Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze unterliegen örtlichen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Nach positiver Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal (Zugangsbescheid der Fakultät) und Zulassungsbescheid des Studierendensekretariats kann der Antrag auf Einschreibung gestellt werden.