Das Auswahlverfahren
Die Studienplatzvergabe erfolgt nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (NC) und Wartezeiten. Zusätzlich werden studiengangsspezifische Berufstätigkeit von mindestens 12 Monaten, abgeschlossene Berufsausbildung mit studiengangspezifischem Bezug oder praktische Tätigkeiten mit studiengangspezifischem Bezug von mindestens sechs Monaten positiv berücksichtigt, sind aber keine Zulassungsvoraussetzungen.
