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Ratgeber · Versicherung

BU-Versicherung für Zahnmedizin: So sichern Zahnärzte ihre Arbeitskraft richtig ab

Als Zahnarzt bist du über dein Versorgungs­werk zwar grundsätzlich gegen Berufsunfähigkeit abgesichert, diese Leistung greift aber oft erst bei 100 Prozent Berufsunfähigkeit und ist in der Höhe begrenzt. Eine private Berufsunfähigkeits­versicherung schließt diese Lücke und zahlt bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf.

10 Kapitel · 18 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Das Versorgungswerk leistet bei Berufsunfähigkeit erst ab 100 Prozent und verlangt in der Regel die Rückgabe der Approbation.
  • Eine private BU zahlt bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit und bietet dir eine frei wählbare Rentenhöhe.
  • Für Zahnärzte sind die Infektionsklausel und der Verzicht auf abstrakte Verweisung besonders wichtige Vertragsbestandteile.
  • Das statistische Risiko, als Zahnarzt berufsunfähig zu werden, liegt bei etwa 29,80 Prozent.

01 · Vergleich

Warum eine private BU für Zahnärzte sinnvoll ist

Die Absicherung über das Versorgungswerk wirkt auf den ersten Blick ausreichend, weist aber entscheidende Lücken auf. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt diese Grundversorgung und sichert deinen Lebensstandard.

Das Versorgungswerk zahlt erst ab einer vollständigen Berufsunfähigkeit von 100 Prozent. Du müsstest dafür deine Approbation zurückgeben und dürftest keinerlei zahnärztliche Tätigkeit mehr ausüben. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dagegen bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit in deinem zuletzt ausgeübten Beruf.

Der Prognosezeitraum ist ein weiterer entscheidender Unterschied: Während das Versorgungswerk eine dauerhafte Berufsunfähigkeit von bis zu 3 Jahren voraussetzt, genügen bei der privaten BU 6 Monate. Zudem kannst du bei einer privaten BU weiterhin bis zu 80 Prozent deines Einkommens hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Die Rentenhöhe aus dem Versorgungswerk liegt durchschnittlich bei 2.000 EUR und ist einkommensabhängig. Bei der privaten BU wählst du die Höhe frei und sie ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert.

Ein oft übersehener Punkt ist die abstrakte Verweisung: Das Versorgungswerk kann dich auf andere Tätigkeiten verweisen, die du theoretisch noch ausüben könntest. Gute private BU-Tarife schließen diese Verweisung aus und zahlen, solange du deinen zahnärztlichen Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Die Infektionsklausel ist in guten privaten Tarifen enthalten, im Versorgungswerk jedoch nicht. Das bedeutet: Bei einem behördlichen Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz erhältst du vom Versorgungswerk keine Leistung, von einer privaten BU mit entsprechender Klausel schon.

Für Berufseinsteiger ist die Wartezeit relevant: Das Versorgungswerk verlangt bis zu 5 Jahre Beitragszahlung, bevor Leistungen möglich sind. Eine private BU bietet sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeit.

Die Versteuerung unterscheidet sich ebenfalls deutlich. Während Renten aus dem Versorgungswerk jährlich steigend bis 100 Prozent im Jahr 2040 versteuert werden, musst du bei der privaten BU nur den Ertragsanteil versteuern.

Für dich als Zahnarzt bedeutet das konkret: Die private BU schließt die Lücke, die das Versorgungswerk offen lässt. Sie sichert deinen Lebensstandard bereits bei teilweiser Berufsunfähigkeit und nicht erst, wenn du deinen Beruf vollständig aufgeben musst.

Private BU im Vergleich zum Versorgungswerk
Private BUVersorgungs­werk
Leistungs­beginnab 50 Prozent Berufsunfähigkeiterst ab 100 Prozent Berufsunfähigkeit
Weitere Berufstätigkeitmöglich, bis 80 Prozent des Einkommensnicht möglich, Rückgabe der Approbation nötig
Wartezeitkeinebis zu 5 Jahre
Prognosezeitraum6 Monatebis zu 3 Jahre
Abstrakte Verweisungausgeschlossenmöglich
Infektions­klauselin guten Tarifen enthaltennicht enthalten
Rentenhöhefrei wählbar und garantiertdurchschnittlich 2.000 EUR, einkommensabhängig

02 · Was gilt

Das Berufsunfähigkeits­risiko für Zahnärzte

Zahnärzte gehören nicht zu den Hochrisikogruppen, sind aber durch die hohen Anforderungen an Feinmotorik und Konzentration spezifischen Gefahren ausgesetzt. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird oft unterschätzt.

Fast jeder dritte Zahnarzt wird im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig. Die statistische Wahrscheinlichkeit liegt bei 29,80 Prozent, was viele während des Studiums und der ersten Berufsjahre unterschätzen.

Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit bei Zahnärzten sind Nervenerkrankungen einschließlich psychischer Erkrankungen mit 34,50 Prozent. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats folgen mit 20,10 Prozent, Krebs und andere bösartige Geschwülste machen 17,35 Prozent aus.

Für deinen Beruf besonders relevant sind spezifische Gefahren, die deine Arbeitsfähigkeit direkt bedrohen:

  • Ein Tremor im Arm durch eine Nervenkrankheit oder einen Schlaganfall macht präzises Arbeiten am Patienten unmöglich.
  • Der Verlust der Fingerfertigkeit durch Rheuma oder Arthrose beendet deine zahnärztliche Tätigkeit.
  • Bandscheibenschäden entstehen durch die ungesunde Sitzhaltung bei der Behandlung.
  • Starke allergische Reaktionen gegen Desinfektionsmittel können den Praxisalltag unmöglich machen.
  • Burn-out durch hohe Arbeitsbelastung ist eine wachsende Gefahr im zahnmedizinischen Alltag.

Unfälle spielen mit 7,60 Prozent eine geringere Rolle, als viele annehmen. Eine Unfallversicherung allein reicht daher als Absicherung nicht aus, denn die meisten Berufsunfähigkeiten entstehen durch Krankheiten, nicht durch Unfälle.

Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems verursachen 7 Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle bei Zahnärzten. Zusammen mit den sonstigen Erkrankungen von 13,45 Prozent ergibt sich ein breites Risikospektrum, das du nicht ignorieren solltest.

Häufige Ursachen

·Nervenerkrankungen und psychische Erkrankungen (34,50 Prozent)
·Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats (20,10 Prozent)
·Krebs und andere bösartige Geschwülste (17,35 Prozent)
·Sonstige Erkrankungen (13,45 Prozent)

Seltener, aber möglich

·Unfälle (7,60 Prozent)
·Erkrankungen des Herzens und Gefäßsystems (7 Prozent)
·Tremor im Arm durch Nervenkrankheit oder Schlaganfall
·Verlust der Fingerfertigkeit durch Rheuma oder Arthrose
·Bandscheibenschäden durch ungesunde Sitzhaltung
·Starke allergische Reaktion gegen Desinfektionsmittel
·Burn-out durch hohe Arbeitsbelastung

03 · Kosten

Die Berufsunfähigkeits­rente: Höhe und Abzüge im Leistungs­fall

Die Höhe deiner privaten BU-Rente bestimmst du selbst, solltest aber Abzüge im Leistungsfall einkalkulieren. Diese Abzüge reduzieren die tatsächlich verfügbare Summe erheblich.

Wenn du berufsunfähig wirst, musst du den kompletten Beitrag zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung selbst tragen. Das sind knapp 20 Prozent deiner BU-Rente, die sofort für die Krankenversicherung abgehen.

Gleichzeitig zahlst du keinen Cent mehr in die gesetzliche Rentenversicherung und in den meisten Fällen auch nicht mehr ins Versorgungswerk ein. Diese fehlenden Einzahlungen reißen eine große Lücke in deine Altersvorsorge, die du bei der Wahl der BU-Rente berücksichtigen solltest.

Steuerliche Abzüge sind bei der privaten BU gering: Du versteuerst nur den Ertragsanteil, nicht die gesamte Rente. Das ist ein Vorteil gegenüber dem Versorgungswerk, dessen Renten jährlich steigend bis 100 Prozent im Jahr 2040 versteuert werden.

Plane deine BU-Rente so, dass nach Abzügen genug für deinen Lebensstandard bleibt. Eine Rente von 2.000 EUR, wie sie das Versorgungswerk durchschnittlich zahlt, schmilzt nach Krankenversicherungsbeitrag und fehlender Altersvorsorge schnell auf einen Betrag, der kaum zum Leben reicht.

Die Höhe deiner privaten BU-Rente wählst du selbst und sie ist garantiert. Du solltest sie so bemessen, dass du nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge und unter Berücksichtigung der fehlenden Altersvorsorge deinen gewohnten Lebensstandard halten kannst.

Abzüge von der BU-Rente im Leistungsfall

Krankenversicherungsbeitrag (PKV oder GKV)knapp 20 Prozent
Fehlende Einzahlung in Rentenversicherung und Versorgungswerkgroße Lücke im Alter
Steuerliche Abzügenur Ertragsanteil bei privater BU

04 · Hintergrund

Arbeitskraftabsicherung: Warum das Versorgungs­werk nicht reicht

Das Versorgungswerk bietet eine Grundabsicherung, die aber für die meisten Zahnärzte nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die private BU ist eine echte Arbeitskraftabsicherung.

Als angestellter oder selbstständiger Zahnarzt bist du über dein zuständiges Versorgungswerk automatisch gegen Berufsunfähigkeit versichert. Die Prämie dafür ist im Pflichtbeitrag bereits enthalten, eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Das klingt zunächst komfortabel, hat aber einen entscheidenden Haken: Die Leistungen sind begrenzt und stellen kaum mehr als eine Grundversorgung dar.

Das Versorgungswerk leistet erst ab einer Berufsunfähigkeit von 100 Prozent. Das bedeutet, du musst deine Approbation zurückgeben und darfst keinerlei zahnärztliche Tätigkeit mehr ausüben. Zudem beträgt der Prognosezeitraum bis zu 3 Jahre, das Versorgungswerk verlangt also eine dauerhafte Berufsunfähigkeit.

Die durchschnittliche Rente aus dem Versorgungswerk liegt bei 2.000 EUR und ist einkommensabhängig. Für einen Zahnarzt mit Praxis, Familie und Immobilie reicht dieser Betrag in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Ein weiteres Problem ist die abstrakte Verweisung: Das Versorgungswerk kann dich auf andere Tätigkeiten verweisen, die du theoretisch noch ausüben könntest. Du müsstest dann eine berufsfremde Tätigkeit annehmen, obwohl du als Zahnarzt nicht mehr arbeiten kannst.

Die Satzung des Versorgungswerks kann jederzeit geändert werden. Deine Ansprüche sind also nicht garantiert, anders als bei einer privaten BU, deren Bedingungen für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich sind.

Für Berufseinsteiger kommt die Wartezeit von bis zu 5 Jahren hinzu. In den ersten Berufsjahren hast du also noch gar keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Versorgungswerk, obwohl du Beiträge zahlst.

Als angestellter oder selbstständiger Zahnarzt bist du über dein zuständiges Versorgungswerk automatisch gegen Berufsunfähigkeit versichert. Die Prämie dafür ist im Pflichtbeitrag bereits enthalten, eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Das klingt zunächst komfortabel, hat aber einen entscheidenden Haken: Die Leistungen sind begrenzt und stellen kaum mehr als eine Grundversorgung dar.

Das Versorgungswerk leistet erst ab einer Berufsunfähigkeit von 100 Prozent. Das bedeutet, du musst deine Approbation zurückgeben und darfst keinerlei zahnärztliche Tätigkeit mehr ausüben. Zudem beträgt der Prognosezeitraum bis zu 3 Jahre, es gilt eine Wartezeit von bis zu 5 Jahren und die durchschnittliche Rente liegt bei etwa 2.000 EUR. Eine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten ist möglich.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dagegen bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf. Du kannst weiterhin bis zu 80 Prozent deines Einkommens dazuverdienen und musst deine Approbation nicht zurückgeben. Die Rentenhöhe ist frei wählbar und garantiert, es gibt keine Wartezeit und der Prognosezeitraum beträgt nur 6 Monate. Gute Tarife verzichten auf abstrakte Verweisung und enthalten eine Infektionsklausel.

05 · Im Vertrag

Die AU-Klausel: Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel, oft AU-Klausel genannt, ist eine sinnvolle Ergänzung in der BU-Versicherung für Zahnärzte. Sie überbrückt die Zeit, in der du zwar arbeitsunfähig bist, aber noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.

Die AU-Klausel zahlt eine vereinbarte Rente, wenn du aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig bist, die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit aber noch nicht erfüllt sind. Sie überbrückt die Zeit, bis eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

Die Leistung ist in der Regel auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, oft 6 bis 24 Monate. Danach wird geprüft, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und die reguläre BU-Rente einsetzt.

Gerade bei schleichenden Erkrankungen wie Arthrose oder psychischen Belastungen vergehen oft Monate, bis eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. In dieser Zeit sichert dich die AU-Klausel ab und verhindert eine finanzielle Lücke.

Für Zahnärzte ist diese Klausel besonders wertvoll, weil viele Berufsunfähigkeiten nicht plötzlich eintreten, sondern sich über einen längeren Zeitraum entwickeln. Ein Tremor im Arm oder der Verlust der Fingerfertigkeit durch Rheuma sind Beispiele für solche schleichenden Prozesse.

Die AU-Klausel ist nicht in jedem Tarif enthalten. Du solltest beim Abschluss deiner BU-Versicherung gezielt darauf achten, dass diese Klausel eingeschlossen ist, um die Zeit zwischen Arbeitsunfähigkeit und festgestellter Berufsunfähigkeit zu überbrücken.

Was die AU-Klausel leistet

DefinitionGrundlageDie AU-Klausel zahlt eine vereinbarte Rente, wenn du aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig bist, die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit aber noch nicht erfüllt sind.
LeistungsdauerZeitraumDie Leistung ist in der Regel auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, oft 6 bis 24 Monate. Danach wird geprüft, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Vorteil für ZahnärzteNutzenGerade bei schleichenden Erkrankungen wie Arthrose oder psychischen Belastungen vergehen oft Monate, bis eine BU festgestellt wird. Die AU-Klausel schließt diese Lücke.
KombinationPraxisDie AU-Klausel ist meist als Zusatzbaustein zur BU-Versicherung erhältlich und erhöht den Beitrag moderat.

06 · Was gilt

Die Infektions­klausel: Schutz bei Tätigkeits­verbot

Für Zahnärzte ist die Infektionsklausel ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie greift, wenn du aufgrund eines behördlichen Tätigkeitsverbots nach dem Infektionsschutzgesetz nicht arbeiten darfst.

Das Versorgungswerk zahlt in diesem Fall nicht.

Ein Beispiel: Du behandelst einen Patienten und erfährst im Nachhinein, dass er an Hepatitis C leidet. Ein Test ergibt, dass auch du erkrankt bist. Du darfst ein halbes Jahr lang nicht arbeiten und deine Praxis nicht betreten. Mit Infektionsklausel erhältst du deine vereinbarte BU-Rente.

Die Klausel greift auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot. Wenn du beispielsweise nach einer Tuberkulose-Infektion keine Patienten mehr behandeln darfst, aber administrative Arbeiten im Büro weiterführen kannst, zahlt die Versicherung für den Zeitraum des Verbots.

Wichtig ist: Du musst selbst erkrankt sein, nicht nur deine Angestellten. Sind nur deine Mitarbeiter betroffen und du bleibst gesund, greift die Infektionsklausel nicht.

Das Tätigkeitsverbot muss mindestens 6 Monate dauern und behördlich angeordnet sein. Kürzere Verbote oder freiwillige Praxis-Schließungen sind nicht abgedeckt.

Die Infektionsklausel ist in guten Tarifen enthalten, aber nicht selbstverständlich. Prüfe beim Abschluss deiner BU-Versicherung gezielt, ob diese Klausel eingeschlossen ist, denn für Zahnärzte ist sie ein entscheidendes Kriterium.

Die Infektionsklausel zahlt

·Du hast dich mit einer ansteckenden Krankheit infiziert und darfst deinen Beruf für mindestens 6 Monate nicht ausüben
·Ein behördliches Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz liegt vor
·Du bist selbst erkrankt, nicht nur deine Angestellten
·Das Tätigkeitsverbot betrifft deine zahnärztliche Tätigkeit vollständig oder teilweise

Die Infektionsklausel zahlt nicht

·Nur deine Angestellten sind erkrankt, du selbst bist gesund
·Das Tätigkeitsverbot dauert weniger als 6 Monate
·Es liegt kein behördliches Tätigkeitsverbot vor
·Du bist nicht selbst erkrankt, sondern nur Kontaktperson

07 · Checkliste

Gesundheits­prüfung und verkürzte Gesundheits­fragen

Die Gesundheitsprüfung ist bei der BU-Versicherung für Zahnärzte ein zentraler Punkt. Dein medizinisches Know-how hilft dir, die Fragen präzise und vollständig zu beantworten.

Für Zahnärzte gibt es bei einigen Anbietern verkürzte Gesundheitsfragen im Antrag. Das bedeutet, du musst nicht jede Kleinigkeit aus deiner Gesundheitshistorie angeben, sondern nur die Fragen beantworten, die tatsächlich gestellt werden.

So bereitest du deine Gesundheitshistorie gründlich auf:

  • Fordere deine Patientenakte bei allen Ärzten an, die du in den letzten 5 Jahren besucht hast.
  • Liste alle Diagnosen, Behandlungen und Medikamente chronologisch auf.
  • Prüfe, ob du verkürzte Gesundheitsfragen für Zahnärzte nutzen kannst.
  • Beantworte jede Frage wahrheitsgemäß und vollständig, aber nicht mehr als gefragt.
  • Kläre unklare Diagnosen vorab mit deinem Arzt, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Nutze dein medizinisches Wissen, um Risiken realistisch einzuschätzen.
  • Reiche bei Vorerkrankungen ärztliche Befundberichte ein, um die Bewertung zu erleichtern.

Eine gründliche Aufbereitung der Gesundheitshistorie ist der wichtigste Schritt vor dem Antrag. Sie verhindert, dass der Versicherer wegen unklarer Angaben nachfragt oder den Antrag ablehnt.

Dein medizinisches Wissen ist hier ein großer Vorteil: Du kannst Diagnosen besser einordnen und weißt, welche Befunde relevant sind. Das führt zu einer realistischeren Risikoeinschätzung und oft zu besseren Konditionen.

So bereitest du deine Gesundheitshistorie auf

01

Fordere deine Patientenakte bei allen Ärzten an, die du in den letzten 5 Jahren besucht hast

02

Liste alle Diagnosen, Behandlungen und Medikamente chronologisch auf

03

Prüfe, ob du verkürzte Gesundheitsfragen für Zahnärzte nutzen kannst

04

Beantworte jede Frage wahrheitsgemäß und vollständig, aber nicht mehr als gefragt

05

Klär unklare Diagnosen vorab mit deinem Arzt, um Missverständnisse zu vermeiden

06

Nutze dein medizinisches Wissen, um Risiken realistisch einzuschätzen

07

Reiche bei Vorerkrankungen ärztliche Befundberichte ein, um die Bewertung zu erleichtern

08 · Im Vertrag

Wichtige Versicherungs­bedingungen für Zahnärzte

Nicht jede BU-Versicherung ist für Zahnärzte gleichermaßen geeignet. Achte auf diese Vertragsbestandteile, um im Leistungsfall keine bösen Überraschungen zu erleben.

Der Verzicht auf abstrakte Verweisung ist für dich als Zahnarzt essenziell. Der Versicherer darf dich dann nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den du theoretisch noch ausüben könntest, etwa in der Verwaltung oder Beratung.

Die Infektionsklausel ist ein Pflichtbestandteil für deinen Vertrag. Sie sichert dich ab, wenn du wegen eines behördlichen Tätigkeitsverbots nach dem Infektionsschutzgesetz nicht arbeiten darfst, und ist in guten Tarifen enthalten, aber nicht selbstverständlich.

Als selbstständiger Zahnarzt solltest du auf eine Umorganisationsklausel achten. Sie verpflichtet den Versicherer, dich bei der Umorganisation deiner Praxis finanziell zu unterstützen, wenn du dadurch trotz Erkrankung weiterarbeiten könntest.

Die Nachversicherungsgarantie ist besonders in den ersten Berufsjahren wichtig. Sie erlaubt dir, die BU-Rente bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt oder Einkommenssteigerung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Der Prognosezeitraum von 6 Monaten ist ein weiteres Kriterium: Die private BU leistet, wenn du voraussichtlich oder rückwirkend 6 Monate berufsunfähig bist. Das Versorgungswerk verlangt dagegen bis zu 3 Jahre.

Prüfe auch, ob der Tarif eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall bietet. Diese Dynamik schützt deine BU-Rente vor Inflation und ist in guten Tarifen enthalten.

Diese Klauseln solltest du prüfen

Verzicht auf abstrakte VerweisungPflichtDer Versicherer darf dich nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den du theoretisch noch ausüben könntest. Für Zahnärzte ist das essenziell, da sonst eine Tätigkeit in der Verwaltung oder Beratung angerechnet werden könnte.
InfektionsklauselPflichtDie Klausel sichert dich ab, wenn du wegen eines behördlichen Tätigkeitsverbots nach dem Infektionsschutzgesetz nicht arbeiten darfst. Sie ist in guten Tarifen enthalten, aber nicht selbstverständlich.
UmorganisationsklauselEmpfehlungAls selbstständiger Zahnarzt kann der Versicherer verlangen, dass du deine Praxis umorganisierst, um weiterzuarbeiten. Eine gute Klausel unterstützt dich dabei mit einer Kapitalleistung, zum Beispiel 6 Monatsrenten.
NachversicherungsgarantieEmpfehlungDiese Option erlaubt dir, die BU-Rente bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt oder Einkommenssteigerung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Befristete AnerkennungAusschlussGute Tarife schließen eine Befristung der BU-Leistung aus. Achte darauf, dass die Rente bei fortbestehender Berufsunfähigkeit unbefristet gezahlt wird.
Medizinische MitwirkungspflichtenPrüfenDie private BU darf nur gefahrlose ärztliche Maßnahmen mit sicherer Erfolgsaussicht ohne Schmerzen verlangen. Operationen sind nicht zumutbar. Das Versorgungswerk kann dagegen eine zumutbare Heilbehandlung oder Reha fordern.

09 · Kosten

Beiträge zur BU-Versicherung für Zahnärzte

Die Beiträge für Zahnärzte sind im Vergleich zu körperlich belastenden Berufen moderat, variieren aber je nach Anbieter, Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Eine gründliche Vorbereitung der Gesundheitshistorie kann die Annahme verbessern.

Die Beiträge für Zahnärzte sind im Vergleich zu körperlich belastenden Berufen moderat, weil das statistische Risiko einer Berufsunfähigkeit geringer ist als bei einem Maurer oder Heizungsbauer. Dafür zahlst du als Zahnarzt niedrigere Prämien als Berufsgruppen mit höherem Risiko.

Das Eintrittsalter ist der wichtigste Faktor für die Beitragshöhe: Je jünger du beim Abschluss bist, desto günstiger wird die Versicherung. Wer bereits während des Studiums oder in den ersten Berufsjahren abschließt, profitiert von niedrigen Beiträgen für die gesamte Vertragslaufzeit.

Dein Gesundheitszustand beeinflusst den Beitrag ebenfalls. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen, deshalb ist die gründliche Aufbereitung der Gesundheitshistorie vor dem Antrag so wichtig.

Die Rentenhöhe wirkt sich direkt auf den Beitrag aus: Eine höhere BU-Rente bedeutet einen höheren Beitrag. Du solltest die Rente so wählen, dass sie nach Abzügen deinen Lebensstandard sichert, ohne den Beitrag unnötig in die Höhe zu treiben.

Zusatzklauseln wie die Infektionsklausel oder die AU-Klausel können den Beitrag erhöhen. Sie sind für Zahnärzte aber so wichtig, dass du auf sie nicht verzichten solltest, auch wenn der Beitrag dadurch etwas steigt.

Vergleiche mehrere Angebote und achte auf das Preis-Leistungs-Verhältnis, nicht nur auf den günstigsten Beitrag. Ein Tarif ohne Infektionsklausel oder mit abstrakter Verweisung ist im Ernstfall teurer als ein etwas höherer Beitrag.

Faktoren, die deinen Beitrag beeinflussen

Eintrittsalterje jünger, desto günstiger
GesundheitszustandVorerkrankungen erhöhen den Beitrag
Rentenhöhehöhere Rente, höherer Beitrag
Vertragslaufzeitlängere Laufzeit, höherer Beitrag
ZusatzklauselnInfektionsklausel, AU-Klausel etc.

10 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der BU-Wahl für Zahnärzte

Viele Zahnärzte treffen bei der Auswahl ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung Entscheidungen, die sie später bereuen. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Der häufigste Fehler ist, sich allein auf das Versorgungswerk zu verlassen, ohne die Leistungslücke zu kennen. Die Grundabsicherung reicht für die meisten Zahnärzte nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Eine BU ohne Infektionsklausel abzuschließen ist riskant, obwohl Tätigkeitsverbote für Zahnärzte real sind. Wenn du dich bei der Behandlung infizierst und ein behördliches Tätigkeitsverbot erhältst, zahlt das Versorgungswerk nicht und eine BU ohne diese Klausel ebenfalls nicht.

Die Gesundheitsfragen unvollständig oder falsch zu beantworten riskiert den gesamten Versicherungsschutz. Im Leistungsfall kann der Versicherer den Vertrag anfechten und die Zahlung verweigern, wenn sich herausstellt, dass du Angaben verschwiegen hast.

Auf die abstrakte Verweisung nicht zu achten kann bedeuten, dass du im Leistungsfall auf andere Berufe verwiesen wirst. Für Zahnärzte ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung essenziell, weil sonst eine Tätigkeit in der Verwaltung oder Beratung angerechnet werden könnte.

Eine zu niedrige BU-Rente zu wählen ist ein weiterer Fehler. Nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge und unter Berücksichtigung der fehlenden Altersvorsorge reicht eine zu geringe Rente nicht zum Leben.

Die AU-Klausel wegzulassen erzeugt eine Lücke bei schleichenden Erkrankungen. Gerade bei Arthrose oder psychischen Belastungen vergehen oft Monate, bis eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, und in dieser Zeit bist du ohne Absicherung.

Diese Fehler kosten dich im Ernstfall Geld

·Sich allein auf das Versorgungswerk verlassen, ohne die Leistungslücke zu kennen
·Eine BU ohne Infektionsklausel abschließen, obwohl Tätigkeitsverbote für Zahnärzte real sind
·Die Gesundheitsfragen unvollständig oder falsch beantworten und damit den Versicherungsschutz riskieren
·Auf abstrakte Verweisung nicht achten und im Leistungsfall auf andere Berufe verwiesen werden
·Eine zu niedrige BU-Rente wählen, die nach Abzügen nicht zum Leben reicht
·Die AU-Klausel weglassen, obwohl gerade bei schleichenden Erkrankungen eine Lücke entsteht
·Keine Nachversicherungsgarantie vereinbaren und später bei Einkommenssteigerung unterversichert sein
·Die Vertragsbedingungen nicht lesen und auf mündliche Zusagen des Vermittlers vertrauen

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026