofern Sie die Verzögerung zu vertreten haben. In der Regel müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit spätestens innerhalb einer Woche nach Beginn bei Ihrer Krankenkasse melden. Bei einem unverschuldeten Versäumnis, etwa wegen Krankenhausaufenthalt, können Sie die Frist jedoch nachholen.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
Mehr aus Versicherungen
- Mietsachschäden: Definition, Haftung & Versicherung für
- Mikrolage: Definition, Beispiele und was du als
- Mobil bezahlen mit digitalen Karten: Alles, was
- Mobiles Bezahlen: Alles, was Verbraucher:innen wissen müssen
- Modernisierung in der Mietwohnung: Was Mieter:innen &
- Neubauimmobilien: Der Leitfaden für Sparer:innen & junge
- Neues iPhone auf Versicherungskosten: Was wirklich zahlt
- Versicherung für Pferde: Die wichtigsten Absicherungen