Das Auswahlverfahren
Zulassungsfrei; die Bewerbung wird berücksichtigt, auch wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung der Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses noch nicht vorliegt, sofern bereits 80 % der durch den Hochschulabschluss erreichbaren Leistungspunkte nachgewiesen werden.
