Das Auswahlverfahren
Es gibt ein örtliches Auswahlverfahren (NC). Bei der Vergabe der Studienplätze wird die Abiturdurchschnittsnote berücksichtigt. Weiteres Auswahlkriterium ist die Wartezeit (Semester nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung an keiner deutschen staatlichen oder staatlich getragenen Hochschule eingeschrieben).
