Das Auswahlverfahren
Es gibt keine Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Bewerber*innen müssen sich innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen bewerben und können direkt im Bewerbungs- und Statusportal den Antrag auf Einschreibung stellen, sofern die Zugangsvoraussetzungen vorliegen.