StudySmarter

Ratgeber · Versicherung

Selbstbeteiligung in der Hausratversicherung: Wann sie sich lohnt

Eine Selbstbeteiligung senkt deinen Beitrag, kostet dich im Schadenfall aber einen festen Anteil. Ob sich das lohnt, hängt von deiner Schadenshäufigkeit und der Höhe des vereinbarten Betrags ab.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den du im Schadenfall selbst trägst, bevor die Versicherung zahlt.
  • Ein Selbstbehalt von 150 Euro ist in der Hausratversicherung üblich und senkt den Jahresbeitrag spürbar.
  • Bei kleinen Schäden unterhalb der Selbstbeteiligung lohnt eine Meldung an die Versicherung meist nicht.
  • Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert, nicht den Zeitwert deiner beschädigten Sachen.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Selbstbeteiligung in der Hausratversicherung?

Die Selbstbeteiligung ist ein fester Eurobetrag, den du im Schadenfall aus eigener Tasche zahlst. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, übernimmt die Versicherung.

In der Hausratversicherung wird die Selbstbeteiligung auch als Selbstbehalt oder Eigenanteil bezeichnet. Es handelt sich dabei um einen fest vereinbarten Eurobetrag, den du bei jedem Schadenfall selbst trägst, bevor die Versicherung den restlichen Betrag übernimmt.

Die Selbstbeteiligung wird pro Schadenfall fällig, nicht pro Jahr. Bei zwei getrennten Schäden im selben Jahr zahlst du den vereinbarten Betrag also zweimal. Die Versicherung erstattet immer nur die Differenz zwischen der Schadenshöhe und deinem Selbstbehalt.

Bei einem Schaden von 800 Euro und 150 Euro Selbstbeteiligung erstattet die Versicherung 650 Euro. Liegt der Schaden unter deinem Selbstbehalt, zahlst du ihn vollständig selbst und die Versicherung kommt nicht zum Einsatz.

Kurz erklärt

Selbstbeteiligung (Selbstbehalt)

Der vertraglich vereinbarte Anteil am Schaden, den du als Versicherungsnehmerin selbst trägst. Die Versicherung zahlt nur die Differenz zwischen Schadenshöhe und Selbstbehalt.

Bei einem Schaden von 800 Euro und 150 Euro Selbstbeteiligung erstattet die Versicherung 650 Euro.

02 · Vergleich

So wirkt sich die Selbstbeteiligung auf deinen Versicherungs­beitrag aus

Ein Tarif mit Selbstbeteiligung ist günstiger als ein Tarif ohne. Der Beitragsvorteil entsteht, weil die Versicherung kleine Schäden nicht regulieren muss.

Ein Tarif mit Selbstbeteiligung ist in der Regel deutlich günstiger als ein Tarif ohne. Der Beitragsvorteil entsteht, weil die Versicherung kleine Schäden nicht regulieren muss und du als Versicherungsnehmerin einen Teil des Risikos selbst trägst.

Die Ersparnis liegt bei der Hausratversicherung oft im Bereich von 10 bis 20 Prozent des Jahresbeitrags. Bei einem Schaden von 500 Euro und 150 Euro Selbstbeteiligung zahlt die Versicherung 350 Euro, bei einem großen Schaden von 5.000 Euro immerhin noch 4.850 Euro.

Der Selbstbehalt bleibt bei jedem Schaden gleich, unabhängig von der Schadenshöhe. Deshalb wirkt sich die Selbstbeteiligung bei kleinen Schäden prozentual stärker aus als bei großen Schäden.

Hausratversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung im Vergleich
Ohne SelbstbeteiligungMit Selbstbeteiligung
JahresbeitragHöherNiedriger
Kleiner SchadenWird über die Versicherung reguliertDu zahlst ihn selbst, wenn er innerhalb der Selbstbeteiligung liegt
Schaden über der SelbstbeteiligungVersicherung übernimmt den SchadenVersicherung zahlt nur den Betrag über der Selbstbeteiligung

03 · Checkliste

Wann sich ein Selbstbehalt lohnt und wann nicht

Die Entscheidung hängt von deiner persönlichen Situation ab. Wer selten Schäden meldet, profitiert stärker vom Beitragsvorteil.

Die Entscheidung für oder gegen eine Selbstbeteiligung hängt von deiner finanziellen Situation und deiner Schadenshistorie ab. Wer in den letzten Jahren keine oder kaum Schäden in der Wohnung gemeldet hat, profitiert stärker vom Beitragsvorteil.

Ein Selbstbehalt von 150 bis 300 Euro ist für viele Studierende gut tragbar. Du solltest den Betrag aber ohne finanzielle Probleme aus deinem laufenden Budget zahlen können, wenn es zu einem Schaden kommt.

  • Du hast in den letzten Jahren keine oder kaum Schäden in der Wohnung gemeldet.
  • Du kannst einen Schaden von 150 bis 300 Euro ohne finanzielle Probleme selbst tragen.
  • Du möchtest deine laufenden Versicherungskosten dauerhaft senken.
  • Du bist bereit, kleine Schäden selbst zu regulieren und nicht der Versicherung zu melden.

Selbstbeteiligung lohnt sich, wenn du diese Punkte erfüllst

01

Du kannst kleinere Schäden ohne Beteiligung der Versicherung regulieren.

02

Du möchtest deine laufenden Versicherungskosten dauerhaft senken.

03

Du bist bereit, kleine Schäden selbst zu regulieren und nicht der Versicherung zu melden.

04 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Wahl der Selbstbeteiligung

Ein zu hoher Selbstbehalt kann im Schadenfall zur Belastung werden. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Besonders als Studierende mit begrenztem Budget solltest du den Betrag nicht allein nach dem günstigsten Beitrag wählen.

Ein häufiger Fehler ist es, kleine Schäden unterhalb des Selbstbehalts trotzdem der Versicherung zu melden. Das kann deinen Schadenfreiheitsrabatt gefährden, obwohl die Versicherung ohnehin nichts zahlen würde.

Die Selbstbeteiligung fällt bei jedem einzelnen Schaden erneut an. Wenn du innerhalb eines Jahres zwei Schäden hast, zahlst du den vereinbarten Betrag zweimal. Rechne deshalb nicht nur mit dem Idealfall eines einzigen Schadens.

Diese Fehler kosten dich im Schadenfall Geld

·Selbstbeteiligung höher wählen, als du im Notfall flüssig zahlen kannst.
·Kleine Schäden unterhalb des Selbstbehalts trotzdem der Versicherung melden und dadurch den Schadenfreiheitsrabatt riskieren.
·Den Selbstbehalt mit dem Beitragsvorteil verrechnen, ohne die eigene Schadenshäufigkeit realistisch einzuschätzen.
·Vergessen, dass die Selbstbeteiligung bei jedem einzelnen Schaden erneut anfällt.

05 · Was gilt

Was die Hausratversicherung im Schadenfall zahlt

Die Hausratversicherung ersetzt beschädigte oder gestohlene Sachen zum Neuwert. Das gilt auch bei Tarifen mit Selbstbeteiligung.

Das bedeutet, du bekommst die Kosten erstattet, die du heute für neue gleichwertige Gegenstände bezahlen müsstest.

Versichert sind Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion und Implosion sowie Leitungswasserschäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser. Auch Sturm ab Windstärke 7, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch fallen unter den Schutz.

Nicht versichert sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden an Gebäudebestandteilen wie Fenstern oder Böden sowie Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger. Auch Sachen von Untermietern und Schäden durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen sind ausgeschlossen.

Ist versichert

·Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion und Implosion
·Leitungswasserschäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser
·Sturm ab Windstärke 7 und Hagel
·Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch
·Ersatz zum Neuwert, also die Kosten für neue gleichwertige Sachen

Ist nicht versichert

·Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
·Schäden an Gebäudebestandteilen wie Fenstern oder Böden
·Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger
·Sachen von Untermietern
·Kriegsereignisse und innere Unruhen

06 · Kosten

Versicherungs­summe und Unterversicherung vermeiden

Die Versicherungssumme sollte den Wert deines gesamten Hausrats abdecken. Eine zu niedrige Summe führt zur Unterversicherung und kürzt die Entschädigung.

Als Richtwert gelten 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, damit du im Schadenfall nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleibst.

Für eine 50 Quadratmeter große Wohnung bedeutet das eine Versicherungssumme von 30.000 bis 35.000 Euro. Bei 80 Quadratmetern sind es 48.000 bis 56.000 Euro, bei einem 120 Quadratmeter großen Haus 72.000 bis 84.000 Euro.

Prüfe deinen Hausrat regelmäßig und passe die Versicherungssumme nach größeren Anschaffungen an. Eine zu niedrige Summe führt zur Unterversicherung und kürzt die Entschädigung im Schadenfall anteilig.

Empfohlene Versicherungssumme nach Wohnfläche

50 qm Wohnung30.000 bis 35.000 EUR
80 qm Wohnung48.000 bis 56.000 EUR
120 qm Haus72.000 bis 84.000 EUR

07 · Im Vertrag

Zusatzbausteine: Fahrrad, Glas und Elementarschutz

Der Basisschutz deckt nicht alle Risiken ab. Für bestimmte Bereiche kannst du Zusatzbausteine vereinbaren, die oft mit eigener Selbstbeteiligung angeboten werden.

Der Fahrradschutz versichert Fahrräder bei Diebstahl, Unfall und Pannen, auch außerhalb der Wohnung. Die Glasversicherung übernimmt Bruchschäden an Glas wie Fensterscheiben, Ceranfeldern oder Vitrinen, die im Basisschutz nicht enthalten sind.

Der Elementarschutz erweitert den Schutz um Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und Schneedruck. Die Selbstbeteiligung kann bei Zusatzbausteinen von der des Basisschutzes abweichen. Prüfe die Bedingungen deshalb vor dem Abschluss genau.

Wichtige Zusatzbausteine für die Hausratversicherung

FahrradschutzDiebstahl auch außerhalb der WohnungVersichert Fahrräder bei Diebstahl, Unfall und Pannen. Die Selbstbeteiligung kann hier abweichen.
GlasversicherungBruchschäden an GlasÜbernimmt Schäden an Glas wie Fensterscheiben, Ceranfeldern oder Vitrinen. Glasbruch ist im Basisschutz nicht enthalten.
ElementarschutzNaturgefahrenErweitert den Schutz um Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und Schneedruck. Sinnvoll in gefährdeten Gebieten.
AußenversicherungSchutz außerhalb der WohnungDeckt Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, etwa im Urlaub oder im Auto.

08 · Schritt für Schritt

Schadenfall: So gehst du bei einem Schaden vor

Ein klarer Ablauf hilft dir, im Schadenfall keine Fristen zu versäumen und deine Ansprüche vollständig geltend zu machen.

Der erste Schritt ist immer die Schadensbegrenzung und Dokumentation.

Fotografiere die Schäden und erstelle eine Liste der betroffenen Gegenstände. Melde den Schaden anschließend unverzüglich bei deiner Versicherung, bei Einbruchdiebstahl informierst du zuerst die Polizei.

Die Versicherung zieht die vereinbarte Selbstbeteiligung von der Entschädigung ab. Den Restbetrag erhältst du überwiesen, nachdem die Versicherung den Schaden geprüft und den Neuwert deiner beschädigten oder gestohlenen Sachen festgestellt hat.

01

Schaden sichern und dokumentieren

Verhindere weitere Schäden, wenn möglich. Fotografiere die Schäden und erstelle eine Liste der betroffenen Gegenstände.

02

Schaden der Versicherung melden

Melde den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist. Bei Einbruchdiebstahl informiere zuerst die Polizei.

03

Selbstbeteiligung einplanen

Die Versicherung zieht die vereinbarte Selbstbeteiligung von der Entschädigung ab. Den Restbetrag erhältst du überwiesen.

04

Neuwert erstattet bekommen

Die Versicherung ersetzt den Neuwert deiner beschädigten oder gestohlenen Sachen. Du kannst neue gleichwertige Gegenstände kaufen.

09 · Vergleich

Hausratversicherung und Haftpflicht: Wer zahlt was?

Bei Schäden in der Wohnung sind oft mehrere Versicherungen beteiligt. Die Hausratversicherung deckt nur bewegliche Sachen, nicht das Gebäude.

Für Schäden an Gebäudebestandteilen wie Fliesen oder Böden ist die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig.

Deine eigenen Möbel bei einem Wasserschaden zahlt die Hausratversicherung zum Neuwert. Hast du den Schaden an der Mietsache verursacht, kommt deine Privathaftpflichtversicherung für die Reparatur auf.

Die Privathaftpflicht zahlt nur bei Schäden, die du anderen zufügst. Für Schäden an deinen eigenen Sachen ist sie nicht zuständig. Ein Glasschaden an deiner Vitrine ist nur mit Glas-Zusatzbaustein in der Hausratversicherung abgedeckt.

Zuständigkeit bei typischen Schäden in der Mietwohnung
HausratversicherungPrivathaftpflichtversicherung
Eigene Möbel bei WasserschadenZahlt den Neuwert der beschädigten MöbelZahlt nicht, da kein Drittschaden
Fliesen oder Boden des VermietersZahlt nicht, da GebäudebestandteilZahlt, wenn du den Schaden verursacht hast
Glasschaden an der VitrineZahlt nur mit Glas-ZusatzbausteinZahlt nicht, da kein Drittschaden
Wasserschaden beim NachbarnZahlt nicht, da fremde WohnungZahlt, wenn du den Schaden verursacht hast

10 · Was gilt

Selbstbeteiligung bei Einbruchdiebstahl und Sturm

Die Selbstbeteiligung gilt für alle versicherten Gefahren gleichermaßen. Bei Einbruchdiebstahl und Sturm gibt es keine Ausnahme.

Bei Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm ab Windstärke 7, Hagel, Leitungswasserschäden sowie Feuer, Blitzschlag und Explosion fällt der vereinbarte Betrag an.

Keine Selbstbeteiligung fällt an, wenn der Schaden unterhalb des vereinbarten Betrags liegt, weil die Versicherung dann ohnehin nicht zahlt. Auch Schäden, die von einer anderen Versicherung übernommen werden, lösen keinen Selbstbehalt in deiner Hausratversicherung aus.

Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht versichert und führen zu keiner Leistung. Bei Schäden durch Überspannung nach Blitzschlag gilt die Selbstbeteiligung ebenfalls, sofern dieser Schutz in deinem Tarif enthalten ist.

Selbstbeteiligung fällt an

·Einbruchdiebstahl und Raub
·Sturm ab Windstärke 7 und Hagel
·Leitungswasserschäden
·Feuer, Blitzschlag und Explosion
·Schäden durch Überspannung nach Blitzschlag

Keine Selbstbeteiligung

·Schäden unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung
·Schäden, die von einer anderen Versicherung übernommen werden
·Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Häufige Fragen

Fragen zu Selbstbeteiligung in der Hausratversicherung

Versicherung

Mehr zu Versicherung

HausratversicherungHausratversicherung was ist dasHausratversicherung für FSJlerHausratversicherung sinnvollHausratversicherung Steuererklärung

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026