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FinanzbildungFalsche10 Min.

Falsche Einträge löschen So korrigierst du fehlerhafte Daten

Falsche Einträge bei SCHUFA, Bank oder Versicherung löschen lassen: So gehst du als Student:in Schritt für Schritt vor – mit Musterschreiben & Fristen.

Falsche Daten überRechnerWas bedeutet „falsche
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Definition: Korrektur oder Entfernung fehlerhafter, veralteter oder unberechtigter Daten über deine Person
  • Typische Orte: Auskunfteien (z. B. SCHUFA, Crif, Boniversum), Bankkonto-Buchungen, Versicherungsdaten, Behördenkonten
  • Abgrenzung: falsche Einträge (fehlerhaft) vs. rechtmäßige Negativeinträge (dann nur Verjährung/Fristen
  • Warum für Studierende relevant: erste Konten, Handyverträge, Mietkautionen – Fehler entstehen schnell

Falsche Daten über dich? Du hast das Recht auf Korrektur – und kannst es aktiv einfordern

Definition: Korrektur oder Entfernung fehlerhafter, veralteter oder unberechtigter Daten über deine Person

Ob bei der SCHUFA, deiner Bank oder deiner Krankenkasse: Fehlerhafte Einträge können deinen Alltag erheblich erschweren – von der abgelehnten Wohnung bis zum verweigerten Handyvertrag. Das Gute: Die DSGVO gibt dir konkrete Rechte, um falsche Daten korrigieren oder löschen zu lassen.

Kurz zusammengefasst: Wenn Daten über dich sachlich falsch, veraltet oder unrechtmäßig gespeichert sind, kannst du nach Art. 16 und 17 DSGVO deren Berichtigung oder Löschung verlangen. Stelle den Antrag schriftlich, mit Belegen und einer klaren Fristsetzung – dann sind Auskunfteien und Unternehmen gesetzlich verpflichtet, zu reagieren.

AUF EINEN BLICK

  • Typische Orte: Auskunfteien (z. B. SCHUFA, Crif, Boniversum), Bankkonto-Buchungen, Versicherungsdaten, Behördenkonten
  • Abgrenzung: falsche Einträge (fehlerhaft) vs. rechtmäßige Negativeinträge (dann nur Verjährung/Fristen
  • Warum für Verbraucher:innen relevant: Girokonto, Kreditkarte, Mietvertrag – Fehler entstehen schnell

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Was bedeutet „falsche Einträge löschen" eigentlich?

Recht auf Berichtigung: Anspruch auf Korrektur unrichtiger Daten

Wenn von „falschen Einträgen löschen" die Rede ist, geht es um die Korrektur oder Entfernung von Daten, die sachlich unrichtig, veraltet oder schlicht unzulässig über deine Person gespeichert wurden. Das betrifft nicht nur den Finanzbereich: Falsche Daten können bei Auskunfteien wie der SCHUFA, Crif oder Boniversum auftauchen, aber genauso bei deiner Bank, deiner Krankenversicherung, bei Behördenkonten oder in Versicherungsverträgen. In all diesen Fällen hast du ein gesetzlich verbrieftes Recht darauf, dass die gespeicherten Informationen der Wirklichkeit entsprechen.

Entscheidend ist dabei eine wichtige Unterscheidung: Falsche Einträge – also sachlich unrichtige Daten – können jederzeit zur Löschung oder Berichtigung angemeldet werden. Rechtmäßige Negativeinträge hingegen, etwa eine tatsächlich nicht bezahlte Rechnung, die korrekt gemeldet wurde, lassen sich nicht einfach „wegklagen". Hier hilft nur die Zeit: Gesetzliche Löschfristen und Verjährungsregeln sorgen dafür, dass solche Einträge nach einem bestimmten Zeitraum automatisch entfernt werden. Es ist daher wichtig, zuerst genau zu prüfen, ob ein Eintrag wirklich fehlerhaft ist oder ob er der Wahrheit entspricht.

Für Verbraucher:innen ist das Thema besonders relevant. Gerade wenn du ein neues Girokonto eröffnest, einen neuen Handyvertrag abschließt oder zum ersten Mal eine größere Anschaffung finanzierst, entstehen viele neue Datenpunkte – und damit auch mehr Fehlerpotenzial. Eine falsch eingetragene Kontonummer, ein doppelt gebuchter Betrag oder ein versehentlich nicht storniertes Abonnement können schnell dazu führen, dass bei Auskunfteien negative Informationen über dich landen, obwohl du gar keine Schulden hast. Wer früh lernt, seine Finanzdaten im Blick zu behalten und fehlerhafte Einträge konsequent zu korrigieren, schützt seine Bonität langfristig.

AUF EINEN BLICK

  • Recht auf Löschung: Entfernung unberechtigter oder nicht mehr nötiger Daten
  • Recht auf Auskunft: einmal jährlich kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO
  • Bearbeitungsfrist der Verantwortlichen für Anfragen nach DSGVO
  • Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde

Deine Rechte nach DSGVO: Berichtigung, Löschung und Auskunft

Kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist dein wichtigstes Werkzeug, wenn du gegen falsche Einträge vorgehen willst. Art. 16 DSGVO gibt dir das Recht auf Berichtigung: Du kannst von jedem Verantwortlichen – also von Banken, Auskunfteien, Versicherungen oder Behörden – verlangen, dass unrichtige personenbezogene Daten ohne unangemessene Verzögerung korrigiert werden. Dieses Recht gilt uneingeschränkt und ist nicht davon abhängig, ob dir durch den falschen Eintrag ein konkreter Schaden entstanden ist.

Art. 17 DSGVO regelt das Recht auf Löschung – oft auch als „Recht auf Vergessenwerden" bezeichnet. Du kannst die Löschung deiner Daten verlangen, wenn diese für den ursprünglichen Zweck nicht mehr notwendig sind, wenn du deine Einwilligung widerrufst, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder wenn eine gesetzliche Löschpflicht besteht. Das ergänzt das Berichtigungsrecht um all jene Fälle, in denen eine bloße Korrektur nicht ausreicht, weil der gesamte Eintrag unzulässig ist.

Dazu kommt das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO: Einmal pro Jahr kannst du kostenlos eine Datenkopie anfordern – bei jeder Stelle, die Daten über dich speichert. Das ist der erste und wichtigste Schritt, bevor du irgendetwas korrigieren oder löschen lassen kannst. Nur wer weiß, was über ihn gespeichert ist, kann gezielt handeln. Die verantwortliche Stelle muss deine Anfrage in der Regel innerhalb eines Monats beantworten. In komplexen Fällen kann diese Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden – die Verlängerung muss dir aber begründet mitgeteilt werden.

AUF EINEN BLICK

  • Eintrag prüfen: Ist er sachlich falsch, doppelt oder erledigt?
  • Löschantrag stellen: SCHUFA muss Angaben beim meldenden Unternehmen verifizieren
  • Speicher- und Löschfristen für erledigte Einträge beachten
  • Bei Ablehnung: Ombudsmann und Datenschutzaufsicht einschalten

Falsche SCHUFA-Einträge erkennen und erfolgreich löschen lassen

Falsche Buchungen oder Lastschriften reklamieren – Frist für Lastschrift-Rückgabe beachten

Die SCHUFA ist in Deutschland die bekannteste Wirtschaftsauskunftei und speichert Daten zu Krediten, Girokonten, Handyverträgen und Zahlungsausfällen. Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann dazu führen, dass du keinen Mietvertrag bekommst, beim Handytarif abgelehnt wirst oder ein Konto nur eingeschränkt nutzen kannst. Umso wichtiger ist es, den eigenen SCHUFA-Eintrag regelmäßig zu prüfen. Du hast Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO – die sogenannte „Datenkopie nach DSGVO" ist kostenfrei und kann direkt auf der SCHUFA-Website beantragt werden.

Wenn du die Auskunft erhalten hast, prüfe jeden Eintrag sorgfältig: Ist ein Kredit als offen ausgewiesen, den du längst zurückgezahlt hast? Gibt es einen Eintrag zu einem Vertrag, den du nie abgeschlossen hast? Taucht eine Adresse auf, unter der du nie gewohnt hast? All das sind Hinweise auf fehlerhafte Daten. Auch Doppeleinträge kommen vor – wenn beispielsweise dasselbe Konto zweimal erfasst wurde. Notiere dir genau, welcher Eintrag fehlerhaft ist, und sammle Belege dafür, etwa Kontoauszüge, Zahlungsbestätigungen oder Kündigungsschreiben.

Mit diesen Unterlagen stellst du einen schriftlichen Antrag auf Berichtigung oder Löschung direkt bei der SCHUFA. Die SCHUFA ist dann verpflichtet, den Sachverhalt beim meldenden Unternehmen zu verifizieren – also bei der Bank, dem Telekommunikationsanbieter oder dem Inkassounternehmen, das den Eintrag gemeldet hat. Stellt sich heraus, dass der Eintrag falsch war, muss er korrigiert oder gelöscht werden. Beachte außerdem die allgemeinen Speicherfristen: Erledigte Einträge zu Krediten werden in der Regel drei Jahre nach Rückzahlung gelöscht. Mahnverfahren oder Vollstreckungsbescheide werden ebenfalls nach festgelegten Fristen entfernt – auch das ist relevant, wenn du prüfen willst, ob ein Eintrag überhaupt noch zulässig gespeichert ist.

AUF EINEN BLICK

  • Nicht autorisierte Abbuchungen: Rückerstattungsanspruch geltend machen
  • Falsch gemeldete Kontodaten bei Auskunfteien korrigieren lassen
  • Schriftliche Reklamation mit Nachweisen (Kontoauszug, Belege) einreichen

Fehlerhafte Bank- und Kontoeinträge richtig reklamieren

Fehlerhafte Versicherungsdaten (z. B. Vertrags- oder Statusangaben) melden

Auch auf deinem Bankkonto können Fehler auftauchen: Eine Lastschrift, die du nicht autorisiert hast, eine doppelte Buchung, ein falsch eingetragener Betrag oder eine Zahlung an das falsche Konto. Gerade beim SEPA-Lastschriftverfahren hast du als Verbraucher das Recht, eine Lastschrift innerhalb von acht Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen zurückzubuchen – bei nicht autorisierten Lastschriften sogar bis zu 13 Monate lang. Dieses Rückgaberecht gilt unabhängig davon, ob die Lastschrift auf einem Fehler des Unternehmens oder auf einem Missbrauch deiner Kontodaten beruht.

Nicht autorisierte Abbuchungen – also Zahlungen, denen du nie zugestimmt hast – sind noch klarer: Hier besteht ein gesetzlicher Erstattungsanspruch gegenüber deiner Bank. Melde solche Fälle sofort, am besten schriftlich mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts und dem genauen Buchungsdatum. Deine Bank ist verpflichtet, den Betrag zunächst zurückzubuchen und den Sachverhalt zu prüfen. Falls fehlerhafte Kontoinformationen von deiner Bank an Auskunfteien weitergegeben wurden – zum Beispiel weil ein Dispokredit fälschlicherweise als überzogen gemeldet wurde –, kannst du auch hier eine Berichtigung verlangen. Wende dich in diesem Fall parallel an deine Bank und an die betroffene Auskunftei.

Wichtig bei jeder Reklamation: Schriftlichkeit ist Pflicht. Schicke deine Beschwerde per Einschreiben oder fordere eine schriftliche Bestätigung per E-Mail an. Lege Kopien aller relevanten Dokumente bei – Kontoauszüge, Vertragsunterlagen, Zahlungsbelege. Setze eine klare Frist zur Bearbeitung, zum Beispiel 14 Tage, und weise darauf hin, dass du bei Nichtreaktion weitere Schritte einleiten wirst. So dokumentierst du den gesamten Vorgang lückenlos, was dir bei einer möglichen Eskalation hilft.

AUF EINEN BLICK

  • Meldung an die Versicherung zur Korrektur des Versichertenstatus
  • Gesundheit zuerst: Bei Unklarheiten zum Versicherungsschutz nie nötige Arztbesuche aufschieben – Versicherung direkt kontaktieren
  • Bei privaten Versicherungen: Berichtigung falscher Vertrags- oder Beitragsdaten anfordern

Falsche Einträge bei Versicherung und Krankenkasse korrigieren

1. Datenkopie/Auszug anfordern und Eintrag identifizieren

Gerade für Sparer:innen und Verbraucher:innen spielen Versicherungsdaten eine besondere Rolle. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, wer freiwillig versichert ist oder wer nebenher jobbt – all das muss bei der Krankenkasse korrekt erfasst sein. Fehlerhafte Angaben zum Versichertenstatus, falsch hinterlegte Einkommensdaten oder ein nicht gemeldeter Beschäftigungsbeginn können dazu führen, dass du falsch eingestuft wirst, zu hohe Beiträge zahlst oder im Ernstfall nicht richtig abgesichert bist. Wenn du einen Fehler bemerkst, wende dich sofort schriftlich an deine gesetzliche Krankenkasse und lege die korrekten Nachweise vor – etwa den aktuellen Arbeitsvertrag oder einen Einkommensnachweis.

Ein wichtiger Hinweis für alle Unsicherheiten rund um den Versicherungsschutz: Schiebe nötige Arztbesuche nie auf, nur weil du dir über deinen Status nicht sicher bist. Im Zweifel kontaktiere deine Kasse direkt und kläre die Situation telefonisch oder schriftlich – in dringenden Fällen bist du auch bei ungeklärtem Status behandlungsberechtigt. Deine Gesundheit geht vor.

Auch bei privaten Versicherungen – etwa Haftpflicht, Hausrat oder einer privaten Krankenversicherung – können fehlerhafte Vertrags- oder Beitragsdaten auftauchen. Vielleicht wurde ein falsches Geburtsdatum eingetragen, eine längst bezahlte Prämie noch als offen ausgewiesen oder ein Tarif zugeordnet, dem du nie zugestimmt hast. In solchen Fällen gilt dasselbe Prinzip: Schreib deine Versicherung schriftlich an, beschreibe den Fehler konkret, lege Belege vor und fordere eine Korrektur mit Fristsetzung. Dein Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO gilt auch gegenüber Versicherungsunternehmen.

AUF EINEN BLICK

  • 2. Beweise sammeln (Belege, Verträge, Zahlungsnachweise
  • 3. Schriftlichen Antrag auf Berichtigung/Löschung mit Fristsetzung senden
  • 4. Empfangsnachweis sichern (Einschreiben oder E-Mail mit Bestätigung
  • 5. Bei Ablehnung eskalieren: Aufsichtsbehörde, ggf. Verbraucherzentrale

So stellst du einen Löschantrag richtig – die vollständige Anleitung

Vorlage Antrag auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO

Der erste Schritt ist immer die Bestandsaufnahme: Fordere eine Datenkopie oder einen Kontoauszug bei der Stelle an, bei der du einen falschen Eintrag vermutest. Das kann die SCHUFA-Datenkopie sein, ein Kontoauszug deiner Bank, eine Auskunft deiner Krankenkasse oder die Bestätigung deines Versicherungsvertrags. Lies die Unterlagen sorgfältig durch und markiere jeden Eintrag, der nicht stimmt. Notiere dabei genau: Was steht dort? Was ist falsch daran? Und wie lautet die korrekte Information?

Im zweiten Schritt sammelst du Beweise. Das ist der entscheidende Faktor für den Erfolg deines Antrags. Kontoauszüge mit dem Zahlungsbeleg, Quittungen, Vertragsunterlagen, Kündigungsschreiben, Screenshots von Online-Buchungsbestätigungen – alles, was belegt, dass der Eintrag falsch ist, gehört in deine Akte. Ohne Belege wird dein Antrag sehr wahrscheinlich abgelehnt, weil die Gegenseite keinen Grund hat, dir einfach so zu glauben.

Schritt drei ist das Verfassen des schriftlichen Antrags. Formuliere sachlich und konkret: Nenne deinen vollständigen Namen und deine aktuelle Anschrift, beschreibe den betreffenden Eintrag so präzise wie möglich (Datum, Betrag, Art des Eintrags), benenne den Fehler und weise auf deine Rechte nach Art. 16 bzw. Art. 17 DSGVO hin. Setze eine klare Frist – in der Regel 14 bis 30 Tage – und kündige an, was du im Fall einer Ablehnung oder Nichtreaktion unternehmen wirst. Verweise auf die beigefügten Belege und liste diese im Schreiben auf.

Im vierten Schritt sorgst du für einen Empfangsnachweis. Verschicke dein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder sende es per E-Mail und fordere eine Lesebestätigung an. Bewahre eine Kopie deines Antrags und alle Belege sorgfältig auf. Falls die Gegenseite nicht reagiert oder ablehnt, hast du damit eine vollständige Dokumentation des Vorgangs – die du dann für eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde oder für rechtliche Schritte nutzen kannst.

AUF EINEN BLICK

  • Vorlage Antrag auf Löschung (Art. 17 DSGVO
  • Pflichtangaben: Name, Anschrift, betroffener Eintrag, Begründung, Frist
  • Tipp: sachlich, konkret, mit Belegverweisen – keine Emotionen

Musterschreiben für deinen Berichtigungs- und Löschantrag

Keine Fristsetzung → Verzögerung; immer klare Frist nennen

Ein gutes Musterschreiben für einen Antrag auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO enthält folgende Pflichtangaben: deinen vollständigen Namen und deine Anschrift, das Datum, die genaue Bezeichnung der verantwortlichen Stelle (Name und Adresse), eine präzise Beschreibung des fehlerhaften Eintrags (Art, Datum, betroffener Vertrag oder Konto), die korrekte Information, die stattdessen gespeichert sein soll, einen kurzen Verweis auf Art. 16 DSGVO und eine Fristsetzung sowie die Liste der beigefügten Belege. Schließe das Schreiben mit einer höflichen, aber bestimmten Formulierung ab, die deutlich macht, dass du weitere Schritte einleiten wirst, sollte die Frist nicht eingehalten werden.

Für einen Antrag auf Löschung nach Art. 17 DSGVO gilt dieselbe Grundstruktur – ergänzt um die Begründung, warum du Löschung und nicht nur Berichtigung verlangst. Das kann sein: Die Daten sind für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich. Die Daten wurden unrechtmäßig erhoben oder verarbeitet. Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht nicht (mehr). Benenne den Löschgrund klar und zitiere – wenn möglich – den konkreten Absatz aus Art. 17 DSGVO, der auf deinen Fall zutrifft.

Der wichtigste stilistische Rat: Bleib sachlich. Kein Schreiben sollte emotionale Vorwürfe oder aggressive Formulierungen enthalten – das schwächt deine Position und verleitet die Gegenseite dazu, defensiv zu reagieren statt konstruktiv. Konkreter Bezug, klare Sprache und vollständige Belege sind deine stärksten Argumente. Viele Verbraucherzentralen bieten kostenlose Mustervorlagen an, die du als Ausgangspunkt nutzen und auf deinen konkreten Fall anpassen kannst.

AUF EINEN BLICK

  • Fehlende Belege → Antrag wird abgelehnt
  • Falscher Adressat → an den korrekten Verantwortlichen richten
  • Rechtmäßige Einträge löschen wollen → nur bei tatsächlicher Unrichtigkeit möglich

Häufige Fehler beim Löschen falscher Einträge – und wie du sie vermeidest

Der häufigste Fehler ist das Fehlen einer konkreten Frist im Antrag. Ohne Fristsetzung hat die Gegenseite keinen Druck, schnell zu handeln – und Bearbeitungen können sich über Monate ziehen. Setze immer eine klare Frist, zum Beispiel „bis zum [Datum in 14 Tagen]". Das signalisiert, dass du das Thema ernst nimmst, und schafft eine klare Grundlage für weitere Schritte, falls die Frist nicht eingehalten wird.

Ein weiterer häufiger Fehler ist das Einreichen von Anträgen ohne ausreichende Belege. Wenn du nicht beweisen kannst, dass ein Eintrag falsch ist, hat die Gegenseite juristisch wenig Veranlassung, ihn zu korrigieren. Sammle deshalb alle relevanten Unterlagen, bevor du den Antrag stellst – auch wenn das einen oder zwei zusätzliche Tage kostet. Außerdem solltest du sicherstellen, dass du an den richtigen Adressaten schreibst: Ein Löschantrag, der an die SCHUFA geht, obwohl das meldende Unternehmen der eigentliche Verantwortliche für den Fehler ist, kann zu unnötigen Verzögerungen führen. Prüfe also genau, wer für den fehlerhaften Eintrag verantwortlich ist.

Schließlich ist es wichtig zu verstehen: Du kannst nur tatsächlich falsche Einträge löschen lassen. Wer versucht, einen rechtmäßigen Negativeintrag zu entfernen – etwa einen Eintrag zu einer wirklich nicht bezahlten Schuld –, wird scheitern und sich möglicherweise selbst in eine schwierige Situation bringen. Konzentriere dich auf die Fakten: Ist der Eintrag sachlich unrichtig? Dann hast du starke Argumente. Ist er korrekt? Dann ist Geduld die einzige Lösung, und du solltest eher daran arbeiten, die offene Forderung zu begleichen, damit der Eintrag nach Ablauf der Fristen automatisch verschwindet.

Deine Daten, dein Recht – werde jetzt aktiv

Das Wichtigste auf einen Blick: Falsche Einträge bei Auskunfteien, Banken oder Versicherungen können deinen Alltag als Verbraucher:in deutlich erschweren. Die DSGVO gibt dir mit Art. 15, 16 und 17 klare Rechte: Auskunft, Berichtigung und Löschung. Handle schriftlich, mit Belegen und einer Fristsetzung – dann bist du gut aufgestellt. Und vergiss nicht: Nur tatsächlich falsche Daten können gelöscht werden; rechtmäßige Negativeinträge erfordern Geduld und das Begleichen offener Forderungen.

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Häufige Fragen

Die Dauer für die Löschung eines falschen Eintrags hängt vom Einzelfall ab, in der Regel muss die Auskunftei oder Bank nach Prüfung Ihrer Beschwerde den Eintrag zeitnah korrigieren oder entfernen. Wenn die Sachlage klar ist, kann dies innerhalb weniger Wochen geschehen, bei komplexen Fällen kann es auch länger dauern.

Das Löschen eines falschen Eintrags ist für Sie in der Regel kostenlos, da Sie als Verbraucher ein gesetzliches Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten haben. Banken und Auskunfteien dürfen für die Erfüllung dieser Pflicht keine Gebühren von Ihnen verlangen.

Wenn die Auskunftei oder Bank die Löschung ablehnt, können Sie zunächst eine erneute Prüfung verlangen und Ihre Unterlagen einreichen. Bleibt die Ablehnung bestehen, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden oder rechtliche Schritte einleiten, etwa eine Klage vor dem Zivilgericht.

Einen berechtigten Negativeintrag können Sie nicht einfach löschen lassen, da er auf einem tatsächlichen Zahlungsverzug oder Vertragsverstoß beruht. Sie können jedoch nach Erfüllung der Forderung eine Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist beantragen oder eine Restschuldbefreiung abwarten.

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft bei jeder Auskunftei, die Daten über Sie speichert, einmal pro Jahr. Zudem können Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Kreditinstitut anfragen, welche Daten an Auskunfteien gemeldet wurden.

Ja, auch Ihr erstes Konto ist ein reguläres Konto und unterliegt den gleichen Regeln für Datenmeldungen und Löschungen. Negative Einträge aus einem Konto werden wie bei jedem anderen Konto behandelt, sofern es sich um ein normales Girokonto handelt.

Ein Löschantrag sollte klar und schriftlich formuliert sein, mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der genauen Bezeichnung des beanstandeten Eintrags. Sie sollten den Sachverhalt sachlich darlegen, Ihre Sicht der Dinge erklären und eine Frist zur Löschung setzen, außerdem fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Löschung an.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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