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Dienstunfähigkeits­versicherung kündigen: Wann sich das lohnt und was du beachten musst

Die Kündigung deiner Dienstunfähigkeits­versicherung ist ein Schritt mit langfristigen Folgen. Bevor du den Vertrag beendest, solltest du deine Versorgungs­lücke kennen und die Alternativen zur Kündigung prüfen.

11 Kapitel · 18 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Mindestversorgung für Beamte liegt bei rund 1.800 Euro brutto, netto bleiben oft nur etwa 1.000 Euro übrig.
  • Eine Kündigung ist meist nur bei dauerhaften finanziellen Engpässen oder sehr ungünstigen Vertragsbedingungen sinnvoll.
  • Beitragsfreistellung, Beitragsstundung oder eine Reduzierung der Rente sind oft bessere Wege als die Kündigung.
  • Nach einer Kündigung ist der Wiedereinstieg in eine Dienstunfähigkeitsversicherung oft teuer oder wegen Gesundheitsfragen unmöglich.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Dienstunfähigkeit für Beamte?

Dienstunfähigkeit ist ein klar definierter Zustand, der weitreichende Folgen für dein Einkommen hat. Die Hürde für die Feststellung liegt hoch.

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn du deine Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst. Es reicht nicht, dass du eingeschränkt bist oder deine Aufgaben nur mit Anpassungen bewältigen kannst. Entscheidend ist das Gutachten des Amtsarztes, und die Hürde dafür ist hoch.

Die häufigsten Ursachen sind Erkrankungen des Bewegungsapparats wie Bandscheibenvorfälle oder chronische Rückenleiden, gefolgt von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Unfallfolgen. Das Durchschnittsalter bei der Feststellung liegt zwischen 49 und 52 Jahren, also mitten in der Phase, in der Immobilienkredite laufen und Kinder im Haushalt leben.

Für dich bedeutet das: Dienstunfähigkeit ist kein Randrisiko, sondern ein Ereignis, das deine finanzielle Planung in einer besonders teuren Lebensphase trifft. Die private Absicherung schließt die Lücke, die zwischen deiner Versorgung und deinem tatsächlichen Bedarf entsteht.

Die Feststellung erfolgt durch den Amtsarzt. Das Durchschnittsalter bei der Feststellung liegt zwischen 49 und 52 Jahren.

Kurz erklärt

Dienstunfähigkeit

Du kannst deine Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen. Nicht eingeschränkt, sondern gar nicht mehr. Das Amtsarztgutachten entscheidet.

Die Feststellung erfolgt durch den Amtsarzt. Das Durchschnittsalter bei der Feststellung liegt zwischen 49 und 52 Jahren.

02 · Vergleich

Dienstunfähigkeits­versicherung oder Berufsunfähigkeits­versicherung: Wo liegt der Unterschied?

Beide Versicherungen sichern deine Arbeitskraft ab, unterscheiden sich aber in der Zielgruppe und den Leistungsvoraussetzungen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist auf Beamte zugeschnitten und zahlt, wenn der Amtsarzt deine Dienstunfähigkeit feststellt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich an Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler und leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf.

Für dich als Beamten ist die Dienstunfähigkeitsversicherung der passende Schutz, weil sie an die spezifischen Regeln des Beamtenrechts anknüpft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann für Beamte auf Widerruf oder Probe interessant sein, wenn sie noch nicht in das beamtenrechtliche Versorgungssystem eingebunden sind.

Die private DU-Rente kommt zusätzlich zu deinem Ruhegehalt oder deiner Mindestversorgung. Die private BU-Rente dient dagegen als Einkommensersatz, wenn keine beamtenrechtliche Versorgung greift.

Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich: Die Dienstunfähigkeitsversicherung richtet sich an Beamte, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe. Die Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich an Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler. Der Leistungsauslöser ist bei der Dienstunfähigkeitsversicherung die amtsärztlich festgestellte Dienstunfähigkeit, bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent im zuletzt ausgeübten Beruf. Für Beamte ist die Dienstunfähigkeitsversicherung der passende Schutz, da sie an die spezifischen Regeln des Beamtenrechts anknüpft.

Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich
Dienstunfähigkeits­versicherungBerufsunfähigkeits­versicherung
ZielgruppeBeamte, Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenszeit, ZeitsoldatenMenschen, die auf ihr Einkommen angewiesen sind
Leistungs­auslöserAmtsärztlich festgestellte dauerhafte DienstunfähigkeitBerufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf
LeistungPrivate DU-Rente zusätzlich zum RuhegehaltPrivate BU-Rente als Einkommensersatz

03 · Kosten

Die Versorgungs­lücke nach der Mindest­versorgung

Die Mindestversorgung klingt nach einem Sicherheitsnetz, reicht aber in der Praxis oft nicht aus. Die Lücke zu deinem aktuellen Nettoeinkommen musst du kennen, bevor du über eine Kündigung nachdenkst.

Die Mindestversorgung von 1.800 Euro brutto klingt nach einem Sicherheitsnetz, aber nach Abzug von Steuern, Krankenversicherung und Pflegeversicherung bleibt oft nur rund die Hälfte übrig. Bei einem Beamten zwischen 40 und 50 Jahren fallen für die private Krankenversicherung durchschnittlich 480 Euro an, dazu kommen Steuern von etwa 220 Euro und Pflegeversicherung von 75 Euro. Netto bleiben ungefähr 1.005 Euro.

Deine monatlichen Fixkosten liegen als Single in den meisten Regionen zwischen 1.550 und 2.200 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern und Immobilienkredit kommt schnell auf 2.700 bis 3.950 Euro. Der Fehlbetrag zur Mindestversorgung beträgt also zwischen 550 und fast 3.000 Euro pro Monat.

Diese Lücke musst du kennen, bevor du über eine Kündigung deiner Dienstunfähigkeitsversicherung nachdenkst. Die private DU-Rente ist das Instrument, das genau diese Differenz abdecken soll.

Die tatsächliche Netto-Mindestversorgung liegt oft bei rund 1.000 Euro. Die monatlichen Fixkosten eines Singles liegen meist zwischen 1.550 und 2.200 Euro.

Was von der Mindestversorgung übrig bleibt

Mindestversorgung brutto1.800 EUR
Steuern (ca. 12 %)220 EUR
PKV-Beitrag (Durchschnitt, 40 bis 50 Jahre)480 EUR
Pflegeversicherung75 EUR
Netto-Mindestversorgungca. 1.005 EUR

04 · Was gilt

Wann ist eine Kündigung der Dienstunfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Eine Kündigung ist nur in wenigen Fällen die richtige Entscheidung. Meist gibt es bessere Wege, den Vertrag an deine Lebenssituation anzupassen.

Du kannst sie prüfen, wenn du die Beiträge dauerhaft nicht mehr zahlen kannst oder wenn dein Vertrag die Klausel der abstrakten Verweisung enthält. Diese Klausel erlaubt es dem Versicherer, dich im Leistungsfall auf eine andere zumutbare Tätigkeit zu verweisen, selbst wenn diese Stelle gar nicht verfügbar ist.

Du solltest nicht kündigen, wenn du nur vorübergehend finanzielle Engpässe hast. Auch nach fünf Dienstjahren, wenn die Mindestversorgung greift, ist die Kündigung meist ein Fehler, weil die Versorgungslücke bestehen bleibt. Wenn du gesundheitliche Probleme hast, die einen Neuabschluss erschweren, ist die Kündigung besonders riskant.

Ein neuer Vertrag mit besseren Bedingungen kann eine Kündigung rechtfertigen, aber nur, wenn der neue Schutz bereits besteht. Sonst droht eine Lücke in deiner Absicherung.

Kündigung prüfen: Du kannst die Beiträge dauerhaft nicht mehr zahlen. Dein Vertrag enthält die Klausel der abstrakten Verweisung. Du hast einen neuen Vertrag mit besseren Bedingungen bereits abgeschlossen. Nicht kündigen: Du hast nur vorübergehend finanzielle Engpässe. Du bist nach fünf Dienstjahren auf die Mindestversorgung angewiesen. Du hast gesundheitliche Probleme, die einen Neuabschluss erschweren.

Kündigung prüfen

·Du kannst die Beiträge dauerhaft nicht mehr zahlen.
·Dein Vertrag enthält die Klausel der abstrakten Verweisung.
·Du hast einen neuen Vertrag mit besseren Bedingungen bereits abgeschlossen.

Nicht kündigen

·Du hast nur vorübergehend finanzielle Engpässe.
·Du bist nach fünf Dienstjahren auf die Mindestversorgung angewiesen.
·Du hast gesundheitliche Probleme, die einen Neuabschluss erschweren.

05 · Schritt für Schritt

Alternativen zur Kündigung: So behältst du deinen Schutz

Bevor du kündigst, solltest du die Möglichkeiten kennen, deinen Vertrag zu erhalten. Beitragsstundung, Beitragsfreistellung und Reduzierung sind oft die besseren Optionen.

Eine Reduzierung der versicherten DU-Rente erfordert keine Gesundheitsprüfung und keinen großen Aufwand. Der Beitrag sinkt proportional zur Rente, und du behältst einen Teil deines Schutzes.

Bei der Beitragsstundung setzt du die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum aus, der Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit bestehen. Die Beiträge werden später nachgezahlt. Bei der Beitragsfreistellung entfällt der volle Schutz, aber du behältst eine beitragsfreie Rente. Eine spätere Reaktivierung ist oft möglich, kann aber eine erneute Gesundheitsprüfung erfordern.

Nachversicherungsgarantien sind ein oft unterschätzter Vorteil guter DU-Tarife. Sie erlauben dir, die versicherte Rente bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Diese Garantien sind bares Geld wert und gehen bei einer Kündigung unwiderruflich verloren.

Beitragsstundung: Du kannst die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum aussetzen. Der Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit bestehen, die Beiträge werden später nachgezahlt. Beitragsfreistellung: Du stellst den Vertrag beitragsfrei. Der volle Schutz entfällt, aber du behältst eine beitragsfreie Rente. Eine spätere Reaktivierung ist oft möglich, kann aber eine erneute Gesundheitsprüfung erfordern. Rente reduzieren: Du kannst die versicherte DU-Rente herabsetzen, ohne eine neue Gesundheitsprüfung zu durchlaufen. Der Beitrag sinkt proportional. Nachversicherungsgarantien nutzen: Bei Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf oder Beförderung kannst du deine Rente ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen.

01

Beitragsstundung

Du kannst die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum aussetzen. Der Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit bestehen, die Beiträge werden später nachgezahlt.

02

Beitragsfreistellung

Du stellst den Vertrag beitragsfrei. Der volle Schutz entfällt, aber du behältst eine beitragsfreie Rente. Eine spätere Reaktivierung ist oft möglich, kann aber eine erneute Gesundheitsprüfung erfordern.

03

Rente reduzieren

Du kannst die versicherte DU-Rente herabsetzen, ohne eine neue Gesundheitsprüfung zu durchlaufen. Der Beitrag sinkt proportional.

04

Nachversicherungsgarantien nutzen

Bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf kannst du deine Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Diese Garantien gehen bei einer Kündigung verloren.

06 · Fehler vermeiden

Die Folgen einer Kündigung: Was du verlierst

Eine Kündigung beendet nicht nur den Versicherungsschutz. Sie vernichtet auch Optionen, die du später nicht zurückkaufen kannst.

Deine Nachversicherungsgarantien sind unwiderruflich weg, und kein neuer Versicherer wird dir vergleichbare Konditionen bieten.

Ein Neuabschluss ist mit zunehmendem Alter teurer und oft mit Risikozuschlägen verbunden. Wer mit 32 kündigt und mit 40 neu beantragt, muss im besten Fall mit Ausschlussklauseln für Rücken und Gelenke rechnen, dazu mit einem Risikozuschlag von 100 bis 150 Prozent und einem altersbedingt höheren Grundbeitrag. Im schlechtesten Fall folgt die Ablehnung.

Die Mindestversorgung wächst nicht mit deiner Besoldung mit und wird durch Inflation entwertet. Bei einer durchschnittlichen Inflation von 2 Prozent entsprechen 1.800 Euro in zehn Jahren einer Kaufkraft von etwa 1.475 Euro, in zwanzig Jahren nur noch rund 1.210 Euro. Die Versorgungslücke im Ernstfall beträgt oft mehrere hundert Euro pro Monat.

Typische Fehler bei der Kündigung: Du verlierst deine Nachversicherungsgarantien unwiderruflich. Ein Neuabschluss ist mit zunehmendem Alter teurer und oft mit Risikozuschlägen verbunden. Gesundheitliche Probleme führen zu Ausschlussklauseln oder zur Ablehnung. Die Mindestversorgung wächst nicht mit deiner Besoldung mit und wird durch Inflation entwertet. Die Versorgungslücke im Ernstfall beträgt oft mehrere hundert Euro pro Monat.

Typische Fehler bei der Kündigung

·Du verlierst deine Nachversicherungsgarantien unwiderruflich.
·Ein Neuabschluss ist mit zunehmendem Alter teurer und oft mit Risikozuschlägen verbunden.
·Gesundheitliche Probleme führen zu Ausschlussklauseln oder zur Ablehnung.
·Die Mindestversorgung wächst nicht mit deiner Besoldung mit und wird durch Inflation entwertet.
·Die Versorgungslücke im Ernstfall beträgt oft mehrere hundert Euro pro Monat.

07 · Schritt für Schritt

So gehst du bei der Kündigung vor

Wenn du dich nach reiflicher Überlegung für eine Kündigung entscheidest, solltest du einige formale Punkte beachten.

Wenn du dich nach reiflicher Überlegung für eine Kündigung entscheidest, prüfe zuerst die Kündigungsfrist in deinen Versicherungsbedingungen. Die ordentliche Kündigung ist in der Regel mit einer Frist von ein bis drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode möglich.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Versende sie per Einschreiben, um einen Nachweis über den Zugang zu haben. Kündige erst, wenn ein neuer Versicherungsschutz bereits besteht, sonst droht eine Schutzlücke.

Wenn dein Versicherer Leistungen streicht oder Beiträge erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist dafür beträgt einen Monat ab Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung.

Kündigungsfrist prüfen: Die ordentliche Kündigung ist in der Regel mit einer Frist von ein bis drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Die genaue Frist steht in deinen Versicherungsbedingungen. Schriftlich kündigen: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Versende sie per Einschreiben, um einen Nachweis über den Zugang zu haben. Neuen Schutz sicherstellen: Kündige erst, wenn ein neuer Versicherungsschutz bereits besteht. Sonst droht eine Schutzlücke. Sonderkündigungsrecht nutzen: Wenn dein Versicherer Leistungen streicht oder Beiträge erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Mitteilung.

01

Kündigungsfrist prüfen

Die ordentliche Kündigung ist in der Regel mit einer Frist von ein bis drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Die genaue Frist steht in deinen Versicherungsbedingungen.

02

Schriftlich kündigen

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Versende sie per Einschreiben, um einen Nachweis über den Zugang zu haben.

03

Neuen Schutz sicherstellen

Kündige erst, wenn ein neuer Versicherungsschutz bereits besteht. Sonst droht eine Schutzlücke.

04

Sonderkündigungsrecht nutzen

Wenn dein Versicherer Leistungen streicht oder Beiträge erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Mitteilung.

08 · Hintergrund

Was passiert mit deinen Beiträgen bei Kündigung?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung. Bei einer Kündigung bekommst du in der Regel kein Geld zurück.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Sie zahlt nur, wenn tatsächlich ein Leistungsfall eintritt, und es wird kein Kapital angespart wie bei einer Renten- oder Lebensversicherung. Deshalb bekommst du bei einer Kündigung kein Geld zurück.

Die bisher gezahlten Beiträge verfallen und stehen nicht zur Auszahlung bereit. Ein Rückkaufswert entsteht nur bei kapitalbildenden Vorsorgeversicherungen, etwa einer privaten Rentenversicherung. Wird ein solcher Vertrag vorzeitig beendet, erhältst du den Rückkaufswert, also das angesparte Kapital abzüglich Verwaltungskosten.

Nur bei Kombiverträgen, zum Beispiel einer Dienstunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung, wird beim Kündigen der Rückkaufswert der Lebensversicherung ausgezahlt. Die eigentlichen Versicherungsbeiträge für den DU-Schutz sind auch dann verloren.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Sie zahlt nur, wenn tatsächlich ein Leistungsfall eintritt. Es wird kein Kapital angespart, wie etwa bei einer Renten- oder Lebensversicherung. Deshalb gilt: Bei einer Kündigung gibt es kein Geld zurück. Die bisher gezahlten Beiträge verfallen und stehen nicht zur Auszahlung bereit. Ein Rückkaufswert entsteht nur bei kapitalbildenden Vorsorgeversicherungen, etwa einer privaten Rentenversicherung. Wird ein solcher Vertrag vorzeitig beendet, erhältst du den Rückkaufswert, also das angesparte Kapital abzüglich Verwaltungskosten.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Sie zahlt nur, wenn tatsächlich ein Leistungsfall eintritt. Es wird kein Kapital angespart, wie etwa bei einer Renten- oder Lebensversicherung. Deshalb gilt: Bei einer Kündigung gibt es kein Geld zurück. Die bisher gezahlten Beiträge verfallen und stehen nicht zur Auszahlung bereit.

Ein Rückkaufswert entsteht nur bei kapitalbildenden Vorsorgeversicherungen, etwa einer privaten Rentenversicherung. Wird ein solcher Vertrag vorzeitig beendet, erhältst du den Rückkaufswert, also das angesparte Kapital abzüglich Verwaltungskosten, ausgezahlt. Bei einer reinen Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es keinen Rückkaufswert. Sie dient ausschließlich dem Absicherungsschutz, nicht dem Vermögensaufbau.

Nur bei Kombiverträgen, zum Beispiel einer DU-Versicherung in Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung, wird beim Kündigen der Rückkaufswert der Lebensversicherung ausgezahlt. Manche Anbieter werben mit einer Beitragsrückgewähr. Der Name ist jedoch irreführend. Es handelt sich in Wahrheit um zwei Verträge: eine DU-Versicherung und einen separaten Sparvertrag. Die Rückzahlung betrifft nur den Sparanteil, nicht die eigentlichen Versicherungsbeiträge.

09 · Was gilt

Die Rolle der gesetzlichen Erwerbsminderungs­rente

Für Beamte ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente meist kein Thema, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie kann aber relevant werden, wenn du vor deiner Verbeamtung gearbeitet hast.

Einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente hast du, wenn du die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hast und aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig bist. Die teilweise Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass du 3 bis unter 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig bist.

Kein Anspruch besteht, wenn du als Beamter auf Lebenszeit nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert bist oder die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt hast. Auch wer noch mindestens 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist, bekommt keine Erwerbsminderungsrente.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Wer sie bekommt. Anspruch möglich: Du hast die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt. Du bist aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig (volle Erwerbsminderungsrente). Du bist aus gesundheitlichen Gründen 3 bis unter 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig (teilweise Erwerbsminderungsrente). Kein Anspruch: Du bist als Beamter auf Lebenszeit nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Du hast die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt. Du bist noch mindestens 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig.

Anspruch möglich

·Du hast die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt.
·Du bist aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig (volle Erwerbsminderungsrente).
·Du bist aus gesundheitlichen Gründen 3 bis unter 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig (teilweise Erwerbsminderungsrente).

Kein Anspruch

·Du bist als Beamter auf Lebenszeit nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
·Du hast die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt.
·Du bist noch mindestens 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig.

10 · Hintergrund

Mindest­versorgung und Ruhegehalt: Was dir als Beamter zusteht

Die Mindestversorgung ist eine wichtige Größe für Beamte. Sie greift nach fünf Dienstjahren und bildet die Untergrenze deiner Versorgung im Fall der Dienstunfähigkeit.

Nach fünf Jahren im Dienst greift die Mindestversorgung. Sie liegt bei rund 1.800 Euro brutto und ist an deine bisherige Dienstzeit gekoppelt. Dieser Betrag wächst nicht mit, während Kolleginnen und Kollegen von A11 auf A13 oder A14 aufsteigen und ihre Versorgungsansprüche ausbauen.

Die Mindestversorgung wird nicht automatisch an die Kaufkraft angepasst, jedenfalls nicht in gleichem Maße, wie die Lebenshaltungskosten steigen. Bei einer durchschnittlichen Inflation von 2 Prozent entsprechen 1.800 Euro in zehn Jahren einer Kaufkraft von etwa 1.475 Euro, in zwanzig Jahren nur noch rund 1.210 Euro.

Wer mit 42 Jahren in A11 dienstunfähig wird, bekommt netto rund 1.000 Euro, während vergleichbare Kollegen mit 60 bei über 4.000 Euro netto liegen. Das ist kein Zukunftsproblem, sondern ein finanzieller Stillstand über Jahrzehnte.

Nach fünf Jahren im Dienst greift die Mindestversorgung. Sie liegt bei rund 1.800 Euro brutto. Dieser Betrag ist an deine bisherige Dienstzeit gekoppelt und wächst nicht mit. Während Kolleginnen und Kollegen von A11 auf A13 oder A14 aufsteigen und ihre Versorgungsansprüche ausbauen, bleibst du bei derselben Summe stehen. Die Mindestversorgung wird nicht automatisch an die Kaufkraft angepasst, jedenfalls nicht in gleichem Maße, wie die Lebenshaltungskosten steigen. Bei einer durchschnittlichen Inflation von 2 Prozent entsprechen 1.800 Euro in zehn Jahren einer Kaufkraft von etwa 1.475 Euro, in zwanzig Jahren nur noch rund 1.210 Euro.

Nach fünf Jahren im Dienst greift die Mindestversorgung. Sie liegt bei rund 1.800 Euro brutto. Dieser Betrag ist an deine bisherige Dienstzeit gekoppelt und wächst nicht mit. Während Kolleginnen und Kollegen von A11 auf A13 oder A14 aufsteigen und ihre Versorgungsansprüche ausbauen, bleibst du bei derselben Summe stehen.

Die Mindestversorgung wird nicht automatisch an die Kaufkraft angepasst, jedenfalls nicht in gleichem Maße, wie die Lebenshaltungskosten steigen. Bei einer durchschnittlichen Inflation von 2 Prozent entsprechen 1.800 Euro in zehn Jahren einer Kaufkraft von etwa 1.475 Euro, in zwanzig Jahren nur noch rund 1.210 Euro. Netto heißt das: Deine Versorgung schrumpft real auf unter 700 Euro in heutiger Kaufkraft.

Das Ruhegehalt für Beamte auf Lebenszeit berechnet sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Bei Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhältst du ein Ruhegehalt, das mindestens der Mindestversorgung entspricht. Die private Dienstunfähigkeitsversicherung schließt die Lücke zwischen diesem Ruhegehalt und deinem tatsächlichen Bedarf.

11 · Checkliste

Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe: Besonderheiten bei der Kündigung

Für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe gelten besondere Regeln. Ihre Versorgungsansprüche sind oft geringer, was die private Absicherung noch wichtiger macht.

Beamte auf Widerruf haben in der Regel noch keine Mindestversorgung, da die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt ist.

Beamte auf Probe erwerben zwar Versorgungsansprüche, diese können aber bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe verfallen. Die staatliche Absicherung ist in beiden Fällen noch gering, deshalb ist die private Dienstunfähigkeitsversicherung für diese Gruppen besonders wichtig.

Eine Kündigung ist für Beamte auf Widerruf und Probe besonders riskant, weil der Wiedereinstieg später teuer oder unmöglich sein kann. Gesundheitliche Probleme, die während der Ausbildung oder Probezeit auftreten, führen bei einem Neuabschluss oft zu Ausschlussklauseln oder zur Ablehnung.

Das solltest du als Beamter auf Widerruf oder Probe beachten: Beamte auf Widerruf haben in der Regel noch keine Mindestversorgung, da die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt ist. Beamte auf Probe erwerben Versorgungsansprüche, die aber bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe verfallen können. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ist für diese Gruppen besonders wichtig, da die staatliche Absicherung noch gering ist. Eine Kündigung der DU-Versicherung ist für Beamte auf Widerruf und Probe besonders riskant, weil der Wiedereinstieg später teuer oder unmöglich sein kann.

Das solltest du als Beamter auf Widerruf oder Probe beachten

01

Beamte auf Widerruf haben in der Regel noch keine Mindestversorgung, da die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt ist.

02

Beamte auf Probe erwerben Versorgungsansprüche, die aber bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe verfallen können.

03

Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ist für diese Gruppen besonders wichtig, da die staatliche Absicherung noch gering ist.

04

Eine Kündigung der DU-Versicherung ist für Beamte auf Widerruf und Probe besonders riskant, weil der Wiedereinstieg später teuer oder unmöglich sein kann.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026