Wie viel kostet vermögenswirksame Leistungen: Dein Weg zum kostenlosen Sparplan
Du hast Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, aber weißt nicht, was sie kosten? Die gute Nachricht: Für dich sind sie meist gratis. Wir zeigen dir, wie das System funktioniert und wie du es 2026 optimal nutzt.
Warum dich das Thema betrifft: Geld, das dir zusteht
Vielleicht hast du schon mal den Begriff vermögenswirksame Leistungen gehört, aber nie so richtig verstanden, was dahintersteckt. Das ist kein Zufall, denn das Thema ist sperrig und klingt nach Bürokratie. Doch hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich ein simples Prinzip: Du bekommst Geld vom Staat und von deinem Arbeitgeber, wenn du einen Sparplan einrichtest. Es ist im Grunde ein Geschenk, das du nur mitnehmen musst.
Für dich als Arbeitnehmer ist das relevant, weil es dein Vermögen direkt erhöht. Du sparst einen kleinen Betrag aus deinem Bruttolohn, und dein Chef legt obendrauf. Zusätzlich gibt es einen staatlichen Bonus, die Arbeitnehmersparzulage. Das ist keine komplizierte Steuerhinterziehung, sondern ein völlig legales Förderprogramm, das seit Jahrzehnten existiert. Wer es nicht nutzt, verschenkt bares Geld.
Die Kruppe ist, dass viele Arbeitgeber die Leistung nicht automatisch zahlen. Du musst aktiv werden und einen Vertrag abschließen. Ohne dein Zutun passiert nichts. Das ist der Grund, warum Millionen von Anspruchsberechtigten dieses Geld liegen lassen. Du solltest nicht dazugehören, denn es geht um mehrere tausend Euro über die Jahre.
In diesem Ratgeber zeigen wir dir, was die Kosten sind, wie du den Zuschuss bekommst und welche Fehler du vermeiden solltest. Am Ende weißt du genau, wie du in wenigen Schritten dein kostenloses Sparprogramm startest. Der Aufwand ist minimal, der Nutzen für deine Finanzen aber enorm.
Denk daran: Es geht nicht darum, reich zu werden, sondern darum, systematisch Vermögen aufzubauen. Jeder Euro, den du vom Staat und vom Chef bekommst, ist ein Euro, den du nicht selbst erarbeiten musst. Das ist die einfachste Art, dein Geld für dich arbeiten zu lassen.
Was sind vermögenswirksame Leistungen überhaupt?
Vermögenswirksame Leistungen, oft abgekürzt als VL, sind Geldbeträge, die dein Arbeitgeber für dich anlegt. Das ist im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) geregelt. Der Sinn dahinter ist, dass Arbeitnehmer am Vermögensaufbau teilhaben sollen, nicht nur ihr Geld für Konsum ausgeben. Der Staat fördert das mit der Arbeitnehmersparzulage, einem Bonus obendrauf.
Es gibt verschiedene Anlageformen, in die das Geld fließen kann. Die bekanntesten sind der Bausparvertrag, der Aktienfonds-Sparplan und die Lebensversicherung. Jede Form hat ihre eigenen Regeln und Vorteile. Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss direkt in diesen Vertrag ein, du musst das Geld nicht selbst überweisen. Das läuft automatisch, sobald der Vertrag steht.
Wichtig zu verstehen: VL sind kein zusätzliches Gehalt auf deinem Konto. Das Geld wird angelegt und ist für eine bestimmte Zeit gebunden, meist sieben Jahre. Danach kannst du darüber verfügen. Das ist eine Art Zwangssparen, das sich aber lohnt, weil du am Ende mehr hast, als du eingezahlt hast.
Die Höhe der Leistung ist nicht einheitlich. Sie hängt von deinem Tarifvertrag oder deiner Betriebsvereinbarung ab. Viele Tarifverträge sehen einen Betrag von rund 40 Euro pro Monat vor, manche weniger. Wenn dein Arbeitgeber weniger zahlt, kannst du die Differenz aus deinem eigenen Nettolohn auffüllen, um die volle Förderung zu bekommen.
Das System ist also ein Dreiklang: Du sparst, dein Chef legt was drauf, und der Staat belohnt dich. Das funktioniert nur, wenn du den Vertrag selbst abschließt. Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dich aktiv darauf hinzuweisen. Deshalb ist es deine Aufgabe, das Thema anzustoßen.
Die Kostenfrage: Was musst du wirklich zahlen?
Die zentrale Frage lautet: Wie viel kostet vermögenswirksame Leistungen? Die Antwort ist verblüffend einfach: Für dich als Arbeitnehmer kostet es in den meisten Fällen gar nichts. Der Arbeitgeber übernimmt den Zuschuss, und du musst keinen Cent aus deiner Tasche zahlen. Das ist der Idealfall, der in vielen Tarifverträgen geregelt ist.
Es gibt aber auch Fälle, in denen dein Arbeitgeber keinen oder nur einen geringen Zuschuss zahlt. Dann kannst du trotzdem VL abschließen, musst aber den Betrag selbst aus deinem Nettolohn aufbringen. Das klingt nach einem Nachteil, kann sich aber lohnen, weil du die staatliche Prämie mitnimmst. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es nämlich auch für eigene Einzahlungen.
Die Kosten, die du selbst trägst, sind also nicht die VL selbst, sondern der Betrag, den du sparst. Das ist kein Verlust, sondern eine Investition. Du legst Geld beiseite, das du sonst vielleicht ausgegeben hättest. Am Ende der Laufzeit bekommst du es zurück, plus Zinsen oder Kursgewinne und plus den staatlichen Bonus.
Achtung: Es gibt keine versteckten Gebühren für die VL selbst. Die Anbieter wie Banken oder Bausparkassen können aber Verwaltungskosten für den Vertrag erheben. Diese sind in der Regel gering und werden von der Rendite abgezogen. Du solltest beim Abschluss auf die Kostenstruktur achten, aber sie sind nicht der entscheidende Faktor.
Zusammengefasst: Die Kosten für dich sind null, wenn der Arbeitgeber zahlt. Wenn du selbst einzahlst, ist es eine Sparrate, kein Verlust. Die einzigen echten Kosten sind die Gebühren des Anbieters, die du aber durch einen Vergleich minimieren kannst. Das ist ein sehr gutes Geschäft.
Wie funktioniert der Ablauf konkret?
Der Ablauf ist einfacher, als du denkst. Zuerst musst du dich für eine Anlageform entscheiden, zum Beispiel einen Aktienfonds-Sparplan. Dann schließt du diesen Vertrag bei einer Bank oder Fondsgesellschaft ab. Du gibst an, dass du VL erhalten möchtest, und nennst die Vertragsnummer deinem Arbeitgeber.
Dein Arbeitgeber überweist dann monatlich den vereinbarten Betrag an den Anbieter. Das passiert automatisch, du musst nichts weiter tun. Der Betrag wird von deinem Bruttolohn abgezogen, was bedeutet, dass du weniger Steuern und Sozialabgaben zahlst. Das ist ein zusätzlicher Vorteil, den viele übersehen.
Die Laufzeit beträgt in der Regel sechs Jahre, danach folgt ein Jahr Ruhephase. In dieser Zeit wird das Geld nicht weiter bespart, du kannst es aber auch nicht abrufen. Nach sieben Jahren hast du freien Zugriff auf das angesparte Kapital. Du kannst es dir auszahlen lassen oder weiterlaufen lassen.
Während der Laufzeit erhältst du regelmäßig Kontoauszüge von deinem Anbieter. Dort siehst du, wie sich dein Vermögen entwickelt. Bei Fonds-Sparplänen schwankt der Wert, bei Bausparverträgen ist er stabiler. Du solltest die Entwicklung beobachten, aber nicht in Panik geraten, wenn es mal schwankt.
Am Ende der Laufzeit bekommst du das Geld ausgezahlt. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, erhältst du zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Diese wird direkt an den Anbieter überwiesen und erhöht dein Kapital. Das ist der Moment, in dem du den vollen Nutzen siehst.
Die Arbeitnehmersparzulage: Der staatliche Bonus
Die Arbeitnehmersparzulage ist der Zuschuss vom Staat, der deine VL-Rendite erhöht. Sie wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern du musst sie beantragen. Das machst du mit deiner Steuererklärung, genauer gesagt mit der Anlage VL. Dort trägst du deine VL-Verträge ein, und das Finanzamt prüft, ob du Anspruch hast.
Die Höhe der Zulage hängt von deinem Einkommen und der Anlageform ab. Für Aktienfonds-Sparpläne gibt es eine höhere Förderung als für Bausparverträge. Es gibt Einkommensgrenzen, die du nicht überschreiten darfst. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 20.000 Euro, für Verheiratete bei rund 40.000 Euro.
Die Zulage beträgt rund 20 Prozent deiner Einzahlungen, aber nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Bei Fonds-Sparplänen sind das maximal 400 Euro pro Jahr, was eine Zulage von rund 80 Euro ergibt. Bei Bausparverträgen ist der Höchstbetrag niedriger, die Zulage entsprechend geringer. Das ist kein Vermögen, aber es ist geschenktes Geld.
Wichtig: Die Zulage gibt es nur, wenn du den Vertrag mindestens sieben Jahre läufst. Wenn du vorher kündigst, verlierst du den Anspruch. Das ist eine Art Belohnung für deine Geduld. Du solltest also sicher sein, dass du das Geld für diese Zeit nicht brauchst.
Die Beantragung ist unkompliziert, aber viele vergessen sie. Du musst die Anlage VL in deiner Steuererklärung ausfüllen. Wenn du unsicher bist, hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater. Die Kosten dafür sind gering, der Nutzen aber sicher.
Worauf du bei der Anlageform achten solltest
Die Wahl der Anlageform ist entscheidend für deine Rendite. Der Aktienfonds-Sparplan ist die beliebteste Variante, weil er langfristig die höchsten Gewinne verspricht. Du investierst in einen breit gestreuten Fonds, der weltweit in Aktien anlegt. Das Risiko ist da, aber über sieben Jahre gleichen sich Schwankungen meist aus.
Der Bausparvertrag ist die sichere Alternative. Er bietet feste Zinsen und eine spätere Möglichkeit, ein Darlehen für Immobilien zu bekommen. Die Rendite ist aber geringer, oft sogar negativ nach Abzug der Gebühren. Er eignet sich, wenn du planst, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen.
Die Lebensversicherung ist eine weitere Option, aber sie ist oft komplex und teuer. Die Rendite hängt von den Kapitalmärkten ab, und die Kosten sind hoch. Für die meisten ist der Fonds-Sparplan die bessere Wahl, weil er transparent und kostengünstig ist. Du solltest die Konditionen genau vergleichen.
Achte auf die Kosten des Anbieters. Es gibt Unterschiede bei den Verwaltungsgebühren, die deine Rendite schmälern. Ein kostengünstiger Indexfonds, auch ETF genannt, ist oft die beste Wahl. Er bildet einen Aktienindex ab und hat geringe Gebühren. Das ist ideal für Einsteiger.
Überlege auch, ob du die VL mit einer eigenen Sparrate aufstocken möchtest. Viele Anbieter erlauben das. So kannst du mehr Vermögen aufbauen, aber du musst das Geld auch aufbringen. Es ist besser, nur den Arbeitgeberzuschuss zu nehmen, als auf eigene Sparraten zu verzichten, weil du es dir nicht leisten kannst.
Typische Fehler, die du vermeiden solltest
Der größte Fehler ist, nichts zu tun. Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf VL, aber keinen Vertrag. Sie lassen das Geld liegen, weil sie denken, es sei zu kompliziert oder bringe nichts. Das ist falsch, denn es ist kostenloses Geld, das du nur mitnehmen musst.
Ein weiterer Fehler ist, den Vertrag vor Ablauf der sieben Jahre zu kündigen. Damit verlierst du nicht nur die Arbeitnehmersparzulage, sondern auch die Zinsen oder Kursgewinne. Du solltest die Laufzeit also unbedingt einhalten, auch wenn du das Geld kurzfristig brauchst. Es gibt Ausnahmen, aber die sind selten.
Viele vergessen auch, die Anlage VL in der Steuererklärung anzugeben. Ohne diesen Antrag bekommst du keine Zulage. Das ist ein bürokratischer Schritt, aber er ist entscheidend. Du solltest dir das im Kalender notieren, wenn du deine Steuererklärung machst.
Ein häufiger Fehler ist die Wahl der falschen Anlageform. Wer ein hohes Risiko scheut, aber einen Fonds-Sparplan wählt, könnte in Panik geraten und verkaufen. Wer Rendite will, aber einen Bausparvertrag wählt, wird enttäuscht. Du solltest deine Risikobereitschaft und deine Ziele kennen.
Schließlich solltest du nicht vergessen, den Vertrag nach der Laufzeit zu kündigen oder zu verlängern. Viele Anbieter verlängern automatisch, was zu unnötigen Gebühren führen kann. Du solltest aktiv entscheiden, was mit dem Geld passiert, wenn die sieben Jahre um sind.
Deine nächsten Schritte: So startest du sofort
Der erste Schritt ist, deinen Arbeitgeber zu fragen, ob er VL zahlt und in welcher Höhe. Das steht oft im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Wenn du unsicher bist, wende dich an die Personalabteilung. Sie müssen dir die Auskunft geben, und es ist dein gutes Recht, das zu wissen.
Danach wählst du eine Anlageform aus. Für die meisten ist ein ETF-Sparplan die beste Wahl. Du kannst online verschiedene Anbieter vergleichen und einen Vertrag abschließen. Das dauert nur wenige Minuten und ist oft komplett digital möglich. Du brauchst keine Beratung, die nur Kosten verursacht.
Sobald der Vertrag läuft, gibst du deinem Arbeitgeber die Vertragsnummer und die Bankverbindung des Anbieters. Er übernimmt dann die monatliche Überweisung. Du musst nichts weiter tun, außer die Kontoauszüge zu prüfen. Das ist ein einmaliger Aufwand für jahrelangen Nutzen.
Vergiss nicht, die Anlage VL in deiner Steuererklärung anzugeben. Du kannst das Formular beim Finanzamt herunterladen oder eine Steuersoftware nutzen. Die Eingabe dauert nur wenige Minuten, aber sie sichert dir die Zulage. Wenn du unsicher bist, lass dich beraten.
Setze dir ein Erinnerungsdatum für das Ende der Laufzeit. Nach sieben Jahren kannst du über das Geld verfügen. Du kannst es dir auszahlen lassen, weiter anlegen oder für eine Immobilie nutzen. Die Entscheidung liegt bei dir, aber du solltest sie bewusst treffen. Starte noch heute, denn jeder Monat, den du wartest, ist verlorenes Geld.
Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.
Häufige Fragen
Dann kannst du trotzdem VL abschließen und selbst einzahlen. Du musst den Betrag aus deinem Nettolohn aufbringen, bekommst aber die Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Das lohnt sich vor allem bei Fonds-Sparplänen, weil die Zulage höher ist.
Ja, das ist möglich, aber du verlierst die staatliche Zulage und musst eventuell Gebühren zahlen. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung. In der Regel solltest du die Laufzeit aber einhalten, um den vollen Nutzen zu haben.
Die Zulage beträgt rund 20 Prozent deiner Einzahlungen, aber nur bis zu einem Höchstbetrag. Bei Fonds-Sparplänen sind das maximal 80 Euro pro Jahr für Alleinstehende. Bei Bausparverträgen ist die Förderung geringer. Die genaue Höhe hängt von deinem Einkommen ab.
Das hängt von deiner Risikobereitschaft ab. Ein ETF-Sparplan bietet die höchste Renditechance, ist aber schwankungsanfällig. Ein Bausparvertrag ist sicher, aber renditearm. Für die meisten ist der ETF-Sparplan die beste Wahl, weil er langfristig mehr Vermögen aufbaut.
Ja, du musst die Anlage VL ausfüllen, um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Ohne diese Angabe zahlt das Finanzamt nichts. Die Eingabe ist einfach und dauert nur wenige Minuten. Wenn du unsicher bist, hilft ein Lohnsteuerhilfeverein.
Es gibt keinen Unterschied. Vermögenswirksame Leistungen ist nur die ausgeschriebene Form von VL. Beide Begriffe meinen dasselbe: Geld, das dein Arbeitgeber für dich anlegt. Im Alltag wird fast nur die Abkürzung VL verwendet.
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