Das Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt aufgrund von vier kumulativ zu erfüllenden Kriterien: Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, eine Arbeitsprobe (in der Regel die Abschlussarbeit), ein qualifizierendes Kurzgutachten eines_einer Hochschullehrer_in und ein Schreiben zur Begründung der Studiengangswahl.
