Das Auswahlverfahren
Der Zugang wird nach erfolgreichem Bestehen eines Qualifikationsfeststellungsgesprächs gewährt. Zu diesem werden Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, deren Note des Erstabschlusses höchstens 2,5 beträgt und deren Bewerbungsschreiben mindestens mit der Note 2,0 bewertet wurde.
