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Krankenhaustagegeld in der Steuererklärung: Was du wissen musst

Die Leistungen aus deiner Krankenhaustagegeldversicherung sind steuerfrei. Die Beiträge dafür kannst du als Vorsorgeaufwendungen absetzen.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Krankenhaustagegeld ist als Versicherungsleistung komplett steuerfrei.
  • Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und muss nicht in der Anlage K angegeben werden.
  • Die Beiträge zur Krankenhaustagegeldversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
  • Anders als das gesetzliche Krankengeld löst das private Krankenhaustagegeld keine Steuerpflicht aus.

01 · Grundlagen

Ist Krankenhaustagegeld steuerpflichtig?

Bei der steuerlichen Behandlung kommt es darauf an, ob du Geld von der gesetzlichen Krankenkasse oder von einer privaten Zusatzversicherung erhältst. Für dein privates Krankenhaustagegeld gilt eine klare Regel.

Das Krankenhaustagegeld aus einer privaten Zusatzversicherung ist eine steuerfreie Versicherungsleistung. Du musst es nicht in deiner Steuererklärung angeben, da es weder als Einkommen zählt noch dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Die Steuerfreiheit gilt unabhängig von der Höhe des ausgezahlten Tagegelds und von deinem übrigen Einkommen.

Selbst wenn du über einen langen Zeitraum einen hohen Tagessatz erhältst, bleibt der gesamte Betrag steuerfrei. Du bist also nicht verpflichtet, das Krankenhaustagegeld in irgendeiner Form zu melden, auch nicht, wenn du die Beiträge für die Versicherung gleichzeitig absetzt.

Die Steuerfreiheit gilt unabhängig von der Höhe des ausgezahlten Tagegelds und von deinem übrigen Einkommen.

Kurz erklärt

Krankenhaustagegeld in der Steuererklärung

Das Krankenhaustagegeld aus einer privaten Zusatzversicherung ist eine steuerfreie Versicherungsleistung. Du musst es nicht in deiner Steuererklärung angeben, da es weder als Einkommen zählt noch dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Die Steuerfreiheit gilt unabhängig von der Höhe des ausgezahlten Tagegelds und von deinem übrigen Einkommen.

02 · Vergleich

Krankenhaustagegeld und Krankengeld: Was ist der Unterschied bei der Steuer?

Beide Leistungen klingen ähnlich, werden steuerlich aber völlig unterschiedlich behandelt. Der entscheidende Punkt ist der Absender der Zahlung.

Der zentrale Unterschied liegt im Absender der Zahlung. Das private Krankenhaustagegeld kommt von deiner Zusatzversicherung und ist komplett steuerfrei, ohne dass du es angeben musst. Das gesetzliche Krankengeld von deiner Krankenkasse ist zwar ebenfalls steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Das bedeutet: Das gesetzliche Krankengeld erhöht über den Progressionsvorbehalt deinen persönlichen Steuersatz, obwohl es selbst steuerfrei ist. Das private Krankenhaustagegeld hat diesen Effekt nicht. Du trägst das gesetzliche Krankengeld in deiner Steuererklärung ein, das private Krankenhaustagegeld dagegen nicht.

Das gesetzliche Krankengeld erhöht über den Progressionsvorbehalt deinen persönlichen Steuersatz, obwohl es selbst steuerfrei ist.

Steuerliche Behandlung der beiden Tagegelder im Vergleich
Krankenhaustagegeld (privat)Krankengeld (gesetzlich)
SteuerpflichtSteuerfreiSteuerfrei
ProgressionsvorbehaltNein, unterliegt nichtJa, unterliegt
Angabe in der SteuererklärungNicht erforderlichErforderlich
Zweck der LeistungDeckt Zusatzkosten im KrankenhausErsetzt Verdienstausfall bei Krankheit

03 · Was gilt

Beiträge zur Krankenhaustagegeldversicherung absetzen

Die Auszahlung ist steuerfrei, aber die Kosten für den Versicherungsschutz kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen. Sie fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Die Beiträge für deine Krankenhaustagegeldversicherung kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen, auch wenn die spätere Auszahlung steuerfrei bleibt. Das gilt ebenso für Beiträge zu einer Krankentagegeldversicherung.

Die Basisabsicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist davon getrennt und in voller Höhe abziehbar. Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gibt es dagegen Höchstgrenzen, die du beachten solltest. Das ausgezahlte Krankenhaustagegeld selbst musst du nicht angeben.

Die Beiträge für deine Krankenhaustagegeldversicherung kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen.

Abziehbar

·Beiträge zur Krankenhaustagegeldversicherung
·Beiträge zur Krankentagegeldversicherung
·Beiträge zu privaten Zusatzversicherungen für Kranken- und Pflegeleistungen
·Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung)

Nicht abziehbar

·Ausgezahltes Krankenhaustagegeld
·Ausgezahltes Krankentagegeld aus privater Versicherung
·Zuzahlungen im Krankenhaus
·Kosten für Wahlleistungen wie Einzelzimmer oder Chefarzt

04 · Schritt für Schritt

So wirkt sich der Progressionsvorbehalt aus

Der Progressionsvorbehalt sorgt dafür, dass steuerfreie Leistungen deinen Steuersatz erhöhen können. Für dein Krankenhaustagegeld gilt das nicht.

Beim gesetzlichen Krankengeld ist das der Fall: Du gibst es in der Steuererklärung an, und das Finanzamt rechnet es bei der Ermittlung deines Steuersatzes mit ein.

Beim privaten Krankenhaustagegeld passiert das nicht. Du bekommst für jeden Tag im Krankenhaus den vereinbarten Betrag ausgezahlt, ohne dass dieser Betrag in irgendeiner Form deinen Steuersatz beeinflusst. Die gezahlten Versicherungsbeiträge gibst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen an, sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen.

Anders als beim gesetzlichen Krankengeld erhöht das Krankenhaustagegeld nicht deinen persönlichen Steuersatz über den Progressionsvorbehalt.

01

Leistung erhalten

Du bekommst für jeden Tag im Krankenhaus den vereinbarten Betrag aus deiner privaten Zusatzversicherung ausgezahlt.

02

Keine Meldung nötig

Das Geld musst du in deiner Steuererklärung nicht angeben. Es taucht in keinem Formular als Einnahme auf.

03

Kein Einfluss auf den Steuersatz

Anders als beim gesetzlichen Krankengeld erhöht das Krankenhaustagegeld nicht deinen persönlichen Steuersatz über den Progressionsvorbehalt.

04

Beiträge absetzen

Die gezahlten Versicherungsbeiträge gibst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen an. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen.

05 · Hintergrund

Krankenhaustagegeld für Selbstständige: Steuerliche Besonderheiten

Für Selbstständige ist das Krankenhaustagegeld eine sinnvolle Ergänzung, weil sie keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben. Steuerlich gelten für sie dieselben Regeln wie für Angestellte.

Selbstständige und Freiberufler erhalten im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung und in der Regel kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Krankentagegeldversicherung deckt den Verdienstausfall ab, während eine Krankenhaustagegeldversicherung die Zusatzkosten eines stationären Aufenthalts auffängt.

Das ausgezahlte Krankenhaustagegeld ist auch für Selbstständige steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Du musst es also nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Die Beiträge für beide Versicherungen, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld, kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.

Das ausgezahlte Krankenhaustagegeld ist auch für Selbstständige steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Selbstständige und Freiberufler erhalten im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung und in der Regel kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Krankentagegeldversicherung deckt den Verdienstausfall ab, während eine Krankenhaustagegeldversicherung die Zusatzkosten eines stationären Aufenthalts auffängt.

Das ausgezahlte Krankenhaustagegeld ist auch für Selbstständige steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Du musst es also nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben.

Die Beiträge für beide Versicherungen, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld, kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Für Selbstständige liegt die Höchstgrenze für diese sonstigen Vorsorgeaufwendungen bei 2.800 Euro pro Jahr.

06 · Kosten

Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen: Was gilt 2026?

Wie viel du für deine Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen kannst, ist gedeckelt. Die Höchstgrenzen unterscheiden sich nach deinem Beschäftigungsstatus.

Beiträge zur Krankenhaustagegeldversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Die Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung ist davon getrennt und in voller Höhe abziehbar. Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gelten jährliche Höchstbeträge.

Für Angestellte und Beamte liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro im Jahr, für Selbstständige bei 2.800 Euro. Diese Beträge gelten für die Summe aller sonstigen Vorsorgeaufwendungen, also zum Beispiel Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Haftpflicht und Unfallversicherung zusammen.

Für Angestellte und Beamte liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro im Jahr, für Selbstständige bei 2.800 Euro.

Jährliche Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen

Angestellte und Beamte1.900 EUR
Selbstständige2.800 EUR

07 · Was gilt

Krankenhaustagegeld und gesetzliche Zuzahlungen

Die gesetzliche Krankenversicherung verlangt bei einem stationären Aufenthalt eine Zuzahlung. Dein privates Krankenhaustagegeld kannst du genau dafür verwenden.

Das sind bis zu 280 Euro, die du selbst tragen musst. Dein privates Krankenhaustagegeld kannst du genau dafür verwenden.

Darüber hinaus kannst du das Geld frei einsetzen, zum Beispiel für Wahlleistungen wie ein Einzelzimmer, Fahrkosten für Angehörige, Haushaltshilfe oder die Unterbringung von Haustieren. Nicht vorgesehen ist das Krankenhaustagegeld als Ersatz des laufenden Gehalts, dafür ist das Krankentagegeld da.

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Tag und kann für maximal 28 Tage im Jahr anfallen.

Geeignet

·Gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag (maximal 28 Tage im Jahr)
·Wahlleistungen wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung
·Fahrkosten für Angehörige
·Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung während des Aufenthalts
·Unterbringung von Haustieren in einer Pension

Nicht vorgesehen

·Ersatz des laufenden Gehalts (dafür ist das Krankentagegeld da)
·Übernahme der vollen Kosten für eine private Krankenvollversicherung
·Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung
·Begleichung von Steuernachzahlungen

08 · Fehler vermeiden

Krankentagegeldversicherung: Steuerliche Fallstricke vermeiden

Auch wenn die Leistungen steuerfrei sind, gibt es bei der Absetzbarkeit der Beiträge ein paar Punkte, die du kennen solltest. So vermeidest du Fehler in der Steuererklärung.

Ein häufiger Fehler ist, das gesetzliche Krankengeld nicht in der Steuererklärung anzugeben. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss in die Anlage K eingetragen werden. Das private Krankenhaustagegeld dagegen musst du nicht als Einnahme deklarieren.

Die Beiträge zur Krankenhaustagegeldversicherung gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, nicht zur Basisabsicherung. Achte darauf, die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht zu ignorieren: Beiträge oberhalb von 1.900 Euro für Angestellte oder 2.800 Euro für Selbstständige wirken sich nicht mehr steuermindernd aus.

Das gesetzliche Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss in die Anlage K eingetragen werden.

Typische Fehler im Umgang mit Tagegeld und Steuern

·Das gesetzliche Krankengeld nicht in der Steuererklärung angeben: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss angegeben werden.
·Das private Krankenhaustagegeld als Einnahme deklarieren: Das ist unnötig, da es steuerfrei ist und nicht gemeldet werden muss.
·Die Beiträge zur Krankenhaustagegeldversicherung bei den falschen Aufwendungen eintragen: Sie gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, nicht zur Basisabsicherung.
·Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld steuerlich gleich behandeln: Das gesetzliche Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, das private Krankenhaustagegeld nicht.

09 · Im Vertrag

Krankenhaustagegeldversicherung als Zusatzversicherung: Was du wissen solltest

Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die du unabhängig von deinem Status in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abschließen kannst.

Du erhältst für jeden vollstationären Tag im Krankenhaus einen fest vereinbarten Betrag, zum Beispiel 10, 20 oder 40 Euro.

Die Leistung wird ab dem ersten Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts gezahlt, wenn du mindestens eine Nacht dort verbringst. Das Geld ist nicht zweckgebunden, du kannst es für Zuzahlungen, Komfortleistungen oder private Kosten verwenden. Die Beiträge hängen von deinem Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand ab, nicht von deinem Einkommen.

Du erhältst für jeden vollstationären Tag im Krankenhaus einen fest vereinbarten Betrag, zum Beispiel 10, 20 oder 40 Euro.

Wichtige Merkmale der Krankenhaustagegeldversicherung

LeistungAuszahlungDu erhältst für jeden vollstationären Tag im Krankenhaus einen fest vereinbarten Betrag, zum Beispiel 10, 20 oder 40 Euro.
VoraussetzungStationärDie Leistung wird ab dem ersten Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts gezahlt, wenn du mindestens eine Nacht dort verbringst.
VerwendungFreiDas Geld ist nicht zweckgebunden. Du kannst es für Zuzahlungen, Komfortleistungen oder private Kosten verwenden.
BeitragshöheFaktorenDie Beiträge hängen von deinem Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand ab. Dein Einkommen spielt keine Rolle.
Steuerliche BehandlungSteuerfreiDie Auszahlung ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Die Beiträge sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar.

10 · Checkliste

Checkliste: Krankenhaustagegeld in der Steuererklärung richtig behandeln

Mit dieser Übersicht behältst du den Überblick, was du angeben musst und was nicht. So gehst du auf Nummer sicher.

Das erhaltene Krankenhaustagegeld trägst du nicht in deiner Steuererklärung ein, die Beiträge zur Versicherung dagegen schon.

Das gesetzliche Krankengeld gibst du in der Anlage K an, da es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Prüfe die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen: 1.900 Euro für Angestellte, 2.800 Euro für Selbstständige. Bewahre Belege für gezahlte Versicherungsbeiträge auf, damit du sie bei Bedarf nachweisen kannst.

Das erhaltene Krankenhaustagegeld trägst du nicht in deiner Steuererklärung ein, die Beiträge zur Versicherung dagegen schon.

Das solltest du beachten

01

Erhaltenes Krankenhaustagegeld nicht in der Steuererklärung angeben

02

Beiträge zur Krankenhaustagegeldversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen eintragen

03

Gesetzliches Krankengeld in der Anlage K angeben (Progressionsvorbehalt)

04

Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen prüfen: 1.900 Euro für Angestellte, 2.800 Euro für Selbstständige

05

Belege für gezahlte Versicherungsbeiträge aufbewahren

06

Bei Unsicherheit steuerliche Beratung in Anspruch nehmen

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026