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Ratgeber · Versicherung

Ausschlüsse in der Direktversicherung: Was dein Vertrag nicht abdeckt

Bei der Direktversicherung als Teil der betrieblichen Alters­versorgung entscheidet der Vertrag, welche Leistungen du im Ernstfall erhältst. Einige Risiken und Auszahlungs­wege sind von vornherein ausgeschlossen oder an strenge Bedingungen geknüpft.

10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, du bist versicherte Person und leistungsberechtigt.
  • Vorzeitige Auszahlungen sind bei Neuverträgen vor dem 62. Lebensjahr ausgeschlossen.
  • Eine Kapitalauszahlung ist nur möglich, wenn der Vertrag ein Kapitalwahlrecht enthält.
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf den Teil der Betriebsrente an, der den Freibetrag übersteigt.

01 · Grundlagen

Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Dein Arbeitgeber schließt den Vertrag ab und ist Versicherungsnehmer, du bist die versicherte Person.

Für dich als Arbeitnehmerin ist die Direktversicherung eine Lebensversicherung, die dein Arbeitgeber für dich abschließt. Dein Arbeitgeber bleibt Versicherungsnehmer und überweist die Beiträge direkt an die Versicherungsgesellschaft, während du die versicherte Person und Leistungsberechtigte bist. Diese Konstruktion hat praktische Folgen: Du hast während der Ansparphase keinen direkten Zugriff auf den Vertrag, weil du nicht Vertragspartnerin bist.

Die Direktversicherung zählt zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Neben ihr gibt es die Pensionskasse, den Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direktzusage. Für dich relevant ist vor allem, dass bei der Direktversicherung dein Arbeitgeber die Beiträge an eine Versicherungsgesellschaft zahlt und du im Leistungsfall die Auszahlung erhältst.

Steuerlich kommt es darauf an, ob im Versicherungsfall ausschließlich eine Kapitalauszahlung vorgesehen ist oder zumindest ein Rentenwahlrecht besteht. Nur wenn eine Rentenzahlung als Wahlrecht vereinbart ist, kommen für Beiträge zu kapitalgedeckten Direktversicherungen die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG und die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung in Betracht.

Kurz erklärt

Direktversicherung

Eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und überweist die Beiträge direkt an die Versicherungsgesellschaft. Versicherte Person und Leistungsberechtigter ist der Arbeitnehmer.

Die Direktversicherung zählt zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

02 · Vergleich

Welche Auszahlungs­wege sind bei der Direktversicherung möglich?

Nicht jede Auszahlungsform steht dir automatisch zur Verfügung. Entscheidend ist, welche Wahlrechte dein Vertrag ausdrücklich vorsieht.

Bei der Direktversicherung stehen dir grundsätzlich drei Auszahlungsoptionen offen: die Einmalzahlung der gesamten Ablaufleistung, die lebenslange Rentenzahlung oder eine Kombination aus beiden. Die Kombination sieht üblicherweise eine Teilkapitalauszahlung von 30 Prozent vor, während das Restguthaben als lebenslange Leibrente ausgezahlt wird. Welche Option für dich tatsächlich infrage kommt, hängt von den Wahlrechten in deinem Vertrag ab.

Für die Einmalzahlung muss dein Vertrag ein Kapitalwahlrecht enthalten, wenn ursprünglich eine Rentenversicherung vereinbart war. Umgekehrt brauchst du ein Rentenwahlrecht, wenn dein Vertrag ursprünglich eine Einmalzahlung vorsah. Fehlt das entsprechende Wahlrecht, ist der Auszahlungsweg ausgeschlossen.

Steuerlich unterscheiden sich die Optionen deutlich. Bei einer Einmalzahlung erhöht die Gesamtsumme dein zu versteuerndes Einkommen im Auszahlungsjahr, was bis zum Spitzensteuersatz führen kann. Bei einer lebenslangen Rente wird dagegen jedes Jahr nur der jeweilige Rentenbetrag besteuert, was in der Regel eine geringere Steuerlast bedeutet. Auch bei der Krankenversicherung gibt es Unterschiede: Bei einer Einmalzahlung wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate verteilt und monatlich als fiktive Rente für die Beitragsberechnung herangezogen.

Auszahlungsoptionen und ihre Voraussetzungen
EinmalzahlungLebenslange Rente
Voraussetzung im VertragKapitalwahlrecht muss im Vertrag enthalten sein, wenn ursprünglich eine Rentenversicherung vereinbart warRentenwahlrecht muss Bestandteil des Vertrages sein, wenn ursprünglich eine Einmalzahlung vorgesehen war
Steuerliche WirkungGesamtsumme erhöht das zu versteuernde Einkommen im Auszahlungsjahr, Spitzensteuersatz möglichJährliche Besteuerung nach individuellem Steuersatz, in der Regel geringere Steuerlast
Krankenversicherungs­beiträgeAuszahlungsbetrag wird auf 120 Monate verteilt, darauf entfallen Beiträge zur Kranken- und PflegeversicherungMonatliche Rente wird oberhalb des Freibetrags für Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen
FreibeträgeFreibetrag wirkt nur einmalig im Jahr der AuszahlungFreibetrag wirkt jedes Jahr aufs Neue

03 · Im Vertrag

Warum ist die Fünftel-Regelung bei Kapitalauszahlungen oft ausgeschlossen?

Viele Versicherte hoffen bei einer Einmalzahlung auf eine ermäßigte Besteuerung. Der Bundesfinanzhof hat jedoch klargestellt, dass diese Tarifermäßigung bei vertraglichem Kapitalwahlrecht regelmäßig nicht greift.

Die Fünftel-Regelung nach § 34 EStG ermäßigt die Steuer auf außerordentliche Einkünfte, die in einem Jahr geballt zufließen. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 30.10.2025 entschieden, dass eine Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung nicht nach dieser Regelung begünstigt wird, wenn von Anfang an ein vertragliches Kapitalwahlrecht bestand. Die Auszahlung ist dann vertraglich vorgesehen und nicht ungewöhnlich, womit der Ausnahmecharakter fehlt.

Für dich bedeutet das: Wenn dein Vertrag seit Beginn ein Kapitalwahlrecht enthält und du dich später für die Einmalzahlung entscheidest, wird die gesamte Summe mit deinem regulären Einkommensteuersatz versteuert. Eine Ermäßigung über die Fünftel-Regelung ist ausgeschlossen, weil die Kapitaloption nicht nur in atypischen Ausnahmefällen genutzt wird, sondern häufig gewählt wird.

Eine wichtige Ausnahme gibt es bei Kleinbetragsrenten. Einmalzahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente können nach § 22 Nr. 5 Satz 13 EStG mit der Fünftel-Regelung begünstigt sein. Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die monatliche Rente 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigt. Das sind 39,55 Euro im Jahr 2026.

Steuerliche Einordnung der Kapitalauszahlung

Außerordentliche Einkünfte§ 34 EStGDie Fünftel-Regelung setzt außerordentliche Einkünfte voraus. Eine Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung ist nur dann außerordentlich, wenn die Kapitaloption lediglich in atypischen Ausnahmefällen genutzt wird.
Vertragliches KapitalwahlrechtBFH-UrteilBesteht von Anfang an ein vertragliches Kapitalwahlrecht, ist die Auszahlung vertraglich vorgesehen und nicht ungewöhnlich. Die Fünftel-Regelung ist ausgeschlossen.
Kleinbetragsrenten§ 22 Nr. 5 Satz 13 EStGEinmalzahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente können mit der Fünftel-Regelung begünstigt sein. Die monatliche Rente darf 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen, das sind 39,55 Euro im Jahr 2026.
Volle Steuerpflicht§ 22 Nr. 5 EStGBei Verträgen ab 2005 mit steuerfreier Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG ist die spätere Kapitalauszahlung in der Regel voll steuerpflichtig.

04 · Was gilt

Welche Ausschlüsse gelten bei vorzeitiger Auszahlung?

Eine Direktversicherung ist für die Altersvorsorge gedacht. Der Gesetzgeber hat deshalb klare Grenzen für den frühesten Auszahlungszeitpunkt gesetzt.

Für Direktversicherungen gelten gesetzliche Mindestlaufzeiten, die eine vorzeitige Auszahlung ausschließen. Bei Verträgen mit Abschlussdatum nach dem 31.12.2011 ist die Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich. Bei Verträgen mit Beginn vor 2012 lag die Grenze beim 60. Lebensjahr.

Eine vorzeitige Kündigung durch dich als Arbeitnehmerin ist grundsätzlich nicht möglich, weil dein Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist. Selbst wenn dein Arbeitgeber einer vorzeitigen Auflösung zustimmen würde, müsstest du alle eingesparten Steuern und Sozialabgaben nachentrichten. Die Verluste können dabei den Rückkaufswert der Police übersteigen.

Die Beitragsfreistellung ist dagegen ein zulässiger Weg, wenn du keine Beiträge mehr einzahlen möchtest. Dein Vertrag bleibt bestehen, aber am Ende steht weniger Kapital für die Auszahlung zur Verfügung. Eine vorzeitige Auszahlung ohne Nachentrichtung aller eingesparten Steuern und Sozialabgaben ist ausgeschlossen.

Möglich

·Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr bei Verträgen mit Abschlussdatum nach dem 31.12.2011
·Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr bei Verträgen mit Beginn vor 2012
·Beitragsfreistellung: keine weiteren Beiträge, Vertrag bleibt bestehen

Ausgeschlossen oder mit Nachteilen verbunden

·Vorzeitige Kündigung durch den Arbeitnehmer, da der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist
·Vorzeitige Auszahlung ohne Nachentrichtung aller eingesparten Steuern und Sozialabgaben
·Kündigung ohne Verluste, die den Rückkaufswert der Police übersteigen können

05 · Schritt für Schritt

Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung auf spätere Leistungen aus?

Bei der Gehaltsumwandlung fließt ein Teil deines Bruttogehalts in die Direktversicherung. Das hat Vorteile in der Ansparphase, aber Folgen für die spätere Besteuerung.

Bei der Entgeltumwandlung vereinbarst du mit deinem Arbeitgeber, dass ein Teil deines Bruttogehalts in Beiträge zu einer Direktversicherung umgewandelt wird. Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei und nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV sozialabgabenfrei, wenn im Versicherungsfall zumindest ein Rentenwahlrecht vorgesehen ist. Dieser Vorteil in der Ansparphase hat jedoch eine klare Folge für die Auszahlungsphase.

Die spätere Leistung, auch eine Einmalzahlung, ist nach § 22 Nr. 5 EStG voll zu versteuern. Du profitierst also während der Ansparphase von Steuerfreiheit und Sozialabgabenfreiheit, musst dafür aber in der Auszahlungsphase die gesamte Leistung mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Das Finanzgericht Münster hat diese volle Besteuerung einer Einmalzahlung aus einer Direktversicherung als verfassungsgemäß bestätigt.

Zusätzlich fallen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf den Teil der Betriebsrente an, der den monatlichen Freibetrag übersteigt. Bei einer Einmalzahlung wird der Auszahlungsbetrag dafür auf 120 Monate verteilt und als fiktive monatliche Rente behandelt.

01

Vereinbarung der Entgeltumwandlung

Du vereinbarst mit deinem Arbeitgeber, dass ein Teil deines Bruttogehalts in Beiträge zu einer Direktversicherung umgewandelt wird.

02

Steuerfreie Beitragszahlung

Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei und nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV sozialabgabenfrei, wenn im Versicherungsfall zumindest ein Rentenwahlrecht vorgesehen ist.

03

Leistung in der Auszahlungsphase

Die spätere Leistung, auch eine Einmalzahlung, ist nach § 22 Nr. 5 EStG voll zu versteuern. Der Vorteil in der Ansparphase führt zur Steuerpflicht in der Auszahlungsphase.

04

Kranken- und Pflegeversicherung

Auf den Teil der Betriebsrente, der den monatlichen Freibetrag übersteigt, fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Diese trägst du in voller Höhe selbst.

06 · Was gilt

Welche Rolle spielt der Arbeitgeberzuschuss?

Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei einer Entgeltumwandlung einen Zuschuss zu zahlen, wenn sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparen. Dieser Zuschuss ist jedoch an Bedingungen geknüpft.

Der Zuschuss beträgt pauschal 15 Prozent des umgewandelten Betrags, sofern dein Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung spart. Dieser Zuschuss fließt zusätzlich in deine Direktversicherung.

Kein Zuschuss wird fällig, wenn dein Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge spart. Das ist etwa der Fall, wenn dein Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt und durch die Entgeltumwandlung keine geringeren Rentenversicherungsbeiträge entstehen. In dieser Konstellation entfällt die gesetzliche Zuschusspflicht.

Dein Arbeitgeber kann freiwillig einen höheren Zuschuss zahlen, das ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Für dich lohnt sich ein Blick in die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung, um zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird.

Zuschuss wird gezahlt

·Der Arbeitgeber spart durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge
·Der Zuschuss fließt zusätzlich in die Direktversicherung

Kein Zuschuss

·Der Arbeitgeber spart keine Sozialversicherungsbeiträge, etwa weil dein Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt
·Der Arbeitgeber zahlt freiwillig einen höheren Zuschuss, das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben

07 · Kosten

Welche Freibeträge und Freigrenzen gelten bei der Auszahlung?

Bei der Auszahlung deiner Direktversicherung musst du Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nur auf den Teil zahlen, der einen bestimmten Freibetrag übersteigt.

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gilt bei Betriebsrenten ein monatlicher Freibetrag von 169,75 Euro. Nur der Teil deiner Betriebsrente, der diesen Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einer Einmalzahlung wird der Auszahlungsbetrag auf 120 Monate verteilt, um die fiktive monatliche Rente für die Beitragsberechnung zu ermitteln.

Ein Beispiel: Bei einer Betriebsrente von 500 Euro monatlich sind 330,25 Euro beitragspflichtig. Bei einem angenommenen Beitragssatz von 19,05 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung ergibt das eine Belastung von 62,91 Euro monatlich. Die Krankenkassenbeiträge auf die Auszahlung trägst du in voller Höhe selbst.

Für Mitglieder der privaten Krankenversicherung fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf die Betriebsrente an. Die Beitragspflicht betrifft ausschließlich gesetzlich Versicherte.

Freibetrag für Betriebsrenten in der Krankenversicherung

Freibetrag169,75 EUR
Beispielrente500 EUR
Beitragspflichtiger Anteil330,25 EUR

08 · Vergleich

Welche Durchführungs­wege der betrieblichen Alters­versorgung gibt es?

Die Direktversicherung ist nur einer von fünf Durchführungswegen. Je nach Weg gelten unterschiedliche Regeln für Versicherungsnehmer, Beitragszahlung und Auszahlung.

Die Direktversicherung ist einer von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Bei der Direktversicherung ist dein Arbeitgeber Versicherungsnehmer und überweist die Beiträge direkt an eine Versicherungsgesellschaft. Du bist die versicherte Person und Leistungsberechtigte.

Bei der Pensionskasse überweist dein Arbeitgeber die Beiträge an eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Auch hier bist du als Arbeitnehmerin die Leistungsberechtigte. Die steuerliche Behandlung ist ähnlich: Beiträge können nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Durchführungswege sind der Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direktzusage. Je nach Weg gelten unterschiedliche Regeln für Versicherungsnehmer, Beitragszahlung und Auszahlung. Für dich als Arbeitnehmerin ist vor allem relevant, dass bei allen Wegen die spätere Leistung in der Regel steuerpflichtig ist, wenn die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei waren.

Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
DirektversicherungPensionskasse
Versicherungs­nehmerArbeitgeberArbeitgeber
Leistungs­berechtigterArbeitnehmerArbeitnehmer
BeitragszahlungArbeitgeber überweist direkt an VersicherungsgesellschaftArbeitgeber überweist an Pensionskasse
Steuerliche BehandlungSteuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG bei RentenwahlrechtSteuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

09 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du bei der Direktversicherung vermeiden?

Typische Fehler entstehen, wenn Versicherte die Vertragsbedingungen nicht kennen oder die steuerlichen Folgen unterschätzen.

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass eine Kapitalauszahlung immer möglich ist. Wenn dein Vertrag kein Kapitalwahlrecht enthält, kannst du nicht einfach die Einmalzahlung wählen. Prüfe deshalb frühzeitig, welche Wahlrechte in deinem Vertrag vereinbart sind.

Ein weiterer Fehler ist die Erwartung, dass die Fünftel-Regelung bei einer Einmalzahlung greift. Wenn von Anfang an ein vertragliches Kapitalwahlrecht bestand, ist die Tarifermäßigung nach der BFH-Rechtsprechung ausgeschlossen. Du solltest deshalb nicht mit einer ermäßigten Besteuerung rechnen, sondern die volle Steuerlast einplanen.

Viele Versicherte vergessen außerdem, dass auf Betriebsrenten oberhalb des Freibetrags Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen. Bei einer Einmalzahlung wird der Betrag auf 120 Monate verteilt, was zu einer erheblichen monatlichen Belastung führen kann. Und wer versucht, die Direktversicherung vorzeitig zu kündigen, übersieht oft die Nachzahlung aller Steuern und Sozialabgaben, die den Rückkaufswert übersteigen kann.

Häufige Fehler im Umgang mit der Direktversicherung

·Du gehst davon aus, dass eine Kapitalauszahlung immer möglich ist, obwohl dein Vertrag kein Kapitalwahlrecht enthält.
·Du rechnest mit der Fünftel-Regelung bei einer Einmalzahlung, obwohl von Anfang an ein vertragliches Kapitalwahlrecht bestand.
·Du vergisst, dass auf Betriebsrenten oberhalb des Freibetrags Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen.
·Du versuchst, die Direktversicherung vorzeitig zu kündigen, ohne die Nachzahlung aller Steuern und Sozialabgaben zu bedenken.
·Du übersiehst, dass bei Altverträgen vor 2005 andere Steuerregeln gelten als bei Neuverträgen ab 2005.

10 · Checkliste

Welche Unterlagen solltest du vor der Auszahlung prüfen?

Bevor du dich zwischen Rente und Kapital entscheidest, solltest du deine Vertrags- und Beitragshistorie kennen.

Prüfe zuerst, ob dein Vertrag ein Kapitalwahlrecht oder Rentenwahlrecht enthält. Diese Information findest du in deinem Versicherungsschein oder den Vertragsunterlagen.

Kläre außerdem, ob deine Beiträge pauschal versteuert oder steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG gezahlt wurden. Bei Altverträgen vor 2005 wurden Beiträge häufig pauschal mit 20 Prozent versteuert, was die spätere Kapitalauszahlung steuerfrei machen kann. Bei Neuverträgen ab 2005 sind die Beiträge dagegen oft steuerfrei, was zur vollen Steuerpflicht der Auszahlung führt.

Lass die Steuerbelastung einer Kapitalauszahlung vorab überschlagen und berechne die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf den beitragspflichtigen Teil der Rente. Deine Versicherungsgesellschaft kann dir Auskunft zu den zu erwartenden Steuerfolgen geben, da sie die relevanten Daten zur Beitragsversteuerung vorliegen hat.

Checkliste vor der Auszahlungsentscheidung

01

Prüfe, ob dein Vertrag ein Kapitalwahlrecht oder Rentenwahlrecht enthält.

02

Kläre, ob deine Beiträge pauschal versteuert oder steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG gezahlt wurden.

03

Lass die Steuerbelastung einer Kapitalauszahlung vorab überschlagen.

04

Berechne die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf den beitragspflichtigen Teil der Rente.

05

Kontaktiere deine Versicherungsgesellschaft für Auskunft zu den zu erwartenden Steuerfolgen.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026