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Ratgeber · Versicherung

Gilt meine Krankenversicherung im Ausland? So bist du abgesichert

Deine gesetzliche Krankenversicherung bietet in vielen Ländern Schutz, übernimmt aber längst nicht alle Kosten. Entscheidend sind Reiseziel, Behandlungsart und ob du eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung hast.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • In der EU, dem EWR und der Schweiz gilt deine Krankenversicherung über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für medizinisch notwendige Behandlungen.
  • Außerhalb Europas übernimmt deine gesetzliche Kasse in der Regel keine Kosten, außer in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen.
  • Einen Krankenrücktransport nach Deutschland zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nie, auch nicht innerhalb der EU.
  • Eine private Auslandsreisekrankenversicherung schließt Lücken wie Rücktransport, Privatarztkosten und Selbstbehalte im Ausland.

01 · Was gilt

Wo gilt deine gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?

Der Schutz deiner Krankenkasse hängt stark vom Reiseland ab. Innerhalb Europas gilt ein anderer Rahmen als in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen oder dem Rest der Welt.

Deine gesetzliche Krankenversicherung ist kein weltweiter Schutzbrief. Sie gilt in erster Linie in Deutschland und unter bestimmten Bedingungen in anderen Ländern. Den umfassendsten Schutz hast du innerhalb der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Für das Vereinigte Königreich besteht dieser Schutz trotz des Austritts aus der EU weiterhin. Mit einigen weiteren Staaten wie Tunesien oder der Türkei gibt es Sozialversicherungsabkommen, die auch die Krankenversicherung einschließen. In allen anderen Ländern außerhalb Europas bist du mit deiner GKV in der Regel nicht abgesichert.

  • In Ländern mit Sozialversicherungsabkommen gelten oft ähnliche Regeln wie innerhalb der EU, jedoch mit länderspezifischen Besonderheiten.
  • Außerhalb dieser Staatengruppen übernimmt deine Kasse Kosten nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.

Deine GKV zahlt

·Medizinisch notwendige Behandlungen in EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
·Notfallbehandlungen im Vereinigten Königreich trotz Brexit
·Behandlungen in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen wie Tunesien oder der Türkei
·Kosten bis zur Höhe, wie sie in Deutschland entstanden wären, bei Erstattung nach Rückkehr

Deine GKV zahlt nicht

·Krankenrücktransport nach Deutschland, auch innerhalb der EU
·Behandlungen bei Privatärzten oder in Privatkliniken im EU-Ausland
·Geplante Behandlungen im Ausland ohne vorherige Genehmigung deiner Kasse
·Kosten in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen außerhalb Europas

02 · Grundlagen

Europäische Krankenversicherungs­karte: Das steckt dahinter

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist dein Nachweis für den gesetzlichen Schutz im europäischen Ausland. Sie steckt auf der Rückseite deiner deutschen Gesundheitskarte.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist dein Nachweis, dass du in Deutschland gesetzlich versichert bist. Sie befindet sich auf der Rückseite deiner elektronischen Gesundheitskarte. Mit ihr hast du bei vorübergehenden Aufenthalten im europäischen Ausland Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen.

Die Karte bedeutet nicht, dass du wie in Deutschland behandelt wirst. Du erhältst Leistungen nach den Regeln des Gastlandes, also genau das, was auch den dort Versicherten zusteht. Das kann bedeuten, dass du Zuzahlungen leisten musst oder bestimmte Leistungen anders organisiert sind.

  • Die EHIC gilt in allen EU-Staaten, im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich.
  • Sie gilt nur bei staatlichen Leistungserbringern, nicht bei Privatärzten oder Privatkliniken.

Kurz erklärt

Europäische Krankenversicherungs­karte (EHIC)

Die EHIC bestätigt deinen Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in der EU, im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Du erhältst Leistungen nach den Regeln des Gastlandes, nicht nach deutschem Recht.

Die Karte gilt nur bei staatlichen Leistungserbringern, nicht bei Privatärzten. Sie deckt keine Rücktransporte und keine Behandlungen, die bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können.

03 · Schritt für Schritt

So läuft die Behandlung im EU-Ausland ab

Mit der EHIC kannst du dich direkt an Ärztinnen, Ärzte oder Krankenhäuser im Gastland wenden. Der Ablauf unterscheidet sich je nach Land und ob du in Vorleistung gehst.

Wenn du im EU-Ausland ärztliche Hilfe brauchst, wendest du dich an eine Praxis oder ein Krankenhaus, das am gesetzlichen System des Gastlandes teilnimmt. Du legst dort deine EHIC und deinen Personalausweis oder Reisepass vor. In vielen Ländern rechnet die Einrichtung direkt mit deiner deutschen Krankenkasse ab.

In manchen Ländern musst du die Behandlung zunächst selbst bezahlen. Dann lässt du dir eine detaillierte Rechnung ausstellen und reichst sie nach deiner Rückkehr bei deiner Krankenkasse ein. Die Erstattung erfolgt nur bis zu der Höhe, die eine vergleichbare Behandlung in Deutschland gekostet hätte.

  • Für geplante Krankenhausbehandlungen im EU-Ausland brauchst du vorher die Genehmigung deiner Kasse.
  • Bei Zahnersatz ist ebenfalls eine vorherige Genehmigung nötig, sonst verlierst du den Anspruch auf den Festzuschuss.
01

Behandelnde Praxis oder Klinik wählen

Du suchst eine Einrichtung auf, die am gesetzlichen System des Gastlandes teilnimmt. Privatpraxen sind nicht eingeschlossen.

02

EHIC und Ausweis vorlegen

Du zeigst deine Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte sowie deinen Personalausweis oder Reisepass.

03

Direktabrechnung oder Vorleistung

In vielen Ländern rechnet die Einrichtung direkt mit deiner Kasse ab. In anderen zahlst du vor Ort und reichst die Rechnung später bei deiner Krankenkasse ein.

04

Erstattung beantragen

Wenn du in Vorleistung gegangen bist, reichst du detaillierte Rechnungen bei deiner Kasse ein. Erstattet wird nur bis zur Höhe, die eine Behandlung in Deutschland gekostet hätte.

04 · Vergleich

Gesetzliche Krankenversicherung im EU-Ausland: Was übernimmt sie?

Innerhalb der EU hast du Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen nach den Regeln des Gastlandes. Das klingt gut, hat aber klare Grenzen.

Innerhalb der EU übernimmt deine GKV die Kosten für Behandlungen, die während deines Aufenthalts medizinisch notwendig werden. Dazu gehören auch teure Eingriffe wie eine Blinddarmoperation oder die Behandlung nach einem Herzinfarkt. Voraussetzung ist, dass du dich an teilnehmende Ärzte und Kliniken wendest.

Es bleiben jedoch Lücken. Zuzahlungen und Eigenanteile des Gastlandes musst du selbst tragen. Behandlungen bei Privatärzten sind nicht abgedeckt, und einen Krankenrücktransport nach Deutschland zahlt deine Kasse grundsätzlich nicht. Diese Lücken schließt nur eine private Auslandsreisekrankenversicherung.

  • Medizinisch notwendige Behandlungen bei teilnehmenden Leistungserbringern werden übernommen.
  • Selbstbehalte, Privatarztkosten und Rücktransporte bleiben an dir hängen.
Leistungen deiner GKV im EU-Ausland im Vergleich zu einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung (EHIC)Private Auslandsreisekrankenversicherung
Medizinisch notwendige BehandlungÜbernimmt Kosten bei teilnehmenden Ärzten und KlinikenÜbernimmt Kosten, oft auch bei Privatärzten
Krankenrücktransport nach DeutschlandNicht enthaltenIn der Regel enthalten
Behandlung bei PrivatärztenNicht abgedecktHäufig abgedeckt

05 · Was gilt

Außerhalb Europas: Wann deine Krankenkasse zahlt

Außerhalb der EU und des EWR ist dein gesetzlicher Schutz stark eingeschränkt. Nur in Ausnahmefällen übernimmt deine Kasse Kosten.

In Ländern mit Sozialversicherungsabkommen wie Tunesien oder der Türkei hast du unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf notwendige Behandlungen. Informiere dich vor der Reise bei deiner Kasse, welche Regeln im Zielland gelten.

In allen anderen Ländern übernimmt deine GKV Kosten nur in einem engen Ausnahmefall: Wenn du wegen einer Vorerkrankung oder deines Alters keine private Auslandskrankenversicherung abschließen kannst. Du musst die Ablehnung der privaten Versicherung vor Reiseantritt nachweisen und deine Kasse muss dem Schutz vorher zustimmen. Die Erstattung ist auf maximal sechs Wochen im Kalenderjahr begrenzt und richtet sich nach deutschen Sätzen.

  • Ohne Sozialversicherungsabkommen und ohne private Police bleibst du auf Behandlungskosten sitzen.
  • Eine Behandlung, die nur im Ausland möglich ist, kann deine Kasse ausnahmsweise ganz oder teilweise übernehmen.

Deine GKV kann zahlen

·In Ländern mit Sozialversicherungsabkommen wie Tunesien oder der Türkei
·Wenn du wegen Vorerkrankung oder Alter keine private Auslandskrankenversicherung abschließen kannst und deine Kasse vor Reiseantritt zustimmt
·Bei Behandlungen, die nur im Ausland möglich sind und dem Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen

Deine GKV zahlt nicht

·In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen wie den USA, Kanada oder Thailand
·Wenn du keine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hast, obwohl du eine bekommen könntest
·Bei Kosten, die über die Höhe einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland hinausgehen

06 · Im Vertrag

Krankenrücktransport: Warum deine GKV nicht zahlt

Ein Rücktransport nach Deutschland ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt auch, wenn du innerhalb der EU erkrankst.

Deine Kasse darf diese Kosten nicht übernehmen, unabhängig vom Reiseziel.

Diese Lücke ist für Reisende besonders riskant, denn ein medizinisch begleiteter Rücktransport kann schnell mehrere zehntausend Euro kosten. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt den Transport in der Regel und organisiert auch die Durchführung. Achte beim Abschluss darauf, dass der Rücktransport ohne Kostenobergrenze versichert ist.

  • Deine GKV zahlt keinen Krankenrücktransport, auch nicht aus dem EU-Ausland.
  • Private Policen decken den Transport meist ab, wenn er medizinisch notwendig ist.

Das gilt für den Krankenrücktransport

Gesetzliche KrankenversicherungNicht enthaltenDeine GKV übernimmt keine Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland, auch nicht bei schwerer Erkrankung im EU-Ausland.
Private AuslandsreisekrankenversicherungEnthaltenEin medizinisch sinnvoller Rücktransport ist in der Regel versichert. Die Versicherung organisiert und bezahlt den Transport.
Rückholung bei ReiseabbruchPrüfenManche Tarife zahlen auch die Rückholung bei Tod eines Angehörigen oder anderen versicherten Ereignissen. Das ist nicht automatisch enthalten.

07 · Checkliste

Private Auslandsreisekrankenversicherung: Diese Lücken schließt sie

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kostet oft nur wenige Euro pro Jahr und deckt Leistungen ab, die deine gesetzliche Kasse im Ausland nicht übernimmt.

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kostet oft nur wenige Euro pro Jahr und ist damit eine der günstigsten Versicherungen überhaupt. Sie schließt genau die Lücken, die deine gesetzliche Kasse im Ausland lässt. Für Studierende mit begrenztem Budget ist sie besonders wichtig, weil ein Krankheitsfall im Ausland sonst schnell existenzbedrohend werden kann.

Die Police übernimmt Kosten, die deine GKV nicht zahlt. Dazu gehören Behandlungen bei Privatärzten, Selbstbehalte im Gastland und der Krankenrücktransport. Auch in Ländern außerhalb Europas ohne Sozialversicherungsabkommen bist du damit abgesichert.

  • Krankenrücktransport nach Deutschland
  • Behandlung bei Privatärzten und in Privatkliniken
  • Selbstbehalte und Zuzahlungen im Gastland
  • Medikamente, die im Gastland nicht auf der Erstattungsliste stehen
  • Behandlungen in Ländern außerhalb Europas ohne Sozialversicherungsabkommen
  • Kosten für Schiffsarztbehandlungen auf Kreuzfahrten

Das sollte deine Auslandsreisekrankenversicherung abdecken

01

Krankenrücktransport nach Deutschland

02

Behandlung bei Privatärzten und in Privatkliniken

03

Selbstbehalte und Zuzahlungen im Gastland

04

Medikamente, die im Gastland nicht auf der Erstattungsliste stehen

05

Behandlungen in Ländern außerhalb Europas ohne Sozialversicherungsabkommen

06

Kosten für Schiffsarztbehandlungen auf Kreuzfahrten

08 · Hintergrund

Längere Auslandsaufenthalte: Was du beachten musst

Ob Sabbatical, Studium oder Ruhestand im Ausland: Bei längeren Aufenthalten gelten andere Regeln als im Urlaub. Dein Versicherungsschutz hängt von deinem Status ab.

Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland ändert sich dein Versicherungsstatus. Arbeitnehmer sind in dem EU-Land gesetzlich krankenversichert, in dem sie leben und arbeiten. Du erhältst dann die Leistungen des dortigen Systems, nicht die deutschen Leistungen. Diese können sich erheblich unterscheiden.

Bleibt deine Familie in Deutschland, während du im EU-Ausland arbeitest, kannst du bei deiner ausländischen Kasse das Formular E 109 beantragen. Damit erhalten deine Angehörigen in Deutschland die vorgesehenen Leistungen. Rentner, die in Deutschland krankenversichert sind und ihren Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegen, erhalten die Leistungen des neuen Wohnsitzlandes.

  • Informiere dich vor einem Umzug genau, welche Leistungen das System des Ziellandes vorsieht.
  • Für Besuche in Deutschland genügt die EHIC, um sofort erforderliche Leistungen zu erhalten.

Arbeitnehmer sind in dem EU-Land gesetzlich krankenversichert, in dem sie leben und arbeiten. Du erhältst dann die Leistungen des dortigen Systems, nicht die deutschen Leistungen.

Bleibt deine Familie in Deutschland, während du im EU-Ausland arbeitest, kannst du bei deiner ausländischen Kasse das Formular E 109 beantragen. Damit erhalten deine Angehörigen in Deutschland die vorgesehenen Leistungen.

Rentner, die in Deutschland krankenversichert sind und ihren Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegen, erhalten die Leistungen des neuen Wohnsitzlandes. Informiere dich vorher genau, welche Leistungen dort vorgesehen sind.

Für längere Aufenthalte außerhalb Europas brauchst du in der Regel eine private internationale Krankenversicherung, da deine gesetzliche Kasse dort nicht zahlt.

09 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Krankenversicherung im Ausland

Viele Reisende verlassen sich auf ihre gesetzliche Kasse und erleben im Ernstfall böse Überraschungen. Diese Fehler kannst du vermeiden.

Ein typischer Fehler ist die Annahme, die GKV zahle weltweit. Außerhalb Europas und der Abkommensländer ist das nicht der Fall. Wer ohne private Police in die USA oder nach Thailand reist, trägt alle Behandlungskosten selbst.

Auch innerhalb der EU passieren Fehler. Wer zu einem Privatarzt geht, bleibt auf der Rechnung sitzen. Wer einen Krankenrücktransport erwartet, wird von der Kasse keine Unterstützung bekommen. Und wer eine geplante Behandlung im Ausland ohne vorherige Genehmigung beginnt, riskiert den Verlust des Kostenerstattungsanspruchs.

  • Ohne private Auslandsreisekrankenversicherung in Länder ohne Sozialversicherungsabkommen reisen
  • Im EU-Ausland zu einem Privatarzt gehen und erwarten, dass die GKV die Rechnung übernimmt
  • Einen Krankenrücktransport von der gesetzlichen Krankenkasse erwarten
  • Vor einer geplanten Behandlung im Ausland keine Genehmigung der Kasse einholen
  • Die EHIC zu Hause vergessen und im Ausland ohne Nachweis behandelt werden
  • Bei längeren Aufenthalten im EU-Ausland nicht prüfen, welche Leistungen das dortige System vorsieht

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Ohne private Auslandsreisekrankenversicherung in die USA oder nach Thailand reisen
·Im EU-Ausland zu einem Privatarzt gehen und erwarten, dass die GKV die Rechnung übernimmt
·Einen Krankenrücktransport von der gesetzlichen Krankenkasse erwarten
·Vor einer geplanten Behandlung im Ausland keine Genehmigung der Kasse einholen
·Die EHIC zu Hause vergessen und im Ausland ohne Nachweis behandelt werden
·Bei längeren Aufenthalten im EU-Ausland nicht prüfen, welche Leistungen das dortige System vorsieht

10 · Checkliste

So findest du die passende Auslandsreisekrankenversicherung

Die private Auslandsreisekrankenversicherung ist eine der günstigsten Versicherungen überhaupt. Achte auf einige Punkte, damit der Schutz im Ernstfall trägt.

Der wichtigste ist ein weltweiter Schutz ohne zeitliche Begrenzung pro Reise. So bist du auch bei längeren Aufenthalten abgesichert.

Der Krankenrücktransport sollte ohne Kostenobergrenze versichert sein. Die Police sollte Privatarzt- und Privatklinikkosten übernehmen und keinen Selbstbehalt pro Schadensfall vorsehen. Achte außerdem darauf, dass der Schutz für alle Reisen im Jahr gilt und nicht nur für eine einzelne Reise. Eine Gesundheitsprüfung ist bei guten Tarifen nicht nötig.

  • Weltweiter Schutz ohne zeitliche Begrenzung pro Reise
  • Krankenrücktransport ohne Kostenobergrenze
  • Übernahme von Privatarzt- und Privatklinikkosten
  • Kein Selbstbehalt pro Schadensfall
  • Gültigkeit für alle Reisen im Jahr, nicht nur für eine einzelne Reise
  • Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung

Darauf solltest du beim Abschluss achten

01

Weltweiter Schutz ohne zeitliche Begrenzung pro Reise

02

Krankenrücktransport ohne Kostenobergrenze

03

Übernahme von Privatarzt- und Privatklinikkosten

04

Kein Selbstbehalt pro Schadensfall

05

Gültigkeit für alle Reisen im Jahr, nicht nur für eine einzelne Reise

06

Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026