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MagazineFinanzenVersicherung Hausratversicherung steuerlich absetzbar
FinanzbildungVersicherung8 Min.

Hausratversicherung steuerlich absetzbar: So holst du dir dein Geld zurück

Du fragst dich, ob du deine Hausratversicherung von der Steuer absetzen kannst? Wir erklären dir die Grundlagen, die Voraussetzungen und wie du den Betrag in deiner Steuererklärung angibst. So behältst du am Ende des Jahres mehr von deinem Geld.

SteuererklärungVersicherung absetzenHausrat
Ist das absetzbar?
Ja, oft.
Als sonstige Vorsorgeaufwendung, aber nur der Basisanteil.
Wie viel Geld?
Kommt darauf an.
Der absetzbare Betrag hängt von deinem Gesamtaufwand ab.
Wo eintragen?
Anlage Vorsorge
Dort trägst du die Beiträge in Zeile 46 ein.
Was bringt das?
Steuerersparnis
Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt, du zahlst weniger Steuern.

Warum dich das Thema betrifft: Dein Geld, deine Steuer

Jedes Jahr zahlst du Beiträge für deine Hausratversicherung, um dein Hab und Gut zu schützen. Was viele nicht wissen: Diese Beiträge kannst du unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzen. Das bedeutet, du kannst dein zu versteuerndes Einkommen senken und dadurch weniger Steuern zahlen. Klingt gut, oder?

Der Staat möchte, dass du für schlechte Zeiten vorsorgst. Deshalb belohnt er bestimmte Versicherungen mit einem Steuervorteil. Die Hausratversicherung zählt zu den sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Das klingt kompliziert, ist es aber nicht. Es bedeutet einfach, dass du diese Ausgaben in deiner Steuererklärung angeben darfst.

Wenn du deine Steuererklärung bisher ohne die Hausratversicherung gemacht hast, hast du vielleicht Geld verschenkt. Keine Sorge, das lässt sich oft korrigieren. Du kannst die Beiträge der letzten vier Jahre nachträglich einreichen, sofern du die Belege noch hast. Das Finanzamt ist bei Steuererklärungen für vergangene Jahre nämlich erstaunlich kulant.

In diesem Ratgeber zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du vorgehst. Du musst kein Steuerexperte sein, um von diesem Vorteil zu profitieren. Wir erklären dir alle Grundlagen einfach und verständlich, damit du am Ende genau weißt, was du tun musst. Dein Geldbeutel wird es dir danken.

100%
des Basisbeitrags ist theoretisch absetzbar
1.900 Euro
Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (Ledige)
3.800 Euro
Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (Verheiratete)

Was ist eine Hausratversicherung überhaupt? Grundlagen einfach erklärt

Bevor wir in die Steuertipps einsteigen, klären wir kurz die Basics. Eine Hausratversicherung schützt deinen gesamten Hausrat, also alles, was sich in deiner Wohnung oder deinem Haus befindet und nicht fest verbaut ist. Dazu gehören Möbel, Elektronik, Kleidung, Geschirr und sogar deine Vorräte.

Die Versicherung greift bei bestimmten Schadensereignissen, die in deinen Vertragsbedingungen festgelegt sind. Typische Fälle sind Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel. Wenn so ein Schaden eintritt, ersetzt dir die Versicherung den Neuwert deiner beschädigten oder gestohlenen Gegenstände.

Der Beitrag, den du monatlich oder jährlich zahlst, richtet sich nach der Wohnungsgröße und dem Wert deines Hausrats. Die Versicherungssumme sollte den tatsächlichen Wert deines Hab und Guts abdecken. Viele Versicherer bieten heute eine Unterversicherungsverzicht an, das heißt, sie zahlen auch bei zu niedriger Summe den vollen Schaden.

Wichtig zu wissen: Die Hausratversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Du bist nicht dazu verpflichtet, sie abzuschließen. Trotzdem ist sie für viele Menschen sinnvoll, denn ein Einbruch oder ein Brand kann dich sonst um dein gesamtes Hab und Gut bringen. Und genau diese freiwillige Absicherung belohnt der Staat steuerlich.

Die steuerliche Einordnung: Sonstige Vorsorgeaufwendungen verstehen

In deiner Steuererklärung gibt es verschiedene Kategorien, in die du Ausgaben eintragen kannst. Die Hausratversicherung fällt in die Kategorie der sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Das ist ein Sammelbegriff für verschiedene Versicherungen und Vorsorgebeiträge, die nicht zu den Basisabsicherungen wie der gesetzlichen Rente gehören.

Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen neben der Hausratversicherung auch andere Sachversicherungen wie die Haftpflichtversicherung, die Gebäudeversicherung oder die Unfallversicherung. Auch bestimmte Kapitallebensversicherungen können hierunter fallen. Der Gesetzgeber hat diese Kategorie geschaffen, um Bürgern einen Anreiz zu geben, sich abzusichern.

Der Haken an der Sache: Nicht alle Beiträge sind in voller Höhe absetzbar. Der Gesetzgeber hat Höchstbeträge festgelegt, die du nicht überschreiten kannst. Für Ledige liegt dieser Höchstbetrag bei 1.900 Euro pro Jahr, für Verheiratete bei 3.800 Euro. Innerhalb dieser Grenzen kannst du deine Beiträge geltend machen.

Zusätzlich gibt es einen Sockelbetrag, den du selbst tragen musst. Das bedeutet, dass die ersten 190 Euro (Ledige) beziehungsweise 380 Euro (Verheiratete) nicht absetzbar sind. Erst was darüber liegt, wirkt sich steuermindernd aus. Das klingt kompliziert, ist aber in der Steuersoftware oder beim Steuerberater leicht zu berechnen.

So funktioniert das Absetzen: Dein Weg zur Steuerersparnis

Um deine Hausratversicherung abzusetzen, musst du die Beiträge in der Anlage Vorsorge deiner Steuererklärung eintragen. Diese Anlage ist speziell für Vorsorgeaufwendungen gedacht. Du findest dort eine Zeile für sonstige Vorsorgeaufwendungen, in die du deine Beiträge einträgst.

Du benötigst dafür keine separate Bescheinigung von deiner Versicherung. Eine einfache Aufstellung oder die Kontoauszüge mit den Zahlungen reichen aus. Das Finanzamt verlangt in der Regel keine Nachweise, wenn die Beträge plausibel sind. Bewahre die Belege aber trotzdem auf, falls es Rückfragen gibt.

Die Beiträge werden dann automatisch mit den Höchstbeträgen abgeglichen. Das Finanzamt berechnet, wie viel von deinen Beiträgen tatsächlich steuermindernd wirkt. Wenn du unsicher bist, ob du alles richtig gemacht hast, kannst du eine Steuersoftware verwenden. Diese führt dich Schritt für Schritt durch die Eingaben.

Ein wichtiger Tipp: Die Steuererklärung für das Jahr 2025 musst du in der Regel bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Wenn du die Frist verpasst, kannst du eine Fristverlängerung beantragen. Und falls du die letzten Jahre vergessen hast, die Hausratversicherung anzugeben, kannst du das noch bis zu vier Jahre rückwirkend tun.

Was kostet die Hausratversicherung und was sparst du wirklich?

Die Kosten für eine Hausratversicherung sind sehr unterschiedlich und hängen von mehreren Faktoren ab. Die Wohnungsgröße spielt eine große Rolle, denn sie bestimmt die Versicherungssumme. Auch dein Wohnort ist entscheidend, da in manchen Regionen das Einbruchrisiko höher ist als in anderen.

Im Durchschnitt kannst du mit Beiträgen zwischen 50 und 150 Euro pro Jahr rechnen. Das ist eine grobe Schätzung, die je nach Anbieter und Vertrag stark variieren kann. Ein Vergleich lohnt sich, denn die Preise unterscheiden sich teilweise erheblich. Aber Achtung: Der günstigste Tarif ist nicht immer der beste.

Was bedeutet das für deine Steuerersparnis? Wenn du 100 Euro im Jahr für deine Hausratversicherung zahlst, kannst du diesen Betrag als sonstige Vorsorgeaufwendung angeben. Nach Abzug des Sockelbetrags von 190 Euro bleibt aber oft nichts übrig, wenn du keine weiteren Versicherungen hast.

Erst wenn du mehrere Versicherungen zusammenrechnest, zum Beispiel Haftpflicht und Hausrat, kommst du über den Sockelbetrag hinaus. Dann lohnt sich das Absetzen richtig. Ein Beispiel: Du zahlst 200 Euro für Hausrat und 100 Euro für Haftpflicht. Dann kannst du 110 Euro absetzen, was bei einem Steuersatz von 30 Prozent etwa 33 Euro Ersparnis bedeutet.

Worauf du achten musst: Diese Fehler solltest du vermeiden

Der häufigste Fehler ist, die Hausratversicherung gar nicht erst anzugeben. Viele denken, dass sich das nicht lohnt oder dass es zu kompliziert ist. Dabei ist es ganz einfach und kann sich durchaus lohnen, besonders wenn du mehrere Versicherungen hast. Gib immer alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen an.

Ein weiterer Fehler ist, die Beiträge in der falschen Zeile einzutragen. Die Hausratversicherung gehört nicht in die Zeile für die Basisabsicherung, sondern in die Zeile für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Wenn du sie falsch einträgst, kann es zu Rückfragen vom Finanzamt kommen oder die Beiträge werden nicht berücksichtigt.

Viele vergessen auch, dass sie die Beiträge nur für das jeweilige Steuerjahr angeben können. Du kannst also nicht einfach die Beiträge von mehreren Jahren zusammenfassen. Für jedes Jahr musst du die tatsächlich gezahlten Beiträge angeben. Das gilt auch, wenn du die Beiträge jährlich im Voraus zahlst.

Achte außerdem darauf, dass du nur die Beiträge angibst, die du tatsächlich selbst gezahlt hast. Wenn dein Arbeitgeber die Versicherung bezahlt, kannst du sie nicht absetzen. Auch Beiträge, die du über eine Nebenkostenabrechnung an deinen Vermieter zahlst, sind nicht absetzbar, da sie nicht direkt an die Versicherung gehen.

Typische Fallstricke und wie du sie umgehst

Ein klassischer Fallstrick ist der Sockelbetrag. Viele verstehen nicht, warum ihre Beiträge nicht vollständig anerkannt werden. Der Sockelbetrag von 190 Euro pro Person ist eine Art Eigenbeteiligung, die der Gesetzgeber vorsieht. Erst wenn deine Beiträge diesen Betrag übersteigen, wirken sie sich steuermindernd aus.

Ein weiterer Fallstrick ist die Zusammenveranlagung bei Ehepaaren. Wenn du verheiratet bist, gelten andere Höchstbeträge als für Ledige. Der Sockelbetrag verdoppelt sich auf 380 Euro. Das kann sich positiv auswirken, aber auch negativ, wenn nur ein Partner Versicherungen hat. Hier lohnt es sich, die Verteilung der Beiträge zu optimieren.

Vorsicht ist auch geboten, wenn du eine sogenannte Policenübertragung vornimmst. Das ist der Fall, wenn du deine Versicherung an eine andere Person überträgst. In diesem Fall kannst du die Beiträge nicht mehr absetzen, da du sie nicht mehr selbst zahlst. Das Finanzamt erkennt nur Zahlungen an, die du tatsächlich leistest.

Wenn du unsicher bist, ob du alles richtig gemacht hast, lohnt sich ein Blick in die Steuererklärung des Vorjahres. Dort siehst du, was du angegeben hast und was das Finanzamt anerkannt hat. So kannst du Fehler vermeiden und deine Angaben verbessern. Und im Zweifel hilft ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein.

Dein konkreter Fahrplan: So setzt du die Hausratversicherung ab

Schritt eins: Sammle alle Unterlagen zu deinen Versicherungen. Dazu gehören die Vertragsunterlagen, Kontoauszüge und eventuelle Bescheinigungen deiner Versicherung. Lege eine Liste an, in der du alle Beiträge für das Steuerjahr notierst. Das hilft dir, den Überblick zu behalten.

Schritt zwei: Besorge dir die Anlage Vorsorge für deine Steuererklärung. Du findest sie im Internet auf der Seite des Bundesfinanzministeriums oder in deiner Steuersoftware. Die Anlage ist in verschiedene Abschnitte unterteilt. Suche den Abschnitt für sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Schritt drei: Trage deine Beiträge in die entsprechenden Zeilen ein. Achte darauf, dass du die Beträge korrekt angibst und keine Beiträge vergisst. Wenn du mehrere Versicherungen hast, addiere die Beiträge und trage die Summe ein. Das Finanzamt erkennt die Summe an, solange sie unter dem Höchstbetrag liegt.

Schritt vier: Reiche deine Steuererklärung ein und warte auf den Steuerbescheid. Prüfe den Bescheid sorgfältig, ob deine Beiträge berücksichtigt wurden. Wenn du Fehler findest, kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Und wenn du Fragen hast, hilft dir das Finanzamt oder ein Steuerberater gerne weiter.

Zukunftssicher planen: Was sich 2026 ändert und wie du profitierst

Die steuerlichen Regelungen für Versicherungen sind in den letzten Jahren stabil geblieben. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich an der Absetzbarkeit der Hausratversicherung etwas ändern wird. Du kannst also auch in den kommenden Jahren damit rechnen, dass du deine Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendung angeben kannst.

Trotzdem lohnt es sich, die Entwicklungen im Auge zu behalten. Der Gesetzgeber passt die Höchstbeträge und Sockelbeträge regelmäßig an die Inflation an. Es ist möglich, dass die Beträge in den nächsten Jahren steigen. Das wäre eine gute Nachricht für dich, denn dann könntest du noch mehr absetzen.

Ein Tipp für die Zukunft: Überprüfe regelmäßig deine Versicherungsverträge. Wenn du den Anbieter wechselst oder deine Versicherungssumme anpasst, ändern sich auch deine Beiträge. Diese Änderungen musst du in deiner Steuererklärung berücksichtigen. Ein Wechsel kann sich also nicht nur bei den Beiträgen, sondern auch bei der Steuer lohnen.

Denke auch daran, dass du deine Steuererklärung nicht überstürzen solltest. Nimm dir Zeit, alle Angaben sorgfältig zu prüfen. Eine korrekte Steuererklärung spart dir nicht nur Geld, sondern auch Ärger mit dem Finanzamt. Und mit den Tipps aus diesem Ratgeber bist du bestens vorbereitet, um deine Hausratversicherung optimal abzusetzen.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Hast du eine Hausratversicherung abgeschlossen?
Hast du letztes Jahr Beiträge dafür gezahlt?
Hast du deine Steuererklärung schon eingereicht?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Nein, nicht immer. Du kannst die Beiträge nur als sonstige Vorsorgeaufwendung angeben. Es gelten Höchstbeträge und ein Sockelbetrag, den du selbst tragen musst. Erst wenn deine Beiträge den Sockelbetrag übersteigen, wirken sie sich steuermindernd aus.

Du trägst die Beiträge in der Anlage Vorsorge ein. Dort gibt es einen Abschnitt für sonstige Vorsorgeaufwendungen. In die dafür vorgesehene Zeile trägst du die Summe deiner Beiträge ein. Eine separate Bescheinigung ist nicht erforderlich.

Du kannst die Steuererklärung für die letzten vier Jahre nachträglich abgeben oder korrigieren. Das Finanzamt akzeptiert nachträgliche Änderungen, wenn du die Belege noch hast. Es lohnt sich also, die Unterlagen aufzubewahren und die Beiträge nachzureichen.

Ja, es gibt einen Sockelbetrag von 190 Euro pro Person. Erst wenn deine sonstigen Vorsorgeaufwendungen diesen Betrag übersteigen, kannst du sie absetzen. Wenn du nur die Hausratversicherung hast, reicht das oft nicht aus, um über den Sockelbetrag zu kommen.

Nein, die Hausratversicherung ist eine private Versicherung und kann nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Sie gehört ausschließlich zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Nur wenn du die Versicherung für beruflich genutzte Räume abgeschlossen hast, könnte eine andere Einordnung gelten.

Basisvorsorge umfasst die gesetzliche Rentenversicherung und bestimmte private Rentenversicherungen. Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind alle anderen Versicherungen wie Hausrat, Haftpflicht oder Unfall. Für beide Kategorien gelten unterschiedliche Höchstbeträge und Regelungen.

Der 5-Minuten-Finanzkurs

Eine Mail pro Woche: Versicherung, BAföG, erstes Investieren, ohne Fachchinesisch, ohne Verkaufsdruck.

SR

StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 31.08.2026, nächste Prüfung: 03/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.