Vorpraktikum
Studienbewerber und -bewerberinnen haben vor Aufnahme des Studiums (15.07. oder 15.01.) ein Vorpraktikum von 6 Wochen bzw. eine fachbezogene Ausbildung nachzuweisen. Ist der Nachweis zum Immatrikulationsschluss nicht möglich, kann das Vorpraktikum bis zum Ende des 2. Semesters nachgeholt werden.
