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Ratgeber · Versicherung

Berufsunfähigkeits­versicherung wechseln: Wann sich der Abschied vom alten Vertrag lohnt

Ein Wechsel der Berufsunfähigkeits­versicherung kann sich lohnen, wenn dein aktueller Vertrag zu teuer geworden ist oder schlechtere Bedingungen als neue Tarife hat. Entscheidend ist, dass du erst kündigst, wenn der neue Versicherungs­schein vorliegt.

10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Kündige deinen alten Vertrag erst, wenn du die Zusage des neuen Versicherers hast.
  • Eine erneute Gesundheitsprüfung ist bei jedem Wechsel Pflicht und kann zu Ausschlüssen führen.
  • Ein Wechsel lohnt sich besonders nach einem Berufswechsel in einen risikoärmeren Job.
  • Bei Vorerkrankungen oder höherem Alter ist der Wechsel oft mit Nachteilen verbunden.

01 · Was gilt

Wann ist ein Wechsel der Berufsunfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Nicht jede Unzufriedenheit mit dem alten Vertrag rechtfertigt einen Wechsel. Diese Konstellationen sprechen jedoch dafür, den bestehenden Schutz zu überprüfen.

Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn dein aktueller Vertrag eine abstrakte Verweisung enthält. Diese Klausel erlaubt es dem Versicherer, dich im Leistungsfall auf einen anderen Beruf zu verweisen, den du noch ausüben kannst. Neue Tarife verzichten in der Regel auf diese Einschränkung.

Auch ein Berufswechsel in einen risikoärmeren Job ist ein konkreter Anlass. Warst du vorher im Handwerk tätig und arbeitest jetzt im Büro, kann der neue Anbieter ein geringeres Risiko annehmen und dir niedrigere Beiträge anbieten. Bitte zuerst deinen aktuellen Versicherer um eine Neuberechnung, bevor du kündigst.

Ein weiterer Grund ist ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss, der nach vollständiger Genesung entfallen kann. Wenn deine Versicherung diesen trotz ärztlichem Gutachten nicht streicht, lohnt sich der Blick zu einem anderen Anbieter. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung seit mindestens fünf Jahren ausgeheilt ist und du sie nicht mehr angeben musst.

  • Dein Beitrag wurde erhöht und du findest woanders denselben Schutz günstiger.
  • Die Laufzeit deines Vertrags endet zu früh, etwa mit 60 statt 67 Jahren.
  • Du hattest in den letzten fünf Jahren häufige Arztbesuche oder leidest an einer chronischen Erkrankung.

In diesen Fällen ist ein Wechsel meist nicht sinnvoll, weil die erneute Gesundheitsprüfung zu höheren Beiträgen, neuen Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen kann. Prüfe stattdessen, ob du deinen bestehenden Vertrag durch Nachversicherungsgarantien oder eine Dynamik-Option verbessern kannst.

Wechsel sinnvoll

·Dein Beitrag wurde erhöht und du findest woanders denselben Schutz günstiger.
·Du bist in einen risikoärmeren Beruf gewechselt, zum Beispiel vom Handwerk ins Büro.
·Dein alter Vertrag enthält eine abstrakte Verweisung, auf die neue Tarife verzichten.
·Ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss kann nach vollständiger Genesung entfallen.
·Die Laufzeit deines Vertrags endet zu früh, etwa mit 60 statt 67 Jahren.

Wechsel meist nicht sinnvoll

·Du hattest in den letzten fünf Jahren häufige Arztbesuche oder Diagnosen.
·Du bist deutlich älter als beim ersten Abschluss, wodurch neue Beiträge steigen.
·Dein aktueller Vertrag bietet bereits eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung.
·Du hast nur einen vorübergehenden finanziellen Engpass, den eine Beitragsstundung lösen kann.
·Deine Vorerkrankungen liegen noch keine fünf Jahre zurück und müssen angegeben werden.

02 · Schritt für Schritt

So gehst du beim Wechsel der BU-Versicherung vor

Der Ablauf folgt einer klaren Reihenfolge, damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.

Der Wechsel folgt einer festen Reihenfolge, damit du nie ohne Schutz dastehst. Kündige deinen alten Vertrag erst, wenn der Versicherungsschein für den neuen Vertrag vorliegt. So vermeidest du eine Lücke, in der du weder bei der alten noch bei der neuen Versicherung abgesichert bist.

Beginne mit einer anonymen Voranfrage über einen Versicherungsmakler. Der Makler fragt bei mehreren Anbietern an, wie dein Antrag voraussichtlich bewertet wird, ohne dass dein Name genannt wird. Das verhindert Ablehnungen, die später bei anderen Versicherern angegeben werden müssten.

Beachte die Kündigungsfrist deines alten Vertrags. Bei jährlicher Zahlweise kann sie anders ausfallen als bei monatlichem Einzug. Ein guter Makler stimmt den Beginn des neuen Vertrags so ab, dass du nicht doppelt Beiträge zahlst.

01

Aktuellen Vertrag prüfen

Lies deine Vertragsbedingungen und prüfe, ob Klauseln wie die abstrakte Verweisung enthalten sind. Kläre, ob dein Beitrag bis zum Bruttobeitrag steigen kann.

02

Gesundheitshistorie aufbereiten

Sammle Arztberichte und Diagnosen der letzten fünf bis zehn Jahre. Der neue Versicherer verlangt eine vollständige Gesundheitsprüfung.

03

Anonyme Voranfrage stellen

Ein Versicherungsmakler kann bei mehreren Anbietern anonym anfragen, wie dein Antrag voraussichtlich bewertet wird. So vermeidest du Ablehnungen.

04

Neuen Antrag stellen

Erst wenn die Voranfrage positiv ausfällt, stellst du den Antrag beim neuen Versicherer. Warte auf den Versicherungsschein.

05

Alten Vertrag kündigen

Kündige deinen alten Vertrag erst, wenn der neue Versicherungsschein vorliegt. Beachte die Kündigungsfrist deines Altvertrags.

03 · Kosten

Was kostet ein Wechsel der Berufsunfähigkeits­versicherung?

Die Kosten eines Wechsels hängen von deinem Eintrittsalter, deinem Beruf und deinem Gesundheitszustand ab.

Da du beim Wechsel älter bist als beim ersten Abschluss, zahlst du in der Regel höhere Beiträge. Nur ein Wechsel in einen deutlich risikoärmeren Beruf kann die Kosten senken.

Für eine BU-Rente von 1.000 Euro im Monat kannst du im Jahr 2026 mit folgenden monatlichen Nettobeiträgen rechnen. Die Spannen sind Schätzwerte und variieren je nach Berufsgruppe und Gesundheitszustand.

  • Eintrittsalter 25: 30 bis 60 Euro
  • Eintrittsalter 35: 50 bis 90 Euro
  • Eintrittsalter 45: 90 bis 150 Euro

Ein Wechsel im höheren Alter führt fast immer zu höheren Beiträgen als der ursprüngliche Abschluss. Deshalb lohnt sich der Wechsel vor allem dann, wenn du gleichzeitig bessere Vertragsbedingungen erhältst, etwa den Verzicht auf die abstrakte Verweisung.

04 · Im Vertrag

Abstrakte Verweisung: Der häufigste Grund für einen Wechsel

Viele ältere Verträge enthalten Klauseln, die im Leistungsfall zum Nachteil des Versicherten wirken.

Viele ältere Verträge enthalten die abstrakte Verweisung. Diese Klausel erlaubt es dem Versicherer, dich im Leistungsfall auf einen anderen Beruf zu verweisen, den du noch ausüben kannst, auch wenn du ihn tatsächlich nicht ausübst. Neue Tarife verzichten meist auf diese Einschränkung.

Die konkrete Verweisung ist dagegen der heutige Standard. Hier darf dich der Versicherer nur auf einen Beruf verweisen, den du tatsächlich ausübst. Prüfe deinen Vertrag, ob die abstrakte Verweisung enthalten ist, denn sie lässt sich in der Regel nicht nachträglich streichen.

  • Abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf dich auf einen anderen Beruf verweisen, den du noch ausüben kannst. Neue Tarife verzichten meist auf diese Klausel.
  • Konkrete Verweisung: Der Versicherer darf dich nur auf einen Beruf verweisen, den du tatsächlich ausübst. Das ist der heutige Standard.
  • Nachversicherungsgarantie: Du kannst die BU-Rente bei bestimmten Ereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
  • Dynamik-Option: Die BU-Rente steigt jährlich um einen festen Prozentsatz, um die Inflation auszugleichen.

Wenn dein Vertrag eine abstrakte Verweisung enthält, ist ein Wechsel zu einem Tarif ohne diese Klausel oft sinnvoll. Achte beim neuen Vertrag zusätzlich auf eine Nachversicherungsgarantie und eine Dynamik-Option, damit dein Schutz langfristig ausreichend bleibt.

Wichtige Klauseln in BU-Verträgen

Abstrakte VerweisungNachteiligDer Versicherer darf dich auf einen anderen Beruf verweisen, den du noch ausüben kannst. Neue Tarife verzichten meist auf diese Klausel.
Konkrete VerweisungÜblichDer Versicherer darf dich nur auf einen Beruf verweisen, den du tatsächlich ausübst. Das ist der heutige Standard.
NachversicherungsgarantieVorteilhaftDu kannst die BU-Rente bei bestimmten Ereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Dynamik-OptionVorteilhaftDie BU-Rente steigt jährlich um einen festen Prozentsatz, um die Inflation auszugleichen. Du kannst der Erhöhung widersprechen.

05 · Vergleich

Berufswechsel als Auslöser für den Wechsel der BU-Versicherung

Ein neuer Job mit geringerem Risiko kann deinen Beitrag deutlich senken, wenn du den Wechsel aktiv angehst.

Warst du vorher als Koch oder Dachdecker tätig und arbeitest jetzt im Büro, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit aus Sicht des Versicherers.

Bitte zuerst deinen aktuellen Versicherer um eine Neuberechnung des Beitrags nach dem Berufswechsel. Viele Anbieter senken die Prämie, wenn du in einen risikoärmeren Beruf wechselst. Bietet dein Versicherer keine Vergünstigung an, lohnt sich der Vergleich mit anderen Anbietern.

  • Beitragshöhe: Bleibt beim alten Vertrag auf dem Niveau des ursprünglichen Berufsrisikos, kann beim Wechsel in einen risikoärmeren Beruf deutlich sinken.
  • Gesundheitsprüfung: Entfällt beim alten Vertrag, ist beim Wechsel erneut vollständig erforderlich.
  • Vertragsbedingungen: Bleiben beim alten Vertrag unverändert, auch nachteilige Klauseln, können beim Wechsel auf aktuellem Standard neu vereinbart werden.
  • Risiko einer Ablehnung: Kein Risiko beim alten Vertrag, besteht beim Wechsel bei Vorerkrankungen oder hohem Alter.

Ein Wechsel lohnt sich vor allem, wenn du gleichzeitig bessere Bedingungen erhältst und die Gesundheitsprüfung voraussichtlich ohne Ausschlüsse verläuft. Andernfalls ist die Neuberechnung beim alten Anbieter der sicherere Weg.

Beitragssituation nach einem Berufswechsel
Alten Vertrag behaltenBU-Versicherung wechseln
BeitragshöheKann nach einem Wechsel in einen risikoärmeren Beruf neu berechnet werdenKann bei risikoärmerem Beruf sinken
Gesundheits­prüfungEntfälltIst erneut vollständig erforderlich
VertragsbedingungenBleiben unverändert, auch nachteilige KlauselnKönnen auf aktuellem Standard neu vereinbart werden
Risiko einer AblehnungKein RisikoBesteht bei Vorerkrankungen oder hohem Alter

06 · Checkliste

Checkliste: Das sollte dein neuer BU-Vertrag erfüllen

Bevor du wechselst, prüfe den neuen Tarif anhand dieser Kriterien.

Ein günstiger Beitrag allein reicht nicht aus, wenn die Bedingungen im Leistungsfall Lücken aufweisen. Achte auf die folgenden Punkte, damit dein neuer Vertrag mindestens dem heutigen Standard entspricht.

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Laufzeit bis mindestens zum 67. Lebensjahr
  • BU-Rente in Höhe von etwa 75 Prozent des Nettoeinkommens
  • Dynamik-Option zum Inflationsausgleich
  • Keine Leistungsausschlüsse für ausgeheilte Erkrankungen
  • Beitrag unterhalb des vereinbarten Bruttobeitrags

Die BU-Rente sollte etwa 75 Prozent deines aktuellen Nettoeinkommens betragen. Nur so kannst du deinen Lebensstandard im Leistungsfall halten. Prüfe außerdem, ob der neue Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält, damit du die Rente bei Lebensereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen kannst.

Kriterien für einen guten BU-Vertrag

01

Verzicht auf abstrakte Verweisung

02

Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung

03

Laufzeit bis mindestens zum 67. Lebensjahr

04

BU-Rente in Höhe von etwa 75 Prozent des Nettoeinkommens

05

Dynamik-Option zum Inflationsausgleich

06

Keine Leistungsausschlüsse für ausgeheilte Erkrankungen

07

Beitrag unterhalb des vereinbarten Bruttobeitrags

07 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Wechsel der Berufsunfähigkeits­versicherung

Diese Fehler führen zu Lücken im Schutz oder zu unnötigen Mehrkosten.

Der häufigste Fehler ist die Kündigung des alten Vertrags, bevor der neue Versicherungsschein vorliegt. Damit riskierst du eine Phase ohne jeden Schutz.

Ein weiterer Fehler ist die unvollständige Gesundheitsprüfung. Wenn du Diagnosen verschweigst oder unvollständig angibst, kann der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigern. Sammle deshalb alle Arztberichte der letzten fünf bis zehn Jahre und reiche sie vollständig ein.

  • Den alten Vertrag kündigen, bevor der neue Versicherungsschein vorliegt.
  • Die Gesundheitsprüfung unvollständig ausfüllen und damit den Versicherungsschutz riskieren.
  • Nur auf den Preis schauen und dafür schlechtere Bedingungen in Kauf nehmen.
  • Einen Wechsel durchziehen, obwohl Vorerkrankungen noch keine fünf Jahre zurückliegen.
  • Die Kündigungsfrist des alten Vertrags ignorieren und doppelt Beiträge zahlen.

Vorerkrankungen, die noch keine fünf Jahre zurückliegen, musst du beim neuen Anbieter angeben. Das führt häufig zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen. Warte in diesem Fall besser ab, bis die Frist abgelaufen ist, bevor du den Wechsel angehst.

Fehler, die du vermeiden solltest

·Den alten Vertrag kündigen, bevor der neue Versicherungsschein vorliegt.
·Die Gesundheitsprüfung unvollständig ausfüllen und damit den Versicherungsschutz riskieren.
·Nur auf den Preis schauen und dafür schlechtere Bedingungen in Kauf nehmen.
·Einen Wechsel durchziehen, obwohl Vorerkrankungen noch keine fünf Jahre zurückliegen.
·Die Kündigungsfrist des alten Vertrags ignorieren und doppelt Beiträge zahlen.

08 · Was gilt

Was gilt bei Risikozuschlag und Leistungs­ausschluss?

Nicht jede Einschränkung im alten Vertrag muss dauerhaft bestehen bleiben.

Ein Risikozuschlag kann nach vollständiger Genesung entfallen, wenn du deinem Versicherer ein ärztliches Gutachten vorlegst, das die Genesung belegt. Das regelt Paragraf 41 des Versicherungsvertragsgesetzes.

Ein Leistungsausschluss ist schwieriger zu entfernen. Er entfällt nur, wenn die Vertragsbedingungen eine Aufhebung nach Genesung ausdrücklich vorsehen. In diesem Fall ist ebenfalls ein ärztliches Gutachten notwendig.

  • Risikozuschlag nach vollständiger Genesung, belegt durch ein ärztliches Gutachten: Kann entfallen.
  • Leistungsausschluss, wenn die Vertragsbedingungen eine Aufhebung nach Genesung vorsehen: Kann entfallen.
  • Erkrankungen, die seit mehr als fünf Jahren ausgeheilt sind und nicht mehr angegeben werden müssen: Kann entfallen.
  • Leistungsausschluss ohne entsprechende Klausel im Vertrag: Bleibt meist bestehen.
  • Risikozuschlag, wenn die Erkrankung weiterhin behandelt wird: Bleibt meist bestehen.
  • Vorerkrankungen, die innerhalb der letzten fünf Jahre aufgetreten sind: Bleibt meist bestehen.

Wenn dein Versicherer einen Risikozuschlag trotz Genesung nicht streicht, solltest du einen Wechsel in Betracht ziehen. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung seit mindestens fünf Jahren ausgeheilt ist und du sie beim neuen Anbieter nicht mehr angeben musst.

Kann entfallen

·Risikozuschlag nach vollständiger Genesung, belegt durch ein ärztliches Gutachten
·Leistungsausschluss, wenn die Vertragsbedingungen eine Aufhebung nach Genesung vorsehen
·Erkrankungen, die seit mehr als fünf Jahren ausgeheilt sind und nicht mehr angegeben werden müssen

Bleibt meist bestehen

·Leistungsausschluss ohne entsprechende Klausel im Vertrag
·Risikozuschlag, wenn die Erkrankung weiterhin behandelt wird
·Vorerkrankungen, die innerhalb der letzten fünf Jahre aufgetreten sind

09 · Grundlagen

Gesetzliche Erwerbsminderungs­rente als Alternative?

Die gesetzliche Absicherung greift nur bei sehr weitgehender Einschränkung der Arbeitsfähigkeit.

Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Die teilweise Erwerbsminderungsrente greift bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden täglich.

Voraussetzung ist eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren. Das bedeutet, du musst in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Die Höhe der Rente hängt von deinen bisherigen Beitragszeiten ab.

Die private BU-Versicherung leistet bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf. Sie ist damit deutlich strenger als die gesetzliche Absicherung, die nur bei einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt greift. Für die meisten Berufstätigen ist die private BU-Versicherung deshalb die wichtigere Absicherung.

Kurz erklärt

Gesetzliche Erwerbsminderungs­rente

Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Die teilweise Erwerbsminderungsrente greift bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden täglich.

Die private BU-Versicherung leistet, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst.

10 · Hintergrund

Beitragsstundung und Beitragsfreistellung als Alternativen zum Wechsel

Nicht jeder finanzielle Engpass erfordert einen Wechsel. Dein aktueller Vertrag bietet oft flexible Lösungen.

Bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass kannst du die Beiträge zur BU-Versicherung stunden. Du zahlst dann für einige Monate keine Beiträge und begleichst die aufgestauten Beträge nach der vereinbarten Stundungszeit. Wirst du während der Stundung berufsunfähig, erhältst du nur eine verringerte BU-Rente.

Kannst du dir die Beiträge dauerhaft nicht mehr leisten, kommt eine Beitragsfreistellung infrage. Du zahlst dann keine Beiträge mehr, hast aber auch nur Anspruch auf eine verringerte BU-Rente. Beide Optionen sind besser als eine Kündigung, weil du den Versicherungsschutz nicht vollständig verlierst und keine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist.

Bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass kannst du die Beiträge zur BU-Versicherung stunden. Du zahlst dann für einige Monate keine Beiträge und begleichst die aufgestauten Beträge nach der vereinbarten Stundungszeit. Wirst du während der Stundung berufsunfähig, erhältst du nur eine verringerte BU-Rente.

Kannst du dir die Beiträge dauerhaft nicht mehr leisten, kommt eine Beitragsfreistellung infrage. Du zahlst dann keine Beiträge mehr, hast aber auch nur Anspruch auf eine verringerte BU-Rente. Beide Optionen sind besser als eine Kündigung, weil du den Versicherungsschutz nicht vollständig verlierst.

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026