Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen. Bewerber*innen müssen sich innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen bewerben und können danach direkt im Bewerbungs- und Statusportal einen Antrag auf Einschreibung stellen, sofern die Zugangsvoraussetzungen vorliegen.