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Berufsunfähigkeits­versicherung in der Steuererklärung: So setzt du Beiträge und Rente richtig an

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeits­versicherung kannst du als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angeben. Ob daraus eine spürbare Steuerersparnis wird, hängt von der Vertragsform und deinen übrigen Versicherungs­beiträgen ab.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beiträge zur selbstständigen BU zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, deren Höchstbetrag oft durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
  • Die größten Steuervorteile bietet eine BU als Teil einer Rürup-Rente oder einer betrieblichen Altersvorsorge.
  • Die spätere BU-Rente ist nur mit ihrem Ertragsanteil steuerpflichtig, nicht in voller Höhe.
  • Als Werbungskosten kannst du die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht absetzen.

01 · Grundlagen

Welche Vertragsformen der BU gibt es?

Für die Steuererklärung ist entscheidend, ob deine Berufsunfähigkeitsversicherung eigenständig, als Zusatz oder in eine geförderte Altersvorsorge eingebettet ist.

Für deine Steuererklärung ist die rechtliche Konstruktion deiner Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger als der Versicherer oder der Tarif. Eine selbstständige BU (SBU) ist ein einzelner Vertrag, der ausschließlich das Risiko der Berufsunfähigkeit absichert. Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) hängt dagegen an einer Hauptversicherung wie einer Risikolebens- oder privaten Rentenversicherung.

Die dritte Variante ist die BU als Bestandteil einer Rürup-Rente, auch Basisrente genannt. Hier ist der Schutz in eine staatlich geförderte Altersvorsorge eingebettet. Diese Form bietet den größten steuerlichen Hebel, weil die Beiträge nicht zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, sondern zu den Altersvorsorgeaufwendungen zählen.

  • Die Vertragsform bestimmt, in welcher Anlage der Steuererklärung du die Beiträge einträgst.
  • Sie entscheidet außerdem, welche Höchstbeträge für den Abzug gelten.

Kurz erklärt

Selbstständige BU, BUZ und Rürup-BU

Eine selbstständige BU (SBU) ist ein einzelner Vertrag. Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) hängt an einer Hauptversicherung wie einer Risikolebens- oder Rentenversicherung. Eine BU in einer Rürup-Rente ist Teil einer staatlich geförderten Basisrente.

Die Vertragsform bestimmt, in welcher Anlage der Steuererklärung du die Beiträge einträgst und welche Höchstbeträge gelten.

02 · Vergleich

Wo trägst du die Beiträge in der Steuererklärung ein?

Je nach Konstruktion deiner Berufsunfähigkeitsversicherung gehört der Beitrag in eine andere Zeile der Anlage Vorsorgeaufwand.

Bei einer selbstständigen BU oder einer BUZ gehört der Beitrag in die Anlage Vorsorgeaufwand unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dort gilt für Angestellte ein jährlicher Höchstbetrag von 1.900 Euro, für Selbstständige von 2.800 Euro. In diesen Topf fallen auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu privaten Unfall- oder Haftpflichtversicherungen.

Eine BU in einer Rürup-Rente trägst du dagegen in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den Altersvorsorgeaufwendungen ein. Hier gelten für 2026 Höchstbeträge von 29.344 Euro für Ledige und 58.688 Euro für Verheiratete. Bei einer betrieblichen BU über Entgeltumwandlung ist kein Eintrag in der Steuererklärung nötig, weil der Abzug direkt über deine Gehaltsabrechnung läuft.

  • Selbstständige BU und BUZ: Anlage Vorsorgeaufwand, sonstige Vorsorgeaufwendungen.
  • Rürup-BU: Anlage Vorsorgeaufwand, Altersvorsorgeaufwendungen.
  • Betriebliche BU: kein Eintrag, Abzug vom Bruttolohn.
Eintragung der BU-Beiträge nach Vertragsart
Selbstständige BU oder BUZBU mit Rürup-RenteBU in der betrieblichen Altersvorsorge
Anlage in der SteuererklärungAnlage Vorsorgeaufwand, sonstige VorsorgeaufwendungenAnlage Vorsorgeaufwand, AltersvorsorgeaufwendungenKein Eintrag nötig, Abzug direkt vom Bruttolohn
Steuerlicher Höchstbetrag 20251.900 Euro (Angestellte), 2.800 Euro (Selbstständige)29.344 Euro (Ledige), 58.688 Euro (Verheiratete)
Wirkung auf das zu versteuernde EinkommenNur wenn der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft istBeiträge mindern das Einkommen direktBruttolohn sinkt, dadurch weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben

03 · Was gilt

Wann lohnt sich der Steuerabzug für Angestellte?

Bei Angestellten ist der Spielraum bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen meist klein, weil die Basisabsicherung den Rahmen bereits füllt.

Bei Angestellten ist der Spielraum bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen meist klein. Deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung füllen den Höchstbetrag von 1.900 Euro in der Regel bereits aus. Damit bleibt für die selbstständige BU oder BUZ kein Raum für einen zusätzlichen Steuereffekt.

Ein Steuereffekt entsteht nur, wenn deine sonstigen Vorsorgeaufwendungen den Höchstbetrag noch nicht erreichen. Das kann bei geringen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen der Fall sein. Deutlich spürbar wird der Abzug, wenn deine BU-Teil einer Rürup-Rente oder einer betrieblichen Altersvorsorge ist.

  • Der Höchstbetrag von 1.900 Euro ist durch andere Versicherungen noch nicht ausgeschöpft.
  • Deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung füllen den Rahmen bereits aus.
  • Die BU ist Teil einer Rürup-Rente oder betrieblichen Altersvorsorge.

Die BU ist Teil einer Rürup-Rente oder betrieblichen Altersvorsorge.

Das verhindert meist einen Steuereffekt

·Deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung füllen den Höchstbetrag bereits aus.
·Die BU ist eine eigenständige Versicherung ohne Verbindung zur Basisrente.

04 · Schritt für Schritt

So wirkt sich die BU in der Rürup-Rente aus

Die Kombination aus Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung bietet den größten steuerlichen Hebel, weil die Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen zählen.

Du schließt eine Basisrente mit eingeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Der BU-Anteil darf dabei nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrags ausmachen. Diese Grenze stellt sicher, dass der Vertrag weiterhin als Altersvorsorge anerkannt wird.

Du zahlst den Gesamtbeitrag in den Rürup-Vertrag ein und trägst ihn in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den Altersvorsorgeaufwendungen ein. Eine Aufteilung in Altersvorsorge- und BU-Anteil nimmst du für die Steuer nicht selbst vor. Das Finanzamt berücksichtigt den steuerlich abziehbaren Anteil automatisch.

  • Vertrag abschließen: Basisrente mit BU-Anteil von höchstens 50 Prozent.
  • Beiträge zahlen: Gesamtbeitrag in den Rürup-Vertrag einzahlen.
  • Steuererklärung: Gesamtbeitrag unter Altersvorsorgeaufwendungen eintragen.
  • Finanzamt: prüft den abziehbaren Anteil automatisch.
01

Vertrag abschließen

Du schließt eine Basisrente mit eingeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Der BU-Anteil darf nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrags ausmachen.

02

Beiträge zahlen

Du zahlst den Gesamtbeitrag in den Rürup-Vertrag ein. Eine Aufteilung in Altersvorsorge- und BU-Anteil nimmst du für die Steuer nicht selbst vor.

03

In der Steuererklärung angeben

Du trägst den Gesamtbeitrag in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den Altersvorsorgeaufwendungen ein.

04

Finanzamt prüft den Abzug

Das Finanzamt berücksichtigt den steuerlich abziehbaren Anteil automatisch.

05 · Hintergrund

Was gilt bei der betrieblichen Altersvorsorge mit BU?

Läuft die Berufsunfähigkeitsversicherung über deinen Arbeitgeber, greift die Entgeltumwandlung. Das wirkt sich sofort auf dein Nettogehalt aus.

Bei einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Beiträge direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen und in die Versicherung eingezahlt. Dadurch verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen, ohne dass du in der Steuererklärung aktiv werden musst. Der Vorteil liegt in der sofortigen Steuer- und Sozialabgabenersparnis.

Allerdings musst du die spätere BU-Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge in voller Höhe versteuern, wenn du sie beziehst. Dieser Nachteil wird oft übersehen, weil der Fokus auf der Ersparnis in der Ansparphase liegt. Für Studierende ist diese Variante meist noch nicht relevant, da sie ein Arbeitsverhältnis mit Entgeltumwandlung voraussetzt.

Bei einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Beiträge direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen und in die Versicherung eingezahlt. Dadurch verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen, ohne dass du in der Steuererklärung aktiv werden musst.

Der Vorteil liegt in der sofortigen Steuer- und Sozialabgabenersparnis. Allerdings musst du die spätere BU-Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge in voller Höhe versteuern, wenn du sie beziehst.

06 · Kosten

Wie wird die BU-Rente versteuert?

Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente ist steuerpflichtig, aber nicht in voller Höhe. Entscheidend ist der Ertragsanteil.

Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente ist steuerpflichtig, aber nicht in voller Höhe. Entscheidend ist der Ertragsanteil, der bei einer selbstständigen BU je nach Rentendauer zwischen 1 und 40 Prozent liegt. Dieser Anteil wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Bei einer Rürup-BU liegt der Besteuerungsanteil je nach Rentenbeginn zwischen 85 und 100 Prozent. Eine betriebliche BU-Rente wird zu 100 Prozent versteuert. Liegt der steuerpflichtige Anteil zusammen mit deinen übrigen Einkünften unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, fällt keine Einkommensteuer an.

  • Selbstständige BU: Ertragsanteil je nach Rentendauer 1 bis 40 Prozent.
  • Rürup-BU: Besteuerungsanteil je nach Rentenbeginn 85 bis 100 Prozent.
  • Betriebliche BU: Besteuerungsanteil 100 Prozent.

Steuerliche Belastung der BU-Rente nach Vertragsart

Selbstständige BU: Ertragsanteilabhängig von der Rentendauer
Betriebliche BU: Besteuerungsanteil100 Prozent

07 · Fehler vermeiden

Welche Fehler passieren beim Steuerabzug der BU?

Zwei typische Missverständnisse führen dazu, dass du entweder zu viel erwartest oder die falsche Anlage ausfüllst.

Ein häufiger Fehler ist der Eintrag der BU-Beiträge als Werbungskosten. Das Finanzamt erkennt sie dort nicht an, weil die BU zu den privaten Vorsorgeaufwendungen zählt. Die Beiträge gehören ausschließlich in die Anlage Vorsorgeaufwand.

Viele erwarten außerdem eine Erstattung in Höhe der Beiträge. Der Abzug mindert nur das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuerlast im Verhältnis 1:1. Bei einer BUZ wird oft der gesamte Beitrag der Hauptversicherung angegeben, obwohl nur der Anteil absetzbar ist, der auf die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung entfällt.

  • Du trägst die BU-Beiträge als Werbungskosten ein.
  • Du erwartest eine Erstattung in Höhe der Beiträge.
  • Du gibst bei einer BUZ den gesamten Beitrag der Hauptversicherung an.
  • Du überschätzt den Effekt der selbstständigen BU.

Häufige Fehler in der Steuererklärung

·Du trägst die BU-Beiträge als Werbungskosten ein. Das Finanzamt erkennt sie dort nicht an, weil die BU zu den privaten Vorsorgeaufwendungen zählt.
·Du erwartest eine Erstattung in Höhe der Beiträge. Der Abzug mindert nur das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuerlast im Verhältnis 1:1.
·Du gibst bei einer BUZ den gesamten Beitrag der Hauptversicherung an. Absetzbar ist nur der Anteil, der auf die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung entfällt.
·Du überschätzt den Effekt der selbstständigen BU. Der Höchstbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist durch die Krankenversicherung oft bereits ausgeschöpft.

08 · Checkliste

Checkliste: So gehst du bei der Steuererklärung vor

Mit dieser Reihenfolge stellst du sicher, dass du die richtige Anlage wählst und keine Frist verpasst.

Mit dieser Reihenfolge stellst du sicher, dass du die richtige Anlage wählst und keine Frist verpasst. Prüfe zuerst, ob deine BU selbstständig, als Zusatz, in einer Rürup-Rente oder betrieblich abgeschlossen ist. Sammle dann den Jahresbeitrag aus deinem Versicherungsschein oder der Beitragsübersicht.

Trage selbstständige BU und BUZ in die Anlage Vorsorgeaufwand unter sonstige Vorsorgeaufwendungen ein. Rürup-Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand unter Altersvorsorgeaufwendungen. Bei betrieblicher BU ist kein Eintrag nötig, der Abzug erfolgt über die Gehaltsabrechnung.

  • Prüfe die Vertragsform deiner BU.
  • Sammle den Jahresbeitrag aus dem Versicherungsschein.
  • Trage selbstständige BU und BUZ unter sonstige Vorsorgeaufwendungen ein.
  • Trage Rürup-Beiträge unter Altersvorsorgeaufwendungen ein.
  • Bei betrieblicher BU: kein Eintrag nötig.
  • Gib die BU-Rente im Jahr des Bezugs als sonstiges Einkommen an.

Schritte für die Steuererklärung 2026

01

Prüfe, ob deine BU selbstständig, als Zusatz, in einer Rürup-Rente oder betrieblich abgeschlossen ist.

02

Sammle den Jahresbeitrag aus deinem Versicherungsschein oder der Beitragsübersicht.

03

Trage selbstständige BU und BUZ in die Anlage Vorsorgeaufwand unter sonstige Vorsorgeaufwendungen ein.

04

Trage Rürup-Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand unter Altersvorsorgeaufwendungen ein.

05

Bei betrieblicher BU: Kein Eintrag nötig, der Abzug erfolgt über die Gehaltsabrechnung.

06

Gib die BU-Rente im Jahr des Bezugs als sonstiges Einkommen an, falls du bereits eine Rente erhältst.

09 · Im Vertrag

Ab wann zahlt die BU und was bedeutet das für die Steuer?

Die steuerliche Behandlung hängt auch davon ab, wann und wie lange die Rente fließt. Die Leistungsdauer beeinflusst den Ertragsanteil.

Die steuerliche Behandlung hängt auch davon ab, wann und wie lange die Rente fließt. Die Leistungsdauer beeinflusst den Ertragsanteil. Je länger die BU-Rente voraussichtlich gezahlt wird, desto höher ist der steuerpflichtige Ertragsanteil. Bei einer lebenslangen Rente liegt er höher als bei einer Rente bis zum 67. Lebensjahr.

Der Ertragsanteil ist der Teil der Rente, der als Einkommen zählt. Er wird bei Vertragsbeginn festgelegt und bleibt während der gesamten Rentenphase gleich. Liegt der steuerpflichtige Ertragsanteil zusammen mit deinen übrigen Einkünften unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, bleibt die Rente steuerfrei.

  • Leistungsdauer: Je länger die Rente läuft, desto höher der Ertragsanteil.
  • Ertragsanteil: Wird bei Vertragsbeginn festgelegt und bleibt konstant.
  • Grundfreibetrag: 12.348 Euro im Jahr 2026.

Leistungsdauer und Ertragsanteil

LeistungsdauerRentendauerJe länger die BU-Rente voraussichtlich gezahlt wird, desto höher ist der steuerpflichtige Ertragsanteil. Bei einer lebenslangen Rente liegt er höher als bei einer Rente bis zum 67. Lebensjahr.
ErtragsanteilSteuerpflichtDer Ertragsanteil ist der Teil der Rente, der als Einkommen zählt. Er wird bei Vertragsbeginn festgelegt und bleibt während der gesamten Rentenphase gleich.
GrundfreibetragSteuerfreiheitLiegt der steuerpflichtige Ertragsanteil zusammen mit deinen übrigen Einkünften unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, zahlst du auf die BU-Rente keine Einkommensteuer.

10 · Vergleich

Lohnt sich die BU in der Steuererklärung?

Der Steuereffekt ist bei der klassischen selbstständigen BU oft gering. Bei Rürup- und betrieblichen Modellen ist er dagegen ein echter Zusatznutzen.

Steuerlicher Nutzen nach Vertragsform
Selbstständige BUBUZ an Risikoleben oder RenteRürup-BUBetriebliche BU
Steuereffekt in der AnsparphaseGering, oft kein EffektGering, oft kein EffektHoch, voller Abzug bis HöchstbetragHoch, sofortige Bruttolohnminderung
Steuerlast in der RentenphaseNiedrig, nur ErtragsanteilNiedrig, nur ErtragsanteilHoch, Besteuerungsanteil bis 100 ProzentHoch, volle Besteuerung
Flexibilität des VertragsHoch, unabhängig kündbarNiedrig, an Hauptversicherung gebundenNiedrig, keine Kapitalauszahlung möglichMittel, an Arbeitgeber gebunden

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026