Das Auswahlverfahren
Eignungsfeststellung, in der vorhandene musikalische bzw. künstlerische Fähigkeiten im Hinblick auf die Anforderungen des Studiums nachgewiesen werden und gemeinsam mit der Bewerberin oder dem Bewerber Stärken und Schwächen des musikalischen bzw. künstlerischen Profils erörtert werden.