StudySmarter

Ratgeber · Versicherung

Gesetzliche Krankenversicherung in der Steuererklärung: So setzt du Beiträge ab

Deine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Die Daten werden in der Regel automatisch an das Finanzamt übermittelt, du musst sie aber trotzdem korrekt eintragen.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben absetzbar.
  • Für Arbeitnehmer gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 1.900 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen, Selbstständige können bis zu 2.800 Euro absetzen.
  • Deine Krankenkasse meldet die gezahlten Beiträge bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt.
  • Erstattete Beiträge oder ausgezahlte Dividenden mindern den absetzbaren Betrag und müssen in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

01 · Grundlagen

Was bedeutet die gesetzliche Krankenversicherung in der Steuererklärung?

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind steuerlich als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigungsfähig. Sie gehören zur Basisabsicherung und werden als Sonderausgaben behandelt.

Sie werden als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand berücksichtigt und mindern direkt dein zu versteuerndes Einkommen. Seit dem Bürgerentlastungsgesetz von 2010 ist die Basisabsicherung in voller Höhe abziehbar.

Für dich bedeutet das: Das Finanzamt erkennt die Aufwendungen für deine Kranken- und Pflegeversicherung an, ohne dass du Belege einreichen musst. Die Beiträge werden elektronisch übermittelt und automatisch mit deiner Steuererklärung abgeglichen.

Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zur Basisabsicherung und ist seit 2010 voll als Sonderausgabe absetzbar.

Kurz erklärt

Vorsorgeaufwendungen

Beiträge zu Versicherungen, die der Absicherung von Lebensrisiken wie Krankheit, Pflege, Alter oder Arbeitslosigkeit dienen. In der Steuererklärung werden sie als Sonderausgaben berücksichtigt und mindern das zu versteuernde Einkommen.

Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zur Basisabsicherung und ist seit dem Bürgerentlastungsgesetz 2010 voll als Sonderausgabe absetzbar.

02 · Was gilt

Welche Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung kannst du absetzen?

Nicht jeder Bestandteil deines Krankenkassenbeitrags wirkt sich steuerlich gleich aus. Entscheidend ist, ob es sich um eine Leistung der Basisabsicherung handelt.

Abziehbar sind alle Bestandteile deines Beitrags, die zur Basisabsicherung gehören. Dazu zählen der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung. Auch Beiträge für Wahltarife, die Leistungen der Basisabsicherung umfassen, kannst du geltend machen.

Nicht absetzbar ist dagegen der Anteil deines Beitrags, der auf das Krankengeld entfällt. Dieser macht 4 Prozent des Krankenversicherungsbeitrags aus. Ebenfalls nicht abziehbar sind Wahlleistungen, die über die Basisabsicherung hinausgehen, sowie Sachleistungen oder Bonusprogramme ohne direkten Beitragsbezug.

  • Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung ist absetzbar.
  • Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist absetzbar.
  • Der Anteil für Krankengeld von 4 Prozent ist nicht absetzbar.

Absetzbar

·Allgemeiner Beitragssatz zur Krankenversicherung
·Kassenindividueller Zusatzbeitrag
·Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung
·Beiträge für die Basisabsicherung bei Wahltarifen

Nicht absetzbar

·Anteil für Krankengeld (4 Prozent des Beitrags)
·Wahlleistungen, die über die Basisabsicherung hinausgehen

03 · Vergleich

Wie hoch ist der absetzbare Betrag für die gesetzliche Krankenversicherung?

Die Absetzbarkeit ist durch Höchstbeträge begrenzt. Diese unterscheiden sich danach, ob du angestellt oder selbstständig bist.

Die Absetzbarkeit deiner Vorsorgeaufwendungen ist durch jährliche Höchstbeträge begrenzt. Für Arbeitnehmer und verbeamtete Personen liegt dieser Höchstbetrag bei 1.900 Euro. Selbstständige können bis zu 2.800 Euro im Jahr als sonstige Vorsorgeaufwendungen abziehen.

Der Höchstbetrag gilt nicht allein für die Krankenversicherung, sondern für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen zusammen. Bei den meisten Arbeitnehmern ist der Betrag von 1.900 Euro bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Für weitere Versicherungen wie Haftpflicht oder Unfall bleibt dann kein Spielraum mehr.

Für Arbeitnehmer gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 1.900 Euro, für Selbstständige von 2.800 Euro.

Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen im Vergleich
ArbeitnehmerSelbstständige
Jährlicher Höchstbetrag1.900 Euro2.800 Euro
BeitragsübermittlungDurch den ArbeitgeberDurch die Krankenkasse

04 · Schritt für Schritt

So läuft die Übermittlung deiner Beiträge an das Finanzamt ab

Du musst deine Beiträge nicht selbst belegen. Die Daten werden elektronisch übermittelt, du erhältst aber eine Bescheinigung zur Kontrolle.

Die zahlende Stelle übermittelt die Daten elektronisch an das Finanzamt. Bei Arbeitnehmern übernimmt das der Arbeitgeber, bei Rentnern der Rentenversicherungsträger und bei Selbstzahlern die Krankenkasse.

Die Meldung für das Vorjahr erfolgt bis spätestens Ende Februar des Folgejahres. Du erhältst von deiner Krankenkasse oder deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die gemeldeten Beiträge. Diese kannst du mit deinen eigenen Unterlagen abgleichen und für die Steuererklärung nutzen.

  • Dein Arbeitgeber oder deine Krankenkasse meldet die Beiträge elektronisch an das Finanzamt.
  • Die Übermittlung für das Vorjahr ist bis Ende Februar abgeschlossen.
  • Du erhältst eine Bescheinigung zur Kontrolle der gemeldeten Daten.
01

Beitragszahlung im laufenden Jahr

Du zahlst deine Beiträge entweder über den Arbeitgeber, den Rentenversicherungsträger oder direkt an deine Krankenkasse.

02

Elektronische Meldung bis Ende Februar

Die zahlende Stelle meldet die Beiträge des Vorjahres bis spätestens Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt.

03

Bescheinigung für deine Unterlagen

Du erhältst von deiner Krankenkasse oder deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die gemeldeten Beiträge. Damit kannst du die Daten in deiner Steuererklärung abgleichen.

04

Eintragung in der Steuererklärung

Die Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Das Finanzamt gleicht deine Angaben mit den übermittelten Daten ab.

05 · Fehler vermeiden

Was mindert den absetzbaren Betrag?

Nicht nur deine gezahlten Beiträge zählen. Erstattungen und bestimmte Ausschüttungen müssen gegengerechnet werden.

Erstattungen, die du von deiner Krankenkasse erhalten hast, musst du von den gezahlten Beiträgen abziehen. Das Finanzamt erhält auch diese Information und rechnet sie automatisch an.

Auch Dividenden oder Überschussbeteiligungen deiner Krankenkasse mindern den abziehbaren Betrag. Sie gelten steuerlich als zurückgezahlte Beiträge. Gib sie in deiner Steuererklärung an, damit deine Angaben mit den übermittelten Daten übereinstimmen.

Erstattete Beiträge und Dividenden der Krankenkasse mindern deinen Sonderausgabenabzug.

Typische Fehler beim Absetzen der gesetzlichen Krankenversicherung

·Erstattete Beiträge nicht von den gezahlten Beiträgen abziehen: Das Finanzamt erhält auch diese Information und rechnet sie automatisch an.
·Dividenden oder Überschussbeteiligungen der Krankenkasse nicht angeben: Sie gelten steuerlich als zurückgezahlte Beiträge und mindern den Sonderausgabenabzug.
·Beiträge für das Krankengeld als absetzbar behandeln: Der Anteil von 4 Prozent des Beitrags ist nicht als Vorsorgeaufwendung abziehbar.
·Die Bescheinigung der Krankenkasse nicht mit der eigenen Steuererklärung abgleichen: Abweichungen können zu Rückfragen des Finanzamts führen.

06 · Hintergrund

Welche Rolle spielt der Zusatzbeitrag in der Steuererklärung?

Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist Teil deines Krankenkassenbeitrags und steuerlich genauso zu behandeln wie der allgemeine Beitragssatz.

Er gehört zur Basisabsicherung und wird zusammen mit den übrigen Beiträgen an das Finanzamt gemeldet. Du musst ihn in der Steuererklärung nicht separat ausweisen.

Im Jahr 2026 liegt der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bei 2,9 Prozent. Einzelne Krankenkassen können darunter oder darüber liegen. Für deine Steuererklärung ist die tatsächliche Höhe deines Zusatzbeitrags entscheidend, die auf deiner Beitragsbescheinigung steht.

Der Zusatzbeitrag ist Teil der Basisabsicherung und damit voll als Vorsorgeaufwendung absetzbar.

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Im Jahr 2026 liegt der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bei 2,9 Prozent, einzelne Kassen können darunter oder darüber liegen.

Der Zusatzbeitrag ist Teil der Basisabsicherung und damit als Vorsorgeaufwendung absetzbar. Er wird zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz und den Pflegeversicherungsbeiträgen an das Finanzamt gemeldet.

Für deine Steuererklärung bedeutet das: Du musst den Zusatzbeitrag nicht separat ausweisen. Er ist in der Bescheinigung deiner Krankenkasse oder deines Arbeitgebers bereits enthalten.

07 · Was gilt

Was gilt für Bonuszahlungen und Prämien der Krankenkasse?

Bonusprogramme und Prämien können steuerliche Auswirkungen haben. Entscheidend ist, ob es sich um eine Beitragserstattung oder eine echte Zusatzleistung handelt.

Bonuszahlungen und Prämien deiner Krankenkasse sind steuerlich unterschiedlich zu behandeln. Boni aus Programmen für gesundheitsbewusstes Verhalten musst du seit 2016 nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Sie haben keine Auswirkung auf deinen Sonderausgabenabzug.

Anders verhält es sich bei Dividenden aus Überschüssen der Krankenkasse oder bei Prämien, die als Beitragsrückerstattung gezahlt werden. Diese Zahlungen mindern deinen abziehbaren Betrag. Du musst sie in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben, damit deine Angaben korrekt sind.

  • Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten haben keine steuerliche Auswirkung.
  • Dividenden aus Überschüssen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug.
  • Prämien als Beitragsrückerstattung musst du angeben.

Minderung des Sonderausgabenabzugs

·Dividenden aus Überschüssen der Krankenkasse
·Erstattete Beiträge
·Prämien, die als Beitragsrückerstattung gezahlt werden

Keine Auswirkung

·Boni aus Bonusprogrammen für gesundheitsbewusstes Verhalten
·Sachleistungen der Krankenkasse
·Prämien für Wahltarife ohne Beitragsbezug

08 · Checkliste

Gesetzliche Krankenversicherung in der Steuererklärung: Checkliste für deine Angaben

Mit dieser Prüfliste stellst du sicher, dass du alle relevanten Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung korrekt machst.

Bevor du deine Steuererklärung abgibst, solltest du deine Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung sorgfältig prüfen. Halte deine Bescheinigung der Krankenkasse oder die Jahresentgeltbescheinigung deines Arbeitgebers bereit. Gleiche die dort gemeldeten Beiträge mit deinen eigenen Unterlagen ab.

Achte besonders auf Erstattungen und Dividenden, die du im Vorjahr erhalten hast. Diese Beträge musst du in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Der Anteil für Krankengeld ist nicht absetzbar und sollte nicht als Vorsorgeaufwendung behandelt werden.

  • Bescheinigung der Krankenkasse oder Jahresentgeltbescheinigung vorliegen haben.
  • Gezahlte Beiträge mit den gemeldeten Daten abgleichen.
  • Erstattete Beiträge und Dividenden in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.
  • Beiträge für das Krankengeld nicht als absetzbar behandeln.

Das solltest du bei der Steuererklärung prüfen

01

Bescheinigung der Krankenkasse oder Jahresentgeltbescheinigung des Arbeitgebers vorliegen haben

02

Gezahlte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mit den gemeldeten Daten abgleichen

03

Erstattete Beiträge aus dem Vorjahr in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen

04

Dividenden oder Überschussbeteiligungen der Krankenkasse angeben

05

Beiträge für das Krankengeld nicht als absetzbar behandeln

06

Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beachten

09 · Im Vertrag

Welche Fristen gelten für die Übermittlung und die Steuererklärung?

Die Krankenkassen und Arbeitgeber haben feste Fristen für die Datenübermittlung. Für deine Steuererklärung gelten die allgemeinen Abgabefristen.

Für die elektronische Übermittlung deiner Beiträge gilt eine feste Frist. Krankenkassen und Arbeitgeber melden die Beiträge des Vorjahres bis spätestens Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt. Danach stehen die Daten für deine Steuererklärung bereit.

Für deine Steuererklärung 2025 gilt die Abgabefrist am 31. Juli 2026, sofern du zur Abgabe verpflichtet bist. Beiträge, die du für das Vorjahr erst im laufenden Jahr zahlst, werden erst im darauffolgenden Jahr steuerlich berücksichtigt. Das betrifft zum Beispiel Nachzahlungen an deine Krankenkasse.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026.

Fristen und Regelungen im Überblick

ÜbermittlungsfristEnde FebruarKrankenkassen und Arbeitgeber melden die Beiträge des Vorjahres bis spätestens Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt.
Abgabefrist Steuererklärung31. Juli 2026Für die Steuererklärung 2025 gilt die Abgabefrist am 31. Juli 2026, sofern du zur Abgabe verpflichtet bist.
NachzahlungenFolgejahrBeiträge, die du für das Vorjahr erst im laufenden Jahr zahlst, werden erst im darauffolgenden Jahr steuerlich berücksichtigt.

10 · Hintergrund

Lohnt sich die Angabe der gesetzlichen Krankenversicherung in der Steuererklärung?

Die Angabe ist Pflicht, wenn du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Sie kann aber auch bei freiwilliger Abgabe deine Steuerlast senken.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung machen bei den meisten Arbeitnehmern einen großen Teil der Vorsorgeaufwendungen aus. Das Finanzamt berücksichtigt sie automatisch, sobald du sie in der Anlage Vorsorgeaufwand einträgst. Die Angabe ist notwendig, damit deine Vorsorgeaufwendungen korrekt erfasst werden.

Da der Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer oft bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft ist, bringt die Angabe in vielen Fällen keine zusätzliche Erstattung. Für Selbstständige mit einem Höchstbetrag von 2.800 Euro kann dagegen mehr Spielraum bestehen. Die Angabe lohnt sich in jedem Fall, weil sie die Grundlage für die korrekte steuerliche Berücksichtigung bildet.

Die Angabe ist notwendig, auch wenn sie nicht immer zu einer höheren Erstattung führt.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung machen bei den meisten Arbeitnehmern einen großen Teil der Vorsorgeaufwendungen aus. Sie werden vom Finanzamt automatisch berücksichtigt, sobald du sie in der Anlage Vorsorgeaufwand einträgst.

Da der Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer oft bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft ist, bringt die Angabe in vielen Fällen keine zusätzliche Erstattung. Sie ist aber notwendig, damit das Finanzamt deine Vorsorgeaufwendungen korrekt berücksichtigt.

Für Selbstständige kann die Angabe dagegen spürbare Auswirkungen haben, wenn weitere Vorsorgeaufwendungen wie Haftpflicht- oder Unfallversicherungen hinzukommen.

Häufige Fragen

Fragen zu Gesetzliche Krankenversicherung in der Steuererklärung

Versicherung

Mehr zu Versicherung

Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung in der SteuererklärungGesetzliche Krankenversicherung steuerlich absetzbarGesetzliche Krankenversicherung TestGesetzliche Krankenversicherung ab welchem AlterGesetzliche Krankenversicherung AusschlüsseGesetzliche Krankenversicherung BeitragsrückerstattungGesetzliche Krankenversicherung Erfahrungen

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026