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Ratgeber · Versicherung

Auslandskrankenversicherung kündigen: Fristen, Form und worauf du achten musst

Eine Auslandskrankenversicherung läuft oft als Jahresvertrag und verlängert sich automatisch. Mit der richtigen Frist und einem klaren Kündigungs­schreiben beendest du den Vertrag zum Ende des Versicherungs­jahres.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Kündigung ist in Textform möglich, also per Brief, E-Mail oder Fax.
  • Bei Jahresverträgen gilt meist eine Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres.
  • Das Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn, nicht mit dem Kalenderjahr.
  • Volljährige mitversicherte Personen müssen über die Kündigung informiert werden.

01 · Schritt für Schritt

Welche Frist gilt für die Kündigung deiner Auslandskrankenversicherung?

Die Kündigungsfrist hängt von der Vertragsart ab. Bei den meisten Jahresversicherungen musst du einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.

Bei den meisten Jahresverträgen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn, nicht mit dem Kalenderjahr. Hast du deinen Vertrag zum 1. Juni abgeschlossen, endet das Versicherungsjahr jeweils am 31. Mai des Folgejahres.

Für eine Kündigung zum 31. Mai muss dein Schreiben spätestens am 30. April beim Versicherer eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang beim Anbieter, nicht das Datum des Poststempels. Plane daher ausreichend Zeit für den Versand ein.

  • Prüfe den vereinbarten Versicherungsbeginn in deinem Vertrag oder Versicherungsschein.
  • Rechne vom Ende des Versicherungsjahres einen Monat zurück, um den letzten Termin für den Eingang deiner Kündigung zu bestimmen.
  • Sende die Kündigung so ab, dass sie nachweislich vor Ablauf der Frist beim Versicherer ankommt.
01

Versicherungsbeginn im Vertrag prüfen

Das Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Hast du den Vertrag zum 1. Juni abgeschlossen, endet das Versicherungsjahr jeweils am 31. Mai.

02

Kündigungsfrist zurückrechnen

Bei einer Frist von einem Monat muss deine Kündigung spätestens einen Monat vor dem Ende des Versicherungsjahres beim Anbieter eingehen. Im Beispiel ist das der 30. April.

03

Kündigung absenden

Sende die Kündigung in Textform ab. Maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Datum des Poststempels.

04

Bestätigung abwarten

Der Versicherer bestätigt dir die Kündigung schriftlich. Bewahre diese Bestätigung zusammen mit deinem Kündigungsnachweis auf.

02 · Vergleich

Jahresversicherung oder Reiseversicherung für einen festen Zeitraum: Was gilt?

Nicht jede Auslandskrankenversicherung verlängert sich automatisch. Verträge mit vorab fest vereinbartem Zeitraum enden ohne dein Zutun.

Eine Jahresversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Die Kündigung ist mit einer Frist von in der Regel einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei einem Vertragsbeginn am 1. Juni kündigst du bis zum 30. April zum 31. Mai.

Eine Reiseversicherung mit vorab fest vereinbartem Zeitraum endet dagegen ohne dein Zutun. Hast du eine Reise vom 1. bis zum 21. August abgesichert, läuft der Vertrag am 21. August automatisch aus. Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich und würde den Schutz nicht vorzeitig beenden.

  • Prüfe in deinen Vertragsunterlagen, ob es sich um eine Jahresversicherung oder einen Vertrag mit festem Enddatum handelt.
  • Bei einer Jahresversicherung notiere dir den Versicherungsbeginn und rechne die Kündigungsfrist zurück.
  • Bei einem Vertrag mit festem Zeitraum musst du nichts unternehmen, der Schutz endet am vereinbarten Datum.
Unterschiede bei der Kündigung je nach Vertragsart
JahresversicherungReiseversicherung mit festem Zeitraum
Automatische VerlängerungJa, verlängert sich automatischNein, endet automatisch
Kündigung erforderlichJa, mit Frist zum Ende des VersicherungsjahresNein, keine Kündigung nötig
Kündigungs­fristIn der Regel ein Monat zum Ende des VersicherungsjahresEntfällt
BeispielVertrag ab 1. Juni, Kündigung bis 30. April zum 31. MaiVertrag endet am vorab fest vereinbarten Enddatum

03 · Checkliste

So schreibst du dein Kündigungs­schreiben für die Auslandskrankenversicherung

Ein wirksames Kündigungsschreiben enthält deine Vertragsdaten und den gewünschten Kündigungstermin. Du brauchst kein Formular, ein formloses Schreiben in Textform genügt.

Ein wirksames Kündigungsschreiben ist formlos möglich, du brauchst kein spezielles Formular. Wichtig ist, dass du als Absender eindeutig erkennbar bist und deine Vertragsdaten vollständig angibst. Nur so kann der Versicherer deine Kündigung dem richtigen Vertrag zuordnen.

Nenne den gewünschten Kündigungstermin, zum Beispiel zum 31. Mai 2026. Bitte außerdem um eine schriftliche Kündigungsbestätigung, damit du einen Nachweis über das Vertragsende hast. Bei einem Brief gehört deine Unterschrift unter das Schreiben.

  • Dein vollständiger Name und deine aktuelle Anschrift
  • Deine Versicherungsnummer
  • Die Bezeichnung des Vertrags, zum Beispiel Auslandskrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung
  • Der gewünschte Kündigungstermin, zum Beispiel zum 31. Mai 2026
  • Die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung
  • Deine Unterschrift bei einem Brief

Diese Angaben gehören in dein Kündigungsschreiben

01

Dein vollständiger Name und deine aktuelle Anschrift

02

Deine Versicherungsnummer

03

Die Bezeichnung des Vertrags, zum Beispiel Auslandskrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung

04

Der gewünschte Kündigungstermin, zum Beispiel zum 31. Mai 2026

05

Die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung

06

Deine Unterschrift bei einem Brief

04 · Was gilt

Textform: Welche Wege für die Kündigung zulässig sind

Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Das bedeutet, du kannst zwischen Brief, E-Mail und Fax wählen, eine mündliche Kündigung reicht nicht aus.

Die Kündigung deiner Auslandskrankenversicherung muss in Textform erfolgen. Das bedeutet, du kannst zwischen Brief, E-Mail und Fax wählen. Eine mündliche Kündigung am Telefon reicht nicht aus, um den Vertrag wirksam zu beenden.

Viele Versicherer bieten zusätzlich ein Online-Formular für die Kündigung an. Dieses ist ein zulässiger Weg, wenn du darüber eine Nachricht in Textform absendest. Das bloße Anklicken einer Option im Kundenportal ohne Absenden einer Nachricht genügt dagegen nicht.

  • Zulässig in Textform: Brief an die Postanschrift des Versicherers, E-Mail an die angegebene Service-Adresse, Fax an die Faxnummer des Versicherers, Online-Formular des Versicherers, sofern angeboten
  • Nicht ausreichend: mündliche Kündigung am Telefon, Kündigung nur im Kundenportal ohne Absenden einer Nachricht, Kündigung per SMS oder Messenger-Nachricht ohne bestätigte Textform

Zulässig in Textform

·Brief an die Postanschrift des Versicherers
·E-Mail an die angegebene Service-Adresse
·Fax an die Faxnummer des Versicherers
·Online-Formular des Versicherers, sofern angeboten

Nicht ausreichend

·Mündliche Kündigung am Telefon
·Kündigung nur im Kundenportal ohne Absenden einer Nachricht
·Kündigung per SMS oder Messenger-Nachricht ohne bestätigte Textform

05 · Hintergrund

Automatische Verlängerung: Wann deine Auslandskrankenversicherung weiterläuft

Jahresversicherungen verlängern sich automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Der Ablauf orientiert sich am Versicherungsbeginn.

Bei einer Jahresversicherung beginnt das Versicherungsjahr mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Schließt du den Vertrag zum 1. Juni ab, endet das Versicherungsjahr am 31. Mai des Folgejahres. Kündigst du nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Deine Kündigung muss also spätestens am 30. April beim Versicherer eingehen, wenn das Versicherungsjahr am 31. Mai endet. Maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Datum des Poststempels.

Anders ist es bei Reiseversicherungen mit vorab fest vereinbartem Zeitraum. Diese Verträge enden automatisch am festgelegten Datum und verlängern sich nicht. Eine Kündigung ist hier nicht nötig.

Bei einer Jahresversicherung beginnt das Versicherungsjahr mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Schließt du den Vertrag zum 1. Juni ab, endet das Versicherungsjahr am 31. Mai des Folgejahres. Kündigst du nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Deine Kündigung muss also spätestens am 30. April beim Versicherer eingehen, wenn das Versicherungsjahr am 31. Mai endet. Maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Datum des Poststempels.

Anders ist es bei Reiseversicherungen mit vorab fest vereinbartem Zeitraum. Diese Verträge enden automatisch zum festgelegten Enddatum. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich.

06 · Grundlagen

Versicherungs­jahr und Versicherungs­beginn: Warum das Datum entscheidend ist

Das Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Dieses Datum bestimmt, wann deine Kündigungsfrist endet und wann der Vertrag ausläuft.

Das Versicherungsjahr ist der Zeitraum von zwölf Monaten, der mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn startet. Es muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Dieses Datum bestimmt, wann deine Kündigungsfrist endet und wann der Vertrag ausläuft.

Beginnt dein Vertrag am 1. September, endet das Versicherungsjahr am 31. August. Deine Kündigung muss dann bis zum 31. Juli eingegangen sein. Prüfe den Versicherungsbeginn daher immer zuerst in deinen Vertragsunterlagen, bevor du einen Kündigungstermin festlegst.

Kurz erklärt

Versicherungs­jahr

Der Zeitraum von zwölf Monaten, der mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn startet und nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss.

Beginnt dein Vertrag am 1. September, endet das Versicherungsjahr am 31. August. Deine Kündigung muss dann bis zum 31. Juli eingegangen sein.

07 · Fehler vermeiden

Mitversicherte Personen: Das musst du bei der Kündigung beachten

Sind weitere volljährige Personen über deinen Vertrag mitversichert, müssen sie über die Kündigung informiert werden. Am besten unterschreiben sie das Kündigungsschreiben mit.

Am besten unterschreiben sie das Kündigungsschreiben mit. So stellst du sicher, dass alle Beteiligten über das Vertragsende Bescheid wissen.

Prüfe außerdem, ob die mitversicherte Person nach der Kündigung einen eigenen Vertrag benötigt. Ohne eigene Absicherung besteht im Ausland schnell eine Versicherungslücke, die im Krankheitsfall teuer werden kann.

  • Die Kündigung wird abgesendet, ohne die mitversicherte Person zu informieren.
  • Die Unterschrift der mitversicherten volljährigen Person fehlt auf dem Kündigungsschreiben.
  • Die Versicherungsnummer der mitversicherten Person wird nicht angegeben.
  • Es wird nicht geprüft, ob die mitversicherte Person einen eigenen Vertrag benötigt.

Häufige Fehler bei der Kündigung mit mitversicherten Personen

·Die Kündigung wird abgesendet, ohne die mitversicherte Person zu informieren.
·Die Unterschrift der mitversicherten volljährigen Person fehlt auf dem Kündigungsschreiben.
·Die Versicherungsnummer der mitversicherten Person wird nicht angegeben.
·Es wird nicht geprüft, ob die mitversicherte Person einen eigenen Vertrag benötigt.

08 · Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung als Alternative: Was sie im Ausland leistet

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Ausland oft nur eine Grundversorgung. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen zahlt sie in der Regel gar nicht.

Das gilt besonders für Reisen außerhalb Europas.

Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei zwingender Notwendigkeit übernommen. Eine private Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücken. Prüfe vor der Kündigung, ob du den Schutz weiterhin benötigst.

  • Behandlung in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen: Grundversorgung
  • Behandlung außerhalb Europas ohne Abkommen: keine Leistung
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport: nur bei zwingender Notwendigkeit

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland

Behandlung in Ländern mit SozialversicherungsabkommenGrundversorgung
Behandlung außerhalb Europas ohne AbkommenKeine Leistung
Medizinisch sinnvoller RücktransportNur bei zwingender Notwendigkeit

09 · Checkliste

Versicherungs­nummer finden: So hast du alle Daten für die Kündigung parat

Für die Kündigung brauchst du deine Versicherungsnummer. Sie steht auf dem Versicherungsschein, auf Briefen des Versicherers und im Kundenportal.

Für die Kündigung brauchst du deine Versicherungsnummer. Sie steht auf dem Versicherungsschein, auf Briefen des Versicherers und im Kundenportal. Auch im Verwendungszweck der Beitragsabbuchungen auf deinem Kontoauszug findest du die Nummer.

Halte die Versicherungsnummer bereit, bevor du das Kündigungsschreiben verfasst. So vermeidest du Rückfragen und stellst sicher, dass deine Kündigung dem richtigen Vertrag zugeordnet wird.

  • Versicherungsschein in deinen Vertragsunterlagen
  • Briefe des Versicherers, oft rechts oben
  • Kundenportal des Versicherers
  • Verwendungszweck der Beitragsabbuchungen auf deinem Kontoauszug

Diese Stellen helfen dir, deine Versicherungsnummer zu finden

01

Versicherungsschein in deinen Vertragsunterlagen

02

Briefe des Versicherers, oft rechts oben

03

Kundenportal des Versicherers

04

Verwendungszweck der Beitragsabbuchungen auf deinem Kontoauszug

10 · Hintergrund

Versicherungs­schutz nach der Kündigung: Wann er endet

Der Versicherungsschutz endet mit dem Ablauf des Versicherungsjahres, zu dem du gekündigt hast. Bis dahin bleibt der Schutz bestehen.

Kündigst du deine Jahresversicherung zum Ende des Versicherungsjahres, bleibt der Versicherungsschutz bis zu diesem Termin bestehen. Reisen, die vor dem Ablauf beginnen, sind bis zum vertraglich vereinbarten Ende abgesichert. Du verlierst also nicht sofort deinen Schutz.

Bei einer Reiseversicherung mit festem Zeitraum endet der Schutz automatisch am festgelegten Enddatum. Eine Kündigung ist nicht nötig und würde den Schutz nicht vorzeitig beenden. Nach dem Ende des Vertrags besteht kein Versicherungsschutz mehr.

Schließt du eine neue Auslandskrankenversicherung ab, beginnt der Schutz erst mit dem bestätigten Versicherungsbeginn des neuen Vertrags. Achte darauf, dass zwischen altem und neuem Vertrag keine Lücke entsteht.

Kündigst du deine Jahresversicherung zum Ende des Versicherungsjahres, bleibt der Versicherungsschutz bis zu diesem Termin bestehen. Reisen, die vor dem Ablauf beginnen, sind bis zum vertraglich vereinbarten Ende abgesichert.

Bei einer Reiseversicherung mit festem Zeitraum endet der Schutz automatisch am festgelegten Enddatum. Eine Kündigung ist nicht nötig und würde den Schutz nicht vorzeitig beenden.

Nach dem Ende des Vertrags besteht kein Versicherungsschutz mehr. Schließt du eine neue Auslandskrankenversicherung ab, beginnt der Schutz erst mit dem bestätigten Versicherungsbeginn des neuen Vertrags.

Häufige Fragen

Fragen zu Auslandskrankenversicherung kündigen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026