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BU-Versicherung für Psychologie: So sichern sich Studierende und Berufstätige mit Psyche-Vorgeschichte ab

Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Gerade bei einer BU-Versicherung für Psychologie-Interessierte entscheidet die Gesundheits­prüfung darüber, ob du normal, mit Risikozuschlag oder nur mit Ausschlussklausel versichert wirst.

11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Psychische Leiden verursachen rund ein Drittel aller Berufsunfähigkeitsfälle.
  • Eine abgeschlossene Psychotherapie kann den BU-Abschluss erschweren, macht ihn aber nicht unmöglich.
  • Ehrliche Angaben im Gesundheitsfragebogen sind Pflicht, sonst riskierst du den Leistungsanspruch.
  • Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt dir vorab, welcher Versicherer dich zu welchen Bedingungen annimmt.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Berufsunfähigkeit in der BU-Versicherung?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Entscheidend ist der Grad der Einschränkung, nicht die Diagnose allein.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung definiert Berufsunfähigkeit über deinen zuletzt ausgeübten Beruf, nicht über irgendeine Tätigkeit. Du bist berufsunfähig, wenn du aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in diesem Beruf arbeiten kannst. Die Diagnose allein reicht nicht aus, entscheidend ist die konkrete Einschränkung deiner Arbeitsfähigkeit.

Für dich als Studierende oder Studierenden der Psychologie bedeutet das: Auch wenn du in einem anderen Beruf noch arbeiten könntest, zahlt die private BU. Ein Beispiel aus der Praxis ist ein Feuerwehrmann mit Trauma, der keinen Rettungsdienst mehr leisten kann, aber noch sechs Stunden täglich im Büro arbeiten könnte. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente würde hier nicht zahlen, die private BU schon.

Die private BU leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf. Voraussetzung ist, dass die Einschränkung voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen andauert.

  • Die private BU zahlt unabhängig davon, ob du in einem anderen Beruf noch arbeiten könntest.
  • Die gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente greift erst, wenn du weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kannst.
  • Die teilweise Erwerbsminderungsrente setzt eine Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden pro Tag voraus.

Kurz erklärt

Berufsunfähigkeit in der privaten BU

Du bist berufsunfähig, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst.

Die private BU leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf, unabhängig davon, ob du in einem anderen Beruf noch arbeiten könntest.

02 · Hintergrund

Psychische Erkrankungen als Hauptursache für Berufsunfähigkeit

Seelische Leiden stehen an erster Stelle der BU-Diagnosen. Wer eine BU-Versicherung für Psychologie-nahe Berufe abschließt, sollte wissen, welche Krankheitsbilder Versicherer besonders genau prüfen.

Ein Drittel der BU-Diagnosen gehen auf Nervenleiden zurück, noch vor Rückenleiden, Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Steigender Leistungsdruck und Stress im privaten Umfeld lassen die Zahlen weiter ansteigen.

Mehr als jeder Vierte ist bundesweit jährlich von einer psychischen Erkrankung betroffen. Die Hälfte der Krankheitstage geht auf psychische Ursachen zurück. Für dich in einem Psychologie-nahen Berufsfeld ist das doppelt relevant: Du arbeitest später in einem Umfeld mit hohem Stressfaktor und kennst die Krankheitsbilder aus der Theorie.

Ein Drittel der BU-Diagnosen in Deutschland sind auf Nervenleiden zurückzuführen. Zu den häufigsten psychischen Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen können, zählen:

  • Depressionen und depressive Reaktionen auf schwere Belastungen
  • Angststörungen, darunter Panikattacken und generalisierte Angstzustände
  • Burnout als Symptomkomplex im Rahmen einer Depression
  • Psychosen, Schizophrenie, bipolare Störungen und posttraumatische Belastungsstörungen
  • Essstörungen wie Bulimie oder Anorexie

Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Ein Drittel der BU-Diagnosen in Deutschland gehen auf Nervenleiden zurück, noch vor Rückenleiden, Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Zu den häufigsten psychischen Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen können, zählen Depressionen, Angststörungen, Burnout, Psychosen, posttraumatische Belastungsstörungen, bipolare Störungen, Schizophrenie und Essstörungen.

Steigender Leistungsdruck und Stress im privaten Umfeld lassen die Zahlen psychischer Erkrankungen weiter ansteigen. Mehr als jeder Vierte ist bundesweit jährlich von einer psychischen Erkrankung betroffen.

03 · Checkliste

Gesundheits­prüfung: Welche Fragen zur Psyche stellt der BU-Versicherer?

Die Gesundheitsprüfung ist der kritische Punkt bei der BU-Versicherung für Psychologie-Studierende mit Vorgeschichte. Versicherer fragen gezielt nach Diagnosen, Therapien und Behandlungen der letzten Jahre.

Die Antworten nutzen sie, um dein Risiko für eine spätere Berufsunfähigkeit einzuschätzen.

Jeder Antrag wird individuell geprüft. Dabei berücksichtigt der Versicherer den aktuellen Gesundheitszustand, die Art der Vorerkrankung, den Zeitpunkt und die Dauer der Behandlung sowie den Zeitraum seit der letzten Behandlung. Eine psychische Vorerkrankung führt nicht automatisch zur Ablehnung.

Alle psychischen Erkrankungen und Symptome, die in den letzten fünf Jahren aufgetreten sind, gehören in den BU-Antrag. Diese Angaben zur Psyche sind anzeigepflichtig:

  • Abgeschlossene, laufende oder geplante Psychotherapien
  • Stationäre Aufenthalte in psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken
  • Die Einnahme von Psychopharmaka
  • Suizidversuche oder Selbstverletzungen
  • Arbeitsunfähigkeitszeiten aufgrund psychischer Beschwerden

Diese Angaben zur Psyche gehören in den BU-Antrag

01

Alle psychischen Erkrankungen und Symptome, die in den letzten fünf Jahren aufgetreten sind

02

Abgeschlossene, laufende oder geplante Psychotherapien

03

Stationäre Aufenthalte in psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken

04

Die Einnahme von Psychopharmaka

05

Suizidversuche oder Selbstverletzungen

06

Arbeitsunfähigkeitszeiten aufgrund psychischer Beschwerden

04 · Was gilt

Psychotherapie vor dem BU-Antrag: Was passiert bei der Prüfung?

Eine frühere Psychotherapie ist kein automatisches Aus. Der Versicherer prüft individuell, wie lange die Behandlung zurückliegt, wie schwer die Erkrankung war und ob du heute stabil bist.

Je länger die Therapie abgeschlossen ist und je beschwerdefreier du bist, desto besser sind deine Chancen.

Während einer laufenden Psychotherapie ist ein Abschluss in der Regel nicht möglich. Nach erfolgreich abgeschlossener Therapie kannst du eine BU beantragen, sofern die Therapie erfolgreich beendet wurde. Der Versicherer führt dann eine individuelle Prüfung durch.

Der Versicherer kann bei psychischer Vorerkrankung den Vertrag ablehnen, zurückstellen, einen Risikozuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss vereinbaren. Das passiert im Einzelnen:

  • Risikozuschlag: Du zahlst einen höheren Beitrag, weil dein Risiko für eine erneute psychische Erkrankung erhöht ist.
  • Leistungsausschluss: Psychische Erkrankungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
  • Rückstellung: Der Versicherer nimmt deinen Antrag erst nach einer bestimmten Frist nach Therapieende an.
  • Ablehnung: Das Risiko wird als zu hoch eingeschätzt, ein Vertrag kommt nicht zustande.

Das kann der Versicherer tun

·Risikozuschlag verlangen, also einen höheren Beitrag berechnen
·Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen vereinbaren
·Den Vertrag zurückstellen, bis eine bestimmte Frist nach Therapieende abgelaufen ist
·Den Antrag ablehnen, wenn das Risiko als zu hoch eingeschätzt wird

Das passiert in der Regel nicht

·Eine BU automatisch ablehnen, nur weil irgendwann eine Therapie stattfand
·Die Gesundheitsfragen ignorieren und ohne Prüfung versichern
·Nach Vertragsabschluss eine neue Psychotherapie als Grund für eine Leistungskürzung nutzen

05 · Hintergrund

Burnout als Sonderfall in der BU-Versicherung

Burnout wird von Versicherern nicht als eigenständige Diagnose, sondern als Symptomkomplex im Rahmen einer Depression oder anderer psychischer Erkrankungen gewertet. Das hat Folgen für die Gesundheitsprüfung.

Das hat Folgen für die Gesundheitsprüfung: Burnout wird wie eine psychische Vorerkrankung behandelt.

Besonders betroffen sind Personengruppen in Berufen mit hohem Stressfaktor, etwa in therapeutischen, pädagogischen oder psychologischen Arbeitsfeldern. Erschöpfungszustände, Motivationsverlust und Konzentrationsprobleme sind typische Symptome, die die Arbeitsfähigkeit beeinflussen.

Wenn du wegen Burnout in Behandlung warst, musst du das im Antrag angeben. Der Versicherer prüft dann, ob eine zugrunde liegende Depression oder andere psychische Erkrankung vorliegt. Eine einmalige Erschöpfungsphase ohne Krankheitswert wird anders bewertet als ein behandeltes Burnout-Syndrom mit Arbeitsunfähigkeitszeiten.

  • Burnout ohne ärztliche Diagnose und ohne Arbeitsunfähigkeit ist oft nicht anzeigepflichtig.
  • Burnout mit Krankschreibung oder Therapie gehört in den Gesundheitsfragebogen.
  • Der Versicherer fragt nach der Dauer der Behandlung und dem Zeitraum seit der letzten Therapie.

Burnout tritt als Symptomkomplex im Rahmen einer Depression auf. Besonders betroffen sind Personengruppen in Berufen mit hohem Stressfaktor, etwa in therapeutischen, pädagogischen oder psychologischen Arbeitsfeldern.

Erschöpfungszustände, Motivationsverlust und Konzentrationsprobleme sind typische Symptome, die die Arbeitsfähigkeit von Betroffenen beeinflussen. In der BU-Gesundheitsprüfung wird Burnout daher wie eine psychische Vorerkrankung behandelt.

Wenn du wegen Burnout in Behandlung warst, musst du das im Antrag angeben. Der Versicherer prüft dann, ob eine zugrunde liegende Depression diagnostiziert wurde und wie lange die Behandlung zurückliegt.

06 · Hintergrund

Angststörungen und ihre Folgen für den BU-Abschluss

Angststörungen gehören zu den häufigsten psychischen Diagnosen bei jungen Erwachsenen. Für die BU-Versicherung für Psychologie-Studierende mit Angststörung ist der Zeitpunkt der letzten Behandlung entscheidend.

Versicherer bewerten Angststörungen als relevantes Risiko für spätere Berufsunfähigkeit.

Bei der Gesundheitsprüfung kommt es darauf an, ob die Angststörung aktuell behandelt wird, wie lange die letzte Therapie zurückliegt und ob du ohne Medikamente stabil bist. Eine abgeschlossene Therapie mit mehrjährigem beschwerdefreiem Abstand verbessert deine Chancen deutlich.

Eine laufende oder erst kurz zurückliegende Behandlung führt häufig zu einer Rückstellung oder Ablehnung. Panikattacken und generalisierte Angstzustände können die berufliche Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigen, deshalb prüfen Versicherer hier besonders genau.

  • Eine abgeschlossene Therapie mit mehr als fünf Jahren beschwerdefreiem Abstand wird oft normal versichert.
  • Eine Therapie innerhalb der letzten fünf Jahre führt häufig zu Risikozuschlag oder Ausschlussklausel.
  • Eine aktuelle medikamentöse Behandlung erschwert den Abschluss erheblich.

Angststörungen, darunter Panikattacken und generalisierte Angstzustände, können die berufliche Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigen. Versicherer bewerten sie als relevantes Risiko für spätere Berufsunfähigkeit.

Bei der Gesundheitsprüfung kommt es darauf an, ob die Angststörung aktuell behandelt wird, wie lange die letzte Therapie zurückliegt und ob du ohne Medikamente stabil bist. Eine abgeschlossene Therapie mit mehrjährigem beschwerdefreiem Abstand verbessert deine Chancen deutlich.

Eine laufende oder erst kurz zurückliegende Behandlung führt häufig zu einer Rückstellung oder Ablehnung. In diesem Fall kann eine anonyme Risikovoranfrage klären, welcher Versicherer dich trotzdem annimmt.

07 · Im Vertrag

Ausschlussklausel: Wenn die Psyche nicht mitversichert wird

Ein Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen bedeutet, dass du zwar eine BU bekommst, aber keine Rente erhältst, wenn du wegen einer psychischen Krankheit berufsunfähig wirst.

Andere Ursachen wie Unfälle oder körperliche Krankheiten bleiben versichert.

Die typische Formulierung lautet: Kein Versicherungsschutz für Berufsunfähigkeit, die ganz oder überwiegend auf psychischen Erkrankungen, psychosomatischen Beschwerden oder deren Folgen beruht. Da psychische Erkrankungen die häufigste BU-Ursache sind, ist das eine erhebliche Einschränkung.

Eine Ausschlussklausel ist besser als gar keine BU, aber schlechter als ein Vertrag mit Risikozuschlag. Wäge ab, ob du den Ausschluss akzeptierst oder einen anderen Versicherer suchst. Manchmal ist ein Risikozuschlag die bessere Alternative, weil die Psyche dann mitversichert bleibt.

  • Mit Ausschlussklausel zahlst du den normalen Beitrag, aber ohne Schutz bei psychischen Erkrankungen.
  • Mit Risikozuschlag zahlst du mehr, behältst aber den vollen Schutz.
  • Ohne BU hast du gar keinen Schutz, weder für Psyche noch für körperliche Erkrankungen.

Was eine Ausschlussklausel für die Psyche bedeutet

LeistungsausschlussDefinitionDer Versicherer zahlt keine BU-Rente, wenn die Berufsunfähigkeit auf einer psychischen Erkrankung beruht. Andere Ursachen wie Unfälle oder körperliche Krankheiten bleiben versichert.
Typische FormulierungVertragstextKein Versicherungsschutz für Berufsunfähigkeit, die ganz oder überwiegend auf psychischen Erkrankungen, psychosomatischen Beschwerden oder deren Folgen beruht.
AbwägungEntscheidungEine Ausschlussklausel ist besser als gar keine BU, aber schlechter als ein Vertrag mit Risikozuschlag. Da psychische Erkrankungen die häufigste BU-Ursache sind, schließt du das größte Risiko aus.
AlternativeOptionManche Versicherer bieten statt eines Ausschlusses einen Risikozuschlag an. Dann zahlst du mehr, bist aber auch bei psychischen Erkrankungen abgesichert.

08 · Vergleich

Versicherungs­lücke: Warum die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente nicht reicht

Viele Studierende verlassen sich auf die gesetzliche Absicherung. Doch die Erwerbsminderungsrente greift erst bei sehr weitgehender Einschränkung und zahlt deutlich weniger als eine private BU.

Die volle Erwerbsminderungsrente bekommst du nur, wenn du weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kannst.

Die teilweise Erwerbsminderungsrente setzt eine Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden pro Tag voraus. Die private BU leistet dagegen bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf. Das ist ein deutlich früherer Zeitpunkt.

Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gilt eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren. Die private BU hat keine gesetzliche Wartezeit, die Leistung beginnt bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ab Vertragsbeginn. Der Vergleich im Überblick:

  • Private BU: Leistung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf.
  • Gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente: Arbeitsfähig weniger als 3 Stunden pro Tag.
  • Gesetzliche teilweise Erwerbsminderungsrente: Arbeitsfähig 3 bis 6 Stunden pro Tag.
  • Gesetzliche Rente: Bezugspunkt ist jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht dein konkreter Beruf.
Private BU und gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Vergleich
Private BU-VersicherungGesetzliche Erwerbsminderungs­rente
Leistungs­voraussetzungMindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf, voraussichtlich ununterbrochen 6 MonateVolle EM-Rente: arbeitsfähig weniger als 3 Stunden pro Tag; teilweise EM-Rente: 3 bis 6 Stunden pro Tag
BezugspunktDer konkrete zuletzt ausgeübte BerufAuch andere Tätigkeiten, etwa ein Bürojob, zählen

09 · Schritt für Schritt

Risikovoranfrage: So findest du den richtigen Versicherer trotz Psyche-Vorgeschichte

Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt dir vor der eigentlichen Antragstellung, welcher Versicherer dich zu welchen Bedingungen annimmt. Das verhindert Ablehnungen, die deine Akte belasten.

Die Voranfrage ist keine Antragstellung, sondern eine unverbindliche Einschätzung.

Ein unabhängiger Versicherungsmakler leitet deine Angaben ohne Namen an mehrere Versicherer weiter. So erfährst du, wer dich normal, mit Risikozuschlag, mit Ausschlussklausel oder gar nicht annimmt. Bei der Voranfrage werden grundsätzlich keine ärztlichen Untersuchungen angefordert.

Sammle vor der Voranfrage alle Befunde, Arztberichte und Angaben zu deiner psychischen Vorgeschichte. Je genauer du die Diagnose, den Behandlungszeitraum und den Therapieverlauf beschreiben kannst, desto aussagekräftiger ist die Voranfrage. Der Ablauf:

01

Unterlagen zusammenstellen

Sammle alle Befunde, Arztberichte und Angaben zu deiner psychischen Vorgeschichte. Je genauer du die Diagnose, den Behandlungszeitraum und den Therapieverlauf beschreiben kannst, desto aussagekräftiger ist die Voranfrage.

02

Anonyme Anfrage über einen Makler stellen

Ein unabhängiger Versicherungsmakler leitet deine Angaben ohne Namen an mehrere Versicherer weiter. So erfährst du, wer dich normal, mit Risikozuschlag, mit Ausschlussklausel oder gar nicht annimmt.

03

Ergebnisse vergleichen

Du erhältst Rückmeldungen der Versicherer mit konkreten Bedingungen. Vergleiche nicht nur den Preis, sondern auch, ob ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss vorgesehen ist.

04

Entscheidung treffen und Antrag stellen

Wähle den Versicherer mit den besten Konditionen für deine Situation. Erst jetzt stellst du den echten Antrag mit deinem Namen und deiner vollständigen Gesundheitshistorie.

10 · Fehler vermeiden

Leistungs­einschränkungen: Was deine BU-Rente bei Psyche-Diagnosen kürzen kann

Auch mit abgeschlossener BU-Versicherung gibt es Fälle, in denen die Leistung eingeschränkt sein kann. Die häufigsten Ursachen liegen in falschen Angaben bei Antragstellung oder in vereinbarten Ausschlüssen.

Beides kannst du vermeiden, wenn du die Regeln kennst.

Verschweigst du eine Psychotherapie im Antrag, prüft der Versicherer im Leistungsfall und kann die Zahlung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten. Auch geplante oder angeratene Behandlungen sind anzeigepflichtig. Eine laufende Therapie nicht anzugeben, ist ein klassischer Fehler.

Eine Psychotherapie im Antrag zu verschweigen, ist der häufigste Grund für eine spätere Leistungsablehnung. Diese Fehler gefährden deine BU-Leistung bei psychischen Erkrankungen:

  • Eine Psychotherapie im Antrag verschweigen: Der Versicherer prüft im Leistungsfall und kann die Zahlung verweigern.
  • Eine Ausschlussklausel für die Psyche akzeptieren, ohne die Folgen zu verstehen: Bei psychisch bedingter Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer dann nichts.
  • Eine laufende Therapie nicht angeben: Auch geplante oder angeratene Behandlungen sind anzeigepflichtig.
  • Sich auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlassen: Sie zahlt erst bei sehr weitgehender Einschränkung und deutlich weniger.

Diese Fehler gefährden deine BU-Leistung bei psychischen Erkrankungen

·Eine Psychotherapie im Antrag verschweigen: Der Versicherer prüft im Leistungsfall und kann die Zahlung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten.
·Eine Ausschlussklausel für die Psyche akzeptieren, ohne die Folgen zu verstehen: Bei psychisch bedingter Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer dann nichts.
·Eine laufende Therapie nicht angeben: Auch geplante oder angeratene Behandlungen sind anzeigepflichtig.
·Sich auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlassen: Sie zahlt erst bei sehr weitgehender Einschränkung und deutlich weniger als eine private BU.
·Nach Vertragsabschluss eine neue psychische Erkrankung nicht melden: Die Anzeigepflicht gilt auch für spätere Diagnosen, wenn sie für die Risikobewertung relevant sind.

11 · Grundlagen

Erwerbsunfähigkeit: Was passiert, wenn du gar nicht mehr arbeiten kannst?

Erwerbsunfähigkeit ist ein weitergehender Begriff als Berufsunfähigkeit. Für die Absicherung ist der Unterschied wichtig, weil gesetzliche und private Leistungen unterschiedlich greifen.

Erwerbsunfähig bist du, wenn du aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kannst, unabhängig vom Beruf. Die gesetzliche Rentenversicherung verwendet dafür den Begriff der vollen Erwerbsminderung.

Die private BU leistet bereits bei Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf, also deutlich früher als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei Erwerbsunfähigkeit. Für dich bedeutet das: Die private BU ist die deutlich stärkere Absicherung, weil sie schon greift, bevor du gar nicht mehr arbeiten kannst.

Erwerbsunfähigkeit ist ein weitergehender Begriff als Berufsunfähigkeit. Die gesetzliche Rente zahlt erst bei Erwerbsunfähigkeit, die private BU bereits bei Berufsunfähigkeit. Der Unterschied liegt im Bezugspunkt:

  • Private BU: Dein konkreter zuletzt ausgeübter Beruf ist der Maßstab.
  • Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zählt.
  • Volle Erwerbsminderung: Arbeitsfähig weniger als 3 Stunden pro Tag.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Arbeitsfähig 3 bis 6 Stunden pro Tag.

Kurz erklärt

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähig bist du, wenn du aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kannst, unabhängig vom Beruf. Die gesetzliche Rentenversicherung verwendet dafür den Begriff der vollen Erwerbsminderung.

Die private BU leistet bereits bei Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf, also deutlich früher als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei Erwerbsunfähigkeit.

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FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026