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Kapitallebensversicherung: Wann zahlt sie und was du zur Auszahlung wissen musst

Die Kapitallebensversicherung kombiniert Todesfallschutz mit einem Sparvorgang. Wann die Versicherung zahlt, hängt vom Vertrag, dem Todesfall oder deiner Kündigung ab.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Kapitallebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen.
  • Erlebst du das Ende der Vertragslaufzeit, wird das angesparte Kapital inklusive Überschüssen an dich ausgezahlt.
  • Bei vorzeitiger Kündigung erhältst du den Rückkaufswert, der besonders in den ersten Jahren deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen kann.
  • Die Besteuerung der Auszahlung hängt vom Vertragsabschlussdatum ab: Altverträge vor 2005 sind oft steuerfrei, Neuverträge werden mit der Abgeltungssteuer belastet.

01 · Grundlagen

Was ist eine Kapitallebensversicherung?

Die Kapitallebensversicherung ist eine Lebensversicherung mit Sparanteil. Sie zahlt in zwei Fällen: beim Tod der versicherten Person oder am Ende der Vertragslaufzeit.

Bei einer Kapitallebensversicherung fließt ein Teil deines Beitrags in einen Sparvorgang, der andere Teil in den Todesfallschutz. Der Sparanteil wird vom Versicherer verzinst und bildet zusammen mit den Überschüssen das Kapital, das am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird.

Die Versicherung zahlt also in zwei Richtungen: Stirbst du während der Laufzeit, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme. Erlebst du das Vertragsende, bekommst du selbst das angesparte Kapital inklusive der erwirtschafteten Überschüsse.

Die Kapitallebensversicherung kombiniert einen Sparvorgang mit einem Todesfallschutz in einem einzigen Vertrag.

Kurz erklärt

Kapitallebensversicherung

Eine Versicherung, die einen Todesfallschutz mit einem Sparvorgang verbindet. Die eingezahlten Beiträge werden verzinst und am Laufzeitende als Kapital ausgezahlt.

Sie zahlt sowohl im Todesfall an die Hinterbliebenen als auch bei Erleben des Vertragsendes an die versicherte Person.

02 · Schritt für Schritt

Wann zahlt die Kapitallebensversicherung im Todesfall?

Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, ist der Versicherungsfall eingetreten. Die Hinterbliebenen müssen den Tod melden und bestimmte Unterlagen einreichen.

Stirbt die versicherte Person, müssen die Hinterbliebenen den Tod beim Versicherer melden. Die Todesursache spielt für die Auszahlung in der Regel keine Rolle, auch ein Suizid ist mitversichert. Bei Suizid können jedoch je nach Versicherer Wartezeiten von zwei bis drei Jahren ab Vertragsabschluss gelten.

Für die Auszahlung braucht der Versicherer den Versicherungsschein im Original und die Sterbeurkunde. Die Sterbeurkunde stellt der Bestatter aus, er benötigt dafür den Totenschein und die Geburtsurkunde. Sind im Vertrag keine Bezugsberechtigten eingetragen, gilt die gesetzliche Erbfolge, und die Hinterbliebenen müssen unter Umständen einen Erbschein vorlegen.

  • Die Hinterbliebenen informieren die Versicherung über den Tod der versicherten Person.
  • Der Versicherer benötigt den Versicherungsschein im Original und die Sterbeurkunde.
  • Sind Bezugsberechtigte eingetragen, erhalten diese die Versicherungssumme direkt.
01

Todesfall beim Versicherer melden

Die Hinterbliebenen informieren die Versicherung über den Tod der versicherten Person. Die Todesursache spielt für die Auszahlung in der Regel keine Rolle.

02

Unterlagen einreichen

Der Versicherer benötigt den Versicherungsschein im Original und die Sterbeurkunde. Die Sterbeurkunde stellt der Bestatter aus, er braucht dafür den Totenschein und die Geburtsurkunde.

03

Bezugsberechtigung prüfen

Sind im Vertrag Bezugsberechtigte eingetragen, erhalten diese die Versicherungssumme. Fehlt ein Eintrag, gilt die gesetzliche Erbfolge, dann kann ein Erbschein nötig werden.

04

Versicherungssumme wird ausgezahlt

Die Hinterbliebenen erhalten die vereinbarte Versicherungssumme als Einmalzahlung. Die Auszahlung ist bei der Risikolebensversicherung nicht als Einkommen zu versteuern, kann aber unter die Erbschaftssteuer fallen.

03 · Was gilt

Wann zahlt die Kapitallebensversicherung am Ende der Laufzeit?

Erlebst du das Ende der Vertragslaufzeit, zahlt die Versicherung das angesparte Kapital an dich aus. Diese Auszahlung dient vielen als private Altersvorsorge.

Diese setzt sich aus dem angesparten Kapital, der Verzinsung des Sparanteils und den während der Laufzeit erwirtschafteten Überschüssen zusammen. Ein Schlussbonus kommt hinzu, sofern dein Vertrag ihn vorsieht.

Von deinen eingezahlten Beiträgen wurden zuvor die Risikokosten für den Todesfallschutz, die Verwaltungskosten und die Abschlusskosten abgezogen. Die Auszahlung am Laufzeitende dient vielen als private Altersvorsorge, weil sie das angesparte Kapital auf einen Schlag oder als Rente verfügbar macht.

Die Ablaufleistung ist der Betrag, der nach Abzug aller Kosten aus deinen Beiträgen und den Überschüssen übrig bleibt.

Das wird ausgezahlt

·Angespartes Kapital aus deinen eingezahlten Beiträgen
·Verzinsung des Sparanteils
·Überschussbeteiligung, die während der Laufzeit erwirtschaftet wurde
·Schlussbonus, sofern der Vertrag ihn vorsieht

Das wird vorher abgezogen

·Risikokosten für den Todesfallschutz
·Verwaltungskosten der Versicherung
·Abschlusskosten, die zu Beginn der Laufzeit anfallen

04 · Vergleich

Risikolebensversicherung: Wann zahlt sie im Vergleich?

Die Risikolebensversicherung ist der schlanke Gegenentwurf zur Kapitallebensversicherung. Sie zahlt nur im Todesfall und hat keinen Sparanteil.

Die Risikolebensversicherung zahlt ausschließlich im Todesfall der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person nicht während der Vertragslaufzeit, gibt es keine Auszahlung. Einen Sparanteil oder einen Rückkaufswert, der über eine sehr geringe Summe hinausgeht, gibt es bei ihr nicht.

Die Kapitallebensversicherung zahlt dagegen in beiden Fällen: beim Tod an die Hinterbliebenen und bei Erleben des Vertragsendes an dich selbst. Der Sparanteil macht sie teurer als eine Risikolebensversicherung, führt aber zu einer Auszahlung am Laufzeitende.

Die Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesfallschutz ohne Sparanteil und ohne nennenswerte Auszahlung bei Kündigung.

Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung im Vergleich
KapitallebensversicherungRisikolebensversicherung
Auszahlung bei TodJa, vereinbarte Versicherungssumme an HinterbliebeneJa, vereinbarte Versicherungssumme an Hinterbliebene
Auszahlung bei Erleben des VertragsendesJa, angespartes und verzinztes Kapital abzüglich Risiko- und VerwaltungskostenNein, es gibt keine Auszahlung
SparanteilJa, Beiträge werden gewinnbringend angelegtNein, reiner Todesfallschutz
Rückkaufswert bei KündigungJa, fällt in der Regel gering aus und ist wenig rentabelJa, fällt in der Regel sehr gering aus

05 · Hintergrund

Garantiezins und Rendite: Was kommt bei der Auszahlung an?

Der Garantiezins sichert dir eine feste Verzinsung des Sparanteils zu. Die tatsächliche Rendite hängt zusätzlich von der Überschussbeteiligung ab.

Der Garantiezins ist der Zinssatz, den dir der Versicherer auf den Sparanteil deiner Beiträge mindestens zusagt. Er gilt für die gesamte Vertragslaufzeit und wird bei Vertragsabschluss festgeschrieben. Je nach Abschlussjahr kann der Garantiezins unterschiedlich hoch sein, für Neuverträge liegt er seit einigen Jahren auf einem niedrigen Niveau.

Die tatsächliche Rendite deiner Kapitallebensversicherung setzt sich aus dem Garantiezins und der Überschussbeteiligung zusammen. Die Überschüsse erwirtschaftet der Versicherer mit deinen Beiträgen, sie sind nicht garantiert. Am Ende der Laufzeit wird die Ablaufleistung aus beiden Bestandteilen gebildet.

Nur der Garantiezins ist fest zugesagt, die Überschussbeteiligung kann während der Laufzeit schwanken.

Der Garantiezins ist der Zinssatz, den dir der Versicherer auf den Sparanteil deiner Beiträge mindestens zusagt. Er gilt für die gesamte Vertragslaufzeit und wird bei Vertragsabschluss festgeschrieben. Je nach Abschlussjahr kann der Garantiezins unterschiedlich hoch sein, für Neuverträge liegt er seit einigen Jahren auf einem niedrigen Niveau.

Die Rendite deiner Kapitallebensversicherung setzt sich aus dem Garantiezins und der Überschussbeteiligung zusammen. Die Überschüsse erwirtschaftet der Versicherer mit deinen Beiträgen, sie sind nicht garantiert. Am Ende der Laufzeit wird die Ablaufleistung ausgezahlt, also das angesparte Kapital inklusive aller Überschüsse und eines möglichen Schlussbonus.

Der Schlussbonus ist ein Teil der Überschussbeteiligung, der erst bei Vertragsende ausgezahlt wird. Er belohnt die Treue zum Vertrag, ist aber nicht garantiert. Kündigst du vorzeitig, entgeht dir der Schlussbonus in der Regel vollständig.

06 · Kosten

Rückkaufswert: Was zahlt die Versicherung bei Kündigung?

Kündigst du deine Kapitallebensversicherung vorzeitig, erhältst du den Rückkaufswert. Er liegt besonders in den ersten Jahren oft deutlich unter der Summe deiner eingezahlten Beiträge.

Der Rückkaufswert steigt mit zunehmender Laufzeit, bleibt aber lange hinter den Beiträgen zurück. Erst in den späteren Vertragsjahren nähert er sich der Beitragssumme an, am Laufzeitende erhältst du die Ablaufleistung inklusive Überschüssen.

In den ersten fünf bis zehn Jahren ist der Rückkaufswert in der Regel niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge.

Kurz erklärt

Laufzeitende

Rückkaufswert im Verlauf der Vertragslaufzeit

Angespartes und verzinztes Kapital abzüglich Risiko- und Verwaltungskosten

07 · Im Vertrag

Ablaufleistung und Schlussbonus: Was wird am Ende ausgezahlt?

Die Ablaufleistung ist der Betrag, den du bei Vertragsende erhältst. Sie umfasst das angesparte Kapital, die Überschüsse und den Schlussbonus.

Die Ablaufleistung besteht aus mehreren Teilen. Der Sparanteil deiner Beiträge bildet die Basis und wird mit dem Garantiezins verzinst. Dazu kommen die Überschussbeteiligung, die der Versicherer jährlich gutschreibt, und der Schlussbonus, der erst bei Vertragsende ausgezahlt wird.

Der Sparanteil und der Garantiezins sind garantiert, die Überschussbeteiligung und der Schlussbonus nicht. Der Schlussbonus belohnt die Vertragstreue und wird nur fällig, wenn du den Vertrag bis zum Ende durchhältst.

Garantiert sind nur der Sparanteil und der Garantiezins, Überschüsse und Schlussbonus können entfallen.

Bestandteile der Ablaufleistung

SparanteilGarantiertDer Teil deiner Beiträge, der nach Abzug der Kosten verzinst wird. Er bildet die Basis der Ablaufleistung.
GarantiezinsGarantiertDie fest zugesagte Verzinsung des Sparanteils für die gesamte Vertragslaufzeit.
ÜberschussbeteiligungNicht garantiertDie Erträge, die der Versicherer mit deinen Beiträgen erwirtschaftet. Sie werden jährlich gutgeschrieben, können aber schwanken.
SchlussbonusNicht garantiertEin zusätzlicher Überschussanteil, der erst bei Vertragsende ausgezahlt wird. Er belohnt die Vertragstreue.

08 · Was gilt

Steuern auf die Auszahlung: Wann ist sie steuerfrei, wann nicht?

Die Besteuerung der Kapitallebensversicherung hängt vom Datum des Vertragsabschlusses ab. Altverträge vor 2005 sind oft steuerfrei, Neuverträge werden besteuert.

Die Besteuerung hängt vom Datum des Vertragsabschlusses ab. Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind bei Einmalzahlung in der Regel steuerfrei. Dafür müssen mindestens 12 Jahre Laufzeit und mindestens 5 Jahre Beitragszahlung erfüllt sein, außerdem muss die Todesfallsumme mindestens 60 Prozent der Beiträge betragen.

Für Verträge ab dem 01.01.2005 gilt: Der Gewinnanteil wird mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belastet. Das ist die Differenz aus der Auszahlungssumme und der Summe der eingezahlten Beiträge. Monatliche Rentenzahlungen aus solchen Verträgen werden mit dem Ertragsanteil versteuert.

Altverträge vor 2005 sind bei Einmalzahlung oft steuerfrei, Neuverträge ab 2005 werden auf den Gewinnanteil besteuert.

Steuerfrei

·Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, bei Einmalzahlung, mindestens 12 Jahren Laufzeit und mindestens 5 Jahren Beitragszahlung
·Verträge vor 2005, wenn die Todesfallsumme mindestens 60 Prozent der Beiträge beträgt

Steuerpflichtig

·Verträge ab dem 01.01.2005: Der Gewinnanteil wird mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belastet
·Verträge ab 2005 bei Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr und vor Ablauf von 12 Jahren
·Monatliche Rentenzahlungen aus Verträgen ab 2005: Der Ertragsanteil ist steuerpflichtig

09 · Im Vertrag

Hälftige Besteuerung: Wann gilt die 12/62-Regel?

Für Verträge ab 2005 gibt es eine Ausnahme von der vollen Abgeltungssteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen wird nur die Hälfte des Gewinns besteuert.

Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und du bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt bist, wird nur die Hälfte des Gewinns besteuert. Für Verträge, die ab 2012 geschlossen wurden, gilt die Altersgrenze von 62 Jahren.

In diesem Fall wird die Hälfte des Gewinns nicht mit der Abgeltungssteuer, sondern mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Diese Regelung wird auch als Halbeinkünfteregelung oder 12/62-Regel bezeichnet.

Die hälftige Besteuerung setzt eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren und ein Mindestalter von 60 oder 62 Jahren voraus.

Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung

Vertragslaufzeit12 JahreDer Vertrag muss mindestens 12 Jahre gelaufen sein, bevor die Auszahlung erfolgt.
Alter bei Auszahlung60 oder 62 JahreDu musst bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sein. Für Verträge, die ab 2012 geschlossen wurden, gilt die Altersgrenze von 62 Jahren.
BesteuerungPersönlicher SteuersatzNur die Hälfte des Gewinns wird versteuert, und zwar mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz statt mit der Abgeltungssteuer.

10 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Auszahlung der Kapitallebensversicherung

Bei der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung lassen sich einige Fehler vermeiden. Sie kosten sonst Geld oder führen zu unnötigen Verzögerungen.

Ein häufiger Fehler ist die vorzeitige Kündigung ohne Prüfung des Rückkaufswerts. In den ersten Jahren ist der Rückkaufswert oft sehr gering, weil die Abschlusskosten zu Beginn abgezogen werden. Wer den Vertrag durchhält, erhält am Ende die Ablaufleistung inklusive Überschüssen und Schlussbonus.

Ein weiterer Fehler ist, keine Bezugsberechtigten im Vertrag einzutragen. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, und die Hinterbliebenen brauchen unter Umständen einen kostspieligen Erbschein. Auch die Steuerpflicht bei Neuverträgen wird oft übersehen, der Gewinnanteil aus Verträgen ab 2005 muss versteuert werden.

  • Den Versicherungsschein nicht auffindbar aufbewahren, denn die Hinterbliebenen brauchen das Original für die Auszahlung im Todesfall.
  • Vorzeitig kündigen, ohne den Rückkaufswert zu prüfen, der in den ersten Jahren oft sehr gering ist.
  • Keine Bezugsberechtigten eintragen, wodurch die gesetzliche Erbfolge gilt und ein Erbschein nötig werden kann.
  • Die Steuerpflicht bei Neuverträgen ignorieren, denn der Gewinnanteil aus Verträgen ab 2005 muss versteuert werden.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Den Versicherungsschein nicht auffindbar aufbewahren: Die Hinterbliebenen brauchen das Original für die Auszahlung im Todesfall.
·Vorzeitige Kündigung ohne Prüfung des Rückkaufswerts: In den ersten Jahren ist der Rückkaufswert oft sehr gering.
·Keine Bezugsberechtigten im Vertrag eintragen: Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, und die Hinterbliebenen brauchen unter Umständen einen kostspieligen Erbschein.
·Die Steuerpflicht bei Neuverträgen ignorieren: Der Gewinnanteil aus Verträgen ab 2005 muss mit der Abgeltungssteuer versteuert werden.
·Den Schlussbonus durch vorzeitige Kündigung verlieren: Der Schlussbonus wird nur bei Vertragsende ausgezahlt.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026