Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze unterliegen örtlichen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Nach einer positiven Nachricht im Bewerbungs- und Statusportal und dem Zulassungsbescheid des Studierendensekretariats können Bewerber*innen einen Antrag auf Einschreibung stellen.