Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen. Bewerber*innen müssen sich innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen bewerben und können anschließend direkt im Bewerbungs- und Statusportal die Einschreibung beantragen, sofern die Zugangsvoraussetzungen vorliegen.