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Auslandskrankenversicherung für Erstsemester: Was du vor dem Start ins Auslandssemester wissen musst

Als Erstsemester mit Auslandsplänen brauchst du einen Krankenversicherungs­schutz, der über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgeht. Eine private Auslandskrankenversicherung schließt die Lücke, wenn du während des Studiums oder eines Work & Travel-Aufenthalts im Ausland medizinisch behandelt wirst.

11 Kapitel · 17 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im außereuropäischen Ausland in der Regel nicht für Arzt- oder Krankenhauskosten.
  • Für das Erasmus-Programm in Europa benötigst du die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deiner Krankenkasse.
  • Eine private Auslandskrankenversicherung für Studierende kostet oft weniger als 2 Euro pro Tag und kann bis zu 5 Jahre laufen.
  • Der Abschluss muss vor der Ausreise aus Deutschland erfolgen, eine spätere Buchung ist nicht möglich.

01 · Was gilt

Warum deine gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht ausreicht

Viele Erstsemester gehen davon aus, dass ihre deutsche Krankenversicherung weltweit gilt. Diese Annahme kann im Krankheitsfall teuer werden, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland nur in seltenen Fällen.

Innerhalb der EU und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen gilt sie nur für medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts, und zwar nach den Regeln des Gastlandes. Das bedeutet: Du bekommst nicht automatisch den deutschen Leistungsstandard, sondern nur das, was das jeweilige Land gesetzlich vorsieht.

Außerhalb Europas, etwa in den USA, Kanada, Asien oder Australien, zahlt deine gesetzliche Kasse in der Regel gar nichts. Auch ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport nach Deutschland ist nicht abgedeckt. Für ein Auslandssemester außerhalb der EU ist eine private Auslandskrankenversicherung daher unverzichtbar.

  • In Ländern mit Sozialversicherungsabkommen übernimmt die gesetzliche Kasse nur Leistungen nach dem Standard des Gastlandes, wenn du die EHIC vorlegst.
  • Arzt- und Krankenhauskosten in den USA, Kanada, Asien oder Australien trägt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
  • Kosten für einen Krankenrücktransport nach Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten.

Die EHIC hilft dir also nur innerhalb Europas und auch dort nicht für alle Kosten. Zuzahlungen, Eigenanteile oder Behandlungen, die über den Katalog des Gastlandes hinausgehen, bleiben an dir hängen. Genau diese Lücke schließt eine private Auslandskrankenversicherung für Studierende.

Übernimmt sie

·Behandlungen in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen, wenn du die EHIC vorlegst
·Medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in der EU
·Leistungen nach den Regeln des Gastlandes, nicht nach deutschem Standard

Übernimmt sie nicht

·Arzt- und Krankenhauskosten in den USA, Kanada, Asien oder Australien
·Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland
·Behandlungen, die über den Leistungskatalog des Gastlandes hinausgehen

02 · Grundlagen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung für Erstsemester?

Eine Auslandskrankenversicherung für Erstsemester ist eine private Reisekrankenversicherung, die speziell für längere Auslandsaufenthalte von Studierenden, Schülern und jungen Erwachsenen konzipiert ist. Sie übernimmt Behandlungskosten, die deine gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht abdeckt.

Der Versicherungsabschluss muss vor dem 35. Geburtstag und vor der Ausreise aus Deutschland erfolgen.

Die maximale Versicherungsdauer beträgt je nach Tarif bis zu 5 Jahre. Das reicht für ein komplettes Auslandsstudium, ein Auslandssemester oder auch ein Work & Travel-Programm. Entscheidend ist, dass dein Aufenthalt im Rahmen einer Bildungsmaßnahme erfolgt. Dazu zählen Auslandssemester, Erasmus, Sprachkurse, Studienkollegs, Au-pair-Aufenthalte und Work & Travel-Programme.

  • Die Versicherung richtet sich an Studierende, Schüler, Stipendiaten, Au-pairs, Doktoranden und Work & Traveller.
  • Der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bei einer deutschen Meldebehörde registriert sein.
  • Im Schadenfall musst du nachweisen, dass dein Aufenthalt einen Bildungsbezug hat.

Für dich als Erstsemester bedeutet das: Wenn du direkt nach dem ersten Semester ins Ausland gehst, kannst du die Versicherung abschließen, solange du noch in Deutschland gemeldet bist und dein Auslandsaufenthalt einen Studienbezug hat. Ein reiner Urlaub fällt nicht darunter.

Kurz erklärt

Auslandskrankenversicherung für Erstsemester

Eine private Zusatzversicherung für Studierende und junge Erwachsene, die während eines Auslandssemesters, Auslandsstudiums, Work & Travel oder eines anderen Bildungsaufenthalts im Ausland die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Zahnbehandlungen und Krankenrücktransporte übernimmt.

Der Versicherungsabschluss muss vor dem 35. Geburtstag und vor der Ausreise aus Deutschland erfolgen. Die maximale Versicherungsdauer beträgt je nach Tarif bis zu 5 Jahre.

03 · Vergleich

Auslandskrankenversicherung oder Reiseversicherung: Was brauchst du?

Nicht jede Reiseversicherung ist für ein Auslandssemester geeignet. Während eine kurze Urlaubs-Reisekrankenversicherung oft nur für wenige Wochen gilt, benötigst du für ein Studium im Ausland einen Tarif, der lange Aufenthalte und studienspezifische Risiken abdeckt.

Für ein Auslandssemester oder ein komplettes Auslandsstudium ist das zu kurz. Eine Auslandskrankenversicherung für Studierende deckt dagegen Aufenthalte bis zu 5 Jahre ab und ist speziell auf Bildungsaufenthalte zugeschnitten.

Der wichtigste Unterschied liegt in der Zielgruppe und den versicherten Aufenthalten. Eine Reisekrankenversicherung ist für touristische Reisen gedacht, eine Auslandskrankenversicherung für Studierende für Auslandssemester, Erasmus, Sprachkurse und Work & Travel. Auch beim Abschlussalter gibt es Unterschiede: Die Studierendenversicherung musst du vor dem 35. Geburtstag abschließen, während Reisekrankenversicherungen meist keine Altersgrenze haben.

  • Reisekrankenversicherung: maximale Reisedauer oft 6 bis 8 Wochen pro Reise, Zielgruppe Urlauber und Kurzreisende.
  • Auslandskrankenversicherung für Studierende: maximale Versicherungsdauer bis zu 5 Jahre, Zielgruppe Studierende, Schüler, Au-pairs und Work & Traveller.
  • Beide enthalten in der Regel einen Krankenrücktransport, die Studierendenversicherung teils mit erweiterten Leistungen.

Für dein Auslandssemester als Erstsemester brauchst du also keinen Urlauberschutz, sondern einen Tarif, der lange Aufenthalte und studienspezifische Risiken abdeckt. Prüfe vor dem Abschluss, ob dein geplanter Aufenthalt als Bildungsmaßnahme anerkannt wird.

Unterschiede zwischen kurzer Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung für Studierende
ReisekrankenversicherungAuslandskrankenversicherung für Studierende
Maximale ReisedauerBis zu 56 Tage pro ReiseBis zu 5 Jahre
ZielgruppeUrlauber und TouristenStudierende, Schüler, Au-pairs, Work & Traveller
Versicherte AufenthalteTouristische ReisenBildungsaufenthalte, Auslandssemester, Erasmus, Work & Travel
KrankenrücktransportEnthalten
AbschlussalterVor dem 35. Geburtstag

04 · Schritt für Schritt

So funktioniert der Abschluss vor der Immatrikulation im Ausland

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung muss vor der Ausreise aus Deutschland erfolgen. Wenn du bereits im Ausland bist, kannst du den Schutz nicht mehr abschließen, daher solltest du dich frühzeitig um die Versicherung kümmern.

Plane daher genug Zeit ein, bevor du dein Auslandssemester antrittst.

Zuerst klärst du Aufenthaltsdauer und Zielregion. Für die USA und Kanada fallen höhere Prämien an als für Aufenthalte ohne diese Länder, weil die Gesundheitskosten dort deutlich über dem Niveau anderer Länder liegen. Wähle beim Vertragsabschluss die Option „weltweit mit USA/Kanada", wenn dein Aufenthalt dorthin führt.

Wenn du deinen Aufenthalt verlängern möchtest, kannst du die Versicherung während der laufenden Versicherungszeit auf Antrag mit einem Anschlussvertrag verlängern. Die maximale Höchstlaufzeit beträgt 5 Jahre. Bei einem vorzeitigen Abbruch des Auslandsaufenthalts kannst du den Vertrag mit einem Nachweis wie einem Flugticket vorzeitig beenden und zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet.

01

Aufenthaltsdauer und Ziel klären

Lege fest, wie lange du im Ausland bist und ob dein Aufenthalt in Europa oder außerhalb Europas stattfindet. Für die USA und Kanada fallen höhere Prämien an als für Aufenthalte ohne diese Länder.

02

Immatrikulationsstatus prüfen

Die Auslandskrankenversicherung für Studierende setzt voraus, dass dein Aufenthalt im Rahmen einer Bildungsmaßnahme erfolgt. Dazu zählen Auslandssemester, Erasmus, Sprachkurse, Studienkollegs oder Work & Travel-Programme.

03

Tarif wählen

Entscheide dich zwischen einem Basistarif und einem Tarif mit erweiterten Leistungen. Zusatzbausteine wie Reise-Haftpflicht, Reise-Unfall oder Reisegepäck können individuell ergänzt werden.

04

Vor der Ausreise abschließen

Schließe die Versicherung ab, bevor du Deutschland verlässt. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ausreise aus Deutschland und endet mit der Einreise nach Deutschland.

05

Nachweis aufbewahren

Bewahre deinen Versicherungsnachweis griffbereit auf. Im Schadenfall musst du nachweisen, dass dein Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Bildungsmaßnahme erfolgt.

05 · Kosten

Was kostet eine Auslandskrankenversicherung für Erstsemester?

Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung für Studierende sind vergleichsweise niedrig. Je nach Tarif, Zielregion und Zusatzbausteinen zahlst du oft weniger als 2 Euro pro Tag.

Für eine Person weltweit ohne USA und Kanada liegt der Basistarif bei 1,35 Euro pro Tag, ein Komforttarif bei 1,85 Euro pro Tag.

Zusatzpakete mit Reise-Haftpflicht, Reise-Unfall und Notfall-Versicherung kosten 0,23 Euro pro Tag. Wenn du zusätzlich eine Reisegepäck-Versicherung einschließt, zahlst du 0,55 Euro pro Tag für das Zusatzpaket. Für Aufenthalte in den USA oder Kanada fallen höhere Prämien an, da die Gesundheitskosten dort deutlich über dem Niveau anderer Länder liegen.

  • Basistarif weltweit ohne USA und Kanada: 1,35 Euro pro Tag.
  • Komforttarif weltweit ohne USA und Kanada: 1,85 Euro pro Tag.
  • Zusatzpaket mit Haftpflicht, Unfall und Notfall: 0,23 Euro pro Tag.
  • Zusatzpaket inklusive Reisegepäck: 0,55 Euro pro Tag.

Für ein Auslandssemester von sechs Monaten zahlst du im Basistarif also rund 245 Euro. Das ist ein überschaubarer Betrag im Vergleich zu den Kosten, die ein Krankenhausaufenthalt im Ausland ohne Versicherung verursachen kann.

Typische Tagessätze für eine Auslandskrankenversicherung für Studierende (ohne USA und Kanada)

Basistarif1,35 EUR pro Tag
Komforttarif1,85 EUR pro Tag
Zusatzpaket (Haftpflicht, Unfall, Notfall)0,23 EUR pro Tag
Zusatzpaket inklusive Reisegepäck0,55 EUR pro Tag

06 · Was gilt

Versicherungs­schutz: Diese Leistungen sind enthalten

Der Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung für Studierende geht über die reine Kostenübernahme für Arztbesuche hinaus. Wichtige Bausteine sind ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Zahnbehandlungen und der Krankenrücktransport.

Ambulante und stationäre Heilbehandlungen sind zu 100 Prozent abgedeckt. Auch schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Auswahl sind enthalten.

Der Krankenrücktransport in medizinisch notwendigen Fällen ist ebenfalls versichert. Im Komforttarif kommen Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen nach 6 Monaten Wartezeit, psychotherapeutische Behandlungen mit maximal 10 Sitzungen und Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus für Kinder bis 18 Jahre hinzu.

  • Ambulante Heilbehandlung zu 100 Prozent.
  • Stationäre Heilbehandlung zu 100 Prozent.
  • Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Auswahl.
  • Krankenrücktransport in medizinisch notwendigen Fällen.

Nicht oder nur eingeschränkt enthalten sind Vorsorgeuntersuchungen ohne Wartezeit, psychotherapeutische Behandlungen ohne Wartezeit und die Reisegepäck-Versicherung im Basistarif. Behandlungen in den USA und Kanada sind nur versichert, wenn du diese Länder beim Abschluss explizit eingeschlossen hast.

Enthalten

·Ambulante Heilbehandlung zu 100 Prozent
·Stationäre Heilbehandlung zu 100 Prozent
·Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
·Zahnfüllungen in einfacher Auswahl
·Krankenrücktransport in medizinisch notwendigen Fällen
·Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus für Kinder bis 18 Jahre

Nicht oder nur eingeschränkt enthalten

·Vorsorgeuntersuchungen ohne Wartezeit
·Psychotherapeutische Behandlungen ohne Wartezeit
·Reisegepäck-Versicherung im Basistarif
·Behandlungen in den USA und Kanada ohne entsprechenden Tarifbaustein

07 · Was gilt

Europäische Krankenversicherungs­karte (EHIC) und Erasmus-Programm

Für ein Auslandssemester im Rahmen des Erasmus-Programms in Europa bist du über deine gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, wenn du die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitführst. Die EHIC ersetzt jedoch keine private Auslandskrankenversicherung.

Die EHIC gilt in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen und deckt medizinisch notwendige Behandlungen bei zugelassenen Ärzten und Krankenhäusern des Gastlandes ab.

Die EHIC ersetzt jedoch keine private Auslandskrankenversicherung. Sie übernimmt nur Leistungen nach den Regeln des Gastlandes, nicht nach deutschem Standard. Zuzahlungen, Eigenanteile und Behandlungen, die über den Katalog des Gastlandes hinausgehen, bleiben an dir hängen. Auch ein Krankenrücktransport nach Deutschland ist über die EHIC nicht abgedeckt.

  • EHIC: medizinisch notwendige Behandlungen in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen, Leistungen nach den Regeln des Gastlandes.
  • Private Auslandskrankenversicherung: Krankenrücktransport nach Deutschland, Behandlungen über den Standard des Gastlandes hinaus, Zuzahlungen und Eigenanteile.
  • Behandlungen in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen sind über die EHIC nicht abgedeckt.

Für dein Erasmus-Semester heißt das: Beantrage die EHIC bei deiner gesetzlichen Krankenkasse und schließe zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung ab. Nur so bist du umfassend geschützt, wenn du im Gastland behandelt wirst oder nach Deutschland zurücktransportiert werden musst.

EHIC der gesetzlichen Krankenkasse

·Medizinisch notwendige Behandlungen in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen
·Leistungen nach den Regeln des Gastlandes
·Behandlungen bei zugelassenen Ärzten und Krankenhäusern des Gastlandes

Private Auslandskrankenversicherung

·Krankenrücktransport nach Deutschland
·Behandlungen, die über den Standard des Gastlandes hinausgehen
·Zuzahlungen und Eigenanteile im Gastland
·Behandlungen in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen

08 · Was gilt

Auslandsstudium und Work & Travel: Was gilt für wen?

Die Auslandskrankenversicherung für Studierende richtet sich an verschiedene Gruppen: Studierende im Auslandssemester, Erasmus-Teilnehmer, Sprachschüler, Au-pairs, Doktoranden und Work & Traveller. Entscheidend ist, dass der Aufenthalt im Rahmen einer Bildungsmaßnahme erfolgt.

Versicherbar sind Studierende im Auslandssemester oder Auslandsstudium, Erasmus-Teilnehmer an Partneruniversitäten, Schüler und Austauschschüler, Sprachschüler und Studienkolleg-Teilnehmer, Au-pairs, Doktoranden und Stipendiaten sowie Work & Traveller mit Programmteilnahme.

Nicht versicherbar sind Personen ab 35 Jahren bei Vertragsabschluss, Personen ohne Hauptwohnsitz in Deutschland, Reisende ohne Bildungsbezug des Aufenthalts und Personen, die bereits ausgereist sind. Der Versicherungsabschluss muss vor dem 35. Geburtstag erfolgen und dein Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bei einer deutschen Meldebehörde registriert sein.

  • Versicherbar: Studierende, Erasmus-Teilnehmer, Schüler, Sprachschüler, Au-pairs, Doktoranden, Stipendiaten, Work & Traveller mit Programmteilnahme.
  • Nicht versicherbar: Personen ab 35 Jahren, Personen ohne Hauptwohnsitz in Deutschland, Reisende ohne Bildungsbezug, bereits Ausgereiste.
  • Der Aufenthalt muss im Rahmen von Bildungsmaßnahmen erfolgen, im Schadenfall musst du dies nachweisen.

Für dich als Erstsemester bedeutet das: Wenn du ein Auslandssemester an einer Partneruniversität planst oder ein Work & Travel-Programm nach dem ersten Studienjahr, bist du in der Zielgruppe. Wichtig ist, dass du den Abschluss vor der Ausreise und vor deinem 35. Geburtstag machst.

Versicherbar

·Studierende im Auslandssemester oder Auslandsstudium
·Erasmus-Teilnehmer an Partneruniversitäten
·Schüler und Austauschschüler
·Sprachschüler und Studienkolleg-Teilnehmer
·Au-pairs
·Doktoranden und Stipendiaten
·Work & Traveller mit Programmteilnahme

Nicht versicherbar

·Personen ohne Hauptwohnsitz in Deutschland
·Reisende ohne Bildungsbezug des Aufenthalts
·Personen, die bereits ausgereist sind

09 · Fehler vermeiden

Typische Fallstricke bei der Auslandskrankenversicherung für Erstsemester

Einige Fehler können dazu führen, dass du im Ausland auf Behandlungskosten sitzen bleibst. Achte auf diese Punkte, bevor du deine Auslandskrankenversicherung abschließt.

Der häufigste Fehler ist der Abschluss erst nach der Ausreise: Die Versicherung muss vor der Ausreise aus Deutschland abgeschlossen werden, sonst ist kein Schutz möglich. Wenn du bereits im Ausland bist, kannst du den Vertrag nicht mehr abschließen.

Ein weiterer Fallstrick ist, dass USA und Kanada nicht eingeschlossen sind. Wenn du in Nordamerika studierst, musst du diese Länder explizit in den Tarif aufnehmen, sonst besteht dort kein Versicherungsschutz. Auch die Aufenthaltsdauer wird oft unterschätzt: Plane die maximale Aufenthaltsdauer ein, da eine Verlängerung nur während der laufenden Versicherungszeit beantragt werden kann.

  • Abschluss erst nach der Ausreise: kein Schutz möglich, die Versicherung muss vor der Ausreise abgeschlossen werden.
  • USA und Kanada nicht eingeschlossen: kein Versicherungsschutz in Nordamerika, wenn du diese Länder nicht explizit aufnimmst.
  • Aufenthaltsdauer unterschätzt: Verlängerung nur während der laufenden Versicherungszeit möglich.
  • Kein Nachweis über den Bildungsaufenthalt: Im Schadenfall musst du belegen, dass dein Aufenthalt einen Bildungsbezug hat.

Prüfe vor dem Abschluss genau, welche Länder dein Tarif abdeckt und wie lange du versichert bist. Wenn du dein Auslandssemester verlängern möchtest, stelle den Antrag auf Anschlussvertrag rechtzeitig, solange deine aktuelle Versicherung noch läuft.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Abschluss erst nach der Ausreise: Die Versicherung muss vor der Ausreise aus Deutschland abgeschlossen werden, sonst ist kein Schutz möglich.
·USA und Kanada nicht eingeschlossen: Wenn du in Nordamerika studierst, musst du diese Länder explizit in den Tarif aufnehmen, sonst besteht dort kein Versicherungsschutz.
·Aufenthaltsdauer unterschätzt: Plane die maximale Aufenthaltsdauer ein, da eine Verlängerung nur während der laufenden Versicherungszeit beantragt werden kann.
·Kein Nachweis über den Bildungsaufenthalt: Im Schadenfall musst du belegen, dass dein Aufenthalt im Rahmen einer Bildungsmaßnahme erfolgt, etwa durch eine Immatrikulationsbescheinigung oder einen Programmvertrag.
·EHIC als alleiniger Schutz: Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt keine Rücktransporte und keine Behandlungen außerhalb des Leistungskatalogs des Gastlandes ab.

10 · Checkliste

Checkliste: Das brauchst du vor dem Auslandssemester

Mit dieser Checkliste behältst du den Überblick, welche Versicherungen und Dokumente du vor deinem Auslandsaufenthalt als Erstsemester organisieren musst.

Die wichtigste Aufgabe ist der Abschluss der Auslandskrankenversicherung vor der Ausreise. Ohne diesen Schutz riskierst du hohe Behandlungskosten im Ausland.

Zusätzlich solltest du die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei deiner gesetzlichen Krankenkasse beantragen, wenn du in Europa studierst. Bewahre deinen Versicherungsnachweis digital und in Papierform auf, damit du ihn im Notfall schnell zur Hand hast.

  • Auslandskrankenversicherung vor der Ausreise abschließen.
  • Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
  • Immatrikulationsbescheinigung der Heimathochschule mitführen.
  • Zulassung der Partneruniversität oder Erasmus-Vereinbarung griffbereit halten.
  • Prüfen, ob USA und Kanada im Tarif enthalten sind.
  • Reise-Haftpflichtversicherung als Zusatzbaustein erwägen.
  • Reiserücktrittsversicherung für den Fall einer kurzfristigen Absage prüfen.

Die Reise-Haftpflichtversicherung ist sinnvoll, wenn du im Ausland einen Schaden verursachst, zum Beispiel in deiner Unterkunft. Die Reiserücktrittsversicherung schützt dich, wenn du dein Auslandssemester kurzfristig absagen musst, etwa wegen einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls.

Versicherungs- und Dokumentencheck für dein Auslandssemester

01

Auslandskrankenversicherung vor der Ausreise abschließen

02

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen

03

Immatrikulationsbescheinigung der Heimathochschule mitführen

04

Zulassung der Partneruniversität oder Erasmus-Vereinbarung griffbereit halten

05

Prüfen, ob USA und Kanada im Tarif enthalten sind

06

Reise-Haftpflichtversicherung als Zusatzbaustein erwägen

07

Reiserücktrittsversicherung für den Fall einer kurzfristigen Absage prüfen

08

Versicherungsnachweis digital und in Papierform aufbewahren

11 · Hintergrund

Krankenrücktransport und Reiserücktritt: Sinnvolle Ergänzungen

Neben der reinen Krankenversicherung gibt es Zusatzbausteine, die für Erstsemester im Ausland sinnvoll sein können. Dazu zählen der Krankenrücktransport, die Reiserücktrittsversicherung und die Reise-Haftpflichtversicherung.

Der Krankenrücktransport ist eine der wichtigsten Leistungen einer Auslandskrankenversicherung. Er übernimmt die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland, wenn eine Behandlung vor Ort nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist diese Leistung nicht enthalten.

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt dich, wenn du dein Auslandssemester kurzfristig absagen musst, etwa wegen einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls. Sie erstattet die Stornokosten für Flüge, Unterkünfte und Studiengebühren, wenn ein versicherter Grund vorliegt. Für Erstsemester, die hohe Vorauszahlungen für Unterkunft und Studiengebühren leisten, ist diese Absicherung besonders sinnvoll.

  • Der Krankenrücktransport übernimmt die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
  • Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Stornokosten bei kurzfristiger Absage aus versichertem Grund.
  • Die Reise-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die du im Ausland verursachst.

Diese Zusatzbausteine sind in der Auslandskrankenversicherung für Studierende oft als Paket erhältlich. Das Zusatzpaket mit Haftpflicht, Unfall und Notfall kostet 0,23 Euro pro Tag, inklusive Reisegepäck 0,55 Euro pro Tag. Für ein Auslandssemester von sechs Monaten sind das rund 42 beziehungsweise 100 Euro zusätzlich.

Der Krankenrücktransport ist eine der wichtigsten Leistungen einer Auslandskrankenversicherung. Er übernimmt die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland, wenn eine Behandlung vor Ort nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist diese Leistung nicht enthalten.

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt dich, wenn du dein Auslandssemester kurzfristig absagen musst, etwa wegen einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls. Sie erstattet die Stornokosten für Flüge, Unterkünfte und Studiengebühren, wenn ein versicherter Grund vorliegt.

Die Reise-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die du im Ausland anderen zufügst, etwa wenn du versehentlich eine fremde Sache beschädigst. Sie ist als Zusatzbaustein in vielen Tarifen für Studierende enthalten oder kann individuell ergänzt werden.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026