Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze unterliegen örtlichen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Bewerber*innen müssen sich innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen bewerben und erhalten nach positiver Bewertung einen Zugangsbescheid der Fakultät und Zulassungsbescheid des Studierendensekretariats.

