Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze unterliegen örtlichen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Bewerbende müssen sich innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen bewerben und erhalten bei positiver Bewertung einen Zugangsbescheid der Fakultät sowie einen Zulassungsbescheid des Studierendensekretariats.