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Ratgeber · Versicherung

Au-pair-Versicherung: Welcher Schutz für deinen Auslandsaufenthalt zählt

Eine Au-pair-Versicherung kombiniert Kranken-, Haftpflicht- und Unfallschutz für deine Zeit im Ausland. Sie erfüllt die Anforderungen der Gastfamilie und der Behörden und sichert dich bei Krankheit, Unfall oder Schäden ab.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Eine Auslandskrankenversicherung ist für Au-pairs Pflicht und deckt Arztbesuche, Klinikaufenthalte und Rücktransporte ab.
  • Zusätzlich sind eine private Haftpflicht- und eine Unfallversicherung sinnvoll, da die Gastfamilie nicht automatisch für alle Schäden aufkommt.
  • Die Kosten beginnen bei etwa 21 Euro im Monat für einen Basistarif, Tarife ohne Selbstbehalt liegen bei rund 35 Euro.
  • Achte auf eine Nachhaftung von mindestens 3 Monaten und darauf, dass Urlaube mit der Gastfamilie mitversichert sind.

01 · Grundlagen

Was ist eine Au-pair-Versicherung?

Die Au-pair-Versicherung ist kein einzelnes Produkt, sondern ein Paket aus mehreren Versicherungen. Sie bündelt den Schutz, den du während deines Aufenthalts im Ausland brauchst.

Für deinen Aufenthalt im Ausland schließt du in der Regel ein Paket ab, das eine Auslandskrankenversicherung mit einer privaten Haftpflichtversicherung und einer Unfallversicherung kombiniert. Die Krankenversicherung ist dabei der Pflichtteil, die beiden anderen Bausteine sind optional, aber sinnvoll. Versicherbar sind Aufenthalte zwischen einem und 24 Monaten, und das Angebot gilt für Au-pairs bis maximal 35 Jahre.

Die Versicherung erfüllt die Anforderungen, die Gastfamilie und Behörden an deinen Aufenthalt stellen. Du kannst sie abschließen, wenn du aus Deutschland oder Österreich ins Ausland gehst, aber auch wenn du als ausländisches Au-pair nach Deutschland kommst oder eine Gastfamilie ein Au-pair aus dem Ausland beschäftigt.

Für die USA, Kanada, Mexiko und Österreich gelten gesonderte Tarife, weil diese Länder eigene Anforderungen an den Versicherungsschutz stellen. In Österreich verlangen die Behörden eine spezielle Versicherung, die strengere Auflagen erfüllt.

Kurz erklärt

Au-pair-Versicherung

Kombination aus Auslandskrankenversicherung, privater Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für Au-pairs. Sie gilt für Aufenthalte zwischen einem und 24 Monaten und ist für Personen bis maximal 35 Jahre abschließbar.

Sie erfüllt die Anforderungen des Au-pair-Vertrags und der Behörden im Gastland.

02 · Was gilt

Warum brauchst du eine Auslandskrankenversicherung als Au-pair?

Deine gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland zahlt im außereuropäischen Ausland in der Regel nicht. Eine spezielle Auslandskrankenversicherung übernimmt Arztkosten, Medikamente und Klinikaufenthalte.

Als Au-pair hältst du dich aber oft mehrere Monate in einem Land auf, in dem du ohne privaten Schutz auf allen Arzt- und Klinikkosten sitzen bleiben würdest.

Die Auslandskrankenversicherung für Au-pairs übernimmt ambulante Behandlungen beim Arzt, stationäre Aufenthalte im Krankenhaus (Mehrbettzimmer ohne Wahlleistungen), Medikamente und Verbandmittel. Auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ist in allen Tarifstufen enthalten. Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindung sind nach einer Wartezeit von 8 Monaten abgedeckt.

Bei Zahnbehandlungen gilt eine wichtige Grenze: Schmerzstillende Zahnbehandlung wird bis 250 Euro übernommen. Unfallbedingter Zahnersatz ist in höheren Tarifen bis 1.000 Euro je Versicherungsjahr versichert. Regulärer Zahnersatz ohne Unfall, Zahnreinigungen und kieferorthopädische Behandlungen gehören nicht zum Leistungsumfang.

Für Behandlungen in den USA, Kanada oder Mexiko brauchst du einen anderen Tarif, da diese Länder im Standardtarif ausgeschlossen sind.

Übernimmt sie

·Ambulante Behandlung beim Arzt
·Stationäre Behandlung im Krankenhaus (Mehrbettzimmer)
·Medikamente und Verbandmittel
·Schmerzstillende Zahnbehandlung bis 250 Euro
·Medizinisch sinnvoller Rücktransport
·Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindung nach 8 Monaten Wartezeit

Übernimmt sie nicht

·Zahnbehandlungen über die Schmerzbehandlung hinaus
·Unfallbedingter Zahnersatz über 1.000 Euro je Versicherungsjahr
·Behandlungen in den USA, Kanada oder Mexiko (dafür brauchst du einen anderen Tarif)
·Wahlleistungen wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung

03 · Vergleich

Haftpflicht- und Unfallversicherung: Warum der Basisschutz nicht reicht

Die Krankenversicherung deckt nur deine Gesundheit ab. Für Schäden, die du verursachst, oder einen Unfall mit bleibenden Folgen brauchst du zusätzliche Bausteine.

Die Krankenversicherung deckt nur deine Gesundheit ab. Wenn du im Haushalt der Gastfamilie einen Schaden verursachst oder einen Unfall mit bleibenden Folgen erleidest, greift sie nicht. Deshalb gibt es den Zusatzbaustein aus privater Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung, der für etwa 7,50 Euro im Monat dazugebucht werden kann.

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die du anderen zufügst. Dazu gehört auch der Verlust eines Schlüssels der Gastfamilie. Zusätzlich ist eine Berufshaftpflichtversicherung für deine Tätigkeit als Au-pair enthalten. Die Unfallversicherung zahlt bei Invalidität nach einem Unfall und sichert Unfallfolgen ab.

Ein oft übersehener Punkt ist der Schutz bei Abschiebekosten: Wenn du unverschuldet abgeschoben wirst, zum Beispiel weil die Gastfamilie den Vertrag nicht einhält, übernimmt der Zusatzbaustein die Rückreisekosten und anfallende Gebühren.

Die Auslandskrankenversicherung hat eine Nachhaftung von 3 Monaten. Das bedeutet, dein Schutz läuft nach dem Ende des Au-pair-Aufenthalts noch drei Monate weiter, falls du im Ausland bleibst oder auf der Rückreise krank wirst.

Drei Bausteine der Au-pair-Versicherung im Vergleich
AuslandskrankenversicherungPrivate HaftpflichtversicherungUnfallversicherung
Wofür sie zahltArztkosten, Klinik, Medikamente, RücktransportSchäden, die du anderen zufügst, z. B. SchlüsselverlustInvalidität nach Unfall, Unfallfolgen
Typische Kosten pro Monat21 bis 43 Euroetwa 7,50 Euro als Zusatzbausteinim Zusatzbaustein enthalten
Wichtige LeistungNachhaftung von 3 MonatenBerufshaftpflicht für Au-pair-TätigkeitenSchutz bei Schlüsselverlust und Abschiebekosten

04 · Kosten

Selbstbehalt und Tarifstufen: Was du vor dem Abschluss wissen solltest

Der Selbstbehalt bestimmt, wie viel du im Schadenfall selbst zahlst. Er beeinflusst direkt deine monatliche Prämie.

Ein höherer Selbstbehalt senkt deine monatliche Prämie, ein niedrigerer oder gar kein Selbstbehalt macht den Tarif teurer.

Typische Tarife einer Au-pair-Krankenversicherung liegen zwischen 21 und 43 Euro im Monat. Der Basis-Tarif kostet 21 Euro und hat einen Selbstbehalt von 50 Euro je Versicherungsfall. Der Komfort-Tarif kostet 26 Euro bei 35 Euro Selbstbehalt. Der Bestseller-Tarif kostet 35 Euro und kommt ohne Selbstbehalt aus. Der Top-Schutz-Tarif kostet 43 Euro, ebenfalls ohne Selbstbehalt, und bietet zusätzlich Leistungen wie den Besuch eines Familienangehörigen bei stationärer Behandlung.

Die Preise gelten für Aufenthalte im weltweiten Ausland außer USA, Kanada, Mexiko und Österreich. Für diese Länder brauchst du spezielle Tarife, die andere Prämien und Bedingungen haben.

Der Bestseller-Tarif ohne Selbstbehalt kostet 35 Euro im Monat. Wenn du selten zum Arzt gehst und eine günstige Prämie wichtiger findest, kann der Basis-Tarif mit 21 Euro und 50 Euro Selbstbehalt ausreichen. Bedenke aber, dass du bei jedem Versicherungsfall die ersten 50 Euro selbst trägst.

Monatliche Prämien und Selbstbehalte im Überblick

Basis-Tarif mit 50 Euro Selbstbehalt21 EUR
Komfort-Tarif mit 35 Euro Selbstbehalt26 EUR
Bestseller-Tarif ohne Selbstbehalt35 EUR
Top-Schutz-Tarif ohne Selbstbehalt43 EUR

05 · Was gilt

Europäische Krankenversicherungs­karte (EHIC): Reicht sie als Au-pair?

Die EHIC gilt nur für vorübergehende Aufenthalte in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Für einen mehrmonatigen Au-pair-Aufenthalt ist sie kein Ersatz für eine Auslandskrankenversicherung.

Sie deckt medizinisch notwendige Behandlungen während eines Kurzaufenthalts ab, zum Beispiel im Urlaub. Für einen mehrmonatigen Au-pair-Aufenthalt ist sie kein Ersatz für eine Auslandskrankenversicherung.

Als Au-pair lebst und arbeitest du über einen längeren Zeitraum im Gastland. Die EHIC ist dafür nicht ausgelegt, weil sie nur Notfallbehandlungen und keine umfassende Versorgung abdeckt. Auch ein Rücktransport ins Heimatland ist über die EHIC nicht versichert.

Für Aufenthalte außerhalb der EU, zum Beispiel in den USA oder Australien, gilt die EHIC ohnehin nicht. Dort bist du ohne private Auslandskrankenversicherung komplett ungeschützt. Zahnbehandlungen über die Schmerzbehandlung hinaus übernimmt die EHIC ebenfalls nicht.

EHIC reicht

·Kurzurlaub von wenigen Wochen in der EU
·Medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts

Au-pair-Versicherung nötig

·Au-pair-Aufenthalt von mehreren Monaten
·Aufenthalte außerhalb der EU, z. B. in den USA oder Australien
·Rücktransport ins Heimatland
·Zahnbehandlungen über die Schmerzbehandlung hinaus

06 · Checkliste

Aufenthaltsdauer und Visum: Welche Versicherung die Behörden verlangen

Viele Gastländer verlangen für das Visum einen Nachweis über eine Krankenversicherung. Die Anforderungen hängen von der Aufenthaltsdauer und dem Zielland ab.

Die Au-pair-Versicherung ist für Aufenthalte zwischen einem und 24 Monaten ausgelegt und erfüllt die Anforderungen des Au-pair-Vertrags und der Behörden.

Bevor du den Antrag stellst, solltest du klären, ob das Gastland eine bestimmte Mindestdeckungssumme verlangt. Manche Länder fordern zusätzlich einen Nachweis über Haftpflicht- und Unfallversicherung. Die Versicherungsbestätigung muss den gesamten Zeitraum deines Aufenthalts abdecken, nicht nur die ersten Wochen.

Für Österreich gilt eine Besonderheit: Die österreichischen Behörden verlangen eine spezielle Versicherung, die strengere Anforderungen erfüllt. Der Standardtarif für das weltweite Ausland reicht dort nicht aus.

  • Kläre vor der Abreise, ob das Gastland eine Mindestdeckungssumme für die Krankenversicherung vorschreibt.
  • Lass dir eine Versicherungsbestätigung für die gesamte Aufenthaltsdauer von 1 bis 24 Monaten ausstellen.
  • Prüfe, ob das Gastland zusätzlich einen Nachweis über Haftpflicht- und Unfallversicherung verlangt.
  • Für Österreich brauchst du eine spezielle Versicherung, die die strengen Anforderungen der österreichischen Behörden erfüllt.

Checkliste für Visum und Versicherungsnachweis

01

Klärung, ob das Gastland eine bestimmte Mindestdeckungssumme verlangt

02

Versicherungsnachweis für die gesamte Aufenthaltsdauer von 1 bis 24 Monaten

03

Bestätigung, dass die Versicherung den Anforderungen des Au-pair-Vertrags entspricht

04

Nachweis über Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung je nach Gastland

05

Für Österreich: spezielle Versicherung, die die strengen Anforderungen der österreichischen Behörden erfüllt

07 · Im Vertrag

Krankenrücktransport: Warum diese Leistung entscheidend ist

Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport bringt dich nach Hause, wenn du im Ausland nicht ausreichend behandelt werden kannst. Ohne diese Leistung können hohe Kosten auf dich zukommen.

Diese Leistung ist in allen Tarifstufen der Au-pair-Krankenversicherung enthalten. Ohne sie müsstest du die Kosten für einen Krankentransport selbst tragen, die schnell mehrere tausend Euro erreichen können.

Die Versicherung übernimmt den Transport, wenn er aus medizinischer Sicht notwendig ist. Das ist der Fall, wenn die Behandlungsmöglichkeiten im Gastland nicht ausreichen oder ein Transport in ein besser ausgestattetes Krankenhaus erforderlich ist. Auch der Transport zurück ins Heimatland fällt darunter.

Nach dem Ende deines Au-pair-Aufenthalts besteht noch eine Nachhaftung von 3 Monaten. In dieser Zeit bist du weiterhin versichert, falls du im Ausland bleibst oder auf der Rückreise erkrankst. Im Todesfall übernimmt die Versicherung die Überführungskosten oder die Bestattungskosten im Ausland.

Wichtige Klauseln zum Krankenrücktransport

Medizinisch sinnvoller RücktransportStandardDie Versicherung übernimmt den Transport, wenn er aus medizinischer Sicht notwendig ist. Das ist in allen Tarifstufen enthalten.
Nachhaftung3 MonateNach dem Ende des Au-pair-Aufenthalts besteht noch 3 Monate Versicherungsschutz. Das gilt für alle Tarifstufen.
ÜberführungskostenTodesfallIm Todesfall übernimmt die Versicherung die Überführungskosten oder Bestattungskosten im Ausland.

08 · Was gilt

Reiseversicherung für Au-pairs: Reise-Unfall- und Reise-Haftpflichtversicherung

Neben der Krankenversicherung gibt es spezielle Reiseversicherungen, die für Au-pairs relevant sind. Sie ergänzen den Schutz bei Unfällen und Haftpflichtschäden während des Auslandsaufenthalts.

Die Reise-Unfallversicherung zahlt bei Invalidität nach einem Unfall im Ausland. Die Reise-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die du anderen zufügst, zum Beispiel den Schlüsselverlust der Gastfamilie.

Der Zusatzbaustein aus Haftpflicht- und Unfallversicherung kostet etwa 7,50 Euro im Monat und enthält auch eine Berufshaftpflichtversicherung für deine Tätigkeit als Au-pair. Damit bist du abgesichert, wenn du bei der Arbeit einen Schaden verursachst, für den du haftbar gemacht wirst.

Nicht versichert sind vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden am Eigentum der Gastfamilie durch normale Abnutzung. Krankheitskosten, die nicht unfallbedingt sind, fallen in den Bereich der Krankenversicherung, nicht in die Unfallversicherung.

Die Abschiebekostenversicherung ist oft Teil dieses Pakets. Sie zahlt die Rückreisekosten und anfallende Gebühren, wenn du unverschuldet abgeschoben wirst, zum Beispiel weil die Gastfamilie den Vertrag nicht einhält.

Ist versichert

·Invalidität nach einem Unfall im Ausland
·Schlüsselverlust der Gastfamilie
·Schäden, die du bei deiner Tätigkeit als Au-pair verursachst
·Abschiebekosten bei unverschuldetem Aufenthaltsverstoß

Ist nicht versichert

·Vorsätzlich verursachte Schäden
·Schäden am Eigentum der Gastfamilie durch normale Abnutzung
·Krankheitskosten, die nicht unfallbedingt sind

09 · Im Vertrag

Abschiebekostenversicherung: Schutz bei unverschuldeten Visumproblemen

Eine Abschiebekostenversicherung übernimmt die Kosten, wenn du unverschuldet abgeschoben wirst. Sie ist oft als Zusatzbaustein in der Haftpflicht- und Unfallversicherung enthalten.

Das kann passieren, wenn die Gastfamilie den Vertrag nicht einhält oder die Aufenthaltsgenehmigung aus Gründen erlischt, die du nicht zu vertreten hast.

Die Versicherung zahlt die Rückreisekosten und anfallende Gebühren im Zusammenhang mit der Abschiebung. Sie ist oft Teil des Pakets aus Haftpflicht- und Unfallversicherung für Au-pairs, das du für etwa 7,50 Euro im Monat dazubuchen kannst.

Der Schutz greift nur bei unverschuldeten Visumproblemen. Wenn du selbst gegen Auflagen verstoßen hast, zum Beispiel durch eine nicht genehmigte Erwerbstätigkeit, zahlt die Versicherung nicht.

Abschiebekostenversicherung im Detail

Wann sie zahltUnverschuldetDie Versicherung übernimmt die Kosten, wenn du unverschuldet abgeschoben wirst, zum Beispiel weil die Gastfamilie den Vertrag nicht einhält.
Was sie abdecktKostenSie zahlt die Rückreisekosten und anfallende Gebühren im Zusammenhang mit der Abschiebung.
Wo sie enthalten istZusatzbausteinDie Abschiebekostenversicherung ist oft Teil des Pakets aus Haftpflicht- und Unfallversicherung für Au-pairs.

10 · Was gilt

Zahnbehandlung im Ausland: Was deine Au-pair-Versicherung zahlt

Zahnbehandlungen sind in der Auslandskrankenversicherung nur eingeschränkt abgedeckt. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Tarifstufe.

Die schmerzstillende Zahnbehandlung wird bis 250 Euro übernommen. Das reicht für akute Schmerzen und einfache Füllungen, aber nicht für aufwendige Eingriffe.

Unfallbedingter Zahnersatz ist in höheren Tarifen bis 1.000 Euro je Versicherungsjahr versichert. Das gilt, wenn du durch einen Unfall einen Zahn verlierst oder beschädigst. Regulärer Zahnersatz ohne Unfall, Zahnreinigungen und kieferorthopädische Behandlungen sind nicht abgedeckt.

Wenn du weißt, dass du während deines Aufenthalts eine größere Zahnbehandlung brauchst, solltest du das vor der Abreise in Deutschland erledigen. Im Ausland musst du die Kosten sonst selbst tragen.

Übernimmt sie

·Schmerzstillende Zahnbehandlung bis 250 Euro
·Unfallbedingter Zahnersatz bis 1.000 Euro je Versicherungsjahr (in höheren Tarifen)

Übernimmt sie nicht

·Regulärer Zahnersatz ohne Unfall
·Zahnreinigungen
·Kieferorthopädische Behandlungen

11 · Checkliste

Gastfamilie und Urlaub: Wann dein Versicherungs­schutz mitreist

Dein Versicherungsschutz ist nicht auf deinen Wohnort im Gastland beschränkt. Auch bei Reisen mit der Gastfamilie oder einem Wechsel der Familie bleibst du abgesichert.

Wenn du mit der Gastfamilie in ein Drittland reist, zum Beispiel in den Urlaub, bist du weiterhin versichert. Das gilt für alle Tarifstufen der Au-pair-Krankenversicherung.

Auch ein Wechsel der Gastfamilie während deines Aufenthalts ist problemlos möglich. Die Versicherung läuft weiter, solange du dich im versicherten Zeitraum von 1 bis 24 Monaten befindest. Du musst keinen neuen Vertrag abschließen.

Bei einer vorübergehenden Rückkehr ins Heimatland besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Das ist wichtig, wenn du zum Beispiel für einen kurzen Besuch nach Hause fliegst und dort krank wirst. Die Versicherung gilt im Heimatland für vorübergehende Aufenthalte.

Die Standardtarife gelten für das weltweite Ausland außer USA, Kanada, Mexiko und Österreich. Für diese Länder brauchst du spezielle Tarife, die andere Bedingungen und Prämien haben.

Situationen, in denen dein Schutz gilt

01

Urlaub mit der Gastfamilie im Drittland

02

Wechsel der Gastfamilie während des Aufenthalts

03

Versicherungsschutz im Heimatland bei vorübergehender Rückkehr

04

Aufenthalte zwischen 1 und 24 Monaten im weltweiten Ausland (außer USA, Kanada, Mexiko, Österreich)

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026