Das Auswahlverfahren
Zulassungsfrei. Für Bewerber:innen mit Gesamtnote schlechter als 2,3 aber mit mind. einjähriger einschlägiger qualifizierter Berufstätigkeit, Auszeichnung oder Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, die Eignung im Rahmen eines Eignungsverfahrens nachzuweisen.







