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Kfz-Versicherung: Wann zahlt die Versicherung und wann nicht?

Die Kfz-Versicherung zahlt nicht in jedem Fall. Hier erfährst du, wann Haftpflicht und Kasko einspringen, welche Pflichten du hast und wo du das Geld für einen Schaden selbst tragen musst.

11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht und zahlt Schäden, die du anderen zufügst.
  • Die Kaskoversicherung zahlt Schäden am eigenen Auto, aber nur bei versicherten Ereignissen.
  • Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung ihre Leistung kürzen.
  • Ohne gültige eVB-Nummer kannst du kein Auto zulassen.

01 · Grundlagen

Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Ohne sie darfst du in Deutschland kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen oder zulassen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn du mit deinem Fahrzeug einen Schaden bei anderen verursachst. Sie übernimmt die berechtigten Ansprüche der Geschädigten und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Damit schützt sie dich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, die schnell existenzbedrohend werden können.

Ohne diesen Versicherungsnachweis erhältst du bei der Zulassungsbehörde kein Kennzeichen. Die Haftpflicht deckt ausschließlich Schäden Dritter ab, nicht dein eigenes Fahrzeug. Für Schäden an deinem Auto brauchst du eine Kaskoversicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du mit deinem Fahrzeug anderen zufügst. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug ab.

Kurz erklärt

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du mit deinem Fahrzeug anderen zufügst. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.

Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug ab.

02 · Was gilt

Welche Schäden deckt die Kfz-Haftpflicht ab?

Die Haftpflicht zahlt für Schäden, die durch den Gebrauch deines Fahrzeugs entstehen. Dazu gehören auch Be- und Entladevorgänge.

Der Versicherungsschutz umfasst alle Schäden, die auf den Betrieb deines Fahrzeugs zurückzuführen sind. Dazu zählen nicht nur Unfälle während der Fahrt, sondern auch Be- und Entladevorgänge. Selbst wenn der Motor abgestellt ist, kann die Betriebsgefahr des Fahrzeugs noch bestehen.

Die Haftpflicht zahlt bei Personenschäden, etwa wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer verletzt wird. Sie übernimmt Sachschäden an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen wie Leitplanken, Zäunen oder Hauswänden. Auch Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen, sind abgedeckt.

Der Schutz gilt in den geografischen Grenzen Europas einschließlich des europäischen Teils der Türkei sowie im asiatischen Teil der Türkei. Schäden durch einen Anhänger oder Auflieger fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz. Nicht versichert sind Schäden am eigenen Fahrzeug, vorsätzliche Handlungen und Schäden bei genehmigten oder ungenehmigten Rennen.

Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung: Da zahlt sie bei Personenschäden bei anderen Verkehrsteilnehmern, Sachschäden an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen, Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen, Schäden durch einen Anhänger oder Auflieger sowie Schäden in Europa und im asiatischen Teil der Türkei. Da zahlt sie nicht bei Schäden am eigenen Fahrzeug, Schäden durch vorsätzliche Handlungen, Schäden bei genehmigten oder ungenehmigten Rennen und Schäden nach einem Unfall durch Trunkenheit am Steuer.

Da zahlt sie

·Personenschäden bei anderen Verkehrsteilnehmern
·Sachschäden an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen
·Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen
·Schäden durch einen Anhänger oder Auflieger
·Schäden in Europa und im asiatischen Teil der Türkei

Da zahlt sie nicht

·Schäden am eigenen Fahrzeug
·Schäden durch vorsätzliche Handlungen
·Schäden bei genehmigten oder ungenehmigten Rennen
·Schäden nach einem Unfall durch Trunkenheit am Steuer

03 · Kosten

Wie hoch ist die Deckungs­summe?

Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, den die Versicherung pro Schadenfall zahlt. Liegen die Kosten darüber, haftest du mit deinem Privatvermögen.

Deshalb lohnt sich ein Tarif mit einer möglichst hohen Versicherungssumme.

Die gesetzliche Mindestdeckung liegt bei 7,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Viele Tarife bieten deutlich mehr: Personenschäden sind dann bis 15 Mio. EUR versichert, Sach- und Vermögensschäden bis 100 Mio. EUR. Diese höheren Summen sind sinnvoll, weil schwere Personenschäden mit lebenslangen Folgekosten die Mindestdeckung schnell übersteigen können.

Übliche Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht: Viele Tarife bieten deutlich höhere Summen als den gesetzlichen Mindeststandard. Die gesetzliche Mindestdeckung liegt bei 7,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Personenschäden in höheren Tarifen sind bis 15 Mio. EUR versichert, Sach- und Vermögensschäden bis 100 Mio. EUR.

Übliche Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht

Gesetzliche Mindestdeckung7,5 Mio. EUR
Personenschäden (höhere Tarife)15 Mio. EUR
Sach- und Vermögensschäden (höhere Tarife)100 Mio. EUR

04 · Schritt für Schritt

Was ist die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer ist dein Nachweis für die Zulassungsstelle, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Ohne diese Nummer kannst du kein Fahrzeug anmelden oder ummelden.

Du beantragst die eVB-Nummer direkt bei deinem Versicherer, meist online oder telefonisch. Sie ist in der Regel sieben Zeichen lang und besteht aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen. Nach der Zulassung erhältst du den Versicherungsschein, und die eVB-Nummer verliert ihre Gültigkeit.

Versicherung abschließen: Du beantragst eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Versicherer deiner Wahl. eVB-Nummer erhalten: Der Versicherer stellt dir eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer aus, die in der Regel sieben Zeichen lang ist und aus Buchstaben und Zahlen besteht. Fahrzeug zulassen: Du legst die eVB-Nummer bei der Zulassungsbehörde vor, ohne diese Nummer ist keine Zulassung möglich. Versicherungsschein erhalten: Nach der Zulassung erhältst du den Versicherungsschein, die eVB-Nummer verliert danach ihre Gültigkeit.

01

Versicherung abschließen

Du beantragst eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Versicherer deiner Wahl.

02

eVB-Nummer erhalten

Der Versicherer stellt dir eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer aus. Sie ist in der Regel sieben Zeichen lang und eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen.

03

Fahrzeug zulassen

Du legst die eVB-Nummer bei der Zulassungsbehörde vor. Ohne diese Nummer ist keine Zulassung möglich.

04

Versicherungsschein erhalten

Nach der Zulassung erhältst du den Versicherungsschein. Die eVB-Nummer verliert danach ihre Gültigkeit.

05 · Was gilt

Wann zahlt die Kaskoversicherung?

Die Kaskoversicherung ist freiwillig und zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie ergänzt die Haftpflicht.

Die Teilkasko zahlt bei bestimmten Ereignissen wie Diebstahl, Wildunfällen, Hagel, Sturm oder Überschwemmung. Die Vollkasko übernimmt zusätzlich Schäden am eigenen Auto bei einem selbst verschuldeten Unfall.

Ein Wildunfall mit Haarwild wie Rehen oder Wildschweinen ist in der Teilkasko versichert. Auch Autodiebstahl und Einbruchdiebstahl fallen darunter. Vandalismus ist in der Teilkasko nur versichert, wenn er mit einem Einbruch oder einer versuchten Entwendung zusammenhängt. Reine Vandalismusschäden ohne Einbruchspuren deckt die Teilkasko nicht ab.

Nicht versichert sind Schäden durch reine Abnutzung oder Verschleiß. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Kasko ihre Leistung kürzen. Schäden am eigenen Fahrzeug bei einem selbst verschuldeten Unfall zahlt nur die Vollkasko, nicht die Teilkasko.

Leistungen der Kaskoversicherung: Da zahlt sie bei Wildunfällen mit Haarwild wie Rehen oder Wildschweinen, Autodiebstahl und Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder einer versuchten Entwendung, Hagelschäden am eigenen Fahrzeug, Sturmschäden ab einer bestimmten Windstärke und Überschwemmungsschäden am eigenen Fahrzeug. Da zahlt sie nicht bei Schäden durch reine Abnutzung oder Verschleiß, Schäden durch grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang, Schäden durch Vandalismus ohne Einbruchspuren in der Teilkasko und Schäden am eigenen Fahrzeug bei einem selbst verschuldeten Unfall in der Teilkasko.

Da zahlt sie

·Wildunfälle mit Haarwild wie Rehen oder Wildschweinen
·Autodiebstahl und Einbruchdiebstahl
·Vandalismus nach einem Einbruch oder einer versuchten Entwendung
·Hagelschäden am eigenen Fahrzeug
·Sturmschäden ab einer bestimmten Windstärke
·Überschwemmungsschäden am eigenen Fahrzeug

Da zahlt sie nicht

·Schäden durch reine Abnutzung oder Verschleiß
·Schäden durch grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang
·Schäden durch Vandalismus ohne Einbruchspuren in der Teilkasko
·Schäden am eigenen Fahrzeug bei einem selbst verschuldeten Unfall in der Teilkasko

06 · Im Vertrag

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Die Versicherung kann dann ihre Leistung kürzen.

In der Haftpflicht zahlt sie zunächst den Geschädigten, kann dich aber in Regress nehmen.

Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder kürzen. Die Haftpflicht zahlt zunächst den Geschädigten, kann aber einen Teil der Summe von dir zurückfordern. In der Kasko kann die Leistung bei Alkohol am Steuer komplett entfallen.

Abgefahrene Reifen sind ein weiteres Beispiel: Die Haftpflicht zahlt den Schaden am anderen Fahrzeug, kann aber einen Teil der Summe von dir zurückfordern. Bei Sekundenschlaf zahlt die Versicherung grundsätzlich, kann aber bei grober Fahrlässigkeit einen Teil der Schadenssumme von dir verlangen.

Typische Fälle grober Fahrlässigkeit: Alkohol am Steuer betrifft Haftpflicht und Kasko, bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder kürzen, in der Haftpflicht zahlt sie zunächst den Geschädigten, kann dich aber in Regress nehmen. Abgefahrene Reifen betreffen Haftpflicht und Kasko, die Haftpflicht zahlt den Schaden am anderen Fahrzeug, kann aber einen Teil der Summe von dir zurückfordern, in der Kasko kann die Leistung gekürzt werden. Sekundenschlaf betrifft die Kasko, die Versicherung zahlt bei Sekundenschlaf, kann aber bei grober Fahrlässigkeit einen Teil der Schadenssumme von dir verlangen.

Typische Fälle grober Fahrlässigkeit

Alkohol am SteuerHaftpflicht und KaskoBei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder kürzen. In der Haftpflicht zahlt sie zunächst den Geschädigten, kann dich aber in Regress nehmen.
Abgefahrene ReifenHaftpflicht und KaskoDie Haftpflicht zahlt den Schaden am anderen Fahrzeug, kann aber einen Teil der Summe von dir zurückfordern. In der Kasko kann die Leistung gekürzt werden.
SekundenschlafKaskoDie Versicherung zahlt bei Sekundenschlaf, kann aber bei grober Fahrlässigkeit einen Teil der Schadenssumme einbehalten.
Ungeeignetes SchuhwerkKaskoBarfuß oder mit Flip-Flops zu fahren ist nicht verboten. Führt das Schuhwerk nachweislich zum Unfall, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

07 · Grundlagen

Was ist die Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police ist eine Zusatzleistung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie schützt dich bei Unfällen mit einem Mietwagen im Ausland.

In vielen Ländern gelten deutlich niedrigere Mindestdeckungssummen als in Deutschland.

Die Mallorca-Police springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme der ausländischen Versicherung nicht ausreicht. Sie gilt für dich als Versicherungsnehmer und für deinen Ehe- oder Lebenspartner bei der Anmietung eines Pkw außerhalb Deutschlands.

Mallorca-Police: Die Mallorca-Police springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme der ausländischen Versicherung nicht ausreicht. Sie gilt für den Versicherungsnehmer und den Ehe- oder Lebenspartner bei der Anmietung eines Pkw außerhalb Deutschlands.

Kurz erklärt

Mallorca-Police

Die Mallorca-Police springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme der ausländischen Versicherung nicht ausreicht.

Sie gilt für den Versicherungsnehmer und den Ehe- oder Lebenspartner bei der Anmietung eines Pkw außerhalb Deutschlands.

08 · Kosten

Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung aus?

Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, bedeutet aber, dass du im Schadenfall einen Teil selbst zahlst.

Die Versicherung übernimmt nur den darüber hinausgehenden Schaden. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger fällt in der Regel der Beitrag aus.

In der Kaskoversicherung kannst du die Höhe der Selbstbeteiligung beim Vertragsabschluss wählen. Üblich sind Beträge zwischen 150 EUR und 500 EUR. Bei einem Schaden von 2.000 EUR und einer Selbstbeteiligung von 300 EUR zahlst du 300 EUR selbst, die Versicherung übernimmt 1.700 EUR.

Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung: Die Höhe der Selbstbeteiligung kannst du beim Vertragsabschluss wählen. Ohne Selbstbeteiligung zahlst du 0 EUR, eine niedrige Selbstbeteiligung liegt bei 150 EUR, eine übliche bei 300 EUR und eine hohe bei 500 EUR. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger fällt in der Regel der Versicherungsbeitrag aus. Im Schadenfall zahlst du den vereinbarten Betrag selbst, die Versicherung übernimmt den Rest.

09 · Was gilt

Wann zahlt die Versicherung bei Vandalismus?

Vandalismus ist eine mutwillige Beschädigung deines Fahrzeugs durch Dritte. Ob die Versicherung zahlt, hängt von der Art des Schadens und der abgeschlossenen Kasko ab.

In der Teilkasko sind Vandalismusschäden nur versichert, wenn sie mit einem Einbruch oder einer versuchten Entwendung zusammenhängen.

Eine abgeknickte Antenne oder ein zerkratzter Lack nach einem Einbruch sind in der Teilkasko abgedeckt. Auch ein angezündetes Fahrzeug fällt unter die Teilkasko. Reine Vandalismusschäden ohne Einbruchspuren, etwa ein zerkratzter Lack auf dem Parkplatz, deckt die Teilkasko nicht ab. Dafür brauchst du eine Vollkasko mit entsprechendem Einschluss.

Wenn der Täter ermittelt wird und nicht zahlen kann, springt die Kasko unter bestimmten Voraussetzungen ein. Schäden, die du selbst vorsätzlich verursacht hast, sind nie versichert.

Vandalismus und Kaskoversicherung: Da zahlt die Kasko bei Vandalismus nach einem Einbruch oder einer versuchten Entwendung, abgeknickter Antenne oder zerkratztem Lack nach einem Einbruch, angezündetem Fahrzeug in der Teilkasko und Schäden durch Dritte, wenn der Täter ermittelt wird und nicht zahlen kann. Da zahlt sie nicht bei reinen Vandalismusschäden ohne Einbruchspuren in der Teilkasko, Schäden, die du selbst vorsätzlich verursacht hast, und Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß.

Da zahlt die Kasko

·Vandalismus nach einem Einbruch oder einer versuchten Entwendung
·Abgeknickte Antenne oder zerkratzter Lack nach einem Einbruch
·Angezündetes Fahrzeug in der Teilkasko
·Schäden durch Dritte, wenn der Täter ermittelt wird und nicht zahlen kann

Da zahlt sie nicht

·Reine Vandalismusschäden ohne Einbruchspuren in der Teilkasko
·Schäden, die du selbst vorsätzlich verursacht hast
·Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß

10 · Fehler vermeiden

Welche Fehler gefährden den Versicherungs­schutz?

Einige Verhaltensweisen können dazu führen, dass die Versicherung nicht oder nur teilweise zahlt. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Unfallflucht ist einer der schwerwiegendsten Fehler: Schon kleine Kratzer oder Beulen zählen als Schaden. Wer weiterfährt, riskiert nicht nur den Versicherungsschutz, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.

Ein abgelaufener TÜV ist nicht automatisch ein Problem, aber wer Mängel kennt, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, riskiert den Versicherungsschutz. Auch Tuning musst du deiner Versicherung rechtzeitig melden, sonst kann sie im Schadenfall die Leistung verweigern. Mit abgefahrenen Reifen zahlt die Haftpflicht zwar, kann aber einen Teil der Summe von dir zurückfordern.

Nach einem Wildunfall solltest du die Polizei rufen und dir eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Ohne diesen Nachweis kann die Kasko die Zahlung verweigern.

Häufige Fehler im Schadenfall: Unfallflucht begehen, schon kleine Kratzer oder Beulen zählen als Schaden, wer weiterfährt, riskiert den Versicherungsschutz. Abgelaufenen TÜV ignorieren, wer Mängel kennt, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, riskiert den Versicherungsschutz. Tuning nicht melden, bauliche Veränderungen am Fahrzeug musst du der Versicherung rechtzeitig mitteilen. Mit abgefahrenen Reifen fahren, die Haftpflicht zahlt, kann aber einen Teil der Summe von dir zurückfordern. Nach einem Wildunfall die Polizei nicht rufen, ohne Wildunfallbescheinigung kann die Kasko die Zahlung verweigern.

Häufige Fehler im Schadenfall

·Unfallflucht begehen: Schon kleine Kratzer oder Beulen zählen als Schaden. Wer weiterfährt, riskiert den Versicherungsschutz.
·Abgelaufenen TÜV ignorieren: Wer Mängel kennt, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, riskiert den Versicherungsschutz.
·Tuning nicht melden: Bauliche Veränderungen am Fahrzeug musst du der Versicherung rechtzeitig mitteilen.
·Mit abgefahrenen Reifen fahren: Die Haftpflicht zahlt, kann aber einen Teil der Summe von dir zurückfordern.
·Nach einem Wildunfall die Polizei nicht rufen: Ohne Wildunfallbescheinigung kann die Kasko die Zahlung verweigern.

11 · Was gilt

Was gilt bei Schäden am eigenen Eigentum?

Manche Tarife der Kfz-Haftpflichtversicherung decken auch Schäden ab, die du mit deinem Fahrzeug an deinem eigenen Eigentum verursachst.

Diese Eigenschadendeckung ist nicht in jedem Tarif enthalten, sondern meist eine Zusatzleistung in höherwertigen Produktlinien.

Versichert sind dann Schäden an deinem Zweitwagen durch dein versichertes Fahrzeug, Schäden an deiner Garagenwand oder Hauswand und Schäden an deinem Garagentor. In Basistarifen ohne Eigenschadendeckung zahlt die Versicherung für solche Schäden nicht. Schäden am versicherten Fahrzeug selbst sind in der Haftpflicht nie abgedeckt.

Eigenschadendeckung in der Kfz-Haftpflicht: Da zahlt sie bei Schäden an deinem Zweitwagen durch dein versichertes Fahrzeug, Schäden an deiner Garagenwand oder Hauswand und Schäden an deinem Garagentor. Da zahlt sie nicht bei Schäden am versicherten Fahrzeug selbst, Schäden an deinem Eigentum in Basistarifen ohne Eigenschadendeckung und Schäden, die du vorsätzlich verursacht hast.

Da zahlt sie

·Schäden an deinem Zweitwagen durch dein versichertes Fahrzeug
·Schäden an deiner Garagenwand oder Hauswand
·Schäden an deinem Garagentor

Da zahlt sie nicht

·Schäden am versicherten Fahrzeug selbst
·Schäden an deinem Eigentum in Basistarifen ohne Eigenschadendeckung
·Schäden, die du vorsätzlich verursacht hast

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026